Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit saugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich, einschließlich der dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Der Versorgungsbeginn mit sauegenden Inkontinenzhilfen erfolgt in 2 Sufen (2 Versorgungsstufen). Ab dem 1.1.2015 werden zunächst nur Neukunden durch den Auftragnehmer versorgt. Ab dem 1.4.2015 erfolgt die Versorgung mit ausschreibungsgegenständlichen Hilfsmitteln für alle betroffenen Versicherten der Auftraggeberin auschließlich durch den Auftragnehmer (sowohl die Neukunden als auch die in der Versogung befindlichen Versicherten sog. Bestandskunden). Saugende Inkontinenzhilfen sind abgebildet unter den folgenden Positionsnummern aus dem Hilfsmittelverzeichnis: 15.25.01.0: Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung, Größe 1. 15.25.01.1: Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung, Größe 2. 15.25.01.2: Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung, Größe 3. 15.25.01.3: Rechteckvorlagen, Größe 1. 15.25.01.4: Rechteckvorlagen, Größe 2. 15.25.01.5: Vorlagen für Urininkontinenz. 15.25.02.0: Netzhosen, Größe 1. 15.25.02.1: Netzhosen, Größe 2. 15.25.03.0: Inkontinenzhosen, Größe 1, inklusive Pants bzw. Pull Ons. 15.25.03.1: Inkontinenzhosen, Größe 2, inklusive Pants bzw. Pull Ons. 15.25.03.2: Inkontinenzhosen, Größe 3, inklusive Pants bzw. Pull Ons. 15.25.01.0 bis 15.25.03.2 Fremdprodukte, die aus medizinischen Gründen zu verwenden sind und außerhalb des üblichen Produktportfolios eines Losgewinners liegen. Enthalten sind auch die Versorgungen mit Pants bzw. Pull Ons, die Kinderversorgungen, die Versorgungen von Patienten mit einem Körperumfang über 150 cm sowie die Männerversorgungen. Es dürfen nur gelistete Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis für die Versorgung verwandt werden. Dies gilt nicht für Kinderversorgungen, Versorgungen von Patienten mit einem Körperumfang von über 150 cm und Vorlagen für Männer. Sollen nicht gelistete Produkte für Kinder, Patienten mit einem Körperumfang von über 150 cm und Männer abgegeben werden, ist eine Genehmigung der Auftraggeberin für jede/n Versicherte/n einzuholen. Der Auftrag ist aufgeteilt in 5 Lose. Für jedes Los sind Mengenkontingente festgelegt. Ein Anspruch auf Ausschöpfung der Kontingente besteht nicht. Sind die Kontingente ausgeschöpft, kann die Auftraggeberin den Vertrag vorzeitig beenden. Ebenfalls wird an dieser Stelle auf die vorgesehene Loslimitierung hingewiesen (siehe unter Punkt VI.3) Nr. 1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Menge oder Umfang:
Schätzung der Anzahl der Versorgungsmonate innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:Los A: ca. 28 241;hiervon ca. 3 682 versorgte Versicherte (davon ca. 69 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);Los B: ca. 23 081;hiervon ca. 3 057 versorgte Versicherte (davon ca. 130 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);Los C: ca. 28 370; hiervon ca. 3 850 versorgte Versicherte (davon ca. 81 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);Los D: ca. 27 620; hiervon ca. 3 637 versorgte Versicherte (davon ca. 66 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);Los E: ca. 30 469; hiervon ca. 4 122 versorgte Versicherte (davon ca. 68 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres).Es wird darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der für die Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen zu erbringenden Versorgungen, insbesondere vom Gesundheitszustand der AOK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte abhängen. Sie dienen lediglich der Kalkulation und stellen kein Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch überschritten bzw. unterschritten werden kann.
