Vierjährige Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Beratungen und Begleitungen für hessische Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX
Vierjährige Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Beratungen und Begleitungen für hessische Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX. Die kompletten Ausschreibungsunterlagen sind als Download bei der HAD kostenlos erhältlich. Ebenfalls existiert unter der Rubrik „Ausschreibungen“ auf der Homepage des LWV Hessen (www.lwv-hessen.de) eine Verlinkung der Maßnahme zur HAD; sofern dieser Link genutzt wird, besteht für Interessierte die Möglichkeit die Unterlagen ohne vorherige Anmeldung bei der HAD kostenlos herunter zu laden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang: Eine Loseinteilung findet statt (3 Lose).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: LWV Hessen, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Ständeplatz 6-10 (für Besucher: Ständeplatz 2)
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwv-hessen.de🌏
E-Mail: zvs@lwv-hessen.de📧
Telefon: +49 56110042651📞
Fax: +49 56110042645 📠
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Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=HI5V53VXME2W26T0
Nachr. HAD-Ref.: 60/1814.
Nachr. V-Nr/AKZ: 2014-309.
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Vierjährige Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Beratungen und Begleitungen für hessische Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX.
Die kompletten Ausschreibungsunterlagen sind als Download bei der HAD kostenlos erhältlich. Ebenfalls existiert unter der Rubrik „Ausschreibungen“ auf der Homepage des LWV Hessen (www.lwv-hessen.de) eine Verlinkung der Maßnahme zur HAD; sofern dieser Link genutzt wird, besteht für Interessierte die Möglichkeit die Unterlagen ohne vorherige Anmeldung bei der HAD kostenlos herunter zu laden.
Die kompletten Ausschreibungsunterlagen sind als Download bei der HAD kostenlos erhältlich. Ebenfalls existiert unter der Rubrik „Ausschreibungen“ auf der Homepage des LWV Hessen (www.lwv-hessen.de) eine Verlinkung der Maßnahme zur HAD; sofern dieser Link genutzt wird, besteht für Interessierte die Möglichkeit die Unterlagen ohne vorherige Anmeldung bei der HAD kostenlos herunter zu laden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Betriebswirtschaftliche Gründungsberatungen und -begleitungen
Kurze Beschreibung:
Betriebswirtschaftliche Gründungsberatungen und -begleitungen für hessische Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB…
… IX.Wichtig:Los 3 wird nicht an einen Bieter vergeben, der den Zuschlag auf Los 1 und/oder Los 2 erhält.
… IX.
Wichtig:
Los 3 wird nicht an einen Bieter vergeben, der den Zuschlag auf Los 1 und/oder Los 2 erhält.
Menge oder Umfang: Das LWV Hessen-Integrationsamt (im Nachfolgenden kurz Integrationsamt) unterstützt durch praxisnahe Lösungen und eine gute Zusammenarbeit behinderte Menschen und Arbeitgeber, um die dauerhafte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern.Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.Das Integrationsamt beim LWV Hessen unterstützt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe auf Antrag die hessischen Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX.Projektgründungswillige, die eine Förderung beantragt haben, können durch das Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung als Gründungsberatung und -begleitung erhalten. Der Auftrag des Integrationsamtes zur Gründungsberatung und ggf. –begleitung erfolgt auf Antrag nach Vorlage eines vorläufigen aber schon aussagkräftigen Unternehmenskonzeptes.Bereits bestehende Integrationsprojekte können auf Antrag für die Erweiterung ihres Projektes vom Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung erhalten.Über Beratungen in Krisen- und Konsolidierungsphasen wird bei Integrationsprojekten i. S. der §§ 132 ff. SGB IX auf Antrag nach den Notwendigkeiten des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Situation am Markt und des beschäftigten Personenkreises vom Integrationsamt entschieden.Projektgründungswillige, die eine Förderung beantragt haben, können durch das Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung als Gründungsberatung und -begleitung erhalten. Der Auftrag des Integrationsamtes zur Gründungsberatung und ggf. -begleitung erfolgt auf Antrag nach Vorlage eines vorläufigen aber schon aussagkräftigen Unternehmenskonzeptes.1) Inhaltliche Anforderungen an die Gründungsberatungen und -begleitungen:1.1) Inhaltliche Anforderungen an eine Gründungsberatung:Die Förderung von Integrationsprojekten setzt voraus, dass der/die Leistungsbegehrende über ein Konzept verfügt, dass über eine reine Ideenskizze hinausgeht und die Umrisse eines konkreten Businessplans aufweist.Bei Gründung bzw. beim Aufbau eines neuen Integrationsprojektes ist von dem/der Gründungswilligen also regelhaft ein Businessplan mit einer Darstellung des Produktes/der Dienstleistung, des Personalkonzeptes, der rechtlichen Verhältnisse und einer betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung (siehe unten) zu erstellen. Zu diesem Businessplan wird vom Integrationsamt grundsätzlich ein neutrales ergebnisoffenes Gründungsgutachten eines unabhängigen Beratungsunternehmens verlangt.Das Integrationsamt übergibt dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe den von dem/der Gründungswilligen erstellten Businessplan. Der Auftragnehmer prüft die Unterlagen und nimmt Kontakt zu dem/der Gründungswilligen auf, um ihn/sie hinsichtlich noch offener oder noch nicht plausibler Punkte zu beraten und um das Konzept in einem Dialog weiterzuentwickeln.Durch die zu erbringende Beratungsleistung soll die Qualifikation des/der Gründungswilligen gefördert werden. Sie umfasst z. B. die folgenden Tätigkeiten:— Vermittlung des individuell notwendigen Gründungswissens,— Vermittlung des notwendigen Wissens zur Erstellung eines Businessplans, womit der/die Gründungswillige in die Lage versetzt wird, ein umfassendes Unternehmenskonzept mit einer Darstellung des Produktes/der Dienstleistung, des Personalkonzeptes, der rechtlichen Verhältnisse, des Finanzierungskonzeptes und einer betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung zu erstellen,— Unterstützung bei der Entwicklung von Unternehmenszielen,— Unterstützung bei der Entwicklung einer Strategie zur Erreichung der Unternehmensziele,— Unterstützung bei der Setzung von Prioritäten,— Aufzeigen öffentlicher Fördermöglichkeiten,— Darstellung der Marktchancen der Gründungsidee,— Aufzeigen möglicher Entwicklungspotentiale oder Hemmnisse,— Unterstützung bei der Entwicklung eines Gründungscontrollings zur ständigen Überprüfung und Reflektion der Annahmen des Businessplans bzw. Gründungskonzeptes,— ggf. Unterstützung bei der Entwicklung einer Alternativplanung,— Unterstützung beim Erwerb von Kompetenzen hinsichtlich einer positiven Darstellung der eigenen Geschäftsidee (z. B. bei Banken und potentiellen Auftragnehmern),— als ständiger Ansprechpartner bis zur Fertigstellung des Businessplans bzw. Gründungskonzeptes durch den/die Gründungswillige(n) bereitstehen.Die Beratung soll ergebnisoffen gestaltet werden, so dass sie auch eine Nichtweiterverfolgung der Gründungsidee als Ergebnis haben kann.Am Ende dieses Beratungsprozesses erstellt der Auftragnehmer zur Vorlage und Abnahme beim Integrationsamt in jedem Fall ein Gründungserstgutachten, dass dem nachfolgenden Raster entsprechen und zu folgenden Punkten qualifizierte Auskünfte und Beurteilungen erteilen muss:1. Produkt/Dienstleistung und Markt:a) Differenzierte Beschreibung der geplanten oder zukünftigen Produkte und Dienstleistungen,b) Einschätzung des Marktes (Kunden, Mitbewerber / Konkurrenz, Marktsituation und -entwicklung, Standort),c) Darstellung der Positionierung der geplanten / zukünftigen Produkte oder Dienstleistungen im Markt,d) Darstellung der Absatzmärkte und der Marketingstrategien.2. Darstellung des Personalkonzeptes:a) Stellenplan (bei komplexeren Projekten ein Organigramm), Beschreibungen der wesentlichen Funktionen und Rollen, Erläuterung von Tarifen und Wochenarbeitszeiten sowie von Personalkosten und geplanten Steigerungsraten, mittelfristige Personalentwicklung/Stellenbesetzung (3 Jahreszeitraum),b) Die gesetzlichen Förderinstrumente und eine anzunehmende Personalfluktuation sind bei der Darstellung des Personalkonzeptes zu berücksichtigen,c) Beschreibung des Anforderungsprofils für die Arbeitsplätze der einzustellenden schwerbehinderten Menschen,d) Beschreibung des Trainings-, Vorbereitungs- und Auswahlverfahrens der einzustellenden schwerbehinderten Menschen,e) Beschreibung der Konzeption der innerbetrieblichen (bzw. außerbetrieblichen) Personalentwicklung/Weiterbildung inklusiv einer Konzeption zur Vermittlung nach außen,f) Art und Umfang der Anleitung und Betreuung der beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter/innen,g) Angaben zur Zugehörigkeit zur Personengruppe gemäß § 132 SGB IX,h) Angaben zur Qualifikation, beruflichen Erfahrung und Bonität des zukünftigen Geschäftsführers und / oder der für das Integrationsprojekt hauptverantwortlichen Führungskräfte.3. Rechtliche Verhältnisse und organisatorische Strukturen:a) Darstellung der rechtlichen Verhältnisse und organisatorischen Strukturen im Hinblick auf die Zuordnung zu den Typen -unternehmen, -betrieb, -abteilung. Wichtig dafür ist eine Beschreibung der bei dem Träger bereits vorhandenen Betriebe und Zweckbetriebe,b) Angaben über die sozialen Unternehmer, die Gesellschaft oder Körperschaft einschließlich Angaben zu den