Verwertung von etwa 25 000 Mg/a Altpapier aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Kreises Unna

Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU)

Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von etwa 25 000 Mg/a Altpapier aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Kreises Unna.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-27 Auftragsbekanntmachung
2014-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Menge oder Umfang: Verwertung von: etwa 25 000 Mg/a AltpapierLeistungszeit: 2 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU)
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 59
Postleitzahl: 59425
Postort: Unna
Kontakt
Internetadresse: http://www.gwa-online.de 🌏
E-Mail: benedikt.stapper@gwa-online.de 📧
Fax: +49 2303284285 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 124-221236
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
1. Hinweise zu III.2: — Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung auf Dritte Unternehmen bezieht ist ein Nachweis i. S. v. § 7 EG Abs. 9 VOL/A zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben), — Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unter III.2.1) genannten Allgemeinen Nachweise/Nachweise der Zuverlässigkeit beibringen. Die unter III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden in Summe bewertet, — Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedsstaaten sind in einer amtlich anerkannten Übersetzung beizufügen, — Erklärungen und Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann – soweit er dies für erforderlich hält – zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen, — Nachweise der Eignung (III.2) für Nachunternehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. 2. Hinweise zum Angebot Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich zurückgezogen werden. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote (Fernschreiben, E-Mail, Telefax, Telegramm) sind nicht zugelassen. Dies gilt ebenfalls für telefonisch übermittelte Angebote. Für das Angebot ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben/Vordruck zu verwenden. Zusätzlich zum Angebot ist eine vollständige Angebotskopie einzureichen. Die Kopie ist als solche zu kennzeichnen. Der Bieter erklärt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die Angebote müssen die Altpapiervergütung angeben. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf besonderer Anlage seinem Angebot beifügen. Die Angebote müssen unterzeichnet sein. Es wird zudem gebeten, die Namen der Unterzeichner zusätzlich in Druckschrift anzugeben. Auf Aufforderung der Vergabestelle ist die Vertretungsbefugnis der Unterzeichner in geeigneter Form nachzuweisen. Außerdem wird gebeten, die vertretene Person (z. B. GmbH) – z. B. durch Stempel – eindeutig zu bezeichnen. Alle Eintragungen in das Angebotsformular (bis auf den o. g. Stempel) müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vertragsunterlagen haben nach § 19 EG Abs. 3 d VOL/A den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Entschädigungen für die Vergabeunterlagen sowie Kosten für die Angebotserarbeitung werden nicht erstattet. 3. Verwertungsweg Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg des Altpapiers zu beschreiben (z. B. Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage, Exportweg). Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall auch Bereitschaftserklärungen von Betreibern von genannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. 4. Aufhebungsvorbehalt/Wirtschaftlichkeitsgrenze Sofern die gewichtete Altpapiervergütung aller in die Wertung einzubeziehenden Angebote bei einem Los unter 70 EUR pro Mg netto liegt, behält der Auftraggeber sich vor, die Ausschreibung für das betroffene Los wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben. 5. Bieterinformationen Etwaige Bieterinformationen werden während des Vergabeverfahrens unter http://www.gwa-online.de/gwa/bereiche/ueber-uns/unternehmensverbund/aku/ppk-ausschreibung-2015.html veröffentlicht. Die Bieter sind gehalten, sich unter der genannten Internetadresse kontinuierlich zu informieren und dem Auftraggeber zur Übermittlung von Hinweisen auf Bieterinformationen ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Unter der genannten Internetadresse stehen die Vergabe- und Vertragsunterlagen kostenlos zum Download bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Verwertung von etwa 25 000 Mg/a Altpapier aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Kreises Unna.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Altpapier aus dem Kreis Unna ab dem 1.1.2015. L001
Kurze Beschreibung:
Los 1 erfasst eine Teilmenge von 8 500-11 500 Mg Altpapier pro Jahr (lose Ware), für die eine feste Vergütung vereinbart wird.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Bieter können Angebote für ein, für 2 oder für alle Lose abgeben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: L002
Kurze Beschreibung:
Los 2 erfasst eine Teilmenge von 8 500-11 500 Mg Altpapier pro Jahr (lose Ware), deren Vergütung monatlich an die Entwicklung des EUWID-Indexes angepasst wird. Die Vergütung darf unabhängig von der Anpassung nach dem EUWID-Index während der Laufzeit des Vertrages 70 EUR/Mg netto nicht unterschreiten.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: L003
Kurze Beschreibung:
Los 3 erfasst eine Teilmenge von 4 500-5 500 Mg Altpapier pro Jahr. Hierfür wird eine feste Vergütung vereinbart. Es kann eine unterschiedliche Vergütung für verpresstes und unverpresstes Altpapier angeboten werden. Für die Teilmenge, die von Los 3 erfasst ist, besteht ein Wahlrecht des Auftragnehmers, ob die Bereitstellung des Altpapiers durch den Auftraggeber verpresst oder unverpresst erfolgt.
