Die Stadt Krefeld hat 234 296 Einwohner (Stand: 30.6.2012) und eine Gesamtfläche von ca. 13 775 ha. Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung der Stadt Krefeld vom 25.10.2012 hat sie zum 1.7.2013 ein flächendeckendes System zur Erfassung von Alttextilien und Schuhen (im Folgenden Alttextilien genannt) eingeführt. Für die Erfassung werden 6 Erfassungssäcke à 70 Liter pro Jahr, konfektioniert auf Rollen à 6 Stück, mit einem Aufdruck versehen und mit einem Zugband ausgestattet an alle Krefelder Haushalte verteilt. Bei Bedarf, z. B. sofern die Bereitstellung von 6 Säcken je Haushalt nicht ausreichend sein sollte, ist eine Nachlieferung auf Anforderung vorgesehen. Die Alttextilien werden 12 Mal pro Jahr in Form eines Sacksystems bei den Bürgern erfasst und am Leerungstag der Blauen Tonne von der GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft mbH & Co. KG, Bruchfeld 33, 47809 Krefeld, gem. § 22 KrWG als Beauftragter Dritte der Stadt Krefeld eingesammelt und an die Übergabestelle in Krefeld transportiert. Der hier ausgeschriebene Auftrag betrifft die Verwertung dieser eingesammelten Alttextilien. Das voraussichtliche Mengenaufkommen wurde auf der Grundlage einer im Jahr 2012 durchgeführten Resthausabfallsortieranalyse geschätzt. Danach setzt sich der Resthausabfall eines Krefelder Einwohners u. a. aus 8,5 kg Alttextilien pro Jahr zusammen. Nach Schätzungen des beauftragten Gutachters sind hiervon ca. 3 kg/E*a an Alttextilien durch eine separate Sammlung erfass- und verwertbar. Die Gesamtmenge der Alttextilien umfasst auf der Basis dieser Berechnungen und unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen in 2012 daher ca. 720 Tonnen pro Jahr. Tatsächlich erfasst wurden in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2013 ca. 100 t Alttextilien. Das wirtschaftliche Risiko von Schwankungen der Mengen und insbesondere Abweichung von den prognostizierten Mengen trägt der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat Container (Anzahl und Beschreibung der Behälter) bereitzustellen, die Alttextilien abzutransportieren und diese nach einer Sortierung der Wiederverwendung und Verwertung zuzuführen sowie die anfallenden Störstoffe zu entsorgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 480 000 EUR und 1 728 000 EUR. Diese Werte ergeben sich wie folgt:200 t/a (tatsächlich angefallene Menge im Kalenderjahr 2013) x 480 EUR/t (geschätzte Vergütung anhand der Einnahmen in den vergangenen Jahren) x 5 Jahre (Vertragslaufzeit) = 480 000 EUR720 t/a (voraussichtliche Mengenaufkommen auf der Grundlage einer im Jahr 2012 durchgeführten Resthausabfallsortieranalyse) x 480 EUR/t (geschätzte Vergütung anhand der Einnahmen in den vergangenen Jahren) x 5 Jahre (Vertragslaufzeit) = 1 728 000 EUR.480 0001 728 000
Der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 480 000 EUR und 1 728 000 EUR. Diese Werte ergeben sich wie folgt:200 t/a (tatsächlich angefallene Menge im Kalenderjahr 2013) x 480 EUR/t (geschätzte Vergütung anhand der Einnahmen in den vergangenen Jahren) x 5 Jahre (Vertragslaufzeit) = 480 000 EUR720 t/a (voraussichtliche Mengenaufkommen auf der Grundlage einer im Jahr 2012 durchgeführten Resthausabfallsortieranalyse) x 480 EUR/t (geschätzte Vergütung anhand der Einnahmen in den vergangenen Jahren) x 5 Jahre (Vertragslaufzeit) = 1 728 000 EUR.480 0001 728 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Platz 17
Postleitzahl: 47803
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.krefeld.de🌏
E-Mail: thomas.fehlemann@krefeld.de📧
Telefon: +49 2151862477📞
Fax: +49 2151862430 📠
1. Alle für die Angebotsabgabe benötigten Formblätter und vertraglichen Regelwerke kann der Interessent bei der unter Ziffer I.1) bezeichneten Stelle anfordern.