Gesellschaftern (bei GmbH's) sowie Angaben über Handlungsbevollmächtigte und mit der Geschäftsführung Beauftragte,c) Angaben zur Satzung, den rechtlichen Vertretern der Trägerorganisationen und ggf. Steuerbegünstigung (im Sinne der §§ 51 ff AO),d) Angaben betreffend der Umsatzsteuerpflicht allgemein und hinsichtlich der mit dem Integrationsprojekt erzielten Umsätze sowie den daraus resultierenden Vorsteuerabzugsmöglichkeiten.4. Darstellung der wirtschaftlichen Soll-Entwicklung in einem 5-Jahreszeitraum:Die betriebswirtschaftlichen Bestimmungsgrößen sind differenziert darzustellen:a) Investitionen:Detaillierte Darstellung der geplanten Investitionen (Anschaffungspreis, Nutzungsdauer, Abschreibungsmethode),b) Ersatzbeschaffungen:Aussagen zur Erwirtschaftung von ausreichenden Mitteln zur Ersatzbeschaffung (ob die Abschreibungen nach Ablauf der Abschreibungs-/Nutzungsfrist auch tatsächlich Mittel in ausreichender Höhe für Ersatzbeschaffungen erwirtschaftet haben),c) Personalkosten:Anhand des Stellenplans und der Angaben über die Tarifverhältnisse des Betriebes werden die Personalkosten mehrere Jahre berechnet; jährliche Tariferhöhungen werden berücksichtigt. Evtl. geplante sukzessive Einstellung von Mitarbeitern wird gesondert ausgewiesen,d) Betriebskosten:Schätzung anhand von Vergleichszahlen und Erfahrungswerten; detaillierte Angaben zu Raumkosten (Art, Dauer und Preisentwicklung des Mietvertrages), Energiekosten, Werbung, Versicherungen, Buchhaltung und Buchprüfung,e) Variable Kosten (Rohstoffe, Handelswaren, Materialien):Ermittlung entsprechender Angaben aufgrund von Branchenkennziffern bzw. Erfahrungswerten vergleichbarer Betriebe,f) Kalkulatorische Kosten:Neben den Abschreibungen der Investitionen sind je nach Betriebszweig und konkreter Risikolage pauschale Wertberichtigungen, Forderungs- und Anlaufverluste, Risiko- und Wagniskosten einzuplanen,g) Zins- und Finanzierungskosten:h) Akquisitionsstrategie/Auftragslage:5. Finanzierungsplan:a) Die zu erwartenden Zuschüsse sind unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen und Berechnung der zeitlich (meist degressiven) Entwicklung darzustellen und zu berechnen. Investitionskostenzuschüsse sollten nicht in die Gewinn- und Verlustplanung einfließen, der Betrieb sollte das Ziel der Erwirtschaftung von Reinvestitionen verfolgen und ggf. Überschüsse für Substanzverbesserung, Rücklagen oder die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen verwenden.b) Darstellung der Eigenmittel (Eigenkapital bzw. Eigenleistungen).6. Errechnung und Verprobung des „break-even-points“:Auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Bestimmungsgrößen wird der „break-even-point“ – unter Berücksichtigung der Zuschüsse sowie ohne Berücksichtigung der Zuschüsse ermittelt. Der als Ergebnis errechnete Sollumsatz wird je nach spezifischem Konzept in folgender Hinsicht verprobt:— Betriebsleistungskapazität (Personelle und maschinelle Ressourcen, Berücksichtigung von notwendigen Reserven),— Marktsituation (Absatzmöglichkeiten der Produkte),— Wachstumsdynamik (Ist das notwendige bzw. errechnete Soll-Wachstum realistisch zu erzielen? Welcher flankierenden Maßnahmen bedarf es?),— Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter (unter Berücksichtigung von Produktivitäts-werten und -steigerungen lt. Erfahrungen in bestehenden Betrieben).7. Persönliche Eignung des/der Gründungswilligen:Hinsichtlich der persönlichen Eignung des/der Gründungswilligen ist darzustellen, welche der notwendigen Kenntnisse der/die Gründungswillige besitzt und es ist abzuschätzen, ob der/die Gründungswillige die geplanten Maßnahmen so umsetzen kann, dass eine voraussichtlich erfolgreiche Unternehmensgründung zu erwarten ist.Sofern die Gründungsidee in eine tatsächliche Förderung mündet, ist dem Integrationsamt zwölf Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gründungszweitgutachten vorzulegen, das Auskunft gibt über:— die bis dahin erreichten betriebswirtschaftlichen Ziele,— die umgesetzten Planungen (z. B. Investitionsmaßnahmen, Personalmaßnahmen, Marketingmaßnahmen etc.),— die Gründe für evtl. Planabweichungen mit Vorschlägen für Gegensteuerungsmaßnahmen.Mit der Vorlage und Abnahme des Gründungszweitgutachtens durch das Integrationsamt endet der Auftrag.1.2) Inhaltliche Anforderungen an eine zusätzliche Gründungsbegleitung:Sofern der/die Gründungswillige (noch) nicht in der Lage ist, einen Businessplan selbst zu erstellen, so kann der unter 1.1) beschriebene Beratungsauftrag vom Integrationsamt auch auf eine Begleitung des/der Gründungswilligen zur Erstellung und Umsetzung des Businessplans erweitert werden.Die Begleitung soll den/die Gründungswillige(n) in die Lage versetzen, einen Businessplan weitgehend selbst zu erstellen, dessen Bedeutung richtig einzuschätzen und ihn umzusetzen.Nach Fertigung des Businessplans durch den/die Gründungswillige(n) erstellt der Auftragnehmer das unter 1.1) genannte Gründungserstgutachten zur Vorlage und Abnahme beim Integrationsamt und begleitet den/die Gründungswillige(n) noch weitere zwölf Monate ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit. In dieser Begleitphase wird der/die Gründungswillige in mindestens sechs weiteren persönlichen Gesprächen unterstützt bei der Durchführung eines Gründungscontrollings zur ständigen Überprüfung und Reflektion der Annahmen des Businessplans, um rechtzeitige Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Nach der zwölfmonatigen Begleitung ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch den/die Existenzgründungswillige(n) ist dem Integrationsamt vom Auftragnehmer das Gründungszweitgutachten vorzulegen.Mit der Vorlage und Abnahme des Gründungszweitgutachtens durch das Integrationsamt endet der Auftrag.2) Kontakt zu dem/der Gründungswilligen:Das Integrationsamt vergibt den Beratungsauftrag und stellt dem beauftragten Beratungsunternehmen (Auftragnehmer) die ihm vorliegenden Unterlagen zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht jeder Beratungsauftrag auch einen Begleitungsauftrag beinhaltet.Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem/der Gründungswilligen auf und führt die Beratung und ggf. Begleitung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.Da für die Erstellung eines Gutachtens aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten Spezial- oder Fachwissen erforderlich sein kann, das beim Auftragnehmer ggf. nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird von Seiten des Integrationsamtes ausdrücklich begrüßt, wenn der Auftragnehmer sich in Abstimmung mit dem Integrationsamt externen Expertenwissens bedient (vgl. die Regelungen zur Beteiligung von Nachunternehmern), um die Qualität des Gutachtens zu erhöhen.Über die sich aus den Gutachten ggf. ergebenden sonstigen Maßnahmen, wird gesondert und außerhalb dieser Ausschreibung entschieden.3) Anzahl der Beauftragungen:Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Neue Förderanträge gehen zwar laufend ein, eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich daraus tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist jedoch nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.Als unverbindlicher Richtwert aus den Erfahrungen der Vergangenheit kann die Zahl von jährlich etwa 10 Fällen mit einer durchschnittlichen Beratungsdauer von jeweils sechs Tagen genannt werden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Charakters der Rahmenvereinbarungen und der Art der Beauftragung nicht abgeschätzt werden kann, ob und ggf. in welcher Anzahl auch im ausgeschriebenen Zeitraum Beauftragungen erfolgen werden. Daher besteht trotz Zuschlages bei dieser Ausschreibung kein Anspruch auf Beauftragung oder sonstige Vergütungen.4) Erledigungszeitraum, Nachbesserungsrechte und Vergütung:Der Auftragnehmer hat die Durchführung einer Beratung und ggf. Begleitung mit Vorlage des Gründungserstgutachtens beim Integrationsamt regelhaft in einem Zeitraum von 60 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zu erledigen. Das Gründungszweitgutachten ist bis spätestens 45 Arbeitstage nach Ablauf der zwölfmonatigen Begleitungsphase nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch das Integrationsprojekt beim Integrationsamt vorzulegen.Kommt der Auftragnehmer ohne Angabe eines wichtigen Grundes in Verzug, so kann der Auftraggeber bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.Entspricht ein Gutachten nicht den unter 1.1) näher festgelegten Anforderungen, so steht dem Auftraggeber zweimal zu, Nachbesserungen zu fordern. Wird der/den Nachbesserungsforderung(en) nicht innerhalb einer jeweils vom Auftraggeber zu bestimmenden angemessenen Frist entsprochen, so kann der Auftraggeber bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.Die Vergütung erfolgt jeweils zu einem 50 %igen Abschlag bei Abgabe einer Beauftragung und zu 50 % nach Auftragsende.5) Anforderungen an den Leistungsanbieter und ergänzende Unterlagen zum Angebot:— Die Erbringung der Leistungen hat durch betriebswirtschaftlich ausgebildetes Fachpersonal (Hochschulabschluss) des Auftragnehmers zu erfolgen. Die Qualifikation ist dem Integrationsamt mit Angebotsabgabe nachzuweisen.— Eine Konzeption zur Leistungserbringung inklusive einer Beschreibung zum methodischen Vorgehen zu 1.1) und 1.2) ist beizufügen.— Nachweise über eine evtl. vorhandene Zertifizierung des Anbieters.— Referenzen.
Das LWV Hessen-Integrationsamt (im Nachfolgenden kurz Integrationsamt) unterstützt durch praxisnahe Lösungen und eine gute Zusammenarbeit behinderte Menschen und Arbeitgeber, um die dauerhafte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern.