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Menge oder Umfang:
Verwertung von: etwa 25 000 Mg/a Altpapier
Leistungszeit: 2 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Altpapier ist im Kreis Unna an einer der in der Leistungsbeschreibung benannten Übernahmestellen abzuholen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters (im Angebotsschreiben enthalten), dass
– keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4, 6 VOL/A sowie nach dem AEntG vorliegen,
– über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt worden oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
– er sich nicht in Liquidation befindet,
– er keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
– er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
– er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen und Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW,
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Eigenerklärungen vom Vertreter der Bietergemeinschaft für diese insgesamt abgegeben werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen:
— Bestätigung des zuständigen Finanzamtes, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern erfüllt hat,
— Bestätigung eines Sozialversicherungsträgers, dass der Bieter seiner Pflicht zur regelmäßigen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachkommt,
— Auszug aus dem Handelsregister, bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär GmbH, entsprechendes bei Ltd. & Co. KG.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 AEntG und § 18 Abs. 1 und 2 MiArbG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters und den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen jeweils aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013, wenn 2013 nicht abgeschlossen: 2010, 2011, 2012).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen:
— Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, selbst eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis anzufordern.
Mindeststandards:
Auf Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen:
— Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre
Der Auftraggeber behält sich vor, selbst eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Übersicht über die in den letzten 3 Jahren (2011-2013) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Rechnungswertes, der jeweiligen Laufzeit der Verträge und der Benennung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers,
— Vorlage der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifizierung nach DIN ISO 9000 ff., DIN ISO 14.000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen. Sofern eine solche Zertifizierung mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifizierung“ zu verpflichten, eine Zertifizierung bis zum Leistungsbeginn durchzuführen.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen:
— Bestätigungen der Auftraggeber über die angegebenen Referenzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen. Die Übergabe der Bürgschaft erfolgt Zug um Zug gegen die Zuschlagserteilung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungsstellung erfolgt 14-täglich nach Maßgabe der Regelungen in der Leistungsbeschreibung und den Besonderen Vertragsbedingungen (Vertrag) durch Abrechnung der Altpapiervergütung durch den Auftraggeber.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Angeboten wird eine Vergütung pro Mg gelieferten Altpapiers, die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber entrichtet wird. Die Vergütung ist netto anzugeben.
Für die Lose 1-3 ergeben sich die in den Besonderen Vertragsbedingungen (Vertrag) geregelten Besonderheiten, die bei dem Angebot zu berücksichtigen sind.
Für Los 1 wird eine feste Altpapiervergütung in EUR/Mg netto angeboten. Der Bieter kann für 2 unterschiedliche Mengenkorridore eine unterschiedliche Altpapiervergütung anbieten.
Für Los 2 wird eine Altpapiervergütung in EUR/Mg netto angeboten, die nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen an die Entwicklung des EUWID-Indexes geknüpft wird. Die angebotene Vergütung darf unabhängig von der Entwicklung der EUWID-Indexes auch während der Vertragslaufzeit 70 EUR/Mg netto nicht unterschreiten. Der Bieter kann für 2 unterschiedliche Mengenkorridore eine unterschiedliche Altpapiervergütung anbieten.
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Für Los 3 wird eine feste Altpapiervergütung in EUR/Mg netto Altpapier angeboten. Der Bieter kann für verpresstes und unverpresstes Altpapier eine unterschiedliche Vergütung anbieten. Die angebotene Altpapiervergütung für verpresstes Altpapier muss die für unverpresstes Altpapier angebotene Vergütung um mindestens 15 EUR/Mg netto übersteigen. Sie darf die Vergütung für unverpresstes Altpapier um nicht mehr als 50 % übersteigen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen stehen kostenlos zum Download unter http://www.gwa-online.de/gwa/bereiche/ueber-uns/unternehmensverbund/aku/ppk-ausschreibung-2015.html bereit.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH
Herrn Benedikt Stapper
URL der Dokumente: http://www.gwa-online.de/gwa/bereiche/ueber-uns/unternehmensverbund/aku/ppk-ausschreibung-2015.html 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Hinweise zu III.2:
— Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung auf Dritte Unternehmen bezieht ist ein Nachweis i. S. v. § 7 EG Abs. 9 VOL/A zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben),
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— Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unter III.2.1) genannten Allgemeinen Nachweise/Nachweise der Zuverlässigkeit beibringen. Die unter III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden in Summe bewertet,
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— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedsstaaten sind in einer amtlich anerkannten Übersetzung beizufügen,
— Erklärungen und Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann – soweit er dies für erforderlich hält – zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen,
— Nachweise der Eignung (III.2) für Nachunternehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
2. Hinweise zum Angebot
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder fernschriftlich zurückgezogen werden.
Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote (Fernschreiben, E-Mail, Telefax, Telegramm) sind nicht zugelassen. Dies gilt ebenfalls für telefonisch übermittelte Angebote.
Für das Angebot ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben/Vordruck zu verwenden.
Zusätzlich zum Angebot ist eine vollständige Angebotskopie einzureichen. Die Kopie ist als solche zu kennzeichnen. Der Bieter erklärt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Die Angebote müssen die Altpapiervergütung angeben. Soweit Erläuterungen zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, kann der Bieter sie auf besonderer Anlage seinem Angebot beifügen.
Die Angebote müssen unterzeichnet sein. Es wird zudem gebeten, die Namen der Unterzeichner zusätzlich in Druckschrift anzugeben. Auf Aufforderung der Vergabestelle ist die Vertretungsbefugnis der Unterzeichner in geeigneter Form nachzuweisen. Außerdem wird gebeten, die vertretene Person (z. B. GmbH) – z. B. durch Stempel – eindeutig zu bezeichnen. Alle Eintragungen in das Angebotsformular (bis auf den o. g. Stempel) müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen des Angebots sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.
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Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig. Abweichungen des Angebotes von den Vertragsunterlagen haben nach § 19 EG Abs. 3 d VOL/A den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
Entschädigungen für die Vergabeunterlagen sowie Kosten für die Angebotserarbeitung werden nicht erstattet.
3. Verwertungsweg
Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg des Altpapiers zu beschreiben (z. B. Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage, Exportweg). Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall auch Bereitschaftserklärungen von Betreibern von genannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen.
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4. Aufhebungsvorbehalt/Wirtschaftlichkeitsgrenze
Sofern die gewichtete Altpapiervergütung aller in die Wertung einzubeziehenden Angebote bei einem Los unter 70 EUR pro Mg netto liegt, behält der Auftraggeber sich vor, die Ausschreibung für das betroffene Los wegen Unwirtschaftlichkeit aufzuheben.
5. Bieterinformationen
Etwaige Bieterinformationen werden während des Vergabeverfahrens unter http://www.gwa-online.de/gwa/bereiche/ueber-uns/unternehmensverbund/aku/ppk-ausschreibung-2015.html veröffentlicht. Die Bieter sind gehalten, sich unter der genannten Internetadresse kontinuierlich zu informieren und dem Auftraggeber zur Übermittlung von Hinweisen auf Bieterinformationen ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen. Unter der genannten Internetadresse stehen die Vergabe- und Vertragsunterlagen kostenlos zum Download bereit.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 29318240067 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf verwiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber/Bieter ist ein Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise wie folgt:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (dies gilt z. B. für Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
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Quelle: OJS 2014/S 124-221236 (2014-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 220-389576
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 124-221236
ABl. S-Ausgabe: 220

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gewichtete Altpapiervergütung (1)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-04 📅
Name: Reconcept Peters GmbH & Co. KG
Postanschrift: Auf dem Knapp 12-14
Postort: Remscheid
Postleitzahl: 42855
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Drekopf Recyclingszentrum Essen GmbH
Postanschrift: Schürmannstraße 19 b
Postort: Essen
Postleitzahl: 45136

3️⃣
Name: Remondis GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dieselstraße 3
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44805
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2014/S 220-389576 (2014-11-12)