Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie und Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie der Produktuntergruppen PG 14.24.04.0, 14.24.04.1, 14.24.05.0, 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.4 und 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V für 23 Gebietslose im Versorgungsgebiet der Auftraggeberin sowie der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Dazu gehört, neben Beratungsleistungen und der Dokumentation insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie und sämtlichem damit in Zusammenhang stehenden Zubehör für den jeweiligen Versorgungszeitraum. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.04.0, 14.24.04.1, 14.24.05.0, 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.4 und 14.99.99 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet der/des zugeschlagenen Lose/es sicherzustellen. Die Versorgung umfasst dabei sowohl Neu- als auch Bestandsversorgungen. Weitere Information können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Die Auftraggeberin kann Angaben zu dem voraussichtlichen Abgabevolumen nur auf der Basis von Erfahrungswerten und Analysen aus der Vergangenheit machen. Die konkret geschätzte Anzahl der zu versorgenden Versicherten pro Jahr in den jeweiligen Gebietslosen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der für die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zu erbringenden Versorgungen insbesondere vom Gesundheitszustand der AOK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte abhängen.
Die Auftraggeberin kann Angaben zu dem voraussichtlichen Abgabevolumen nur auf der Basis von Erfahrungswerten und Analysen aus der Vergangenheit machen. Die konkret geschätzte Anzahl der zu versorgenden Versicherten pro Jahr in den jeweiligen Gebietslosen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es wird bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der für die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zu erbringenden Versorgungen insbesondere vom Gesundheitszustand der AOK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte abhängen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Günter Wältermann.
2) Interessierte Unternehmen können die Vergabeunterlagen unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter laden.
3) Der Auftragsgegenstand ist in 23 Gebietslose aufgeteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch nach höherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf höchstens acht je Bieter limitiert (Zuschlagslimitierung).
4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen.Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v. 23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf das betreffende Gebietslos auszuschließen. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11, zu beachten.
5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Zu unterscheiden sind:
a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und
b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen.
Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen.
Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Günter Wältermann.
3) Der Auftragsgegenstand ist in 23 Gebietslose aufgeteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch nach höherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf höchstens acht je Bieter limitiert (Zuschlagslimitierung).
4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen.Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v. 23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf das betreffende Gebietslos auszuschließen. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11, zu beachten.
5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Zu unterscheiden sind:
a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und
b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen.
Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen.
Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie der Produktuntergruppen PG 14.24.04.0, 14.24.04.1, 14.24.05.0, 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.4 und 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V für 23 Gebietslose im Versorgungsgebiet der Auftraggeberin sowie der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Dazu gehört, neben Beratungsleistungen und der Dokumentation insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie und sämtlichem damit in Zusammenhang stehenden Zubehör für den jeweiligen Versorgungszeitraum. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.04.0, 14.24.04.1, 14.24.05.0, 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.4 und 14.99.99 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet der/des zugeschlagenen Lose/es sicherzustellen. Die Versorgung umfasst dabei sowohl Neu- als auch Bestandsversorgungen. Weitere Information können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschluss von Hilfsmittelverträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie der Produktuntergruppen PG 14.24.04.0, 14.24.04.1, 14.24.05.0, 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.4 und 14.99.99 des Hilfsmittelverzeichnisses gemäß § 139 Abs. 1 SGB V für 23 Gebietslose im Versorgungsgebiet der Auftraggeberin sowie der damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Dazu gehört, neben Beratungsleistungen und der Dokumentation insbesondere die Lieferung des medizinisch notwendigen Bedarfs an Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie und sämtlichem damit in Zusammenhang stehenden Zubehör für den jeweiligen Versorgungszeitraum. Dabei stellen die für die Produktuntergruppen 14.24.04.0, 14.24.04.1, 14.24.05.0, 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.4 und 14.99.99 im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V beschriebenen allgemeinen, medizinischen und technischen Anforderungen an Qualität und Ausführung die Mindestanforderung der abzugebenden Hilfsmittel dar. Während der Vertragsdauer ist der Auftragnehmer gemäß § 33 Absatz 6 Satz 2 SGB V exklusiv berechtigt und verpflichtet, die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit den zuvor genannten Hilfsmitteln im Gebiet der/des zugeschlagenen Lose/es sicherzustellen. Die Versorgung umfasst dabei sowohl Neu- als auch Bestandsversorgungen. Weitere Information können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Freie und Hansestadt Hamburg
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie der Produktgruppen 14.24.04.0, 14.24.04.1, 14.24.05.0, 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.4 und 14.99.99 im Hilfsmittelverzeichnis und den damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie der Produktgruppen 14.24.04.0, 14.24.04.1, 14.24.05.0, 14.24.05.1, 14.24.05.2, 14.24.05.4 und 14.99.99 im Hilfsmittelverzeichnis und den damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.
