Leistungsgegenstand ist die Erstversorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten (PG 09) der Produktuntergruppen „09.37.01.xxxx niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung“ sowie „09.37.02.0xxx, 09.37.02.1xxx, 09.37.02.3xxx, 09.37.02.4xxx niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation“ einschließlich — Zubehör, — notwendiger Reparaturen und Ersatzteile, — notwendiger Wartungen und sicherheitstechnischer Kontrollen sowie — die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienst- und Serviceleistungen, im Wege einer Vergütungspauschale. Der Auftragnehmer bleibt während der Versorgung Eigentümer. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 8 Losen gemäß den im Rahmen der Losbeschreibungen aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Nachunternehmer bedienen.Die im Rahmen der einzelnen Lose genannten Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschalen (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 8 Losen gemäß den im Rahmen der Losbeschreibungen aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Nachunternehmer bedienen.Die im Rahmen der einzelnen Lose genannten Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschalen (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrische, elektromagnetische und mechanische Behandlung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dak.de🌏
E-Mail: vergabestelle@dak.de📧
Telefon: +49 4023962964📞
Fax: +49 4023963384 📠
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie können dann über das Online-Portal der DAK-Gesundheit mithilfe der per Mail überlassenen Zugangsdaten abgerufen werden. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Interessenten kommt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit verwendeten Vordrucke zu verwenden. Bieterfragen werden gleichsam über das Portal eingestellt und ohne besondere Mitteilung in anonymisierter Form beantwortet.
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie können dann über das Online-Portal der DAK-Gesundheit mithilfe der per Mail überlassenen Zugangsdaten abgerufen werden. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Interessenten kommt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit verwendeten Vordrucke zu verwenden. Bieterfragen werden gleichsam über das Portal eingestellt und ohne besondere Mitteilung in anonymisierter Form beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Erstversorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten (PG 09) der Produktuntergruppen „09.37.01.xxxx niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung“ sowie „09.37.02.0xxx, 09.37.02.1xxx, 09.37.02.3xxx, 09.37.02.4xxx niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation“ einschließlich
Leistungsgegenstand ist die Erstversorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit Elektrostimulationsgeräten (PG 09) der Produktuntergruppen „09.37.01.xxxx niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung“ sowie „09.37.02.0xxx, 09.37.02.1xxx, 09.37.02.3xxx, 09.37.02.4xxx niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Muskelstimulation“ einschließlich
— Zubehör,
— notwendiger Reparaturen und Ersatzteile,
— notwendiger Wartungen und sicherheitstechnischer Kontrollen sowie
— die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienst- und Serviceleistungen,
im Wege einer Vergütungspauschale. Der Auftragnehmer bleibt während der Versorgung Eigentümer. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
im Wege einer Vergütungspauschale. Der Auftragnehmer bleibt während der Versorgung Eigentümer. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Elektrostimulationsgeräten in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl)…
… 10–19Stück: 8.992Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 10–19
Stück: 8.992
Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).
Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).
Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Elektrostimulationsgeräten in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl)…
… 20–29.Stück: 6.313Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 20–29.
Stück: 6.313
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Elektrostimulationsgeräten in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl)…
… 30–39.Stück: 8.498Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 30–39.
Stück: 8.498
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Elektrostimulationsgeräten in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl)…
… 40–49.Stück: 5.979Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 40–49.
Stück: 5.979
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Elektrostimulationsgeräten in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl)…
… 50–59.Stück: 6.930Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 50–59.
Stück: 6.930
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Elektrostimulationsgeräten in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl)…
… 60–69.Stück: 9.178Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 60–69.
Stück: 9.178
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 7
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Elektrostimulationsgeräten in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 70–79 und…
… 80–89.Stück: 8.332Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 80–89.
Stück: 8.332
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los 8
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Elektrostimulationsgeräten in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 00–09 und…
… 90–99.Stück: 11.424Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschale (7. bis 24. Monat).Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 90–99.
Stück: 11.424
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 8 Losen gemäß den im Rahmen der Losbeschreibungen aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Nachunternehmer bedienen.
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 8 Losen gemäß den im Rahmen der Losbeschreibungen aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Nachunternehmer bedienen.
Die im Rahmen der einzelnen Lose genannten Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschalen (7. bis 24. Monat).
Die im Rahmen der einzelnen Lose genannten Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Erstversorgungen der Auftraggeberin vom 1.5.2013 bis 30.4.2014 für die Pauschalzeiträume Miete (1. bis 3. Monat) und Vergütungspauschale (4. bis 6. Monat) sowie vom 1.5.2012 bis 30.4.2014 für Folgevergütungspauschalen (7. bis 24. Monat).
Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils 12 Monate verlängert werden. Diese Option ist mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich auszuüben; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit dem jeweiligen Laufzeitende. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils 12 Monate verlängert werden. Diese Option ist mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich auszuüben; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit dem jeweiligen Laufzeitende. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Vergabestelle II 004260, Elektrostimulationsgeräte (PG09)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Unternehmens (Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen ist zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter erklärt in Anlage A1 rechtsverbindlich, dass kein unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannter Ausschlussgrund auf ihn zutrifft, d.h.
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen, § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland,
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten
Person vorliegt.
— er sich in keinem Insolvenzverfahren befindet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— er sich nicht in Liquidation befindet.
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
— er weder wegen einer illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften rechtskräftig verurteilt wurde oder ein entsprechendes Verfahren zur Zeit anhängig ist.
— er sich bewusst ist, dass eine vorsätzlich, unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung den Ausschluss gem. § 6 EG Abs. 6 Bst. e) VOL/A von diesem und von weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B4 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die oben genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B4 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die oben genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Die übrigen Nachweise / Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B5 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B5 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
I. Zum Nachweis, dass der Bieter die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gem. § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V erfüllt, Kopie der Bestätigung der Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
I. Zum Nachweis, dass der Bieter die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gem. § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V erfüllt, Kopie der Bestätigung der Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V
1. selbsterstellte Eigenerklärung, dass die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V genannten berufsrechtlichen Voraussetzungen an den fachlichen Leiter erfüllt sind (unterschrieben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. selbsterstellte Eigenerklärung, dass die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V genannten berufsrechtlichen Voraussetzungen an den fachlichen Leiter erfüllt sind (unterschrieben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen).
2. Kopie eines aktuellen Nachweises über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die die gesamte Vertragslaufzeit abdeckt
3. Kopie der Gewerbeanmeldung (sofern es sich um einen Gewerbetrieb handelt).
4. aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 1.1.2014) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z.B. aktueller Handelsregisterauszug, Kopie ausreichend.
Alternativ zu Ziff. 3 und 4.: selbsterstellte Eigenerklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein amtliches Register besteht (unterschrieben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen).
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
II. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A3) ausgefüllt und unterzeichnet. Ggf. ist eine Erklärung eines Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung beizufügen (vgl. Anlage 3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
II. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage A3) ausgefüllt und unterzeichnet. Ggf. ist eine Erklärung eines Versicherers über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung beizufügen (vgl. Anlage 3).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg 35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B4) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg 35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B4) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Strategischer Einkauf und Vergabestelle II - 0042 60
Internetadresse: www.dak.de🌏
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabestelle II 004260, Elektrostimulationsgeräte (PG09)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 110-193959 (2014-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-09-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 4023963661 📠
1️⃣
Name: Medizintechnik Rostock GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣
6️⃣
7️⃣
8️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
12
10
13
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Wolfgang Boeck – Strategischer Einkauf und Vergabestelle II – 0042 60
Quelle: OJS 2014/S 185-326036 (2014-09-24)