2. Die Angebote sind mittels des Terminaufklebers zu kennzeichnen- und bis zur unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
3. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per Fax, Mail oder Brief) an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
4. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch den Auftraggeber findet nicht statt.
6. Der Auftraggeber sieht sowohl aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen von der Aufteilung des Auftrages in Fach- oder Teillose ab. Eine Aufteilung in Teillose würde eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrages zur Folge haben. Auch eine Aufteilung nach Fachlosen (z. B. Containergestellung und Transport) ist nicht sachgerecht, da bei einer derartigen Trennung des Leistungsgegenstandes ein negativer Einfluss auf die Qualität und die Verwertbarkeit der Materialen droht, welcher der Auftraggeberin nicht zumutbar ist.
7. Hinsichtlich der Qualität der eingesammelten Alttextilien wird seitens der Vergabestelle keine Gewährleistung übernommen.
1. Alle für die Angebotsabgabe benötigten Formblätter und vertraglichen Regelwerke kann der Interessent bei der unter Ziffer I.1) bezeichneten Stelle anfordern.
2. Die Angebote sind mittels des Terminaufklebers zu kennzeichnen- und bis zur unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
3. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per Fax, Mail oder Brief) an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
4. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch den Auftraggeber findet nicht statt.
6. Der Auftraggeber sieht sowohl aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen von der Aufteilung des Auftrages in Fach- oder Teillose ab. Eine Aufteilung in Teillose würde eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrages zur Folge haben. Auch eine Aufteilung nach Fachlosen (z. B. Containergestellung und Transport) ist nicht sachgerecht, da bei einer derartigen Trennung des Leistungsgegenstandes ein negativer Einfluss auf die Qualität und die Verwertbarkeit der Materialen droht, welcher der Auftraggeberin nicht zumutbar ist.
7. Hinsichtlich der Qualität der eingesammelten Alttextilien wird seitens der Vergabestelle keine Gewährleistung übernommen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Krefeld hat 234 296 Einwohner (Stand: 30.6.2012) und eine Gesamtfläche von ca. 13 775 ha.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung der Stadt Krefeld vom 25.10.2012 hat sie zum 1.7.2013 ein flächendeckendes System zur Erfassung von Alttextilien und Schuhen (im Folgenden Alttextilien genannt) eingeführt. Für die Erfassung werden 6 Erfassungssäcke à 70 Liter pro Jahr, konfektioniert auf Rollen à 6 Stück, mit einem Aufdruck versehen und mit einem Zugband ausgestattet an alle Krefelder Haushalte verteilt. Bei Bedarf, z. B. sofern die Bereitstellung von 6 Säcken je Haushalt nicht ausreichend sein sollte, ist eine Nachlieferung auf Anforderung vorgesehen. Die Alttextilien werden 12 Mal pro Jahr in Form eines Sacksystems bei den Bürgern erfasst und am Leerungstag der Blauen Tonne von der GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft mbH & Co. KG, Bruchfeld 33, 47809 Krefeld, gem. § 22 KrWG als Beauftragter Dritte der Stadt Krefeld eingesammelt und an die Übergabestelle in Krefeld transportiert.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung der Stadt Krefeld vom 25.10.2012 hat sie zum 1.7.2013 ein flächendeckendes System zur Erfassung von Alttextilien und Schuhen (im Folgenden Alttextilien genannt) eingeführt. Für die Erfassung werden 6 Erfassungssäcke à 70 Liter pro Jahr, konfektioniert auf Rollen à 6 Stück, mit einem Aufdruck versehen und mit einem Zugband ausgestattet an alle Krefelder Haushalte verteilt. Bei Bedarf, z. B. sofern die Bereitstellung von 6 Säcken je Haushalt nicht ausreichend sein sollte, ist eine Nachlieferung auf Anforderung vorgesehen. Die Alttextilien werden 12 Mal pro Jahr in Form eines Sacksystems bei den Bürgern erfasst und am Leerungstag der Blauen Tonne von der GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft mbH & Co. KG, Bruchfeld 33, 47809 Krefeld, gem. § 22 KrWG als Beauftragter Dritte der Stadt Krefeld eingesammelt und an die Übergabestelle in Krefeld transportiert.