Schätzung der Anzahl der Versorgungsmonate innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:Los A: ca. 28 241;hiervon ca. 3 682 versorgte Versicherte (davon ca. 69 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);Los B: ca. 23 081;hiervon ca. 3 057 versorgte Versicherte (davon ca. 130 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);Los C: ca. 28 370; hiervon ca. 3 850 versorgte Versicherte (davon ca. 81 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);Los D: ca. 27 620; hiervon ca. 3 637 versorgte Versicherte (davon ca. 66 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);Los E: ca. 30 469; hiervon ca. 4 122 versorgte Versicherte (davon ca. 68 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres).Es wird darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der für die Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen zu erbringenden Versorgungen, insbesondere vom Gesundheitszustand der AOK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte abhängen. Sie dienen lediglich der Kalkulation und stellen kein Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch überschritten bzw. unterschritten werden kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, Vergabestelle
Postanschrift: Basler Str. 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/🌏
E-Mail: hilfsmittelvergabe@he.aok.de📧
Fax: +49 61528549983940 📠
1) Hinweis:
Jeder Bieter kann auf maximal 3 Lose bieten. Für jedes Gebietslos muss aber ein einzelnes Gebot abgeben werden. Dies bedeutet, dass Bieter, die Angebote auf mehr als drei Lose abgeben, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
2) Hinweis:
Mit Angebotsabgabe ist eine Erklärung darüber vorzulegen, ob ein Unternehmensverbund vorliegt oder nicht.
Nur für den Fall, dass es sich beim Bieter um ein verbundenes Unternehmen handelt, ist zusätzlich eine weitere (formlose) Erklärung beizufügen, die die Gesellschaftsstrukturen darlegt, vgl. Anhang 16 der Vergabeunterlagen.
3) Hinweis:
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal unter www.aok-hessen-online.de von der AOK Hessen bereitgestellt. Der Bieter hat sich durch das Anklicken der aktuellen Ausschreibung zu registrieren. Alle gekennzeichneten Pflichtfelder sind hierbei auszufüllen und der Sicherheitscode im vorgegebenen Erfassungsfeld zu wiederholen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Bieter für das Verfahren eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, die während des gesamten Vergabeverfahrens dauerhaft von ihm oder seiner Vertretung genutzt und der Posteingang regelmäßig und eigenverantwortlich gesichtet wird. Im nächsten Schritt erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Bestätigung der Registrierung. Zugangskennungen werden von der Auftraggeberin nicht vergeben, so dass eine Benutzer- oder Kennworteingabe nicht erforderlich ist. Hat der Bieter durch das Anklicken des Aktivierungslinks seine Anmeldung zur Ausschreibung bestätigt, erhält er danach eine weitere E-Mail mit einem Link, über den er direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhält. Die einzelnen Dokumente können dann geöffnet, gespeichert oder ausgedruckt werden.
Jeder Bieter kann auf maximal 3 Lose bieten. Für jedes Gebietslos muss aber ein einzelnes Gebot abgeben werden. Dies bedeutet, dass Bieter, die Angebote auf mehr als drei Lose abgeben, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
2) Hinweis:
Mit Angebotsabgabe ist eine Erklärung darüber vorzulegen, ob ein Unternehmensverbund vorliegt oder nicht.
Nur für den Fall, dass es sich beim Bieter um ein verbundenes Unternehmen handelt, ist zusätzlich eine weitere (formlose) Erklärung beizufügen, die die Gesellschaftsstrukturen darlegt, vgl. Anhang 16 der Vergabeunterlagen.