Das LWV Hessen-Integrationsamt (im Nachfolgenden kurz Integrationsamt) unterstützt durch praxisnahe Lösungen und eine gute Zusammenarbeit behinderte Menschen und Arbeitgeber, um die dauerhafte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern.
Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Das Integrationsamt beim LWV Hessen unterstützt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe auf Antrag die hessischen Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX.
Projektgründungswillige, die eine Förderung beantragt haben, können durch das Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung als Gründungsberatung und -begleitung erhalten. Der Auftrag des Integrationsamtes zur Gründungsberatung und ggf. –begleitung erfolgt auf Antrag nach Vorlage eines vorläufigen aber schon aussagkräftigen Unternehmenskonzeptes.
Projektgründungswillige, die eine Förderung beantragt haben, können durch das Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung als Gründungsberatung und -begleitung erhalten. Der Auftrag des Integrationsamtes zur Gründungsberatung und ggf. –begleitung erfolgt auf Antrag nach Vorlage eines vorläufigen aber schon aussagkräftigen Unternehmenskonzeptes.
Bereits bestehende Integrationsprojekte können auf Antrag für die Erweiterung ihres Projektes vom Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung erhalten.
Über Beratungen in Krisen- und Konsolidierungsphasen wird bei Integrationsprojekten i. S. der §§ 132 ff. SGB IX auf Antrag nach den Notwendigkeiten des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Situation am Markt und des beschäftigten Personenkreises vom Integrationsamt entschieden.
Über Beratungen in Krisen- und Konsolidierungsphasen wird bei Integrationsprojekten i. S. der §§ 132 ff. SGB IX auf Antrag nach den Notwendigkeiten des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Situation am Markt und des beschäftigten Personenkreises vom Integrationsamt entschieden.
Projektgründungswillige, die eine Förderung beantragt haben, können durch das Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung als Gründungsberatung und -begleitung erhalten. Der Auftrag des Integrationsamtes zur Gründungsberatung und ggf. -begleitung erfolgt auf Antrag nach Vorlage eines vorläufigen aber schon aussagkräftigen Unternehmenskonzeptes.
Projektgründungswillige, die eine Förderung beantragt haben, können durch das Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung als Gründungsberatung und -begleitung erhalten. Der Auftrag des Integrationsamtes zur Gründungsberatung und ggf. -begleitung erfolgt auf Antrag nach Vorlage eines vorläufigen aber schon aussagkräftigen Unternehmenskonzeptes.
1) Inhaltliche Anforderungen an die Gründungsberatungen und -begleitungen:
1.1) Inhaltliche Anforderungen an eine Gründungsberatung:
Die Förderung von Integrationsprojekten setzt voraus, dass der/die Leistungsbegehrende über ein Konzept verfügt, dass über eine reine Ideenskizze hinausgeht und die Umrisse eines konkreten Businessplans aufweist.
Bei Gründung bzw. beim Aufbau eines neuen Integrationsprojektes ist von dem/der Gründungswilligen also regelhaft ein Businessplan mit einer Darstellung des Produktes/der Dienstleistung, des Personalkonzeptes, der rechtlichen Verhältnisse und einer betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung (siehe unten) zu erstellen. Zu diesem Businessplan wird vom Integrationsamt grundsätzlich ein neutrales ergebnisoffenes Gründungsgutachten eines unabhängigen Beratungsunternehmens verlangt.
Bei Gründung bzw. beim Aufbau eines neuen Integrationsprojektes ist von dem/der Gründungswilligen also regelhaft ein Businessplan mit einer Darstellung des Produktes/der Dienstleistung, des Personalkonzeptes, der rechtlichen Verhältnisse und einer betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung (siehe unten) zu erstellen. Zu diesem Businessplan wird vom Integrationsamt grundsätzlich ein neutrales ergebnisoffenes Gründungsgutachten eines unabhängigen Beratungsunternehmens verlangt.
Das Integrationsamt übergibt dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe den von dem/der Gründungswilligen erstellten Businessplan. Der Auftragnehmer prüft die Unterlagen und nimmt Kontakt zu dem/der Gründungswilligen auf, um ihn/sie hinsichtlich noch offener oder noch nicht plausibler Punkte zu beraten und um das Konzept in einem Dialog weiterzuentwickeln.
Das Integrationsamt übergibt dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe den von dem/der Gründungswilligen erstellten Businessplan. Der Auftragnehmer prüft die Unterlagen und nimmt Kontakt zu dem/der Gründungswilligen auf, um ihn/sie hinsichtlich noch offener oder noch nicht plausibler Punkte zu beraten und um das Konzept in einem Dialog weiterzuentwickeln.
Durch die zu erbringende Beratungsleistung soll die Qualifikation des/der Gründungswilligen gefördert werden. Sie umfasst z. B. die folgenden Tätigkeiten:
— Vermittlung des individuell notwendigen Gründungswissens,
— Vermittlung des notwendigen Wissens zur Erstellung eines Businessplans, womit der/die Gründungswillige in die Lage versetzt wird, ein umfassendes Unternehmenskonzept mit einer Darstellung des Produktes/der Dienstleistung, des Personalkonzeptes, der rechtlichen Verhältnisse, des Finanzierungskonzeptes und einer betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung zu erstellen,
— Vermittlung des notwendigen Wissens zur Erstellung eines Businessplans, womit der/die Gründungswillige in die Lage versetzt wird, ein umfassendes Unternehmenskonzept mit einer Darstellung des Produktes/der Dienstleistung, des Personalkonzeptes, der rechtlichen Verhältnisse, des Finanzierungskonzeptes und einer betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung zu erstellen,
— Unterstützung bei der Entwicklung von Unternehmenszielen,
— Unterstützung bei der Entwicklung einer Strategie zur Erreichung der Unternehmensziele,
— Unterstützung bei der Setzung von Prioritäten,
— Aufzeigen öffentlicher Fördermöglichkeiten,
— Darstellung der Marktchancen der Gründungsidee,
— Aufzeigen möglicher Entwicklungspotentiale oder Hemmnisse,
— Unterstützung bei der Entwicklung eines Gründungscontrollings zur ständigen Überprüfung und Reflektion der Annahmen des Businessplans bzw. Gründungskonzeptes,
— ggf. Unterstützung bei der Entwicklung einer Alternativplanung,
— Unterstützung beim Erwerb von Kompetenzen hinsichtlich einer positiven Darstellung der eigenen Geschäftsidee (z. B. bei Banken und potentiellen Auftragnehmern),
— als ständiger Ansprechpartner bis zur Fertigstellung des Businessplans bzw. Gründungskonzeptes durch den/die Gründungswillige(n) bereitstehen.
Die Beratung soll ergebnisoffen gestaltet werden, so dass sie auch eine Nichtweiterverfolgung der Gründungsidee als Ergebnis haben kann.
Am Ende dieses Beratungsprozesses erstellt der Auftragnehmer zur Vorlage und Abnahme beim Integrationsamt in jedem Fall ein Gründungserstgutachten, dass dem nachfolgenden Raster entsprechen und zu folgenden Punkten qualifizierte Auskünfte und Beurteilungen erteilen muss:
Am Ende dieses Beratungsprozesses erstellt der Auftragnehmer zur Vorlage und Abnahme beim Integrationsamt in jedem Fall ein Gründungserstgutachten, dass dem nachfolgenden Raster entsprechen und zu folgenden Punkten qualifizierte Auskünfte und Beurteilungen erteilen muss:
1. Produkt/Dienstleistung und Markt:
a) Differenzierte Beschreibung der geplanten oder zukünftigen Produkte und Dienstleistungen,
b) Einschätzung des Marktes (Kunden, Mitbewerber / Konkurrenz, Marktsituation und -entwicklung, Standort),
c) Darstellung der Positionierung der geplanten / zukünftigen Produkte oder Dienstleistungen im Markt,
d) Darstellung der Absatzmärkte und der Marketingstrategien.
2. Darstellung des Personalkonzeptes:
a) Stellenplan (bei komplexeren Projekten ein Organigramm), Beschreibungen der wesentlichen Funktionen und Rollen, Erläuterung von Tarifen und Wochenarbeitszeiten sowie von Personalkosten und geplanten Steigerungsraten, mittelfristige Personalentwicklung/Stellenbesetzung (3 Jahreszeitraum),
a) Stellenplan (bei komplexeren Projekten ein Organigramm), Beschreibungen der wesentlichen Funktionen und Rollen, Erläuterung von Tarifen und Wochenarbeitszeiten sowie von Personalkosten und geplanten Steigerungsraten, mittelfristige Personalentwicklung/Stellenbesetzung (3 Jahreszeitraum),
b) Die gesetzlichen Förderinstrumente und eine anzunehmende Personalfluktuation sind bei der Darstellung des Personalkonzeptes zu berücksichtigen,
c) Beschreibung des Anforderungsprofils für die Arbeitsplätze der einzustellenden schwerbehinderten Menschen,
d) Beschreibung des Trainings-, Vorbereitungs- und Auswahlverfahrens der einzustellenden schwerbehinderten Menschen,
e) Beschreibung der Konzeption der innerbetrieblichen (bzw. außerbetrieblichen) Personalentwicklung/Weiterbildung inklusiv einer Konzeption zur Vermittlung nach außen,
f) Art und Umfang der Anleitung und Betreuung der beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter/innen,
g) Angaben zur Zugehörigkeit zur Personengruppe gemäß § 132 SGB IX,
h) Angaben zur Qualifikation, beruflichen Erfahrung und Bonität des zukünftigen Geschäftsführers und / oder der für das Integrationsprojekt hauptverantwortlichen Führungskräfte.
