Vertrauensschadenversicherung
Schutz der Versicherungsnehmerin vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen der Versicherungsnehmerin begangen werden. Dazu gehören Betrug, Computerbetrug, Diebstahl, Untreue oder sonstige vorsätzliche Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen über unerlaubte Handlungen zum Schadenersatz verpflichten. Dabei sind sowohl Schäden versichert, die der Versicherungsnehmerin selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten entstehen, sofern die Versicherungsnehmerin für die unerlaubte Handlung haftbar gemacht werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-14.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-04-14
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Auftragsbekanntmachung
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