3) Hinweis:
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal unter www.aok-hessen-online.de von der AOK Hessen bereitgestellt. Der Bieter hat sich durch das Anklicken der aktuellen Ausschreibung zu registrieren. Alle gekennzeichneten Pflichtfelder sind hierbei auszufüllen und der Sicherheitscode im vorgegebenen Erfassungsfeld zu wiederholen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Bieter für das Verfahren eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, die während des gesamten Vergabeverfahrens dauerhaft von ihm oder seiner Vertretung genutzt und der Posteingang regelmäßig und eigenverantwortlich gesichtet wird. Im nächsten Schritt erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Bestätigung der Registrierung. Zugangskennungen werden von der Auftraggeberin nicht vergeben, so dass eine Benutzer- oder Kennworteingabe nicht erforderlich ist. Hat der Bieter durch das Anklicken des Aktivierungslinks seine Anmeldung zur Ausschreibung bestätigt, erhält er danach eine weitere E-Mail mit einem Link, über den er direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhält. Die einzelnen Dokumente können dann geöffnet, gespeichert oder ausgedruckt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit saugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich, einschließlich der dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Der Versorgungsbeginn mit sauegenden Inkontinenzhilfen erfolgt in 2 Sufen (2 Versorgungsstufen). Ab dem 1.1.2015 werden zunächst nur Neukunden durch den Auftragnehmer versorgt. Ab dem 1.4.2015 erfolgt die Versorgung mit ausschreibungsgegenständlichen Hilfsmitteln für alle betroffenen Versicherten der Auftraggeberin auschließlich durch den Auftragnehmer (sowohl die Neukunden als auch die in der Versogung befindlichen Versicherten sog. Bestandskunden). Saugende Inkontinenzhilfen sind abgebildet unter den folgenden Positionsnummern aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
Gegenstand des Auftrags ist die Versorgung der Versicherten der Auftraggeberin mit saugenden Inkontinenzhilfen im häuslichen Bereich, einschließlich der dazu erforderlichen Dienst- und Serviceleistungen. Der Versorgungsbeginn mit sauegenden Inkontinenzhilfen erfolgt in 2 Sufen (2 Versorgungsstufen). Ab dem 1.1.2015 werden zunächst nur Neukunden durch den Auftragnehmer versorgt. Ab dem 1.4.2015 erfolgt die Versorgung mit ausschreibungsgegenständlichen Hilfsmitteln für alle betroffenen Versicherten der Auftraggeberin auschließlich durch den Auftragnehmer (sowohl die Neukunden als auch die in der Versogung befindlichen Versicherten sog. Bestandskunden). Saugende Inkontinenzhilfen sind abgebildet unter den folgenden Positionsnummern aus dem Hilfsmittelverzeichnis:
15.25.01.2: Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung, Größe 3.
15.25.01.3: Rechteckvorlagen, Größe 1.
15.25.01.4: Rechteckvorlagen, Größe 2.
15.25.01.5: Vorlagen für Urininkontinenz.
15.25.02.0: Netzhosen, Größe 1.
15.25.02.1: Netzhosen, Größe 2.
15.25.03.0: Inkontinenzhosen, Größe 1, inklusive Pants bzw. Pull Ons.
15.25.03.1: Inkontinenzhosen, Größe 2, inklusive Pants bzw. Pull Ons.
15.25.03.2: Inkontinenzhosen, Größe 3, inklusive Pants bzw. Pull Ons.
15.25.01.0 bis 15.25.03.2 Fremdprodukte, die aus medizinischen Gründen zu verwenden sind und außerhalb des üblichen Produktportfolios eines Losgewinners liegen.
Enthalten sind auch die Versorgungen mit Pants bzw. Pull Ons, die Kinderversorgungen, die Versorgungen von Patienten mit einem Körperumfang über 150 cm sowie die Männerversorgungen.
Es dürfen nur gelistete Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis für die Versorgung verwandt werden. Dies gilt nicht für Kinderversorgungen, Versorgungen von Patienten mit einem Körperumfang von über 150 cm und Vorlagen für Männer. Sollen nicht gelistete Produkte für Kinder, Patienten mit einem Körperumfang von über 150 cm und Männer abgegeben werden, ist eine Genehmigung der Auftraggeberin für jede/n Versicherte/n einzuholen. Der Auftrag ist aufgeteilt in 5 Lose. Für jedes Los sind Mengenkontingente festgelegt. Ein Anspruch auf Ausschöpfung der Kontingente besteht nicht. Sind die Kontingente ausgeschöpft, kann die Auftraggeberin den Vertrag vorzeitig beenden.
Es dürfen nur gelistete Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis für die Versorgung verwandt werden. Dies gilt nicht für Kinderversorgungen, Versorgungen von Patienten mit einem Körperumfang von über 150 cm und Vorlagen für Männer. Sollen nicht gelistete Produkte für Kinder, Patienten mit einem Körperumfang von über 150 cm und Männer abgegeben werden, ist eine Genehmigung der Auftraggeberin für jede/n Versicherte/n einzuholen. Der Auftrag ist aufgeteilt in 5 Lose. Für jedes Los sind Mengenkontingente festgelegt. Ein Anspruch auf Ausschöpfung der Kontingente besteht nicht. Sind die Kontingente ausgeschöpft, kann die Auftraggeberin den Vertrag vorzeitig beenden.