3. Rechtliche Verhältnisse und organisatorische Strukturen:
a) Darstellung der rechtlichen Verhältnisse und organisatorischen Strukturen im Hinblick auf die Zuordnung zu den Typen -unternehmen, -betrieb, -abteilung. Wichtig dafür ist eine Beschreibung der bei dem Träger bereits vorhandenen Betriebe und Zweckbetriebe,
a) Darstellung der rechtlichen Verhältnisse und organisatorischen Strukturen im Hinblick auf die Zuordnung zu den Typen -unternehmen, -betrieb, -abteilung. Wichtig dafür ist eine Beschreibung der bei dem Träger bereits vorhandenen Betriebe und Zweckbetriebe,
b) Angaben über die sozialen Unternehmer, die Gesellschaft oder Körperschaft einschließlich Angaben zu den Gesellschaftern (bei GmbH's) sowie Angaben über Handlungsbevollmächtigte und mit der Geschäftsführung Beauftragte,
c) Angaben zur Satzung, den rechtlichen Vertretern der Trägerorganisationen und ggf. Steuerbegünstigung (im Sinne der §§ 51 ff AO),
d) Angaben betreffend der Umsatzsteuerpflicht allgemein und hinsichtlich der mit dem Integrationsprojekt erzielten Umsätze sowie den daraus resultierenden Vorsteuerabzugsmöglichkeiten.
4. Darstellung der wirtschaftlichen Soll-Entwicklung in einem 5-Jahreszeitraum:
Die betriebswirtschaftlichen Bestimmungsgrößen sind differenziert darzustellen:
a) Investitionen:
Detaillierte Darstellung der geplanten Investitionen (Anschaffungspreis, Nutzungsdauer, Abschreibungsmethode),
b) Ersatzbeschaffungen:
Aussagen zur Erwirtschaftung von ausreichenden Mitteln zur Ersatzbeschaffung (ob die Abschreibungen nach Ablauf der Abschreibungs-/Nutzungsfrist auch tatsächlich Mittel in ausreichender Höhe für Ersatzbeschaffungen erwirtschaftet haben),
c) Personalkosten:
Anhand des Stellenplans und der Angaben über die Tarifverhältnisse des Betriebes werden die Personalkosten mehrere Jahre berechnet; jährliche Tariferhöhungen werden berücksichtigt. Evtl. geplante sukzessive Einstellung von Mitarbeitern wird gesondert ausgewiesen,
Anhand des Stellenplans und der Angaben über die Tarifverhältnisse des Betriebes werden die Personalkosten mehrere Jahre berechnet; jährliche Tariferhöhungen werden berücksichtigt. Evtl. geplante sukzessive Einstellung von Mitarbeitern wird gesondert ausgewiesen,
d) Betriebskosten:
Schätzung anhand von Vergleichszahlen und Erfahrungswerten; detaillierte Angaben zu Raumkosten (Art, Dauer und Preisentwicklung des Mietvertrages), Energiekosten, Werbung, Versicherungen, Buchhaltung und Buchprüfung,
Ermittlung entsprechender Angaben aufgrund von Branchenkennziffern bzw. Erfahrungswerten vergleichbarer Betriebe,
f) Kalkulatorische Kosten:
Neben den Abschreibungen der Investitionen sind je nach Betriebszweig und konkreter Risikolage pauschale Wertberichtigungen, Forderungs- und Anlaufverluste, Risiko- und Wagniskosten einzuplanen,
g) Zins- und Finanzierungskosten:
h) Akquisitionsstrategie/Auftragslage:
5. Finanzierungsplan:
a) Die zu erwartenden Zuschüsse sind unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen und Berechnung der zeitlich (meist degressiven) Entwicklung darzustellen und zu berechnen. Investitionskostenzuschüsse sollten nicht in die Gewinn- und Verlustplanung einfließen, der Betrieb sollte das Ziel der Erwirtschaftung von Reinvestitionen verfolgen und ggf. Überschüsse für Substanzverbesserung, Rücklagen oder die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen verwenden.
a) Die zu erwartenden Zuschüsse sind unter Angabe der gesetzlichen Grundlagen und Berechnung der zeitlich (meist degressiven) Entwicklung darzustellen und zu berechnen. Investitionskostenzuschüsse sollten nicht in die Gewinn- und Verlustplanung einfließen, der Betrieb sollte das Ziel der Erwirtschaftung von Reinvestitionen verfolgen und ggf. Überschüsse für Substanzverbesserung, Rücklagen oder die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen verwenden.
b) Darstellung der Eigenmittel (Eigenkapital bzw. Eigenleistungen).
6. Errechnung und Verprobung des „break-even-points“:
Auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Bestimmungsgrößen wird der „break-even-point“ – unter Berücksichtigung der Zuschüsse sowie ohne Berücksichtigung der Zuschüsse ermittelt. Der als Ergebnis errechnete Sollumsatz wird je nach spezifischem Konzept in folgender Hinsicht verprobt:
Auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Bestimmungsgrößen wird der „break-even-point“ – unter Berücksichtigung der Zuschüsse sowie ohne Berücksichtigung der Zuschüsse ermittelt. Der als Ergebnis errechnete Sollumsatz wird je nach spezifischem Konzept in folgender Hinsicht verprobt:
— Betriebsleistungskapazität (Personelle und maschinelle Ressourcen, Berücksichtigung von notwendigen Reserven),
— Marktsituation (Absatzmöglichkeiten der Produkte),
— Wachstumsdynamik (Ist das notwendige bzw. errechnete Soll-Wachstum realistisch zu erzielen? Welcher flankierenden Maßnahmen bedarf es?),
— Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter (unter Berücksichtigung von Produktivitäts-werten und -steigerungen lt. Erfahrungen in bestehenden Betrieben).
7. Persönliche Eignung des/der Gründungswilligen:
Hinsichtlich der persönlichen Eignung des/der Gründungswilligen ist darzustellen, welche der notwendigen Kenntnisse der/die Gründungswillige besitzt und es ist abzuschätzen, ob der/die Gründungswillige die geplanten Maßnahmen so umsetzen kann, dass eine voraussichtlich erfolgreiche Unternehmensgründung zu erwarten ist.
Hinsichtlich der persönlichen Eignung des/der Gründungswilligen ist darzustellen, welche der notwendigen Kenntnisse der/die Gründungswillige besitzt und es ist abzuschätzen, ob der/die Gründungswillige die geplanten Maßnahmen so umsetzen kann, dass eine voraussichtlich erfolgreiche Unternehmensgründung zu erwarten ist.
Sofern die Gründungsidee in eine tatsächliche Förderung mündet, ist dem Integrationsamt zwölf Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gründungszweitgutachten vorzulegen, das Auskunft gibt über:
— die bis dahin erreichten betriebswirtschaftlichen Ziele,
— die umgesetzten Planungen (z. B. Investitionsmaßnahmen, Personalmaßnahmen, Marketingmaßnahmen etc.),
— die Gründe für evtl. Planabweichungen mit Vorschlägen für Gegensteuerungsmaßnahmen.
Mit der Vorlage und Abnahme des Gründungszweitgutachtens durch das Integrationsamt endet der Auftrag.
1.2) Inhaltliche Anforderungen an eine zusätzliche Gründungsbegleitung:
Sofern der/die Gründungswillige (noch) nicht in der Lage ist, einen Businessplan selbst zu erstellen, so kann der unter 1.1) beschriebene Beratungsauftrag vom Integrationsamt auch auf eine Begleitung des/der Gründungswilligen zur Erstellung und Umsetzung des Businessplans erweitert werden.
Sofern der/die Gründungswillige (noch) nicht in der Lage ist, einen Businessplan selbst zu erstellen, so kann der unter 1.1) beschriebene Beratungsauftrag vom Integrationsamt auch auf eine Begleitung des/der Gründungswilligen zur Erstellung und Umsetzung des Businessplans erweitert werden.
Die Begleitung soll den/die Gründungswillige(n) in die Lage versetzen, einen Businessplan weitgehend selbst zu erstellen, dessen Bedeutung richtig einzuschätzen und ihn umzusetzen.
Nach Fertigung des Businessplans durch den/die Gründungswillige(n) erstellt der Auftragnehmer das unter 1.1) genannte Gründungserstgutachten zur Vorlage und Abnahme beim Integrationsamt und begleitet den/die Gründungswillige(n) noch weitere zwölf Monate ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit. In dieser Begleitphase wird der/die Gründungswillige in mindestens sechs weiteren persönlichen Gesprächen unterstützt bei der Durchführung eines Gründungscontrollings zur ständigen Überprüfung und Reflektion der Annahmen des Businessplans, um rechtzeitige Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Nach der zwölfmonatigen Begleitung ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch den/die Existenzgründungswillige(n) ist dem Integrationsamt vom Auftragnehmer das Gründungszweitgutachten vorzulegen.
Nach Fertigung des Businessplans durch den/die Gründungswillige(n) erstellt der Auftragnehmer das unter 1.1) genannte Gründungserstgutachten zur Vorlage und Abnahme beim Integrationsamt und begleitet den/die Gründungswillige(n) noch weitere zwölf Monate ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit. In dieser Begleitphase wird der/die Gründungswillige in mindestens sechs weiteren persönlichen Gesprächen unterstützt bei der Durchführung eines Gründungscontrollings zur ständigen Überprüfung und Reflektion der Annahmen des Businessplans, um rechtzeitige Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Nach der zwölfmonatigen Begleitung ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch den/die Existenzgründungswillige(n) ist dem Integrationsamt vom Auftragnehmer das Gründungszweitgutachten vorzulegen.
2) Kontakt zu dem/der Gründungswilligen:
Das Integrationsamt vergibt den Beratungsauftrag und stellt dem beauftragten Beratungsunternehmen (Auftragnehmer) die ihm vorliegenden Unterlagen zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht jeder Beratungsauftrag auch einen Begleitungsauftrag beinhaltet.
