Vierter Sozialbericht

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)

Der Ministerrat hat am 24.6.2014 das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration damit beauftragt, einen Vierten Sozialbericht zu erstellen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind Datenanalysen für den Sozialbericht, der insbesondere die Darstellung der Lebenslagen von ausgewählten Personengruppen in Bayern erfasst. Es ist beabsichtigt beim Vierten Bayerischen Sozialbericht „noch mehr vom Menschen her zu denken“. Deswegen sollen Aspekte wie beispielsweise „Wohnen“ neben einer allgemeinen Darstellung der Wohnungsmarktsituation soweit möglich personengruppenspezifisch betrachtet werden. Der Umfang des Vierten Bayerischen Sozialberichts soll im Vergleich zum Dritten Bayerischen Sozialbericht (abrufbar unter http://www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/dritterbericht.php) auf etwa 350 Seiten reduziert werden. Dazu sollen die Beiträge der Institute auf Datenanalysen/-zusammenstellungen fokussiert werden. Die Datenanalysen und -zusammenstellungen sind dabei überwiegend auf Zahlenmaterial zu beschränken. Die erforderlichen, erläuternden Textpassagen sollen knapp und verständlich die Hauptaussagen der Daten wiedergeben. Einzelheiten hierzu sowie zu der Gestaltung der Lose entnehmen Sie bitte unserer Website www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-21 Auftragsbekanntmachung
2015-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sozialforschung
Menge oder Umfang:
1. Ausgangslage:Der Bayerische Landtag beauftragte die Bayerische Staatsregierung am 19.3.1996, in jeder Legislaturperiode einen „Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern“ (Sozialbericht) zu erstellen (vgl. LT-Drs. 13/4406 und 13/4365). Dabei soll das sog. Lebenslagenkonzept, d. h. die soziale Lage benachteiligter Personengruppen in Bayern (v. a. von Arbeitslosen, von kinderreichen Familien und Alleinerziehenden, von älteren Menschen, insbesondere älteren Frauen, und von Personen mit Migrationshintergrund) berücksichtigt werden. Zudem sollen die Berichte möglichst auf der Grundlage einer Auswertung vorhandenen statistischenMaterials ohne zusätzliche eigene Erhebungen erstellt werden. In weiteren Beschlüssen forderte der Landtag die Staatsregierung zu Ergänzungen auf, nämlich— in dem zu erstellenden Sozialbericht darzulegen, wie hoch die Zahl der Personen einzuschätzen ist, die in Bayern trotz bestehender Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe verzichten und in welcher Höhe der Freistaat deshalb von Sozialhilfeleistungen entlastet wird (Beschluss vom 17.12.1997 (LT-Drs. 13/9853));— bei der Fortschreibung des Sozialberichts „in besonderer Form auf die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sowie die kinder- und jugendpolitischen Leistungen der Staatsregierung, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe“ einzugehen (Beschluss vom 13.2.2003 (LT-Drs. 14/11647));— einheitliche Strukturen für eine vergleichbare Sozialberichterstattung in Bund und Ländern zu entwickeln, um eine länderspezifische Auswertung zu ermöglichen (Beschluss vom 6.7.2006 (LT-Drs. 15/5944)).Insoweit wird zwischenzeitlich auch von anderen Bundesländern im Rahmen ihrer Sozialberichts- bzw. Armuts- und Reichtumsberichterstattung auf ausgewählte Kernindikatoren für die Berichterstattung (z. B. Armutsrisikoquote nach Sozialtransfers, Einkommensquintilverhältnis, Erwerbslosen- und Erwerbstätigenquote sowie Langzeiterwerbslosenanteil, u. a. nach Alter und Geschlecht) eingegangen.Der erste Sozialbericht wurde dem Landtag im Oktober 1999 vorgelegt. 