Ebenfalls wird an dieser Stelle auf die vorgesehene Loslimitierung hingewiesen (siehe unter Punkt VI.3) Nr. 1).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los A
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.5). und II.2.1).
Menge oder Umfang: S. Ziffer II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los B
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.5) und II.2.1).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los C
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los D
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los E
Menge oder Umfang:
Schätzung der Anzahl der Versorgungsmonate innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:
Los A: ca. 28 241;hiervon ca. 3 682 versorgte Versicherte (davon ca. 69 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);
Los B: ca. 23 081;hiervon ca. 3 057 versorgte Versicherte (davon ca. 130 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);
Los C: ca. 28 370; hiervon ca. 3 850 versorgte Versicherte (davon ca. 81 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);
Los D: ca. 27 620; hiervon ca. 3 637 versorgte Versicherte (davon ca. 66 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres);
Los E: ca. 30 469; hiervon ca. 4 122 versorgte Versicherte (davon ca. 68 Kinderversorgungen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres).
Es wird darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der für die Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen zu erbringenden Versorgungen, insbesondere vom Gesundheitszustand der AOK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte abhängen. Sie dienen lediglich der Kalkulation und stellen kein Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch überschritten bzw. unterschritten werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass die künftigen Mengen der für die Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen zu erbringenden Versorgungen, insbesondere vom Gesundheitszustand der AOK-Versicherten und dem Verordnungsverhalten der Ärzte abhängen. Sie dienen lediglich der Kalkulation und stellen kein Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch überschritten bzw. unterschritten werden kann.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt zunächst 12 Monate ab dem jeweiligen Versorgungsbeginn (Versorgungsbeginn für Neukunden ist der 1.1.2015; Versorgungsbeginn für Bestandskunden ist der 1.4.2015).
Sie kann durch die Erklärung der Auftraggeberin bis zu drei mal um je 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für Neukunden und 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für Bestandskunden schriftlich – für beide Versorgungsstufen – ausgeübt werden.
Sie kann durch die Erklärung der Auftraggeberin bis zu drei mal um je 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für Neukunden und 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für Bestandskunden schriftlich – für beide Versorgungsstufen – ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: HE 1/14-15s
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bestehen, mit Angabe des zuständigen Finanzamtes sowie Steuernummer,
— Eigenerklärung, dass aktuell keine Beitragsrückstände zur Sozialversicherung bestehen, mit Angabe des Hauptsozialversicherungsträgers,
— Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der Zuverlässigkeit, in dem der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet;
— Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der Zuverlässigkeit, in dem der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet;
weder das Unternehmen noch einer seiner Geschäftsführer eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bewerber in Frage stellt; das Unternehmen in seinem Angebot und dessen Bestandteilen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
weder das Unternehmen noch einer seiner Geschäftsführer eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bewerber in Frage stellt; das Unternehmen in seinem Angebot und dessen Bestandteilen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anhang 8) vorzulegen.
Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen, sofern der Unterauftragnehmer für die Beratung der Versicherten beziehungsweise der betreuenden Personen durch Hausbesuche in der Anwendung und Auswahl der Produkte eingesetzt werden soll. Für die reine Transportleistungen/Produktlieferung sind keine Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen, sofern der Unterauftragnehmer für die Beratung der Versicherten beziehungsweise der betreuenden Personen durch Hausbesuche in der Anwendung und Auswahl der Produkte eingesetzt werden soll. Für die reine Transportleistungen/Produktlieferung sind keine Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, bezogen auf die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013.
