Leistungsgegenstand ist die Versorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit — Vierrädrigen Gehhilfen (Rollatoren im Sinne von Ziffer 2.4) der Produktart 10.50.04.1 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung einschließlich — Zubehör, — notwendiger Reparaturen und Ersatzteile oder - bei unwirtschaftlicher Reparatur - dem kostenlosen Produktersatz, — notwendiger Wartungen und sicherheitstechnischer Kontrollen sowie — die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienst- und Serviceleistungen für einen Versorgungszeitraum von 5 Jahren im Wege einer Vergütungspauschale (Erst- und Austauschversorgungen bei auslaufenden Versorgungspauschalen). Rollatoren, die aus medizinischen Gründen im Einzelfall eine über den definierten Leistungsumfang hinausgehende/n Ausführung/Sonderbau erfordern, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung (u.a. Rollatoren zur Versorgung von Versicherten mit einem Körpergewicht von mehr als 130 kg oder einer Körpergröße über 185 cm, xxl-Rollatoren, Rollatoren mit Unterarmauflagen, Rollatoren mit Einhandbremse, Kinderrollatoren). Der Auftragnehmer liefert das Hilfsmittel an den Versicherten leihweise aus und überlässt es ihm (in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung) zur Nutzung und gewährleistet die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit für den Versorgungszeitraum. Der Auftragnehmer bleibt auch während der Versorgung Eigentümer. Die aktive Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie können dann über das Online-Portal der DAK-Gesundheit mithilfe der per Mail überlassenen Zugangsdaten abgerufen werden. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Interessenten kommt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit verwendeten Vordrucke zu verwenden. Bieterfragen werden gleichsam über das Portal eingestellt und ohne besondere Mitteilung in anonymisierter Form beantwortet.
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden den Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie können dann über das Online-Portal der DAK-Gesundheit mithilfe der per Mail überlassenen Zugangsdaten abgerufen werden. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Interessenten kommt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind bei der unter Nr. I.1) der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter vergabestelle@dak.de angefordert werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit verwendeten Vordrucke zu verwenden. Bieterfragen werden gleichsam über das Portal eingestellt und ohne besondere Mitteilung in anonymisierter Form beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Versorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit
— Vierrädrigen Gehhilfen (Rollatoren im Sinne von Ziffer 2.4) der Produktart 10.50.04.1 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung einschließlich
— Zubehör,
— notwendiger Reparaturen und Ersatzteile oder - bei unwirtschaftlicher Reparatur - dem kostenlosen Produktersatz,
— notwendiger Wartungen und sicherheitstechnischer Kontrollen sowie
— die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienst- und Serviceleistungen
für einen Versorgungszeitraum von 5 Jahren im Wege einer Vergütungspauschale (Erst- und Austauschversorgungen bei auslaufenden Versorgungspauschalen).
Rollatoren, die aus medizinischen Gründen im Einzelfall eine über den definierten Leistungsumfang hinausgehende/n Ausführung/Sonderbau erfordern, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung (u.a. Rollatoren zur Versorgung von Versicherten mit einem Körpergewicht von mehr als 130 kg oder einer Körpergröße über 185 cm, xxl-Rollatoren, Rollatoren mit Unterarmauflagen, Rollatoren mit Einhandbremse, Kinderrollatoren). Der Auftragnehmer liefert das Hilfsmittel an den Versicherten leihweise aus und überlässt es ihm (in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung) zur Nutzung und gewährleistet die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit für den Versorgungszeitraum. Der Auftragnehmer bleibt auch während der Versorgung Eigentümer.
Rollatoren, die aus medizinischen Gründen im Einzelfall eine über den definierten Leistungsumfang hinausgehende/n Ausführung/Sonderbau erfordern, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung (u.a. Rollatoren zur Versorgung von Versicherten mit einem Körpergewicht von mehr als 130 kg oder einer Körpergröße über 185 cm, xxl-Rollatoren, Rollatoren mit Unterarmauflagen, Rollatoren mit Einhandbremse, Kinderrollatoren). Der Auftragnehmer liefert das Hilfsmittel an den Versicherten leihweise aus und überlässt es ihm (in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung) zur Nutzung und gewährleistet die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit für den Versorgungszeitraum. Der Auftragnehmer bleibt auch während der Versorgung Eigentümer.