Der hier ausgeschriebene Auftrag betrifft die Verwertung dieser eingesammelten Alttextilien. Das voraussichtliche Mengenaufkommen wurde auf der Grundlage einer im Jahr 2012 durchgeführten Resthausabfallsortieranalyse geschätzt. Danach setzt sich der Resthausabfall eines Krefelder Einwohners u. a. aus 8,5 kg Alttextilien pro Jahr zusammen. Nach Schätzungen des beauftragten Gutachters sind hiervon ca. 3 kg/E*a an Alttextilien durch eine separate Sammlung erfass- und verwertbar. Die Gesamtmenge der Alttextilien umfasst auf der Basis dieser Berechnungen und unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen in 2012 daher ca. 720 Tonnen pro Jahr. Tatsächlich erfasst wurden in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2013 ca. 100 t Alttextilien. Das wirtschaftliche Risiko von Schwankungen der Mengen und insbesondere Abweichung von den prognostizierten Mengen trägt der Auftragnehmer.
Der hier ausgeschriebene Auftrag betrifft die Verwertung dieser eingesammelten Alttextilien. Das voraussichtliche Mengenaufkommen wurde auf der Grundlage einer im Jahr 2012 durchgeführten Resthausabfallsortieranalyse geschätzt. Danach setzt sich der Resthausabfall eines Krefelder Einwohners u. a. aus 8,5 kg Alttextilien pro Jahr zusammen. Nach Schätzungen des beauftragten Gutachters sind hiervon ca. 3 kg/E*a an Alttextilien durch eine separate Sammlung erfass- und verwertbar. Die Gesamtmenge der Alttextilien umfasst auf der Basis dieser Berechnungen und unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen in 2012 daher ca. 720 Tonnen pro Jahr. Tatsächlich erfasst wurden in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2013 ca. 100 t Alttextilien. Das wirtschaftliche Risiko von Schwankungen der Mengen und insbesondere Abweichung von den prognostizierten Mengen trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat Container (Anzahl und Beschreibung der Behälter) bereitzustellen, die Alttextilien abzutransportieren und diese nach einer Sortierung der Wiederverwendung und Verwertung zuzuführen sowie die anfallenden Störstoffe zu entsorgen.
Menge oder Umfang:
Der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 480 000 EUR und 1 728 000 EUR. Diese Werte ergeben sich wie folgt:
200 t/a (tatsächlich angefallene Menge im Kalenderjahr 2013) x 480 EUR/t (geschätzte Vergütung anhand der Einnahmen in den vergangenen Jahren) x 5 Jahre (Vertragslaufzeit) = 480 000 EUR
720 t/a (voraussichtliche Mengenaufkommen auf der Grundlage einer im Jahr 2012 durchgeführten Resthausabfallsortieranalyse) x 480 EUR/t (geschätzte Vergütung anhand der Einnahmen in den vergangenen Jahren) x 5 Jahre (Vertragslaufzeit) = 1 728 000 EUR.
720 t/a (voraussichtliche Mengenaufkommen auf der Grundlage einer im Jahr 2012 durchgeführten Resthausabfallsortieranalyse) x 480 EUR/t (geschätzte Vergütung anhand der Einnahmen in den vergangenen Jahren) x 5 Jahre (Vertragslaufzeit) = 1 728 000 EUR.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 480 000 💰
1 728 000 💰
Referenznummer: 2014-361 T1 Fe-1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krefeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Berufs- oder Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Angebotsabgabefrist nach Ziffer IV.3.4).
2. Eigenerklärung zu unternehmensbezogenen Daten unter Benennung der Umsatzsteueridentifikationsnummer, der Berufsgenossenschaft mit Mitgliedsnummer gem. Formblatt 4.