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung; die geforderten Deckungssummen (s. III.1.1)) sind erst bei Vertragsschluss nachzuweisen.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o.g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen, sofern der Unterauftragnehmer für die Beratung der Versicherten beziehungsweise der betreuenden Personen durch Hausbesuche in der Anwendung und Auswahl der Produkte eingesetzt werden soll. Für die reine Transportleistungen/Produktlieferung sind keine Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o.g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen, sofern der Unterauftragnehmer für die Beratung der Versicherten beziehungsweise der betreuenden Personen durch Hausbesuche in der Anwendung und Auswahl der Produkte eingesetzt werden soll. Für die reine Transportleistungen/Produktlieferung sind keine Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Mindeststandards:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2011, 2012 und 2013 mindestens 100 Prozent über der eigenen Wertungssumme (Einzelheiten zur Wertungssumme entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen) des eingereichten Angebotes liegt und erachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung dieses Auftrages als geeignet. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards stellt ein Ausschlusskriterium dar. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2011, 2012 und 2013 mindestens 100 Prozent über der eigenen Wertungssumme (Einzelheiten zur Wertungssumme entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen) des eingereichten Angebotes liegt und erachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung dieses Auftrages als geeignet. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards stellt ein Ausschlusskriterium dar. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1.a) Nachweis über eine Präqualifizierungsbestätigung von einer benannten Präqualifizierungsstelle oder
1.b) Zulassungsurkunde nach § 126 SGB V in der bis zum 31.3.2007 gültigen Fassung oder
1.c) Abgabeberechtigung anderer Kostenträger, gültig ab dem 1.4.2007.
Die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot in Kopie beizufügen.
2. Kann die fachliche Voraussetzung nach Punkten 1.a) bis 1.c) nicht belegt werden, sind die im Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes für die Produktgruppe 15 geforderten Nachweise und Angaben zu erbringen (s. hier:http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/hilfsmittel/praequalifizierung/index.html).
2. Kann die fachliche Voraussetzung nach Punkten 1.a) bis 1.c) nicht belegt werden, sind die im Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes für die Produktgruppe 15 geforderten Nachweise und Angaben zu erbringen (s. hier:http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/hilfsmittel/praequalifizierung/index.html).
3. Weitere fachliche Voraussetzungen:
a) Die Erhebung des Versorgungsbedarfs ist durch ausgebildetes Fachpersonal vorzunehmen. Bei Versorgungsbeginn (am 1.1.2015; Beginn der ersten Versorgungsstufe für Neukunden) müssen, gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung, mindestens zwei qualifizierte Mitarbeiter/Innen jeweils pro Los beschäftigt werden und die Vertretung sichergestellt sein.
a) Die Erhebung des Versorgungsbedarfs ist durch ausgebildetes Fachpersonal vorzunehmen. Bei Versorgungsbeginn (am 1.1.2015; Beginn der ersten Versorgungsstufe für Neukunden) müssen, gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung, mindestens zwei qualifizierte Mitarbeiter/Innen jeweils pro Los beschäftigt werden und die Vertretung sichergestellt sein.
b) Zum Nachweis seiner Eignung benennt der Bieter mit dem Angebot jeweils pro Los 2 unterschiedliche Fachkräfte (Teilzeitbeschäftigung: da bei Teilzeitbeschäftigung die Beschäftigungszeit der Teilzeitkräfte in der Summe einer Vollzeitbeschäftigung von zwei Vollzeitstellen entsprechen muss, ist in diesem Fall die entsprechende Anzahl der Teilzeitbeschäftigten – unterschiedliche Fachkräfte, die in der Summe 2 Vollzeitstellen entsprechen – für das jeweilige Los zu benennen). Die Fachkräfte sind in Anhang 1 der Vergabeunterlagen unter Punkt II der Vergabeunterlagen oder ggf. gesondert aufzuführen.
b) Zum Nachweis seiner Eignung benennt der Bieter mit dem Angebot jeweils pro Los 2 unterschiedliche Fachkräfte (Teilzeitbeschäftigung: da bei Teilzeitbeschäftigung die Beschäftigungszeit der Teilzeitkräfte in der Summe einer Vollzeitbeschäftigung von zwei Vollzeitstellen entsprechen muss, ist in diesem Fall die entsprechende Anzahl der Teilzeitbeschäftigten – unterschiedliche Fachkräfte, die in der Summe 2 Vollzeitstellen entsprechen – für das jeweilige Los zu benennen). Die Fachkräfte sind in Anhang 1 der Vergabeunterlagen unter Punkt II der Vergabeunterlagen oder ggf. gesondert aufzuführen.