Die aktive Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 77, 78,…
… 79.Stück: 2.398Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 79.
Stück: 2.398
Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.
Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.
Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 72, 88,…
… 89.Stück: 1.951Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 89.
Stück: 1.951
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 70, 71, 73,…
… 74.Stück: 2.433Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 74.
Stück: 2.433
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 68, 69, 75,…
… 76.Stück: 2.684Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 76.
Stück: 2.684
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 91, 95, 96,…
… 97.Stück: 2.811Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 97.
Stück: 2.811
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 84, 90, 92, 93,…
… 94.Stück: 2.514Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 94.
Stück: 2.514
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 7
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 82,…
… 86,87.Stück: 1.859Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.01.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 86,87.
Stück: 1.859
Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.01.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.
Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.01.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los 8
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 80, 81, 83,…
… 85.Stück: 1.989Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 85.
Stück: 1.989
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Los 9
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 10, 11, 12,…
… 13.Stück: 1.934Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 13.
Stück: 1.934
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Los 10
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 03, 14, 15,…
… 16.Stück: 1.894Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 16.
Stück: 1.894
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Los 11
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 34, 35,…
… 36.Stück: 3.294Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 36.
Stück: 3.294
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Los 12
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 61,…
… 65.Stück: 2.469Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 65.
Stück: 2.469
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Los 13
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 60, 63,…
… 64.Stück: 2.984Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 64.
Stück: 2.984
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Los 14
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 17, 18,…
… 19.Stück: 1.439Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 19.
Stück: 1.439
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Los 15
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 26, 28,…
… 49.Stück: 2.604Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 49.
Stück: 2.604
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Los 16
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 21, 27,…
… 29.Stück: 2.971Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 29.
Stück: 2.971
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Los 17
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 30,…
… 31.Stück: 2.093Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 31.
Stück: 2.093
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Los 18
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 37,…
… 38.Stück: 2.176Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 38.
Stück: 2.176
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Los 19
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 32,…
… 33.Stück: 2.121Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 33.
Stück: 2.121
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Los 20
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 48,…
… 59.Stück: 2.190Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 59.
Stück: 2.190
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Los 21
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 40, 42, 57,…
… 58.Stück: 2.947Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 58.
Stück: 2.947
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Los 22
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 44, 45, 46,…
… 47.Stück: 3.520Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 47.
Stück: 3.520
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Los 23
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 41,…
… 50,51.Stück: 2.819Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 50,51.
Stück: 2.819
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Los 24
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 52,…
… 53.Stück: 2.062Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 53.
Stück: 2.062
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Los 25
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 54, 55,…
… 56.Stück: 1.940Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 56.
Stück: 1.940
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Los 26
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 66,…
… 67.Stück: 2.249Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 67.
Stück: 2.249
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Los 27
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 01, 02, 04, 08, 09 .Stück: 1.469Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 01, 02, 04, 08, 09 .Stück: 1.469Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 01, 02, 04, 08, 09 .
Stück: 1.469
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Los 28
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 06,…
… 39.Stück: 1.109Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 39.
Stück: 1.109
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Los 29
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 20,…
… 22.Stück: 2.694Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 22.
Stück: 2.694
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Los 30
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 23, 24,…
… 25.Stück: 2.846Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 25.
Stück: 2.846
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Los 31
Kurze Beschreibung:
Das Los umfasst die Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollatoren in folgender Leitregion (zweistellige Postleitzahl) 07, 98,…
… 99.Stück: 1.359Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
… 99.
Stück: 1.359
Menge oder Umfang:
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 31 Gebietslosen gemäß den unten aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Rollatoren für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Unterauftragnehmer bedienen.