3. Eigenerklärung des Bieters, dass Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A nicht vorliegen gem. Formblatt 5.
4. Eigenerklärung, dass eine der ausgeschriebenen Leistung und deren Umfang entsprechende Betriebshaftlichtversicherung (Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR; für sonstige Schäden mindestens 1 500 000 EUR) vorliegt oder im Falle des Zuschlages abgeschlossen bzw. erweitert wird gem. Formblatt 6.
4. Eigenerklärung, dass eine der ausgeschriebenen Leistung und deren Umfang entsprechende Betriebshaftlichtversicherung (Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR; für sonstige Schäden mindestens 1 500 000 EUR) vorliegt oder im Falle des Zuschlages abgeschlossen bzw. erweitert wird gem. Formblatt 6.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Ziffer III.1.3)) gem. Formblatt 1) abzugeben.
5. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Ziffer III.1.3)) gem. Formblatt 1) abzugeben.
6. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3) beruft, haben auch die Nachunternehmer alle Erklärungen zur persönlichen Lage nach Ziffer III.2.1) Nr. (1) bis (4) abzugeben und mittels einer Verpflichtungserklärung gem. Formblatt 7 zu versichern, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihre Fähigkeiten dem Bieter zur Verfügung stellen werden.
6. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3) beruft, haben auch die Nachunternehmer alle Erklärungen zur persönlichen Lage nach Ziffer III.2.1) Nr. (1) bis (4) abzugeben und mittels einer Verpflichtungserklärung gem. Formblatt 7 zu versichern, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihre Fähigkeiten dem Bieter zur Verfügung stellen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen vergleichbar sind (Sparte Verwertung von Alttextilien) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Formblatt 8.
Im Falle von Bietergemeinschaften müssen die Angaben zum Umsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die Mindestumsätze können von der Bietergemeinschaft gemeinsam nachgewiesen werden.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.2) bezeichneten Nachweise und Erklärungen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.2) bezeichneten Nachweise und Erklärungen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers beruft.
Mindeststandards:
Der Gesamtumsatz muss durchschnittlich mindestens 2 000 000 EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. Formblatt 9.
2. Eigenerklärung zu der/n vorgesehenen Erstbehandlungsanlage(n) für die Alttextilien gem. Formblatt 10.
3. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der in der Anlagenliste angegebenen Anlagen und zur Anlagenverfügbarkeit gem. Formblatt 11.
4. Nachweis über die Zertifizierung der vorgesehenen Erstbehandlungsanlage/n nach der Entsorgungsfachbetriebsverordnung oder einer vergleichbaren/gleichwertigen Vorschrift.
5. Nachweis einer aktuellen Zertifizierung zum Entsorgungsbetrieb gem. § 56 KrWG oder einer vergleichbaren/gleichwertigen Vorschrift.
6. Nachweis über die bestätigte Anzeige gemäß § 53 Abs. 1 KrWG oder einer vergleichbaren/gleichwertigen Vorschrift.
7. Darstellung des Arbeitsablaufes für die reibungslose Übernahme, Aufbereitung/Sortierung, Wiederverwendung, Verwertung der Sammelanlagen an den Alttextilien incl. Nennung des vorgesehenen Verwertungsweges und einer Darstellung, welche Fahrzeuge konkret eingesetzt werden sollen auf maximal vier DIN A 4 Seiten.
7. Darstellung des Arbeitsablaufes für die reibungslose Übernahme, Aufbereitung/Sortierung, Wiederverwendung, Verwertung der Sammelanlagen an den Alttextilien incl. Nennung des vorgesehenen Verwertungsweges und einer Darstellung, welche Fahrzeuge konkret eingesetzt werden sollen auf maximal vier DIN A 4 Seiten.
8. Eigenerklärung zu mit der Leistung vergleichbaren Referenzprojekten (Verwertung von Alttextilien) aus dem Zeitraum ab dem 1.1.2011 bis 31.12.2013 mit detaillierten Angaben zum Betreiber, den verarbeiteten Mengen, zum Auftragsvolumen, Ausführungszeit und Auftraggeber mit Ansprechpartner gem. Formblatt 12.