Die Fachkräfte müssen zum 1.1.2015 (Versorgungsbeginn für Neukunden, erste Versorgungstufe) die nachfolgend genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen.
Das Fachpersonal muss ausgebildet sein als:
examinierte Krankenschwester/-pfleger,
Kinderkrankenschwester/-pfleger, oder
Altenpfleger/innen.
c) Zum Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung der jeweils benannten und einem bestimmten Los zugeordneter Fachkraft ist der Ausbildungsnachweis der erfolgreich abgeschlossen Ausbildung als examinierte Krankenschwester/-pfleger, oder Kinderkrankenschwester/-pfleger, oder Altenpfleger/in in Kopie dem Angebot beizufügen.
c) Zum Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung der jeweils benannten und einem bestimmten Los zugeordneter Fachkraft ist der Ausbildungsnachweis der erfolgreich abgeschlossen Ausbildung als examinierte Krankenschwester/-pfleger, oder Kinderkrankenschwester/-pfleger, oder Altenpfleger/in in Kopie dem Angebot beizufügen.
d) Des Weiteren ist eine berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens zwölf Monaten innerhalb der letzten drei Jahre in mindestens einer Teilzeitbeschäftigung (ab 14 Stunden wöchentlich) oder einer vergleichbaren selbstständigen Tätigkeit in einem für den beantragten Hilfsmittelbereich zugelassenen Betrieb oder einer geeigneten Einrichtung nachzuweisen. Hierzu zählen nur Tätigkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Für das Fachpersonal sind als geeignet für die Ableistung der berufspraktischen Erfahrungszeit insbesondere folgende Einrichtungen anzusehen:
d) Des Weiteren ist eine berufspraktische Erfahrungszeit von mindestens zwölf Monaten innerhalb der letzten drei Jahre in mindestens einer Teilzeitbeschäftigung (ab 14 Stunden wöchentlich) oder einer vergleichbaren selbstständigen Tätigkeit in einem für den beantragten Hilfsmittelbereich zugelassenen Betrieb oder einer geeigneten Einrichtung nachzuweisen. Hierzu zählen nur Tätigkeiten nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung. Für das Fachpersonal sind als geeignet für die Ableistung der berufspraktischen Erfahrungszeit insbesondere folgende Einrichtungen anzusehen:
Kliniken,
Altenpflegeheime,
Behindertenheime,
Sonstige vergleichbare Leistungserbringer.
Bei Teilzeitbeschäftigten sind entsprechend, wie unter lit. b) aufgeführt, mehr Fachkräfte namentlich zu benennen.
Der Nachweis der berufspraktischen Erfahrungszeit der jeweils benannten und einem bestimmten Los zugeordneter Fachkraft ist dem Angebot beizufügen. Dieser muss die Beschäftigungsdauer, die wöchentliche Arbeitszeit, den Arbeitgeber und die Tätigkeitsbeschreibung beinhalten. Dies betrifft auch die aktuelle Beschäftigung. Die Nachweise können durch Eigenerklärung des Fachpersonals, Eigenerklärungen der Bieter – sofern diese Arbeitgeber des Fachpersonals sind – oder durch Arbeitsverträge (in Kopie) bzw. Arbeitszeugnisse (in Kopie) geführt werden.
Der Nachweis der berufspraktischen Erfahrungszeit der jeweils benannten und einem bestimmten Los zugeordneter Fachkraft ist dem Angebot beizufügen. Dieser muss die Beschäftigungsdauer, die wöchentliche Arbeitszeit, den Arbeitgeber und die Tätigkeitsbeschreibung beinhalten. Dies betrifft auch die aktuelle Beschäftigung. Die Nachweise können durch Eigenerklärung des Fachpersonals, Eigenerklärungen der Bieter – sofern diese Arbeitgeber des Fachpersonals sind – oder durch Arbeitsverträge (in Kopie) bzw. Arbeitszeugnisse (in Kopie) geführt werden.
