Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unterhält auf dem Gelände der Kläranlage Neuss-Süd einen Versuchsanlagen-Standort (HTK). Die HTK besitzt als abwassertechnische Versuchsanlage im halbtechnischen Maßstab eine Infrastruktur in den Bereichen Elektro-, Maschinen- und MSR-Technik, die vergleichbar ist mit der von kommunalen Kläranlagen. Der unabhängige Betrieb von bis zu vier Abwasserbehandlungsstraßen ist gleichzeitig möglich. Bei den Abwasserbehandlungsstraßen ist ein Abwasserdurchsatz von 350 - 500 m³/h je Straße möglich. Dadurch können mehrere Versuchseinstellungen parallel ausgeführt und verglichen werden. Das LANUV sucht einen Auftragnehmer, der die Betriebsleitung übernimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-02.
Auftragsbekanntmachung (2014-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Kläranlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Kläranlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lanuv.nrw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de📧
Telefon: +49 23613053007📞
Fax: +49 23613053268 📠
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unterhält auf dem Gelände der Kläranlage Neuss-Süd einen Versuchsanlagen-Standort (HTK).
Die HTK besitzt als abwassertechnische Versuchsanlage im halbtechnischen Maßstab eine Infrastruktur in den Bereichen Elektro-, Maschinen- und MSR-Technik, die vergleichbar ist mit der von kommunalen Kläranlagen. Der unabhängige Betrieb von bis zu vier Abwasserbehandlungsstraßen ist gleichzeitig möglich. Bei den Abwasserbehandlungsstraßen ist ein Abwasserdurchsatz von 350 - 500 m³/h je Straße möglich. Dadurch können mehrere Versuchseinstellungen parallel ausgeführt und verglichen werden.
Die HTK besitzt als abwassertechnische Versuchsanlage im halbtechnischen Maßstab eine Infrastruktur in den Bereichen Elektro-, Maschinen- und MSR-Technik, die vergleichbar ist mit der von kommunalen Kläranlagen. Der unabhängige Betrieb von bis zu vier Abwasserbehandlungsstraßen ist gleichzeitig möglich. Bei den Abwasserbehandlungsstraßen ist ein Abwasserdurchsatz von 350 - 500 m³/h je Straße möglich. Dadurch können mehrere Versuchseinstellungen parallel ausgeführt und verglichen werden.
Das LANUV sucht einen Auftragnehmer, der die Betriebsleitung übernimmt.
Referenznummer: 11756/57/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuss/NRW
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A), sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A), sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG)
b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG)
c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG)
d) Bietergemeinschaftserklärung, soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben (Formblatt_Bietergemeinschaftserklärung) - falls zutreffend
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens und den Gesamtumsatz bzgl. der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens und den Gesamtumsatz bzgl. der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch
a) auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) (Anlage Formblatt_Referenzen)
a) auch zu den wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) (Anlage Formblatt_Referenzen)
b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
c) Das für die Projektbearbeitung vorgesehene Personal ist vorzustellen. Das Personal muss über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, über ein abgeschlossenes Ingenieur-Studium (Dipl-Ing; Dipl-Ing (FH); Bachelor (B.Eng. oder B.Sc.) oder Master (M.Eng. oder M.Sc.); Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft) oder ein gleichwertiges Studium der Naturwissenschaften (bevorzugt Chemie-Ingenieurwesen o-der Biologie) verfügen sowie einschlägige Kenntnisse und langjährige Berufserfahrung (mind. 5 Jahre) im Bereich Klärtechnik nachweisen. Hierzu sind entsprechende Darstellungen / Nachweise, z.B. Arbeitszeugnisse, vorzulegen. Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kooperationsbereitschaft ist Voraussetzung für die auf der HTK eingesetzten Personen.