Die Ausschreibung erfolgt aufgeteilt in insgesamt 31 Gebietslosen gemäß den unten aufgeführten Postleitzahlengebieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Versorgung mit Rollatoren für Versicherte der Auftraggeberin im ausgeschriebenen Versorgungsbereich (Los) zu den im Angebot benannten Konditionen jederzeit sicherzustellen. Hierzu kann sich der Auftragnehmer auch Unterauftragnehmer bedienen.
Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.
Die Versorgungszahlen basieren auf der Anzahl der Versorgungen vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 der DAK-Gesundheit. Die angegebene Anzahl bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten und umfasst Erstversorgungen sowie Austauschversorgungen. In durchschnittlich 20 % der Fälle wurde ein Leichtgewichtrollator abgegeben.
Zu dem tatsächlichen zukünftigen Versorgungsumfang können keine verbindlichen Angaben gemacht werden, da die Auftraggeberin keinen Einfluss auf die Anzahl der Versorgungsfälle hat.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Die Angaben über die Anzahl der Versorgungen und der Versicherten dienen dem Auftragnehmer als Hilfestellung bei der Kalkulation. Eine Abnahmeverpflichtung ist mit den Verordnungszahlen des o.g. Versorgungszeitraumes nicht verbunden. Eine Mengenbegrenzung wird ebenfalls nicht vereinbart.
Die aktive Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils 12 Monate verlängert werden. Diese Option ist mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich auszuüben; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit dem jeweiligen Laufzeitende. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Die aktive Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils 12 Monate verlängert werden. Diese Option ist mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich auszuüben; andernfalls endet der Vertrag automatisch mit dem jeweiligen Laufzeitende. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung besteht nicht.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Vergabestelle II 004260, Hilfsmittelversorgung Rollatoren.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Unternehmens (Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen ist zu unterschreiben, mit Ort, Datum und Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen).
Der Bieter erklärt in Anlage A1 rechtsverbindlich, dass kein unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannter
Ausschlussgrund auf ihn zutrifft, d.h.
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
—— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen, § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland
—— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
—— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
—— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
—— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
—— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
—— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
—— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
— er sich in keinem Insolvenzverfahren befindet oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— er sich nicht in Liquidation befindet.
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
— er weder wegen einer illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften rechtskräftig verurteilt wurde oder ein entsprechendes Verfahren zur Zeit anhängig ist.
— er sich bewusst ist, dass eine vorsätzlich, unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung den Ausschluss gem. § 6 EG Abs. 6 Bst. e) VOL/A von diesem und von weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B4 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die oben genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage B4 der Vertragsunterlagen (Bietergemeinschaftserklärung) auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. Die oben genannten Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Die übrigen Nachweise / Angaben und Erklärungen sind von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B5 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen.
Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage B5 (Nachunternehmerverzeichnis) der Vertragsunterlagen auszufüllen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original und in Kopie (1-fach) mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis, dass der Bieter die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gem. § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V erfüllt
Kopie der Bestätigung der Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1a S. 2 SGB V
1. selbsterstellte Eigenerklärung, dass die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V genannten berufsrechtlichen Voraussetzungen an den fachlichen Leiter erfüllt sind (unterschrieben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. selbsterstellte Eigenerklärung, dass die in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V genannten berufsrechtlichen Voraussetzungen an den fachlichen Leiter erfüllt sind (unterschrieben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen);
2. Kopie eines aktuellen Nachweises über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die die gesamte Vertragslaufzeit abdeckt;
3. Kopie der Gewerbeanmeldung (sofern es sich um einen Gewerbetrieb handelt);
4. aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 1.1.2014) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z.B. aktueller Handelsregisterauszug, Kopie ausreichend
Alternativ zu Ziff. 3 und 4.: selbsterstellte Eigenerklärung, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein amtliches Register besteht (unterschrieben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen).
