Verwendungsnachweisprüfung
Beschaffungsamt des BMI
Verwendungsnachweisprüfung für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Für die Förderperiode 2007-2013 ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Durchführung des nationalen ESF-Programmteils „Qualifikation und Weiterbildung für Personen mit Migrationshintergrund durch berufsbezogene Maßnahmen, insbesondere berufsbezogene Sprachkurse und Praktika“ beauftragt. Die Durchführung des Programms wurde auf Grund einer Anpassung der Förderrichtlinie bis zum 31.12.2014 verlängert.
Der vom BAMF ausgewählte Projektträger stellt mit den an ihn entsandten Teilnehmern berufsbezogene Deutschkurse zusammen. Bei ausreichender Teilnehmerzahl kann der Träger einen Projektantrag für einen berufsbezogenen Sprachkurs stellen.
Die Finanzierung der ESF-BAMF-Kurse erfolgt aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die notwendige nationale Kofinanzierung kann durch Sozialleistungen des Bundes beziehungsweise öffentliche Mittel der Länder und Kommunen sowie private Eigenmittel gesichert werden.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung und wird als Zuschuss im Wege der Projektförderung in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Zur Kalkulation und Abrechnung sind die Ausgaben und Einnahmen in Form des vom Bundesamt bereitgestellten Ausgaben- und Finanzierungsplanes sowie sonstige Vordrucke einzureichen. Die Abrechnung der von den Projektträgern erbrachten Leistungen, insbesondere die Prüfung der Verwendungsnachweise, erfolgt in den acht Bewilligungszentren des BAMF (Berlin, Braunschweig, Eningen, Gießen, Hamburg, Köln, Lebach und Zirndorf). Durch Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die verlängerte Förderperiode können mehr Projekte gefördert werden. Im Ergebnis sind ca. 1 500 zusätzliche Verwendungsnachweise zu prüfen. Da diese zusätzlichen Arbeiten im BAMF mit dem vorhandenen Personal nicht bewältigt werden können, soll die Prüfung von mindestens 1 200 Verwendungsnachweisen an ein geeignetes Unternehmen vergeben werden.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-03.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • BDO AG
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-11-03 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-06-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Buchprüfung
Menge oder Umfang:
“Vertragslaufzeit ab Zuschlagserteilung bis 31.10.2015.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchprüfung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de 🌏
E-Mail: regina.kilian@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 228996101021 📞
Fax: +49 22899106101021 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 213-377514
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
“Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote § 19 VOL/A und §22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.”
Quelle: OJS 2014/S 213-377514 (2014-11-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 118-215373
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 213-377514
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
“Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 19 VOL/A und § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.”
Quelle: OJS 2015/S 118-215373 (2015-06-16)