c) Das für die Projektbearbeitung vorgesehene Personal ist vorzustellen. Das Personal muss über gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, über ein abgeschlossenes Ingenieur-Studium (Dipl-Ing; Dipl-Ing (FH); Bachelor (B.Eng. oder B.Sc.) oder Master (M.Eng. oder M.Sc.); Fachrichtung Siedlungswasserwirtschaft) oder ein gleichwertiges Studium der Naturwissenschaften (bevorzugt Chemie-Ingenieurwesen o-der Biologie) verfügen sowie einschlägige Kenntnisse und langjährige Berufserfahrung (mind. 5 Jahre) im Bereich Klärtechnik nachweisen. Hierzu sind entsprechende Darstellungen / Nachweise, z.B. Arbeitszeugnisse, vorzulegen. Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kooperationsbereitschaft ist Voraussetzung für die auf der HTK eingesetzten Personen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
keine Kautionen und Sicherheiten im engeren Sinn, jedoch sind dem Angebot zwingend beizufügen:
a) Angebotsschreiben (gemäß Vordruck VOL 7 EG)
b) Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
c) Sicherungskopie
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Im Leistungsverzeichnis ist:
a) Für das, für den Betrieb der halbtechnischen Kläranlage erforderliche, Personal in der Kernzeit (montags - freitags ohne Feiertage, 08:00 bis 16:30 Uhr) ist eine Jahreskostenpauschale anzugeben.
b) Für die Rufbereitschaft ist eine jährliche Pauschale anzugeben, die die Kosten für die bloße Rufbereitschaft abdeckt.
c) Darüber hinaus ist ein Stundensatz anzugeben, mit dem die tatsächlichen Einsatzzeiten während der Rufbereitschaft (exkl. Fahrzeiten) vergütet werden. Für die Ermittlung des günstigsten Angebots werden 50 h (ohne Zuschläge) berücksichtigt.
d) Ferner sind eine Fahrzeiten-/-kostenpauschale, die im Falle von Einsätzen während der Rufbereitschaft vergütet wird, sowie eine Pauschale für halbtägige Besprechungen am LANUV-Standort Düsseldorf anzugeben. Für die Ermittlung des günstigsten Angebots werden 25 Pauschalen im Rahmen der Rufbereitschaft sowie 3 Pauschalen für Besprechungen berücksichtigt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
d) Ferner sind eine Fahrzeiten-/-kostenpauschale, die im Falle von Einsätzen während der Rufbereitschaft vergütet wird, sowie eine Pauschale für halbtägige Besprechungen am LANUV-Standort Düsseldorf anzugeben. Für die Ermittlung des günstigsten Angebots werden 25 Pauschalen im Rahmen der Rufbereitschaft sowie 3 Pauschalen für Besprechungen berücksichtigt.
Die angegebenen Preise decken die zu erbringenden (Teil-)Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung ab und enthalten ebenfalls anfallende Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Kraftstoffe, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc.. Nicht im Leistungsverzeichnis angegebene Kosten werden nicht vergütet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die angegebenen Preise decken die zu erbringenden (Teil-)Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung ab und enthalten ebenfalls anfallende Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Kraftstoffe, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc.. Nicht im Leistungsverzeichnis angegebene Kosten werden nicht vergütet.
Zuschläge zum Stundensatz
Folgende Zuschläge zum angegebenen Stundensatz werden die für tatsächlichen Einsatzzeiten während der Rufbereitschaft vereinbart:
a) Samstagsarbeit (jeweils ab 6 Uhr): 20 %
b) Nachtarbeit : 20 %
c) Sonn- und Feiertage (jeweils ab 6 Uhr): 30 %
d) 24. sowie 31.12. (jeweils ab 6 Uhr): 30 %
Der Bieter muss angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt. Falls er einen Skontoabzug ermöglicht, trägt er die Höhe des Skontoabzugs und das Zahlungsziel in das Leistungsverzeichnis ein.
