Verladen, Transport und Entsorgung von kontaminiertem Bodenaushub und Bauschutt

IPT Pergande GmbH

Verladen, Transport und Entsorgung von kontaminiertem Bodenaushub und kontaminiertem Bauschutt einschließlich Nachweisverfahren. Das zu entsorgende Material befindet sich als Haufwerke auf 2 Bereitstellungsflächen in Weißandt-Gölzau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-01 Auftragsbekanntmachung
2014-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
— ca. 17 720 t kontaminierter Bodenaushub,— ca. 1 650 t kontaminierter Bauschutt,— ca. 2 t kontaminierte Kunststofffolie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IPT Pergande GmbH
Postanschrift: Wilfried-Pergande-Platz 1
Postleitzahl: 06369
Postort: Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau
Kontakt
E-Mail: krohn@pergande.de 📧
Telefon: +49 34978305119 📞
Fax: +49 34978305126 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 068-116960
ABl. S-Ausgabe: 68

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verladen, Transport und Entsorgung von kontaminiertem Bodenaushub und kontaminiertem Bauschutt einschließlich Nachweisverfahren. Das zu entsorgende Material befindet sich als Haufwerke auf 2 Bereitstellungsflächen in Weißandt-Gölzau.
Menge oder Umfang:
— ca. 17 720 t kontaminierter Bodenaushub,
— ca. 1 650 t kontaminierter Bauschutt,
— ca. 2 t kontaminierte Kunststofffolie.
Dauer: 42 Tage
Referenznummer: Neubau Fungizidanlage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Raffineriestraße, 06369 Stadt Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren auf Formblatt 124 nach Vergabehandbuch des Bundes, Stand: August 2012.
Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß Formblatt (§ 10 LVG LSA) des Auftraggebers.
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß Formblatt (§ 13 LVG LSA) des Auftraggebers.
Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Int. Arbeitsorganisation gemäß Formblatt (§ 12 LVG LSA) des Auftraggebers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme von jeweils mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden. Dies gilt im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe zu vergleichbaren Referenzleistungen zur Boden- oder Bauschuttentsorgung der letzten 3 Jahre mindestens mit Angaben zur Projektbezeichnung, Standort, Auftraggeber, Auftragsvolumen, Leistungsinhalt.
Nachweis Entsorgungsfachbetrieb nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (mindestens für die auftragsgegenständliche Tätigkeiten und Abfallarten) oder gleichwertig.
Haufwerkskonkrete Benennung der angebotenen Entsorgungsanlagen und Unterlage, aus der die Genehmigung(en) der im Angebot benannten Entsorgungsanlage(n) für die konkret zur Entsorgung vorgesehenen Abfallart(en) hervorgeht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 17 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der Ausführungsfrist zu zahlen: für jede vollendete Woche 1 % desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Wahlweise Überweisung oder Verrechnungsscheck. Hinweis: Die Vergabeunterlagen werden nur auf Nachweis der Überweisung auf das genannte Konto bzw. Vorlage des Originalschecks versandt. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht.
Empfänger: MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH
Kontonummer: 615 185 600
BLZ: 860 700 00 Deutsche Bank AG
BIC Code: DEUTDE8LXXX
IBAN: DE07 8607 0000 0615 1856 00
Verwendungszweck: Firmenname, „Schutzgebühr Vergabeunterlagen Entsorgung Weißandt-Gölzau“.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-26 📅
Öffnungsort: MDSE GmbH, Raum 55/56.
Ort des Eröffnungstermins: MDSE GmbH, Raum 55/56.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Krohn
Name: MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Alu-Str. 1
Postort: Bitterfeld-Wolfen Ortsteil Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Kontaktperson: Herrn Koch
Telefon: +49 34939762161 📞
E-Mail: lkoch@mdse.de 📧
Fax: +49 34939762104 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Neubau Fungizidanlage

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 068-116960 (2014-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 135-242957
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 68-116960
ABl. S-Ausgabe: 135

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Raffineriestraße, 06369 Stadt Südliches Anhalt, OT Weißandt- Gölzau.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-02 📅
Name: Bauer Umwelt GmbH
Postanschrift: Haßlau 16 B
Postort: Roßwein
Postleitzahl: 04741
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB). Die Vergabekammer leitet ein Seite 7 von 7 Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2014/S 135-242957 (2014-07-15)