2009 und 2012 folgten der zweite und dritte Sozialbericht.2. Vorhaben.2.1. Vierter Sozialbericht.Der Ministerrat hat am 24.6.2014 das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration damit beauftragt, einen Vierten Sozialbericht zu erstellen. Hierzu wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet, in der alle Ressorts vertreten sind. Sie hat die Aufgabe, die Erstellung des ViertenSozialberichts zu begleiten. Zudem wurde im September 2014 ein Beirat gegründet, um die Sozialpartner/Verbände bei der Erstellung des Sozialberichts zu beteiligen.2.2. Konzeption/Gliederung.2.2.1. Aufgrund der unter Ziffer 1 genannten Vorgaben des Landtags ist für den Vierten Sozialbericht insbesondere die Darstellung der sozialen Situation benachteiligter und von Armut bedrohter Personengruppen sowie der Lebenslagen u. a. von Arbeitslosen, kinderreichen Familien und Alleinerziehenden, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen (insbesondere älteren Frauen) und Personen mit Migrationshintergrund, von Ursachen und Wirkungszusammenhängen der jeweiligen Problemlagen, der Frage, inwieweit Personen trotz bestehender Berechtigung auf soziale Hilfen verzichten und von Vergleichen mit anderen Bundesländern zwingend erforderlich, soweit das vorhandene Datenmaterial dies zulässt. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden in Abstimmung mit der interministeriellen Arbeitsgruppe und dem Beirat thematische Schwerpunkte benannt. Es ist beabsichtigt beim Vierten Bayerischen Sozialbericht „noch mehr vom Menschen her zu denken“. Deswegen sollen Aspekte wie beispielsweise „Wohnen“ neben einer allgemeinen Darstellung der Wohnungsmarktsituation soweit möglich personengruppenspezifisch betrachtet werden. Der Umfang des Vierten Bayerischen Sozialberichts soll im Vergleich zum Dritten Bayerischen Sozialbericht (siehe http://www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/dritter-bericht.php) auf etwa 350 Seiten reduziert werden. Dazu sollen die Beiträge der Institute auf Datenanalysen/-zusammenstellungen fokussiert werden.2.2.2. Die Datenanalysen und -zusammenstellungen sind dabei überwiegend auf Zahlenmaterial zu beschränken. Die erforderlichen, erläuternden Textpassagen sollen knapp und verständlich die Hauptaussage der Daten wiedergeben. Für eine leichtere Lesbarkeit sollen nach Möglichkeit bei jeder Personengruppe ähnliche Parameter zur Bestimmung der sozialen Lage beleuchtet werden (vgl. Übersicht der Schwerpunkte, Anlage 2 zum Aufforderungsschreiben).2.2.3. Die in der Übersicht der Schwerpunkte dargestellten Punkte stellen nur eine Arbeitsgrundlage dar. Sofern aufgrund der Datengrundlagen weitere thematische Schwer-punkte darstellbar sind, sind diese zu benennen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ggfs. ebenfalls abzubilden.2.3. Statistik/Daten/Zeitlicher Bezug.2.3.1. Die Situationsanalysen sind auf aktueller Datengrundlage zu erstellen. Hierbei sind insbesondere die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Daten der BA/IAB und der Deutschen Rentenversicherung sowie die Mikro-zensusdaten, jeweils in der aktuellsten Datenfassung,zu verwenden. Darüber hinaus sind auch die aktuellen Daten aus dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) – sofern geeignet – zu verwenden. Des Weiteren werden die Auftragnehmer dazu aufgefordert, weitere Datengrundlagen zu benennen, die zur Erstellung des Berichts zweckdienlich sein können. Hinsichtlich der zu verwendenden Datengrundlagen erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber und mit dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler.2.3.2. Hierbei sind entsprechend den Vorgaben des Landtagsbeschlusses grundsätzlich die vorhandenen Daten (z. B. des Statistischen Bundesamtes) zu verwenden. Zusatzerhebungen sind nicht vorgesehen. Die benötigten Daten sind eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu beschaffen.2.3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unter Ziffer 2.3.1. genannten aktuellen Daten zu verarbeiten. Im Hinblick auf die Mikrozensusdaten heißt das, dass möglichst die Daten von 2014 zu verwenden sind, die voraussichtlich im Dezember 2015 zur Verfügung stehen. Soweit hierdurch der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, ist dies dem Auftraggeber und dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler schnellstmöglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung, mitzuteilen, damit der Auftraggeber eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen kann.2.3.4. Der Vierte Sozialbericht dient auch der kontinuierlichen Fortschreibung der Landessozialberichterstattung. Insoweit