Die Benennung sowie die Nachweise der Qualifikationen (der Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung, vgl. Punkt III.2.3) Nr. 3 lit.c) und der berufspraktischen Erfahrungszeit des Fachpersonals (vgl. oben III 2.3)) Nr. 3 lit. d) sind bereits bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Beschäftigungsnachweis des benannten Fachpersonals ist spätestens zum 1.1.2015 einzureichen.
Die Benennung sowie die Nachweise der Qualifikationen (der Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung, vgl. Punkt III.2.3) Nr. 3 lit.c) und der berufspraktischen Erfahrungszeit des Fachpersonals (vgl. oben III 2.3)) Nr. 3 lit. d) sind bereits bei Angebotsabgabe vorzulegen. Der Beschäftigungsnachweis des benannten Fachpersonals ist spätestens zum 1.1.2015 einzureichen.
e) Für die Bewertung des Nachweises der berufspraktischen Erfahrungszeit des Fachpersonals ist der 1.1.2015 maßgeblich (maßgebliche Bewertungsgrundlage).
Dies bedeutet: Mit dem Ablauf des 31.12.2014 muss eine zwölfmonatige berufspraktische Erfahrungszeit, wie oben unter lit. d) gefordert, bereits erfüllt sein; die Nachweise, die dies belegen sind bereits bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
f) Der Bieter wird mit Angebotsabgabe eine namentliche Zuordnung des Fachpersonals auf das jeweilige Los vornehmen.
g) Sollte ein Bieter auf 1 Los bieten, müssen insgesamt 2 Fachkräfte benannt werden. Bei Teilzeitbeschäftigung müssen entsprechend mehr Personen genannt werden; wie unter lit. b) beschrieben; z. B. 4 Teilzeitkräfte = 2 Vollzeitkräfte,
h) Sollte ein Bieter auf 2 Lose bieten, müssen insgesamt 4 Fachkräfte benannt werden. Bei Teilzeitbeschäftigung müssen entsprechend mehr Personen genannt werden, wie unter lit. b) beschrieben; z.B. 8 Teilzeitkräfte = 4 Vollzeitkräfte,
i) Sollte ein Bieter auf 3 Lose bieten, müssen insgesamt 6 Fachkräfte benannt werden. Bei Teilzeitbeschäftigung müssen entsprechend mehr Personen genannt werden; wie unter lit. b) beschrieben; z.B. 12 Teilzeitkräfte = 6 Vollzeitkräfte.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen, sofern der Unterauftragnehmer für die Beratung der Versicherten beziehungsweise der betreuenden Personen durch Hausbesuche in der Anwendung und Auswahl der Produkte eingesetzt werden soll. Für die reine Transportleistungen/Produktlieferung sind keine Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen, sofern der Unterauftragnehmer für die Beratung der Versicherten beziehungsweise der betreuenden Personen durch Hausbesuche in der Anwendung und Auswahl der Produkte eingesetzt werden soll. Für die reine Transportleistungen/Produktlieferung sind keine Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Sofern Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte für einzelne Teilleistungen eingeschaltet werden sollen, sind diese nach Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anhang 10) zu benennen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat/ haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anhang 11) der Auftraggeberin nachzuweisen, dass Ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Sofern Unterauftragnehmer oder sonstige Dritte für einzelne Teilleistungen eingeschaltet werden sollen, sind diese nach Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anhang 10) zu benennen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat/ haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anhang 11) der Auftraggeberin nachzuweisen, dass Ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
4. Hinweis:
Im Fall einer Bietergemeinschaft kann die Benennung und die losweise Zuordnung des Fachpersonals (s. oben unter Punkt III.2.3) Nr.3) durch jedes oder auch durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft erfolgen. Das gleiche gilt für Unterauftragnehmer, sofern diese die Beratung der Versicherten bzw. der betreuenden Personen im Zuschlagsfall durchführen sollen.