8. Eigenerklärung zu mit der Leistung vergleichbaren Referenzprojekten (Verwertung von Alttextilien) aus dem Zeitraum ab dem 1.1.2011 bis 31.12.2013 mit detaillierten Angaben zum Betreiber, den verarbeiteten Mengen, zum Auftragsvolumen, Ausführungszeit und Auftraggeber mit Ansprechpartner gem. Formblatt 12.
Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung zum Nachfordern von fehlenden Nachweisen und Erklärungen (z. B. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012 – Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.9.2012 - VII-Verg 108/11; VK Lüneburg, Beschl. v. 11.3.2013 – VgK – 3/2013) werden Bieter darauf hingewiesen, dass die geforderten Eignungsnachweise mit den gestellten Mindestanforderungen inhaltlich nicht nachgebessert werden können, vorbehaltlich einer Rechtssprechungsänderung.
Unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung zum Nachfordern von fehlenden Nachweisen und Erklärungen (z. B. OLG München, Beschl. v. 15.3.2012 – Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.9.2012 - VII-Verg 108/11; VK Lüneburg, Beschl. v. 11.3.2013 – VgK – 3/2013) werden Bieter darauf hingewiesen, dass die geforderten Eignungsnachweise mit den gestellten Mindestanforderungen inhaltlich nicht nachgebessert werden können, vorbehaltlich einer Rechtssprechungsänderung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Angebot ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von sämtlichen Mitgliedern und dem bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren gem. Formblatt 1 abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Mit dem Angebot ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von sämtlichen Mitgliedern und dem bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren gem. Formblatt 1 abzugeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftraggeberin ist zur Einhaltung der Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) verpflichtet. Mit dem Angebot sind die folgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung gem. Formblatt 2,
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gem. Formblatt 3.
Zudem wird die Auftraggeberin die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen zur Vertragsgrundlage machen.
Zudem wird die Auftraggeberin die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen zur Vertragsgrundlage machen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Krefeld Fachbereich Umwelt
Thomas Fehlemann
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014-361 T1 Fe-1
Zusätzliche Informationen
1. Alle für die Angebotsabgabe benötigten Formblätter und vertraglichen Regelwerke kann der Interessent bei der unter Ziffer I.1) bezeichneten Stelle anfordern.
2. Die Angebote sind mittels des Terminaufklebers zu kennzeichnen- und bis zur unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
2. Die Angebote sind mittels des Terminaufklebers zu kennzeichnen- und bis zur unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in 2-facher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
3. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per Fax, Mail oder Brief) an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
3. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich schriftlich (per Fax, Mail oder Brief) an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu richten. Die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
4. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
5. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote durch den Auftraggeber findet nicht statt.
6. Der Auftraggeber sieht sowohl aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen von der Aufteilung des Auftrages in Fach- oder Teillose ab. Eine Aufteilung in Teillose würde eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrages zur Folge haben. Auch eine Aufteilung nach Fachlosen (z. B. Containergestellung und Transport) ist nicht sachgerecht, da bei einer derartigen Trennung des Leistungsgegenstandes ein negativer Einfluss auf die Qualität und die Verwertbarkeit der Materialen droht, welcher der Auftraggeberin nicht zumutbar ist.
6. Der Auftraggeber sieht sowohl aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen von der Aufteilung des Auftrages in Fach- oder Teillose ab. Eine Aufteilung in Teillose würde eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrages zur Folge haben. Auch eine Aufteilung nach Fachlosen (z. B. Containergestellung und Transport) ist nicht sachgerecht, da bei einer derartigen Trennung des Leistungsgegenstandes ein negativer Einfluss auf die Qualität und die Verwertbarkeit der Materialen droht, welcher der Auftraggeberin nicht zumutbar ist.
7. Hinsichtlich der Qualität der eingesammelten Alttextilien wird seitens der Vergabestelle keine Gewährleistung übernommen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753637📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 065-111185 (2014-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Müllsammlung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Müllsammlung📦