Das Integrationsamt vergibt den Beratungsauftrag und stellt dem beauftragten Beratungsunternehmen (Auftragnehmer) die ihm vorliegenden Unterlagen zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht jeder Beratungsauftrag auch einen Begleitungsauftrag beinhaltet.
Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem/der Gründungswilligen auf und führt die Beratung und ggf. Begleitung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.
Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem/der Gründungswilligen auf und führt die Beratung und ggf. Begleitung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.
Da für die Erstellung eines Gutachtens aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten Spezial- oder Fachwissen erforderlich sein kann, das beim Auftragnehmer ggf. nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird von Seiten des Integrationsamtes ausdrücklich begrüßt, wenn der Auftragnehmer sich in Abstimmung mit dem Integrationsamt externen Expertenwissens bedient (vgl. die Regelungen zur Beteiligung von Nachunternehmern), um die Qualität des Gutachtens zu erhöhen.
Da für die Erstellung eines Gutachtens aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten Spezial- oder Fachwissen erforderlich sein kann, das beim Auftragnehmer ggf. nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird von Seiten des Integrationsamtes ausdrücklich begrüßt, wenn der Auftragnehmer sich in Abstimmung mit dem Integrationsamt externen Expertenwissens bedient (vgl. die Regelungen zur Beteiligung von Nachunternehmern), um die Qualität des Gutachtens zu erhöhen.
Über die sich aus den Gutachten ggf. ergebenden sonstigen Maßnahmen, wird gesondert und außerhalb dieser Ausschreibung entschieden.
3) Anzahl der Beauftragungen:
Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Neue Förderanträge gehen zwar laufend ein, eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich daraus tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist jedoch nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.
Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Neue Förderanträge gehen zwar laufend ein, eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich daraus tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist jedoch nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.
Als unverbindlicher Richtwert aus den Erfahrungen der Vergangenheit kann die Zahl von jährlich etwa 10 Fällen mit einer durchschnittlichen Beratungsdauer von jeweils sechs Tagen genannt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Charakters der Rahmenvereinbarungen und der Art der Beauftragung nicht abgeschätzt werden kann, ob und ggf. in welcher Anzahl auch im ausgeschriebenen Zeitraum Beauftragungen erfolgen werden. Daher besteht trotz Zuschlages bei dieser Ausschreibung kein Anspruch auf Beauftragung oder sonstige Vergütungen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Charakters der Rahmenvereinbarungen und der Art der Beauftragung nicht abgeschätzt werden kann, ob und ggf. in welcher Anzahl auch im ausgeschriebenen Zeitraum Beauftragungen erfolgen werden. Daher besteht trotz Zuschlages bei dieser Ausschreibung kein Anspruch auf Beauftragung oder sonstige Vergütungen.
4) Erledigungszeitraum, Nachbesserungsrechte und Vergütung:
Der Auftragnehmer hat die Durchführung einer Beratung und ggf. Begleitung mit Vorlage des Gründungserstgutachtens beim Integrationsamt regelhaft in einem Zeitraum von 60 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zu erledigen. Das Gründungszweitgutachten ist bis spätestens 45 Arbeitstage nach Ablauf der zwölfmonatigen Begleitungsphase nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch das Integrationsprojekt beim Integrationsamt vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung einer Beratung und ggf. Begleitung mit Vorlage des Gründungserstgutachtens beim Integrationsamt regelhaft in einem Zeitraum von 60 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zu erledigen. Das Gründungszweitgutachten ist bis spätestens 45 Arbeitstage nach Ablauf der zwölfmonatigen Begleitungsphase nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit durch das Integrationsprojekt beim Integrationsamt vorzulegen.
Kommt der Auftragnehmer ohne Angabe eines wichtigen Grundes in Verzug, so kann der Auftraggeber bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.
Entspricht ein Gutachten nicht den unter 1.1) näher festgelegten Anforderungen, so steht dem Auftraggeber zweimal zu, Nachbesserungen zu fordern. Wird der/den Nachbesserungsforderung(en) nicht innerhalb einer jeweils vom Auftraggeber zu bestimmenden angemessenen Frist entsprochen, so kann der Auftraggeber bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.
Entspricht ein Gutachten nicht den unter 1.1) näher festgelegten Anforderungen, so steht dem Auftraggeber zweimal zu, Nachbesserungen zu fordern. Wird der/den Nachbesserungsforderung(en) nicht innerhalb einer jeweils vom Auftraggeber zu bestimmenden angemessenen Frist entsprochen, so kann der Auftraggeber bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.
Die Vergütung erfolgt jeweils zu einem 50 %igen Abschlag bei Abgabe einer Beauftragung und zu 50 % nach Auftragsende.
5) Anforderungen an den Leistungsanbieter und ergänzende Unterlagen zum Angebot:
— Die Erbringung der Leistungen hat durch betriebswirtschaftlich ausgebildetes Fachpersonal (Hochschulabschluss) des Auftragnehmers zu erfolgen. Die Qualifikation ist dem Integrationsamt mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
— Eine Konzeption zur Leistungserbringung inklusive einer Beschreibung zum methodischen Vorgehen zu 1.1) und 1.2) ist beizufügen.
— Nachweise über eine evtl. vorhandene Zertifizierung des Anbieters.
— Referenzen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung wird anhand der nachfolgenden gewichteten Kriterien…
… erteilt:Gesamtpauschalpreis pro Gründungsberatung inkl. Erstellung des Gründungserstgutachtens: 25 %;Gesamtpauschalpreis pro Erstellung eines Gründungszweitgutachtens: 15 %;Gesamtpauschalpreis pro Gründungsbegleitung: 20 %.Fachlichkeit:— Konzept zur Leistungserbringung 7,5 %;— Methodisches Vorgehen 7,5 %;— Qualifikation und Erfahrungen des einzusetzenden Personals 10 %;Referenzen des Anbieters: Erfahrungen mit Gründungsberatungen 10 %;Zertifizierung 5 %;gesamt 100 %.
… erteilt:
Gesamtpauschalpreis pro Gründungsberatung inkl. Erstellung des Gründungserstgutachtens: 25 %;
Gesamtpauschalpreis pro Erstellung eines Gründungszweitgutachtens: 15 %;
Gesamtpauschalpreis pro Gründungsbegleitung: 20 %.
Fachlichkeit:
— Konzept zur Leistungserbringung 7,5 %;
— Methodisches Vorgehen 7,5 %;
— Qualifikation und Erfahrungen des einzusetzenden Personals 10 %;
Referenzen des Anbieters: Erfahrungen mit Gründungsberatungen 10 %;
Zertifizierung 5 %;
gesamt 100 %.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Erweiterung von Integrationsprojekten
Kurze Beschreibung:
Betriebswirtschaftliche Beratung bei der Erweiterung von Integrationsprojekten im Sinne der §§ 132 ff. SGB…
… IX.Wichtig:Los 3 wird nicht an einen Bieter vergeben, der den Zuschlag auf Los 1 und/oder Los 2 erhält.
… IX.
Menge oder Umfang: Das LWV Hessen-Integrationsamt (im Nachfolgenden kurz Integrationsamt) unterstützt durch praxisnahe Lösungen und eine gute Zusammenarbeit behinderte Menschen und Arbeitgeber, um die dauerhafte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern.Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.Das Integrationsamt beim LWV Hessen unterstützt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe auf Antrag die hessischen Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX.Projektgründungswillige, die eine Förderung beantragt haben, können durch das Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung als Gründungsberatung und -begleitung erhalten. Der Auftrag des Integrationsamtes zur Gründungsberatung und ggf. -begleitung erfolgt auf Antrag nach Vorlage eines vorläufigen aber schon aussagkräftigen Unternehmenskonzeptes.Bereits bestehende Integrationsprojekte können auf Antrag für die Erweiterung ihres Projektes vom Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung erhalten.Über Beratungen in Krisen- und Konsolidierungsphasen wird bei Integrationsprojekten i. S. der §§ 132 ff. SGB IX auf Antrag nach den Notwendigkeiten des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Situation am Markt und des beschäftigten Personenkreises vom Integrationsamt entschieden.Bereits bestehende Integrationsprojekte können auf Antrag für die Erweiterung ihres Projektes vom Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung erhalten.Bei wesentlichen Unternehmenserweiterungen wird je nach Umfang und Bedeutung der Erweiterung die analoge Vorlage eines Gründungserstgutachtens und eines Gründungszweitgutachtens vom Integrationsamt verlangt. In solchen Fällen erfolgt die Abwicklung der Beratungen nach Los 1.In weniger umfangreichen und weniger bedeutsamen Erweiterungsplanungen soll die Beratung nach den folgenden Kriterien erfolgen.1) Inhaltliche Anforderungen an betriebswirtschaftliche Beratungen bei der Erweiterung von Integrationsprojekten im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX:Neben aussagekräftigen Unterlagen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des bestehenden Integrationsprojektes (z. B. aktuelle BWA/Erkenntnisse aus dem betriebswirtschaftlichen Monitoring) sowie des vorangegangen Jahres (Jahresabschluss) hat das erweiterungswillige Integrationsprojekt beim Integrationsamt ein Erweiterungskonzept vorzulegen, das einzelfallabhängig im Wesentlichen folgenden inhaltlichen Anforderungen genügen soll:— Darstellung der bisherigen Geschäftstätigkeit,— Darstellung der Ausbau- bzw. Erweiterungsplanung,— Standort,— Markteinschätzung für die bisherigen Geschäftsfelder und die geplanten zukünftigen Geschäftsfelder,— Geschäftsverbindungen,— Konkurrenzanalyse,— Investitions-Kostenplan,— Finanzierungsplan,— Umsatz- und Rentabilitätsplanung,— Nachweis über vorhandene Eigenmittel.Das Integrationsamt übergibt dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe das von dem erweiterungswilligen Integrationsprojekt erstellte Erweiterungskonzept. Der Auftragnehmer prüft die Unterlagen und nimmt Kontakt zu dem erweiterungswilligen Integrationsprojekt auf, um es hinsichtlich noch offener oder noch nicht plausibler Punkte zu beraten und um das Konzept in einem Dialog weiterzuentwickeln.Der Beratungsprozess soll ergebnisoffen gestaltet werden, so dass sie auch eine Nichtweiterverfolgung der Erweiterungsplanung als Ergebnis haben kann.Am Ende dieses Beratungsprozesses erstellt der Auftragnehmer zur Vorlage und Abnahme beim Integrationsamt in jedem Fall ein Gutachten, das Stellung nimmt zu den vorstehend genannten Punkten des Erweiterungskonzeptes.Mit der Vorlage und Abnahme des Gutachtens durch das Integrationsamt endet der Auftrag.2) Kontakt zu dem erweiterungswilligen Integrationsprojekt:Das Integrationsamt vergibt den Beratungsauftrag und stellt dem beauftragten Beratungsunternehmen (Auftragnehmer) die ihm vorliegenden Unterlagen zur Verfügung.Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem Integrationsprojekt auf und führt die Beratung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.Da für die Erstellung eines Gutachtens zum Erweiterungskonzept aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten Spezial- oder Fachwissen erforderlich sein kann, das beim Auftragnehmer ggf. nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird von Seiten des Integrationsamtes ausdrücklich begrüßt, wenn der Auftragnehmer sich in Abstimmung mit dem Integrationsamt externen Expertenwissens bedient (vgl. die Regelungen zur Beteiligung von Nachunternehmern), um die Qualität des Gutachtens zu erhöhen.Über die sich aus dem Gutachten ggf. ergebenden sonstigen Maßnahmen, wird gesondert und außerhalb dieser Ausschreibung entschieden.3) Anzahl der Beauftragungen:Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Neue Förderanträge für Projekterweiterungen gehen zwar laufend ein, eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich daraus tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist jedoch nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.Als unverbindlicher Richtwert aus den Erfahrungen der Vergangenheit kann die Zahl von jährlich rund 7 Fällen mit einer durchschnittlichen Beratungsdauer von jeweils vier bis fünf Tagen genannt werden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Charakters der Rahmenvereinbarungen und der Art der Beauftragung nicht abgeschätzt werden kann, ob und ggf. in welcher Anzahl auch im ausgeschriebenen Zeitraum Beauftragungen erfolgen werden. Daher besteht trotz Zuschlages bei dieser Ausschreibung kein Anspruch auf Beauftragung oder sonstige Vergütungen.4) Erledigungszeitraum, Nachbesserungsrechte und Vergütung:Der Auftragnehmer hat die Durchführung einer Beratung mit Vorlage des Gutachtens zum Erweiterungskonzept beim Integrationsamt regelhaft in einem Zeitraum von 60 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zu erledigen.Kommt der Auftragnehmer ohne Angabe eines wichtigen Grundes in Verzug, so kann der Auftraggeber bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.Entspricht ein Gutachten nicht den unter 1) näher beschriebenen Anforderungen, so steht dem Auftraggeber zweimal zu, Nachbesserungen zu fordern. Wird der/den Nachbesserungsforderung(en) nicht innerhalb einer jeweils vom Auftraggeber zu bestimmenden angemessenen Frist entsprochen, so kann er bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.Die Vergütung erfolgt jeweils zu einem 50 %igen Abschlag bei Abgabe einer Beauftragung und zu 50 % nach Auftragsende.5) Anforderungen an den Leistungsanbieter und ergänzende Unterlagen zum Angebot:— Die Erbringung der Leistungen hat durch betriebswirtschaftlich ausgebildetes Fachpersonal (Hochschulabschluss) des Auftragnehmers zu erfolgen. Die Qualifikation ist dem Integrationsamt nachzuweisen.— Eine Konzeption zur Leistungserbringung inklusive einer Beschreibung zum methodischen Vorgehen zu 1) ist beizufügen.— Nachweise über eine evtl. vorhandene Zertifizierung des Anbieters.— Referenzen.
Bei wesentlichen Unternehmenserweiterungen wird je nach Umfang und Bedeutung der Erweiterung die analoge Vorlage eines Gründungserstgutachtens und eines Gründungszweitgutachtens vom Integrationsamt verlangt. In solchen Fällen erfolgt die Abwicklung der Beratungen nach Los 1.
Bei wesentlichen Unternehmenserweiterungen wird je nach Umfang und Bedeutung der Erweiterung die analoge Vorlage eines Gründungserstgutachtens und eines Gründungszweitgutachtens vom Integrationsamt verlangt. In solchen Fällen erfolgt die Abwicklung der Beratungen nach Los 1.
In weniger umfangreichen und weniger bedeutsamen Erweiterungsplanungen soll die Beratung nach den folgenden Kriterien erfolgen.
1) Inhaltliche Anforderungen an betriebswirtschaftliche Beratungen bei der Erweiterung von Integrationsprojekten im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX:
Neben aussagekräftigen Unterlagen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des bestehenden Integrationsprojektes (z. B. aktuelle BWA/Erkenntnisse aus dem betriebswirtschaftlichen Monitoring) sowie des vorangegangen Jahres (Jahresabschluss) hat das erweiterungswillige Integrationsprojekt beim Integrationsamt ein Erweiterungskonzept vorzulegen, das einzelfallabhängig im Wesentlichen folgenden inhaltlichen Anforderungen genügen soll:
Neben aussagekräftigen Unterlagen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des bestehenden Integrationsprojektes (z. B. aktuelle BWA/Erkenntnisse aus dem betriebswirtschaftlichen Monitoring) sowie des vorangegangen Jahres (Jahresabschluss) hat das erweiterungswillige Integrationsprojekt beim Integrationsamt ein Erweiterungskonzept vorzulegen, das einzelfallabhängig im Wesentlichen folgenden inhaltlichen Anforderungen genügen soll:
— Darstellung der bisherigen Geschäftstätigkeit,
— Darstellung der Ausbau- bzw. Erweiterungsplanung,
— Standort,
— Markteinschätzung für die bisherigen Geschäftsfelder und die geplanten zukünftigen Geschäftsfelder,
— Geschäftsverbindungen,
— Konkurrenzanalyse,
— Investitions-Kostenplan,
— Finanzierungsplan,
— Umsatz- und Rentabilitätsplanung,
— Nachweis über vorhandene Eigenmittel.
Das Integrationsamt übergibt dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe das von dem erweiterungswilligen Integrationsprojekt erstellte Erweiterungskonzept. Der Auftragnehmer prüft die Unterlagen und nimmt Kontakt zu dem erweiterungswilligen Integrationsprojekt auf, um es hinsichtlich noch offener oder noch nicht plausibler Punkte zu beraten und um das Konzept in einem Dialog weiterzuentwickeln.
Das Integrationsamt übergibt dem Auftragnehmer bei Auftragsvergabe das von dem erweiterungswilligen Integrationsprojekt erstellte Erweiterungskonzept. Der Auftragnehmer prüft die Unterlagen und nimmt Kontakt zu dem erweiterungswilligen Integrationsprojekt auf, um es hinsichtlich noch offener oder noch nicht plausibler Punkte zu beraten und um das Konzept in einem Dialog weiterzuentwickeln.
Der Beratungsprozess soll ergebnisoffen gestaltet werden, so dass sie auch eine Nichtweiterverfolgung der Erweiterungsplanung als Ergebnis haben kann.
Am Ende dieses Beratungsprozesses erstellt der Auftragnehmer zur Vorlage und Abnahme beim Integrationsamt in jedem Fall ein Gutachten, das Stellung nimmt zu den vorstehend genannten Punkten des Erweiterungskonzeptes.
Mit der Vorlage und Abnahme des Gutachtens durch das Integrationsamt endet der Auftrag.
2) Kontakt zu dem erweiterungswilligen Integrationsprojekt:
Das Integrationsamt vergibt den Beratungsauftrag und stellt dem beauftragten Beratungsunternehmen (Auftragnehmer) die ihm vorliegenden Unterlagen zur Verfügung.
Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem Integrationsprojekt auf und führt die Beratung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.
Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem Integrationsprojekt auf und führt die Beratung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.
Da für die Erstellung eines Gutachtens zum Erweiterungskonzept aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten Spezial- oder Fachwissen erforderlich sein kann, das beim Auftragnehmer ggf. nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird von Seiten des Integrationsamtes ausdrücklich begrüßt, wenn der Auftragnehmer sich in Abstimmung mit dem Integrationsamt externen Expertenwissens bedient (vgl. die Regelungen zur Beteiligung von Nachunternehmern), um die Qualität des Gutachtens zu erhöhen.
Da für die Erstellung eines Gutachtens zum Erweiterungskonzept aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten Spezial- oder Fachwissen erforderlich sein kann, das beim Auftragnehmer ggf. nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird von Seiten des Integrationsamtes ausdrücklich begrüßt, wenn der Auftragnehmer sich in Abstimmung mit dem Integrationsamt externen Expertenwissens bedient (vgl. die Regelungen zur Beteiligung von Nachunternehmern), um die Qualität des Gutachtens zu erhöhen.
Über die sich aus dem Gutachten ggf. ergebenden sonstigen Maßnahmen, wird gesondert und außerhalb dieser Ausschreibung entschieden.
Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Neue Förderanträge für Projekterweiterungen gehen zwar laufend ein, eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich daraus tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist jedoch nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.
Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Neue Förderanträge für Projekterweiterungen gehen zwar laufend ein, eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich daraus tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist jedoch nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.
Als unverbindlicher Richtwert aus den Erfahrungen der Vergangenheit kann die Zahl von jährlich rund 7 Fällen mit einer durchschnittlichen Beratungsdauer von jeweils vier bis fünf Tagen genannt werden.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung einer Beratung mit Vorlage des Gutachtens zum Erweiterungskonzept beim Integrationsamt regelhaft in einem Zeitraum von 60 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zu erledigen.