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
5. Nachweis der Erfüllung der in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V beschriebenen räumlichen Voraussetzungen, z.B. durch Kopie des Mietvertrages oder eines Grundbuchauszuges und Darstellung eines Grundrisses der Betriebsräumlichkeiten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Nachweis der Erfüllung der in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gem. § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V beschriebenen räumlichen Voraussetzungen, z.B. durch Kopie des Mietvertrages oder eines Grundbuchauszuges und Darstellung eines Grundrisses der Betriebsräumlichkeiten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
1. Der AN hat unverzüglich nach Vertragsschluss eine nicht auf erstes Anfordern zahlbare Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 5 % der jährlichen Brutto-Gesamtauftragssumme für die Erfüllung sämtlicher ihm obliegender Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu stellen, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung (inkl. sämtlicher mit Mängeln zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche) und Schadensersatz, ferner für die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Schadensersatzes statt der Leistung, wegen Pflichtverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen und aus Abwicklungsverhältnissen, z. B. nach berechtigter Kündigung des Vertrags durch den AG sowie für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe oder einer vertraglich vereinbarten Schadenspauschale.
1. Der AN hat unverzüglich nach Vertragsschluss eine nicht auf erstes Anfordern zahlbare Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Höhe von 5 % der jährlichen Brutto-Gesamtauftragssumme für die Erfüllung sämtlicher ihm obliegender Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu stellen, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung (inkl. sämtlicher mit Mängeln zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche) und Schadensersatz, ferner für die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Schadensersatzes statt der Leistung, wegen Pflichtverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen und aus Abwicklungsverhältnissen, z. B. nach berechtigter Kündigung des Vertrags durch den AG sowie für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe oder einer vertraglich vereinbarten Schadenspauschale.
2. Der Sicherungszweck muss wie folgt lauten:
Der Bürge haftet für alle Ansprüche des AG zur Absicherung sämtlicher dem AN aus dem oben bezeichneten Vertrag obliegender Verpflichtungen, insbesondere für die vertragsgemäße und/oder fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung (inkl. sämtlicher mit Mängeln zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche) und Schadensersatz, ferner für die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Schadensersatzes statt der Leistung, wegen Pflichtverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen und aus Abwicklungsverhältnissen, z. B. nach berechtigter Kündigung des Vertrags durch den AG sowie für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe oder einer vertraglich vereinbarten Schadenspauschale.“
Der Bürge haftet für alle Ansprüche des AG zur Absicherung sämtlicher dem AN aus dem oben bezeichneten Vertrag obliegender Verpflichtungen, insbesondere für die vertragsgemäße und/oder fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung (inkl. sämtlicher mit Mängeln zusammenhängender Zahlungs- und Schadensersatzansprüche) und Schadensersatz, ferner für die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Schadensersatzes statt der Leistung, wegen Pflichtverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen und aus Abwicklungsverhältnissen, z. B. nach berechtigter Kündigung des Vertrags durch den AG sowie für Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe oder einer vertraglich vereinbarten Schadenspauschale.“
3. Stellt der AN die Bürgschaft nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss, so kann der AG dem AN zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen; dies gilt jedoch nicht, wenn der AN die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat.
3. Stellt der AN die Bürgschaft nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss, so kann der AG dem AN zur Stellung der Bürgschaft eine angemessene Nachfrist setzen und unverzüglich nach deren erfolglosem Ablauf den Vertrag kündigen sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen; dies gilt jedoch nicht, wenn der AN die Nicht-Stellung der Bürgschaft nicht zu vertreten hat.
4. Die Urkunde über die Bürgschaft wird auf schriftliches Verlangen des Auftragnehmers zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, etwaige erhobene Ansprüche befriedigt und die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
4. Die Urkunde über die Bürgschaft wird auf schriftliches Verlangen des Auftragnehmers zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, etwaige erhobene Ansprüche befriedigt und die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg 35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B4) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 09.11.2011 – VII-Verg 35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B4) von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise darüber hinaus zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 1
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Strategischer Einkauf und Vergabestelle II – 0042 60
Internetadresse: www.dak.de🌏
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabestelle II 004260, Hilfsmittelversorgung Rollatoren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von § 101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 109-191658 (2014-06-04)
Ergänzende Angaben (2014-06-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben