Versicherungsverträge der Verbandsgemeinde Simmern sowie verbandsangehöriger Gemeinden

Verbandsgemeinde Simmern

Gebäude- und Inventarversicherungen der Verbandsgemeinde Simmern sowie verbandsangehöriger Gemeinden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-31 Auftragsbekanntmachung
2014-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Simmern
Postanschrift: Brühlstraße 2
Postleitzahl: 55469
Postort: Simmern/Hunsrück
Kontakt
E-Mail: a.steffen@vgvsim.de 📧
Telefon: +49 6761837211 📞
Fax: +49 6761837205 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 147-264568
ABl. S-Ausgabe: 147

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäude- und Inventarversicherungen der Verbandsgemeinde Simmern sowie verbandsangehöriger Gemeinden.
Referenznummer: SB 2.1/044-02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Simmern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter müssen über eine Zulassung zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungen gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz (oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer) verfügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— letzter veröffentlichter Geschäftsbericht,
— Eigenerklärung zum Bestehen von Rückversicherungsschutz,
— Eigenerklärung zum Risikomanagement,
— Erklärung zu Ratings,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
— Erklärung nach § 3 Abs. 1 LTTG.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Versicherungskonsortium.
Sonstige besondere Bedingungen:
Versicherungsmakler bzw. Mehrfachvertreter verpflichten sich bei Anforderung der Unterlagen verbindlich, die Versicherungsunternehmen zu benennen (maximal 4 Gesellschaften), von denen sie sich zur Angebotsabgabe bevollmächtigen lassen wollen. Sie verpflichten sich, andere als diese benannten Gesellschaften nicht zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 5 ff. VAG.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Überweisung unter Angabe des Verwendungszweckes „Gebühr Ausschreibung Gebäude/Inhalt 2015“ an
Verbandsgemeinde Simmern, Brühlstraße 2, 55469 Simmern
IBAN: DE12 5605 1790 0010 0007 68, BIC: MALADE51SIM
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FB 2 – Zentrale Aufgaben
Herrn Andreas Steffen

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SB 2.1/044-02

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragssteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat. Ferner verpflichten sich Bieter, einen Verstoß gegen das Vergaberecht, den sie mittels Rüge der Vergabestelle mitgeteilt haben und dem die Vergabestelle nicht abgeholfen hat, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung durch die Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses Verstoßes dann nicht mehr zulässig (§ 107 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 147-264568 (2014-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Simmern

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 243-428448
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 147-264568
ABl. S-Ausgabe: 243

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2.1/044-15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-05 📅
Name: Büchner Barella Versicherungsdienst GmbH
Postanschrift: Eurener Straße 196-198
Postort: Trier
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Andreas Steffen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragssteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat. Ferner verpflichten sich Bieter, einen Verstoß gegen das Vergaberecht, den sie mittels Rüge der Vergabestelle
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mitgeteilt haben und dem die Vergabestelle nicht abgeholfen hat, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der abschlägigen Mitteilung durch die Vergabestelle einen Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens zu stellen. Antragstellungen zu einem späteren Zeitpunkt sind hinsichtlich dieses Verstoßes dann nicht mehr zulässig (§ 107 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 243-428448 (2014-12-12)