Entspricht ein Gutachten nicht den unter 1) näher beschriebenen Anforderungen, so steht dem Auftraggeber zweimal zu, Nachbesserungen zu fordern. Wird der/den Nachbesserungsforderung(en) nicht innerhalb einer jeweils vom Auftraggeber zu bestimmenden angemessenen Frist entsprochen, so kann er bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.
Entspricht ein Gutachten nicht den unter 1) näher beschriebenen Anforderungen, so steht dem Auftraggeber zweimal zu, Nachbesserungen zu fordern. Wird der/den Nachbesserungsforderung(en) nicht innerhalb einer jeweils vom Auftraggeber zu bestimmenden angemessenen Frist entsprochen, so kann er bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.
— Die Erbringung der Leistungen hat durch betriebswirtschaftlich ausgebildetes Fachpersonal (Hochschulabschluss) des Auftragnehmers zu erfolgen. Die Qualifikation ist dem Integrationsamt nachzuweisen.
— Eine Konzeption zur Leistungserbringung inklusive einer Beschreibung zum methodischen Vorgehen zu 1) ist beizufügen.
— Nachweise über eine evtl. vorhandene Zertifizierung des Anbieters.
— Referenzen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung wird anhand der nachfolgenden gewichteten Kriterien erteilt:Gesamtpauschalpreis pro Erweiterungsberatung: 40 %.Fachlichkeit:— Konzept zur Leistungserbringung 15 %,— Methodisches Vorgehen 10 %,— Qualifikation und Erfahrungen des einzusetzenden,Personals 10 %,Referenzen des Anbieters: — Erfahrungen mit Erweiterungsberatungen 20 %,Zertifizierung 5 %,gesamt 100 %.
Der Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung wird anhand der nachfolgenden gewichteten Kriterien erteilt:Gesamtpauschalpreis pro Erweiterungsberatung: 40 %.Fachlichkeit:— Konzept zur Leistungserbringung 15 %,— Methodisches Vorgehen 10 %,— Qualifikation und Erfahrungen des einzusetzenden,Personals 10 %,Referenzen des Anbieters: — Erfahrungen mit Erweiterungsberatungen 20 %,Zertifizierung 5 %,gesamt 100 %.
Gesamtpauschalpreis pro Erweiterungsberatung: 40 %.
— Konzept zur Leistungserbringung 15 %,
— Methodisches Vorgehen 10 %,
— Qualifikation und Erfahrungen des einzusetzenden,
Personals 10 %,
Referenzen des Anbieters:
— Erfahrungen mit Erweiterungsberatungen 20 %,
Zertifizierung 5 %,
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Betriebswirtschaftliche Krisenberatungen für hessische Integrationsprojekte
Kurze Beschreibung:
Betriebswirtschaftliche Krisenberatungen für hessische Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB…
… IX.Wichtig:Los 3 wird nicht an einen Bieter vergeben, der den Zuschlag auf Los 1 und/oder Los 2 erhält.
… IX.
Menge oder Umfang: Das LWV Hessen-Integrationsamt (im Nachfolgenden kurz Integrationsamt) unterstützt durch praxisnahe Lösungen und eine gute Zusammenarbeit behinderte Menschen und Arbeitgeber, um die dauerhafte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern und zu sichern.Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs. 3 SGB IX geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.Das Integrationsamt beim LWV Hessen unterstützt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe auf Antrag die hessischen Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX.Projektgründungswillige, die eine Förderung beantragt haben, können durch das Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung als Gründungsberatung und -begleitung erhalten. Der Auftrag des Integrationsamtes zur Gründungsberatung und ggf. -begleitung erfolgt auf Antrag nach Vorlage eines vorläufigen aber schon aussagkräftigen Unternehmenskonzeptes.Bereits bestehende Integrationsprojekte können auf Antrag für die Erweiterung ihres Projektes vom Integrationsamt Leistungen für eine betriebswirtschaftliche Beratung erhalten.Über Beratungen in Krisen- und Konsolidierungsphasen wird bei Integrationsprojekten i. S. der §§ 132 ff. SGB IX auf Antrag nach den Notwendigkeiten des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Situation am Markt und des beschäftigten Personenkreises vom Integrationsamt entschieden.Über Beratungen in Krisen- und Konsolidierungsphasen wird bei Integrationsprojekten i. S. der §§ 132 ff. SGB IX auf Antrag nach den Notwendigkeiten des Einzelfalles und unter Berücksichtigung der Betriebsgröße, der Situation am Markt und des beschäftigten Personenkreises vom Integrationsamt entschieden.1) Inhaltliche Anforderungen an die Krisenberatungen:In Krisen- und Konsolidierungsphasen können von Integrationsprojekten beim Integrationsamt Leistungen für die Durchführung einer Krisenberatung beantragt werden. Zur Unterstützung notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen und vor der Entscheidung über weitere Unterstützungen wird vom Integrationsamt ein Krisenerstgutachten verlangt, das regelhaft ausführlich Auskunft zu zumindest den nachfolgenden Punkten gibt:— Beschreibung des Umfangs der Krise,— welche Umstände und Faktoren haben die Krise ausgelöst,— in welchen Bereichen besteht welcher dringende Handlungsbedarf (Schwachstellenanalyse),— welche Marktbedingungen und Marktchancen bestehen für die Fortführung des Integrationsprojektes,— welche konkreten Maßnahmen sind in welchem Zeitrahmen notwendig, um das Integrationsprojekt aus der Krise zu führen und zukünftig nachhaltig und wirtschaftlich führen zu können,— Aufstellung eines Sanierungs-/Konsolidierungskonzeptes mit Planrechnungen und Benennung von Zukunftsperspektiven und -prognosen und— Vorschlag für ein Sanierungscontrolling, mit dem das Integrationsprojekt die Wirkung eingeleiteter Maßnahmen zeitnah verfolgen kann.Weitere zusätzliche Anforderungen und Fragestellungen an das zu erstellende Gutachten können je nach Einzelfall vom Integrationsamt festgelegt werden.Zwölf Monate nach Vorlage und Abnahme des Krisenerstgutachtens ist dem Integrationsamt ein Krisenabschlussgutachten vorzulegen, das Auskunft gibt über:— die bis dahin erreichten betriebswirtschaftlichen Ziele,— die umgesetzten Planungen (z. B. Umbaumaßnahmen, Personalmaßnahmen, Marketingmaßnahmen etc.),— Änderungen in den Organisationsprozessen und Ablaufstrukturen,— die Gründe für evtl. Planabweichungen mit Vorschlägen für Gegensteuerungsmaßnahmen.Mit der Vorlage und Abnahme des Krisenabschlussgutachtens durch das Integrationsamt endet der Auftrag.2) Kontakt zum Integrationsprojekt:Das Integrationsamt vergibt den Beratungsauftrag und stellt dem beauftragten Beratungsunternehmen (Auftragnehmer) die ihm vorliegenden Unterlagen zur Verfügung.Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem Integrationsprojekt in einer wirtschaftlich schwierigen Phase auf und führt die Beratung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche und mindestens einen Betriebsbesuch zu Beginn der Beratung sowie mindestens zwei weitere begleitende Betriebsbesuche unterjährig) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.Da für die Erstellung eines Gutachtens aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten Spezial- oder Fachwissen erforderlich sein kann, das beim Auftragnehmer ggf. nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist, wird von Seiten des Integrationsamtes ausdrücklich begrüßt, wenn der Auftragnehmer sich in Abstimmung mit dem Integrationsamt externen Expertenwissens bedient (vgl. die Regelungen zur Beteiligung von Nachunternehmern), um die Qualität des Gutachtens zu erhöhen.Über die sich aus den Gutachten ggf. ergebenden sonstigen Maßnahmen, wird gesondert und außerhalb dieser Ausschreibung entschieden.3) Anzahl der Beauftragungen:Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.Als unverbindlicher Richtwert aus den Erfahrungen der Vergangenheit kann die Zahl von jährlich etwa 3 Fällen mit einer durchschnittlichen Beratungsdauer von jeweils vier bis fünf Tagen genannt werden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des Charakters der Rahmenvereinbarungen und der Art der Beauftragung nicht abgeschätzt werden kann, ob und ggf. in welcher Anzahl auch im ausgeschriebenen Zeitraum Beauftragungen erfolgen werden. Daher besteht trotz Zuschlages bei dieser Ausschreibung kein Anspruch auf Beauftragung oder sonstige Vergütungen.4) Erledigungszeitraum, Nachbesserungsrechte und Vergütung:Der Auftragnehmer hat die Durchführung einer Beratung mit Vorlage des Krisenerstgutachtens beim Integrationsamt regelhaft in einem Zeitraum von 40 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zu erledigen. Das Krisenabschlussgutachten hat der Auftragnehmer zwölf Monate nach Vorlage und Abnahme des Krisenerstgutachtens beim Integrationsamt vorzulegen.Kommt der Auftragnehmer ohne Angabe eines wichtigen Grundes in Verzug, so kann der Auftraggeber bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.Entspricht ein Gutachten nicht den unter 1) näher beschriebenen Anforderungen, so steht dem Auftraggeber zweimal zu, Nachbesserungen zu fordern. Wird der/den Nachbesserungsforderung(en) nicht innerhalb einer jeweils vom Auftraggeber zu bestimmenden angemessenen Frist entsprochen, so kann er bis zu 20 % des Nettorechnungsbetrages einbehalten.Die Vergütung erfolgt jeweils zu einem 50 %-igen Abschlag bei Abgabe einer Beauftragung und zu 50 % nach Auftragsende.5) Anforderungen an den Leistungsanbieter und ergänzende Unterlagen zum Angebot:— Die Erbringung der Leistungen hat durch betriebswirtschaftlich ausgebildetes Fachpersonal (Hochschulabschluss) des Auftragnehmers zu erfolgen. Die Qualifikation ist dem Integrationsamt nachzuweisen.— Die Krisenberatungen dürfen nicht von der/den selben Person(en) durchgeführt werden, die die Leistungen nach Los 1 (Betriebswirtschaftlichen Gründungsberatungen und -begleitungen für hessische Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX) und Los 2 (Betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung beim Ausbau und der Erweiterung von Integrationsprojekten im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX) erbracht haben.— Eine Konzeption zur Leistungserbringung inklusive einer Beschreibung zum methodischen Vorgehen zu 1) ist beizufügen.— Nachweise über eine evtl. vorhandene Zertifizierung des Anbieters.— Referenzen.