Menge oder Umfang: PLZ: 22041 bis 22769 sowie 20095 bis 20539 und 21029 bis 21149. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kreis Düren-Jülich
Menge oder Umfang: PLZ: 52349, 52351, 52353, 52355, 52372, 52379, 52382, 52385, 52388, 52391, 52393, 52396, 52399, 52428, 52441, 52445, 52457, 52459. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Kreis Euskirchen
Menge oder Umfang: PLZ: 53879, 53881, 53894, 53902, 53909, 53919, 53925, 53937, 53940, 53945, 53947, 53949. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Kreis Heinsberg
Menge oder Umfang: PLZ: 41812, 41836, 41844, 41849, 52511, 52525, 52531, 52538. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Kreis Kleve
Menge oder Umfang: PLZ: 46446, 46459, 47509, 47533, 47546, 47551, 47559, 47574, 47589, 47608, 47623, 47624, 47625, 47626, 47627, 47638, 47647, 47652, 47661, 47669. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Kreis Mettmann
Menge oder Umfang: PLZ: 40878, 40880, 40882, 40883, 40885, 42579, 42549, 42551, 42553, 42555, 42489, 40822, 40699, 42781, 40721, 40723, 40724, 40764, 40789. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Kreis Viersen
Menge oder Umfang: PLZ: 41334, 41366, 41372, 41379, 41747, 41748, 41749, 41751, 47877, 47906, 47918, 47929. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Kreis Wesel
Menge oder Umfang: PLZ: 46483, 46485, 46487, 46499, 46509, 46514, 46519, 46535, 46537, 46539, 46562, 46569, 47441, 47443, 47445, 47447, 47475, 47495, 47506, 47665. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Oberbergischer Kreis
Menge oder Umfang: PLZ: 42477, 42499, 51545, 51580, 51588, 51597, 51643, 51645, 51647, 51674, 51688, 51702, 51709, 51766, 51789. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Rhein-Erft-Kreis
Menge oder Umfang: PLZ: 50126, 50127, 50129, 50169, 50170, 50171, 50181, 50189, 50226, 50259, 50321, 50354, 50374, 50389. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Rhein-Kreis-Neuss
Menge oder Umfang: PLZ: 40667, 40668, 40670, 41352, 41363, 41460, 41462, 41464, 41466, 41468, 41469, 41470, 41472, 41515, 41516, 41517, 41539, 41540, 41541, 41542, 41564, 41569. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Rhein-Sieg-Kreis
Menge oder Umfang: PLZ: 51570, 53332, 53340, 53343, 53347, 53359, 53604, 53639, 53721, 53757, 53773, 53783, 53797, 53804, 53809, 53819, 53840, 53842, 53844, 53859, 53913. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Stadt Aachen und Kreis Aachen
Menge oder Umfang: PLZ: 52062, 52064, 52066, 52068, 52070, 52072, 52074, 52076, 52078, 52080, 52134, 52146, 52152, 52156, 52159, 52222, 52223, 52224, 52249, 52477, 52499. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Stadt Bonn
Menge oder Umfang: PLZ: 53111, 53113, 53115, 53117, 53119, 53121, 53123, 53125, 53127, 53129, 53173, 53175, 53177, 53179, 53225, 53227, 53229. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Stadt Duisburg und Stadt Krefeld
Menge oder Umfang: PLZ: 47051, 47053, 47055, 47057, 47058, 47059, 47119, 47137, 47138, 47139, 47166, 47167, 47169, 47178, 47179, 47198, 47199, 47226, 47228, 47229, 47239, 47249, 47259, 47269, 47279, 47798, 47799, 47800, 47802, 47803, 47804, 47805, 47807, 47809, 47829, 47839. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Stadt Düsseldorf
Menge oder Umfang: PLZ: 40210, 40211, 40212, 40213, 40215, 40217, 40219, 40221, 40223, 40225, 40227, 40229, 40231, 40233, 40235, 40237, 40239, 40468, 40470, 40472, 40474, 40476, 40477, 40479, 40489, 40545, 40547, 40549, 40589, 40591, 40593, 40595, 40597, 40599, 40625, 40627, 40629. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Stadt Essen