Im Fall einer Bietergemeinschaft kann die Benennung und die losweise Zuordnung des Fachpersonals (s. oben unter Punkt III.2.3) Nr.3) durch jedes oder auch durch ein Mitglied der Bietergemeinschaft erfolgen. Das gleiche gilt für Unterauftragnehmer, sofern diese die Beratung der Versicherten bzw. der betreuenden Personen im Zuschlagsfall durchführen sollen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Angebot ist vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
Im Auftragsfall ist vorzulegen:
— innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR bei Personenschäden und mindestens 500 000 EUR bei Sachschäden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jens Fischer
Name: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Str. 43
Postort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: HE 1/14-15s
Zusätzliche Informationen
1) Hinweis:
Jeder Bieter kann auf maximal 3 Lose bieten. Für jedes Gebietslos muss aber ein einzelnes Gebot abgeben werden. Dies bedeutet, dass Bieter, die Angebote auf mehr als drei Lose abgeben, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
Jeder Bieter kann auf maximal 3 Lose bieten. Für jedes Gebietslos muss aber ein einzelnes Gebot abgeben werden. Dies bedeutet, dass Bieter, die Angebote auf mehr als drei Lose abgeben, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
2) Hinweis:
Mit Angebotsabgabe ist eine Erklärung darüber vorzulegen, ob ein Unternehmensverbund vorliegt oder nicht.
Nur für den Fall, dass es sich beim Bieter um ein verbundenes Unternehmen handelt, ist zusätzlich eine weitere (formlose) Erklärung beizufügen, die die Gesellschaftsstrukturen darlegt, vgl. Anhang 16 der Vergabeunterlagen.
3) Hinweis:
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal unter www.aok-hessen-online.de von der AOK Hessen bereitgestellt. Der Bieter hat sich durch das Anklicken der aktuellen Ausschreibung zu registrieren. Alle gekennzeichneten Pflichtfelder sind hierbei auszufüllen und der Sicherheitscode im vorgegebenen Erfassungsfeld zu wiederholen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Bieter für das Verfahren eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, die während des gesamten Vergabeverfahrens dauerhaft von ihm oder seiner Vertretung genutzt und der Posteingang regelmäßig und eigenverantwortlich gesichtet wird. Im nächsten Schritt erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Bestätigung der Registrierung. Zugangskennungen werden von der Auftraggeberin nicht vergeben, so dass eine Benutzer- oder Kennworteingabe nicht erforderlich ist. Hat der Bieter durch das Anklicken des Aktivierungslinks seine Anmeldung zur Ausschreibung bestätigt, erhält er danach eine weitere E-Mail mit einem Link, über den er direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhält. Die einzelnen Dokumente können dann geöffnet, gespeichert oder ausgedruckt werden.
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal unter www.aok-hessen-online.de von der AOK Hessen bereitgestellt. Der Bieter hat sich durch das Anklicken der aktuellen Ausschreibung zu registrieren. Alle gekennzeichneten Pflichtfelder sind hierbei auszufüllen und der Sicherheitscode im vorgegebenen Erfassungsfeld zu wiederholen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Bieter für das Verfahren eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, die während des gesamten Vergabeverfahrens dauerhaft von ihm oder seiner Vertretung genutzt und der Posteingang regelmäßig und eigenverantwortlich gesichtet wird. Im nächsten Schritt erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Bestätigung der Registrierung. Zugangskennungen werden von der Auftraggeberin nicht vergeben, so dass eine Benutzer- oder Kennworteingabe nicht erforderlich ist. Hat der Bieter durch das Anklicken des Aktivierungslinks seine Anmeldung zur Ausschreibung bestätigt, erhält er danach eine weitere E-Mail mit einem Link, über den er direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhält. Die einzelnen Dokumente können dann geöffnet, gespeichert oder ausgedruckt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmes, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstellter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 161-288547 (2014-08-20)
Ergänzende Angaben (2014-09-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: HE 1/14 - 15s
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-28 📅
Name: Attends GmbH
Postanschrift: Am Kronberger Hang 3
Postort: Schwalbach
Postleitzahl: 65824
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Medi-Markt Home Care Service GmbH
Postanschrift: Landzungenstr. 2-6
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68159
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 175-308434
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren....... Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an....
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren....... Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an....
1. gegen § 101a verstoßen hat...
Quelle: OJS 2014/S 238-418854 (2014-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren... Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an...
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren... Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an...