Versorgung der Versicherten der DAK-Gesundheit mit Rollstühlen der Produktarten 18.46.02.0, 18.50.02.0 und 18.50.02.2
Leistungsgegenstand ist die Versorgung der nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V anspruchsberechtigten Versicherten der Auftraggeberin mit Rollstühlen der Produktarten:
— 18.46.02.0 (Toilettenrollstühle)
— 18.50.02.0 (Standardrollstühle, große Räder hinten) und
— 18.50.02.2 (Leichtgewichtrollstühle)
des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V in der jeweils gültigen Fassung
einschließlich
— Zubehör,
— notwendiger Reparaturen und Ersatzteile oder – bei unwirtschaftlicher Reparatur – dem kostenlosen Produktersatz,
— notwendiger Wartungen und sicherheitstechnischer Kontrollen sowie
— die in diesem Zusammenhang zu erbringenden Dienst- und Serviceleistungen
bei Toilettenrollstühlen (18.46.02.0) im Wege einer Vergütungspauschale (Erst- und Anschlussversorgungen bei auslaufenden Vergütungspauschalen) für einen Versorgungszeitraum von 5 Jahren,
und bei Standard- (18.50.02.0) und Leichtgewichtrollstühlen (18.50.02.2) im Wege einer Vergütungspauschale für einen Versorgungszeitraum von jeweils 4 Jahren und Mieten von bis zu 3 Monaten.
Rollstühle, die aus medizinischen Gründen im Einzelfall eine/n über den definierten Leistungsumfang hinausgehende/n Ausführung/Sonderbau erfordern, sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, u.a. Rollstühle zur Versorgung von Versicherten mit einem Körpergewicht von mehr als 130 kg oder mit Körpermaßen, die eine Nutzung von serienmäßig gefertigten Rollstühlen ausschließen (Versorgungsempfänger benötigt u. a. Sitzbreiten von weniger als 37 cm oder mehr als 52 cm oder Versorgungsempfänger benötigt Sitztiefen von weniger als 40 cm oder mehr als 46 cm). Versorgungen von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ebenfalls ausgenommen.
Der Poolbestand der Auftragsgeberin von Standard- und Leichtgewichtrollstühlen ist nicht Ausschreibungsgegenstand.
Der Auftragnehmer liefert das Hilfsmittel an den Versicherten leihweise aus und überlässt es ihm (in Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung) zur Nutzung. Der Auftragnehmer gewährleistet die einwandfreie Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit für den Versorgungszeitraum. Der Auftragnehmer bleibt auch während der Versorgung grundsätzlich Eigentümer.
Die Rollstühle müssen mindestens die im aktuellen Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V festgelegten Anforderungen der Produktarten 18.46.02.0, 18.50.02.0 oder 18.50.02.2 in Bezug auf die Qualität der Versorgung und der Produkte erfüllen oder gleichwertig sein.
Die aktive Vertragslaufzeit beträgt zunächst 2 Jahre und kann von der Auftraggeberin zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden. Näheres entnehmen Sie bitte den anzufordernden Ausschreibungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-08-15
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Auftragsbekanntmachung
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2014-08-20
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Ergänzende Angaben
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2014-09-25
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Ergänzende Angaben
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2014-09-26
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Ergänzende Angaben
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2014-11-18
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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