Menge oder Umfang: PLZ: 45327, 45329, 45326, 45309, 45141, 45139, 45127, 45143, 45359, 45355, 45356, 45357, 45144, 45145, 45147, 45128, 45130, 45138, 45136, 45276, 45307, 45279, 45131, 45149, 45133, 45134, 45259, 45219,45239, 45257, 45277, 45289. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Stadt Köln
Menge oder Umfang: PLZ: 50667, 50668, 50670, 50672, 50674, 50676, 50677, 50678, 50679, 50733, 50735, 50737, 50739, 50765, 50767, 50769, 50823, 50825, 50827, 50829, 50858, 50859, 50931, 50933, 50935, 50937, 50939, 50968, 50969, 50996, 50997, 50999, 51061, 51063, 51065, 51067, 51069, 51103, 51105, 51107, 51109, 51143, 51145, 51147, 51149. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Stadt Leverkusen und Rheinisch-Bergischer Kreis
Menge oder Umfang: PLZ: 51371, 51373, 51375, 51377, 51379, 51381, 42799, 42929, 51399, 51427, 51429, 51465, 51467, 51469, 51491, 51503, 51515, 51519. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Stadt Mönchengladbach
Menge oder Umfang: PLZ: 41061, 41063, 41065, 41066, 41068, 41069, 41169, 41179, 41189, 41199, 41236, 41238, 41239. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Stadt Mülheim a.d.R. und Stadt Oberhausen
Menge oder Umfang: PLZ: 45468, 45470, 45472, 45473, 45475, 45476, 45478, 45479, 45481, 46045, 46047, 46049, 46117, 46119, 46145, 46147, 46149. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Stadt Remscheid und Stadt Solingen
Menge oder Umfang: PLZ: 42853, 42855, 42857, 42859, 42897, 42899, 42651, 42653, 42655, 42657, 42659, 42697, 42699, 42719. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Stadt Wuppertal
Menge oder Umfang: PLZ: 42103, 42119, 42349, 42115, 42113, 42111, 42109, 42105, 42117, 42107, 42329, 42327, 42399, 42289, 42287, 42283, 42281, 42279, 42277, 42275, 42389, 42369, 42285. Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NRW, Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (Kopie) oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als vom 1.7.2013 ist.
2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher, beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Punkt VI.3 der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis in Kopie über eine aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— 2 000 000 EUR gegen Personenschäden,
— 1 000 000 EUR gegen Sachschäden,
— 500 000 EUR gegen Vermögensschäden.
Alternativ: Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass beabsichtigt ist, ihm den Zuschlag auf eines oder mehrere der ausgeschriebenen Lose zu erteilen, eine Betriebshaftpflichtversicherung in mindestens der Höhe, die in der Bekanntmachung angegeben ist, abschließen bzw. eine ggf. notwendige Erhöhung der bestehenden Versicherung vornehmen wird. Ein entsprechender Nachweis wird der Auftraggeberin unverzüglich eingereicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ: Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass beabsichtigt ist, ihm den Zuschlag auf eines oder mehrere der ausgeschriebenen Lose zu erteilen, eine Betriebshaftpflichtversicherung in mindestens der Höhe, die in der Bekanntmachung angegeben ist, abschließen bzw. eine ggf. notwendige Erhöhung der bestehenden Versicherung vornehmen wird. Ein entsprechender Nachweis wird der Auftraggeberin unverzüglich eingereicht.
Hinweis: Im Fall von Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis erbringt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung zur Erfüllung der Anforderungen an die Eignung zur Hilfsmittelversorgung nach § 126 Abs. 1 SGB V durch
a) Vorlage einer Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle (Präqualifikationsurkunde) in Kopie gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht über eine Bestätigung einer Präqualifikationsstelle gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V verfügt, sind die in den Vergabeunterlagen aufgelisteten Nachweise gemäß den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckgemäßen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 14.10.2013 (Kriterienkatalog) beizubringen. Dies sind im Einzelnen:
a) Vorlage einer Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle (Präqualifikationsurkunde) in Kopie gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft nicht über eine Bestätigung einer Präqualifikationsstelle gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 126 Abs. 1a SGB V verfügt, sind die in den Vergabeunterlagen aufgelisteten Nachweise gemäß den Empfehlungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckgemäßen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 14.10.2013 (Kriterienkatalog) beizubringen. Dies sind im Einzelnen:
a) Fachliche Qualifikation des fachlichen Leiters:
1. Benennung des fachlichen Leiters,
2. Erforderlich ist eine der nachgenannten Qualifikationen des fachlichen Leiters: Diplom-Ingenieur/-in der Fachrichtung Medizintechnik, Techniker/-in der Fachrichtung Medizintechnik, Diplom-Ingenieur/-in Orthopädie und Rehatechnik, Biomedizinische Technik B.Sc., Systemelektroniker/-in oder Elektromechaniker/-in mit 5-jähriger einschlägiger Berufspraxis oder mit Zusatzqualifikation „MTcert®“, Techniker für Biomedizintechnik (med.technische Ausbildung in der DDR) oder gleichwertige Qualifikation. Bitte fügen Sie folgende Nachweise über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des fachlichen Leiters bei:
2. Erforderlich ist eine der nachgenannten Qualifikationen des fachlichen Leiters: Diplom-Ingenieur/-in der Fachrichtung Medizintechnik, Techniker/-in der Fachrichtung Medizintechnik, Diplom-Ingenieur/-in Orthopädie und Rehatechnik, Biomedizinische Technik B.Sc., Systemelektroniker/-in oder Elektromechaniker/-in mit 5-jähriger einschlägiger Berufspraxis oder mit Zusatzqualifikation „MTcert®“, Techniker für Biomedizintechnik (med.technische Ausbildung in der DDR) oder gleichwertige Qualifikation. Bitte fügen Sie folgende Nachweise über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des fachlichen Leiters bei:
— Berufsurkunde über die abgeschlossene Ausbildung,
— sonstige Befähigungsnachweise, Zeugnisse oder Tätigkeitsnachweise, Zertifikate.
b) Allgemeine Voraussetzungen:
— Kopie der Gewerbeanmeldung oder ggf. Kopie des Handelsregisterauszugs,
— Bei Gewerbetreibenden: Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO,
— Erklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch folgende Erklärung: „Ich/Wir verpflichte/n mich/uns zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Geschützte personenbezogene Daten werde/n ich/ wir nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.“,
— Erklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch folgende Erklärung: „Ich/Wir verpflichte/n mich/uns zur Wahrung des Datengeheimnisses nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Geschützte personenbezogene Daten werde/n ich/ wir nicht zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck verarbeiten, bekannt geben, zugänglich machen oder sonst nutzen. Die Pflicht zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.“,
— Einhaltung Voraussetzungen nach § 128 SGB V durch folgende Eigenerklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir die Regelungen des § 128 SGB V beachten. Ich/Wir unterhalte/n keine Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten, in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und beteilige/n Ärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln und gewähren keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln.“,
— Einhaltung Voraussetzungen nach § 128 SGB V durch folgende Eigenerklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir die Regelungen des § 128 SGB V beachten. Ich/Wir unterhalte/n keine Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten, in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und beteilige/n Ärzte nicht gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Hilfsmitteln und gewähren keine Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Hilfsmitteln.“,
— Erklärung zur fristgerechten Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch die Erklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n.
— Erklärung zur fristgerechten Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträge durch die Erklärung: „Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/n.
c) Organisatorische Voraussetzungen:
— Erklärung zum medizinisch-technischen Notdienst mit täglich 24 Std. telefonischer Erreichbarkeit von qualifiziertem Personal,
— Erklärung zum medizinisch-technischer Notdienst mit täglich 24 Std. persönlicher Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal,
— Erklärung zur Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produkten und ggf. Zubehör sowie Ersatzteilen,
— Erklärung zur Sicherstellung der sachgerechten Durchführung von Instandhaltungen und Reparaturen,
— Eigenerklärung zur Vorhaltung von Vorführ- und ggf. Testmustern,
— Erklärung einer fachgerechten und produktgeeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeit sowie Wiederaufarbeitung für wieder einsetzbare Produkte,
— Erklärung zur Sicherstellung der zeitnahen Versorgung vor Ort, d.h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
— Erklärung über ein transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
— Erklärung über ein transportables, ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaftlichen Produktes im Rahmen der Vor-Ort Versorgung, d. h. im allgemeinen Lebensbereich/der häuslichen Umgebung des Versicherten (gilt nicht für Hausbesuchsregelungen),
— Erklärung zur Sicherstellung der Beratung und Einweisung im allgemeinen Lebensbereich der Versicherten.
d) Räumliche Voraussetzungen:
— Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen gemäß den in den Produktunterlagen des Herstellers vorgegebenen Spezifikationen,
— Für wieder einsetzbare Produkte bestehen räumlich getrennte Lagerflächen für hygienisch bereits aufbereitete und nicht aufbereitete Produkte.
Der Nachweis der oben genannten räumlichen Voraussetzungen erfolgt durch:
Vorlage einer Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchauszugs in einfacher Kopie, Grundskizze/ Raumskizze und Fotodokumentation;
Für Neubetriebe, bei Bezug von neuen Räumlichkeiten oder bei maßgeblichen Änderungen (bauliche Maßnahmen u. ä.): Protokoll über Betriebsbegehung und Kopie des Mietvertrages oder Grundbuchauszug
2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Hilfsmittelversorgung erfüllt, indem er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten über die Einsetzung eines fachlichen Leiters hinaus im Zuschlagsfall qualifizierte Mitarbeiter einsetzt, die
2) Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Hilfsmittelversorgung erfüllt, indem er zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten über die Einsetzung eines fachlichen Leiters hinaus im Zuschlagsfall qualifizierte Mitarbeiter einsetzt, die
a) eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Ingenieur/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, oder
b) eine abgeschlossene Ausbildung als Techniker/-in in der Fachrichtung Medizintechnik oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, oder
c) durch regelmäßige Schulung vom Hersteller gemäß den Anforderungen des § 31 MPG (Medizinproduktegesetz) befähigt sind, in die Handhabung, Anwendung und den Betrieb von Systemen zur Sauerstofftherapie sachgerecht einzuweisen, und
d) eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung im Zusammenhang mit der Wartung, sicherheitstechnischen Kontrolle und Reparatur von Systemen zur Sauerstofftherapie nachweisen kann.
Allgemeiner Hinweis:
Bei Bietergemeinschaften sowie im Falle eines Nachunternehmereinsatzes ist die Regelung in Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-02-18 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthalter Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthalter Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Günter Wältermann.
3) Der Auftragsgegenstand ist in 23 Gebietslose aufgeteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch nach höherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf höchstens acht je Bieter limitiert (Zuschlagslimitierung).
3) Der Auftragsgegenstand ist in 23 Gebietslose aufgeteilt. Jeder Bieter kann ein Angebot auf beliebig viele Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist jedoch nach höherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf höchstens acht je Bieter limitiert (Zuschlagslimitierung).
4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften
4) Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. November 2011, Az. VII-Verg 35/11, wird hingewiesen. Bietergemeinschaften haften
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen.Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v. 23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf das betreffende Gebietslos auszuschließen. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11, zu beachten.
gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können grundsätzlich gemeinsam erbracht werden. Sofern Mitglieder von Bietergemeinschaften wesentliche Teilleistungen erbringen, d. h. Versicherte betreuen, beraten bzw. Hilfsmittel an Versicherte abgeben (§ 126 Absatz 1 SGB V) sind die genannten Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen gemäß § 126 SGB V für diese vorzulegen.Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Los können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbieter ein Angebot nur abgeben (und umgekehrt), wenn sie nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim-]Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. v. 23.12.2009 – Rs. C 376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberin erbracht, sind beide Angebote (das der Bietergemeinschaft und das des Einzelbieters) bezogen auf das betreffende Gebietslos auszuschließen. Verbundene Unternehmen werden gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11, zu beachten.
5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Zu unterscheiden sind:
5) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3 der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3 der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Dies gilt insbesondere, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Zu unterscheiden sind:
a) Unterauftragnehmer, die wesentliche Teilleistungen ausführen und
b) Unterauftragnehmer, die unwesentliche Teilleistungen ausführen.
Als unwesentliche Teilleistungen gelten: z. B. Paket- und Versandleistungen.
Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
Der Hersteller, von dem der Bieter Produkte bezieht, ist grundsätzlich kein Unterauftragnehmer, es sei denn, er ist vom Auftragnehmer für weitere Leistungen wie z. B. Wartungen, Betreuung oder Beratung einzelner Versicherter vorgesehen. In diesem Fall sind also auch für den Hersteller die entsprechenden Vordrucke in den Vergabeunterlagen auszufüllen.
Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n)Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2014/S 003-002398 (2014-01-03)
Ergänzende Angaben (2014-01-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin-Mitte
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-04-24 📅
Name: Critical Care Gesellschaft für home care Medizintechnik mbH & Co. KG
Postanschrift: Kirchhoffstraße 1-5
Postort: Kaltenkirchen
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Linde Gas Therapeutics GmbH
Postanschrift: Landshuter Straße 19
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
1️⃣1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-05 📅
Name: Sapio Life GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kaiserslauterer Straße 6
Postort: Homburg/Saar
Postleitzahl: 66424