1) Inhaltliche Anforderungen an die Krisenberatungen:
In Krisen- und Konsolidierungsphasen können von Integrationsprojekten beim Integrationsamt Leistungen für die Durchführung einer Krisenberatung beantragt werden. Zur Unterstützung notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen und vor der Entscheidung über weitere Unterstützungen wird vom Integrationsamt ein Krisenerstgutachten verlangt, das regelhaft ausführlich Auskunft zu zumindest den nachfolgenden Punkten gibt:
In Krisen- und Konsolidierungsphasen können von Integrationsprojekten beim Integrationsamt Leistungen für die Durchführung einer Krisenberatung beantragt werden. Zur Unterstützung notwendiger Konsolidierungsmaßnahmen und vor der Entscheidung über weitere Unterstützungen wird vom Integrationsamt ein Krisenerstgutachten verlangt, das regelhaft ausführlich Auskunft zu zumindest den nachfolgenden Punkten gibt:
— Beschreibung des Umfangs der Krise,
— welche Umstände und Faktoren haben die Krise ausgelöst,
— in welchen Bereichen besteht welcher dringende Handlungsbedarf (Schwachstellenanalyse),
— welche Marktbedingungen und Marktchancen bestehen für die Fortführung des Integrationsprojektes,
— welche konkreten Maßnahmen sind in welchem Zeitrahmen notwendig, um das Integrationsprojekt aus der Krise zu führen und zukünftig nachhaltig und wirtschaftlich führen zu können,
— Aufstellung eines Sanierungs-/Konsolidierungskonzeptes mit Planrechnungen und Benennung von Zukunftsperspektiven und -prognosen und
— Vorschlag für ein Sanierungscontrolling, mit dem das Integrationsprojekt die Wirkung eingeleiteter Maßnahmen zeitnah verfolgen kann.
Weitere zusätzliche Anforderungen und Fragestellungen an das zu erstellende Gutachten können je nach Einzelfall vom Integrationsamt festgelegt werden.
Zwölf Monate nach Vorlage und Abnahme des Krisenerstgutachtens ist dem Integrationsamt ein Krisenabschlussgutachten vorzulegen, das Auskunft gibt über:
— die umgesetzten Planungen (z. B. Umbaumaßnahmen, Personalmaßnahmen, Marketingmaßnahmen etc.),
— Änderungen in den Organisationsprozessen und Ablaufstrukturen,
Mit der Vorlage und Abnahme des Krisenabschlussgutachtens durch das Integrationsamt endet der Auftrag.
2) Kontakt zum Integrationsprojekt:
Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem Integrationsprojekt in einer wirtschaftlich schwierigen Phase auf und führt die Beratung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche und mindestens einen Betriebsbesuch zu Beginn der Beratung sowie mindestens zwei weitere begleitende Betriebsbesuche unterjährig) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.
Aufgrund des vom Integrationsamt vergebenen Auftrages nimmt der Auftragnehmer Kontakt zu dem Integrationsprojekt in einer wirtschaftlich schwierigen Phase auf und führt die Beratung durch. Durch persönliche Kontakte (persönliche und fernmündliche Gespräche und mindestens einen Betriebsbesuch zu Beginn der Beratung sowie mindestens zwei weitere begleitende Betriebsbesuche unterjährig) werden die erforderlichen Daten und Informationen übermittelt und erhoben.
Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.
Seit den frühen 1990er Jahren wurden vom Integrationsamt etwa neunzig hessische Integrationsprojekte und deren Vorläufer unterstützt. Zurzeit führt das Integrationsamt zusammen mit einem beauftragten Unternehmen ein betriebswirtschaftliches Monitoring für etwa 48 Integrationsprojekte durch. Eine genaue Bezifferung der Anzahl der sich tatsächlich ergebenden Beauftragungen ist nicht möglich. Links zu den Integrationsprojekten sind unter www.integrationsamt-hessen.de zu finden.
Als unverbindlicher Richtwert aus den Erfahrungen der Vergangenheit kann die Zahl von jährlich etwa 3 Fällen mit einer durchschnittlichen Beratungsdauer von jeweils vier bis fünf Tagen genannt werden.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung einer Beratung mit Vorlage des Krisenerstgutachtens beim Integrationsamt regelhaft in einem Zeitraum von 40 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zu erledigen. Das Krisenabschlussgutachten hat der Auftragnehmer zwölf Monate nach Vorlage und Abnahme des Krisenerstgutachtens beim Integrationsamt vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung einer Beratung mit Vorlage des Krisenerstgutachtens beim Integrationsamt regelhaft in einem Zeitraum von 40 Arbeitstagen ab Auftragserteilung zu erledigen. Das Krisenabschlussgutachten hat der Auftragnehmer zwölf Monate nach Vorlage und Abnahme des Krisenerstgutachtens beim Integrationsamt vorzulegen.
Die Vergütung erfolgt jeweils zu einem 50 %-igen Abschlag bei Abgabe einer Beauftragung und zu 50 % nach Auftragsende.
— Die Krisenberatungen dürfen nicht von der/den selben Person(en) durchgeführt werden, die die Leistungen nach Los 1 (Betriebswirtschaftlichen Gründungsberatungen und -begleitungen für hessische Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX) und Los 2 (Betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung beim Ausbau und der Erweiterung von Integrationsprojekten im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX) erbracht haben.
— Die Krisenberatungen dürfen nicht von der/den selben Person(en) durchgeführt werden, die die Leistungen nach Los 1 (Betriebswirtschaftlichen Gründungsberatungen und -begleitungen für hessische Integrationsprojekte im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX) und Los 2 (Betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung beim Ausbau und der Erweiterung von Integrationsprojekten im Sinne der §§ 132 ff. SGB IX) erbracht haben.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Der Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung wird anhand der nachfolgenden gewichteten Kriterien erteilt:Gesamtpauschalpreis pro Krisenberatung: 40 %.Fachlichkeit:— Konzept zur Leistungserbringung 15 %,— Methodisches Vorgehen 10 %,— Qualifikation und Erfahrungen des einzusetzenden,Personals 10 %,Referenzen des Anbieters:— Erfahrungen mit Krisenberatungen 20 %,Zertifizierung 5 %,gesamt 100 %.
Der Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung wird anhand der nachfolgenden gewichteten Kriterien erteilt:Gesamtpauschalpreis pro Krisenberatung: 40 %.Fachlichkeit:— Konzept zur Leistungserbringung 15 %,— Methodisches Vorgehen 10 %,— Qualifikation und Erfahrungen des einzusetzenden,Personals 10 %,Referenzen des Anbieters:— Erfahrungen mit Krisenberatungen 20 %,Zertifizierung 5 %,gesamt 100 %.
Gesamtpauschalpreis pro Krisenberatung: 40 %.
— Erfahrungen mit Krisenberatungen 20 %,
Referenznummer: 2014-309
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Angebotsabgabe sind mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:
— je Los das ausgefüllte und unterschriebene Angebotsblatt.
Die Erbringung der Leistungen hat durch betriebswirtschaftlich ausgebildetes Fachpersonal (Hochschulabschluss) des Auftragnehmers zu erfolgen. Die Qualifikation ist nachzuweisen.
Beizufügen sind:
— Konzeption zur Leistungserbringung,
— Nachweise über eine evtl. vorhandene Zertifizierung des Anbieters,
— Referenzen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Angaben nach Nr. III 2.1) sind zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 Nr. 4 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards:
Die Angaben nach Nr. III 2.1) sind zu beachten.
Weitere Anforderungen an die Leistungsanbieter und notwendige ergänzende Unterlagen pro Los zum Angebot sind dem Anhang B) „Angaben zu den Losen“ und der als Download beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Mindeststandards: Die Angaben nach Nr. III 2.3) sind zu beachten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Sonstige besondere Bedingungen:
Los 3 wird nicht an einen Bieter vergeben, der den Zuschlag auf Los 1 und/oder Los 2 erhält. Eine detailliertere Begründung ist in der als Download beigefügten Leistungsbeschreibung zu finden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Sämtliche Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Stefan Asbrand
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2014-309
Zusätzliche Informationen
Die kompletten Ausschreibungsunterlagen sind als Download bei der HAD kostenlos erhältlich. Ebenfalls existiert unter der Rubrik „Ausschreibungen“ auf der Homepage des LWV Hessen (www.lwv-hessen.de) eine Verlinkung der Maßnahme zur HAD; sofern dieser Link genutzt wird, besteht für Interessierte die Möglichkeit die Unterlagen ohne vorherige Anmeldung bei der HAD kostenlos herunter zu laden.
Die kompletten Ausschreibungsunterlagen sind als Download bei der HAD kostenlos erhältlich. Ebenfalls existiert unter der Rubrik „Ausschreibungen“ auf der Homepage des LWV Hessen (www.lwv-hessen.de) eine Verlinkung der Maßnahme zur HAD; sofern dieser Link genutzt wird, besteht für Interessierte die Möglichkeit die Unterlagen ohne vorherige Anmeldung bei der HAD kostenlos herunter zu laden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen binnen 10 Tagen zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen binnen 10 Tagen zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 226-399540 (2014-11-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 336 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-09 📅
Name: FaF Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte
Postanschrift: Kommandantenstraße 80
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