ist darauf zu achten, dass grundsätzlich alle statistischen Indikatoren in den Sozialbericht aufzunehmen sind, die im Dritten Sozialbericht verwendet wurden.2.3.5. Es sollen auch Entwicklungen und Veränderungen im zeitlichen Verlauf – ggf. anhand von Zeitreihen – in den einzelnen Themenbereichen/ausgewählten Personengruppen möglichst auf Grundlage von Längsschnittanalysen dargestellt werden. Zudem erfolgt eine Analyse der Ursachen und Wirkungszusammenhänge durch statistische Verfahren, insbes. Korrelationsanalysen (Unter C. Ursachen und Hintergründe – siehe Anlage 2). Dabei sollen auch die sozialen Transferleistungen auf ihre Wirkung hin geprüft werden.2.4. Lebenslagenkonzept/Sozialindikatoren/Wirkungszusammenhänge2.4.1. Die Situationsanalysen enthalten Tatsachendarstellungen. Es ist darauf zu achten, dass Zusammenhänge bzw. Kausalitäten zwischen den verschiedenen Lebenslagen/ausgewählten Personengruppen aufgezeigt werden. Der sog. Lebenslagenansatz umfasst grundsätzlich die Multidimensionalität, d.h. die Überlagerung verschiedener Lebensbereiche, und die Multikausalität (vgl. S. 15 ff. des Material- und Analysebands zur sozialen Lage in Bayern im Ersten Sozialbericht).2.4.2. Einzelne Lebenslagen sind auch anhand von Sozialindikatoren, die lege artis in der Sozialforschung und in anderen Berichten auf Bundes- und Länderebene verwendet werden, darzustellen, so insbesondere auch zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Berichterstattung auf Bundes- und auf Länderebene.2.5. Europa/Bund/Länder-Vergleichbarkeit.In den Situationsanalysen ist – soweit möglich – auch eine vergleichende Darstellung zu anderen europäischen Ländern, zum Bundesgebiet (Gesamt, West/ Ost) sowie den anderen Bundesländern unter Berücksichtigung der Kernindikatoren aufzunehmen.2.6. Gender-Mainstreaming.Bei allen Losen ist auf eine geschlechtersensible Sichtweise (z. B. Sprache, Daten und Analyse) zu achten.2.7. Regionaler Bezug:Bei der Analyse der einzelnen Themenbereiche/ausgewählten Personengruppen sind möglichst regionale Unterschiede (z. B. zwischen strukturschwachen und -starken Gebieten, zwischen Landkreisen/kreisfreien Städten, zwischen Arbeitsagenturbezirken) herauszuarbeiten.2.8. Zeitliche Verläufe sowie gruppenspezifische Besonderheiten (z. B. nach Altersgruppen, Bildungsstand, Familienstand, etc.) sind in jedem Themenbereich/jeder ausgewählten Personengruppe – wo dies möglich ist – herauszuarbeiten.3. Textgestaltung.3.1. Folgende Vorgaben zur Text-/Tabellen- und Grafikgestaltung sind zu beachten:— Alle Inhalte müssen als Microsoft-Word-Dateien geliefert werden. Sämtliche Inhalte, also auch Tabellen und Grafiken, müssen bereits in diesen Dokumenten an richtiger Position eingebettet sein. Die (automatische) Silbentrennung muss hierbei deaktiviert sein.— Alle Microsoft-Word-Dokumente müssen folgenden einheitlichen Standard befolgen: Schriftgröße 11, Schriftart Arial und Zeilenabstand 1,5.— Alle Microsoft-Wordtexte sind barrierefrei zu formatieren. Es ist dabei insbesondere auf eine einheitliche, durchgängige Formatierung zwischen Headlines, Subheadlines und Fließtext zu achten.— Zusätzlich zum Word-Dokument müssen alle Tabellen als Microsoft-Excel-Dateien mit-geliefert werden.— Grafiken, Diagramme, Bayernkarten etc. sollen zusätzlich zum Microsoft-Word-Dokument als offene InDesignoder Illustrator-Dateien (Dateiformate .ai oder .eps) geliefert werden, nicht als geschlossene/auf Ebenen reduzierte Vorlagen. Falls dies ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, dann müssen hochauflösende (mindestens 300 dpi) Dateien der Formate .tiff, .jpg, oder .psd geliefert werden, damit die Grafiken problemlos nachgebaut werden können. Die den Grafiken, Diagrammen, Bayernkarten etc. zu Grunde liegenden Daten sind zusätzlich jeweils im Excel-Format zur Verfügung zu stellen.— Grafiken und Tabellen sind im Sinne der Barrierefreiheit mit Alternativtexten zu versehen.