Vergütung
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Der Auftragnehmer legt hierzu Teilrechnungen vor, die jeweils ein Viertel der vereinbarten Pauschalen (Kernzeit; Bereitschaftszeit; Fahrtpauschalen; Besprechungen) abdecken sowie den konkreten Aufwand (Ersatz- und Verschleißteile sowie Einsatzzeiten während der Bereitschaftszeit) enthalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Der Auftragnehmer legt hierzu Teilrechnungen vor, die jeweils ein Viertel der vereinbarten Pauschalen (Kernzeit; Bereitschaftszeit; Fahrtpauschalen; Besprechungen) abdecken sowie den konkreten Aufwand (Ersatz- und Verschleißteile sowie Einsatzzeiten während der Bereitschaftszeit) enthalten.
Die Ersatz- und Verschleißteile werden zunächst vom Auftragnehmer bestritten, und erst im Anschluss vom Auftraggeber nach Vorlage einer entsprechenden Aufstellung (einschl. jeweiliger Rechnung) erstattet. Die Rechnungen sind grundsätzlich zum 10.04., 10.07. und 10.10. für das jeweils zurückliegende Quartal vorzulegen (Posteingang LANUV, Auf dem Draap 25, 40221 Düsseldorf). Abweichend hiervon ist zum 20.11. ist eine Rechnung vorzulegen, die die bislang im vierten Quartal entstandenen Kosten enthält. Ferner ist zum 15.01. des Folgejahres eine Rechnung zu stellen, die die noch ausstehenden Kosten aus dem vierten Quartal enthält.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Ersatz- und Verschleißteile werden zunächst vom Auftragnehmer bestritten, und erst im Anschluss vom Auftraggeber nach Vorlage einer entsprechenden Aufstellung (einschl. jeweiliger Rechnung) erstattet. Die Rechnungen sind grundsätzlich zum 10.04., 10.07. und 10.10. für das jeweils zurückliegende Quartal vorzulegen (Posteingang LANUV, Auf dem Draap 25, 40221 Düsseldorf). Abweichend hiervon ist zum 20.11. ist eine Rechnung vorzulegen, die die bislang im vierten Quartal entstandenen Kosten enthält. Ferner ist zum 15.01. des Folgejahres eine Rechnung zu stellen, die die noch ausstehenden Kosten aus dem vierten Quartal enthält.
Es dürfen nur tatsächlich benötigte Ersatz- und Verschleißteile bzw. entstandene Aufwände abgerechnet werden.
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG) und beträgt 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt . Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG) und beträgt 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt . Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen.
Preisbindung / -gleitklausel
Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind mindestens für die Jahre 2015 / 2016 bindend.
Anschließende Preisänderungen sind dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens drei Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Anschließende Preisänderungen sind dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens drei Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten.
Wenn sich die Preise einmalig um mehr als 5 v.H. oder innerhalb von 12 Monaten um mehr als 10 v.H. erhöhen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ergänzend zu Nr. 5 VOL-Vordruck 6 EG wird bestimmt, dass die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein muss (vgl. Vordruck Bietergemeinschaftserklärung).
Soweit also mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft die ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (siehe Formblatt_Bietergemeinschaftserklärung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Soweit also mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft die ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (siehe Formblatt_Bietergemeinschaftserklärung).
Beschränkungen der Vertretungsbefugnis, die sich aus dem Bietergemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.
Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Bietergemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) gemäß dem Vordruck VOL 5f EG (ergänzend ist hierzu der Vordruck VOL 8a EG zu beachten) abzugeben.
Es ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) gemäß dem Vordruck VOL 5f EG (ergänzend ist hierzu der Vordruck VOL 8a EG zu beachten) abzugeben.
Ferner ist eine Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß der Vordrucke VOL 5i EG / 8c EG abzugeben.
Weiterhin eine Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW - Ordnungswidrigkeit gemäß dem Vordruck VOL 5d EG.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 11756/57/EU
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111604📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Wiederkehrender Auftrag
Ein vergleichbarer Auftrag wird nach jetzigem Stand im Jahr 2018 ausgeschrieben werden.