— CorelDraw-Dateien können nicht bearbeitet und daher nicht als vertragsgemäße Leistung angenommen werden. Der Auftragnehmer käme mithin bei Lieferung dieser Dateiformate in Verzug.3.2. Sprachstil:Auf Übersichtlichkeit, gute Lesbarkeit und leichte Verständlichkeit ist zu achten.4. Besondere Vorgaben für die Lose (Zifferangaben beziehen sich auf die beigefügte Schwerpunktübersicht, vgl.Übersicht über die Schwerpunkte – Anlage 2 zum Aufforde-rungsschreiben)4.1. Los 1 „Koordination“:Die Aufgabe „Koordination“ umfasst alle Koordinierungstätigkeiten, die zur Vereinheitlichung des Berichts hinsichtlich Sprache, Datenlage und Methoden notwendig sind, insbesondere:— die Steuerung/Abstimmung der Zusammenarbeit zwischen allen an der Erstellung der Situationsanalysen für den Bericht beteiligten Instituten/Wissenschaftlern und dem Auftraggeber,— im Bedarfsfalle bei Meinungsverschiedenheiten die Vermittlung zwischen den beteiligten Instituten/Wissenschaftlern in Absprache mit dem Auftraggeber,— die Prüfung der Einhaltung sowohl formaler Vorgaben als auch inhaltlicher Vorgaben durch die ggf. beteiligten Institute/Wissenschaftler wie z. B. die Berücksichtigung des Grundsatzes der geschlechtersensiblen Sichtweise, des regionalen Bezugs und des Bund-/Länder-Vergleichs,— dafür zu sorgen, dass die Korrelationen zwischen den Losen/Lebenslagen von allen beteiligten Instituten/Wissenschaftlern, soweit als möglich berücksichtigt und Doppelungen/Überschneidungen vermieden werden,— Für jedes Los ist außerdem grundsätzlich zu berücksichtigen, dass auf Korrelationen und/oder Doppelungen in anderen Lebenslagen/Losen zu achten ist, entsprechende Lösungen/Absprachen von federführende(n)/ koordinierende(n) Institut/Wissenschaftler herbeigeführt werden müssen und entsprechende Hinweise/Verweise vom speziellen in den allgemeinen Teil aufzunehmen sind.4.2. Los 2 „Soziale Lage in Bayern – Bevölkerung und wirtschaftliche Rahmendaten“ umfasst Ziffer A.1.3.„Zusammenhalt/Bürgerschaftliches Engagement“ und Ziffer A.2. „wirtschaftliche Rahmendaten“ und soweit betroffen Ziffer C. Ausgenommen vom Los 2 sind die Ziffern A.2.1. und A.2.2..4.3. Los 3: „Wohnen“ umfasst Ziffer A.3 soweit betroffen Ziffer C.4.4. Los 4 „Familie, Kinder und Jugendliche“ umfasst die Ziffern B.1. und B.2. und soweit betroffen Ziffer C. Ausgenommen vom Los 4 ist die Ziffer B.2.2.2. im Bereich Schulische Bildung.4.5. Los 5 „Erwerbstätige und Arbeitslose“ umfasst Ziffer B.3. und soweit betroffen Ziffer C.4.6. Los 6 „Menschen mit Behinderung“ umfasst Ziffer B.4. und soweit betroffen Ziffer C.4.7. Los 7 „Menschen mit Migrationshintergrund“ umfasst Ziffer B.5. und soweit betroffen Ziffer C.4.8. Los 8 „Ältere Menschen“ umfasst Ziffer B.6. und soweit betroffen Ziffer C.4.9. Los 9 „Frauen und Männer“ umfasst Ziffer B.7. und soweit betroffen Ziffer C.4.10. Los 10 „Wohnungslose“ umfasst Ziffer B.8. und soweit betroffen Ziffer C.5. Zwischenbericht:Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit dem Auftraggeber sowie den anderen Auftragnehmern inklusive des koordinierenden/federführenden Instituts/Wissenschaftlers an ca. 3 ein- bis zweitägigen Tagungen, die vom Auftraggeber in Abstimmung mit dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler in angemessener Zeit vorher an-gekündigt und einberufen werden, teilzunehmen um dort jeweils einen Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand in schriftlicher Form (z. B. pdf- oder ppt-Dateien, die mittels Beamer in der Besprechung allen zugänglich gemacht werden) zu präsentieren, um Koordinierungsangelegenheiten zu erörtern und um losübergreifende Problemstellungen zu besprechen. Die jeweiligen Zwischenberichte sollen insbesondere darauf eingehen, ob und wie die forschungsleitenden Fragestellungen zu beantworten sind, ob die Datengrundlage für die geplanten Analysen ausreichend und gesichert ist und wie er die Einhaltung des Zeitplans sicherstellt.6. Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers nach Abgabe der Situationsanalysen:Beiträge bis zur Einbringung des Vierten Sozialberichts in den Bayerischen Ministerrat bei der weiteren Bearbeitung des Sozialberichts in angemessenem Umfang (zum Beispiel durch weiterführende Auskünfte und Beratung) mitzuwirken. Der Auftragnehmer (Los 1) hat nach der Abgabe der Analysen bis zur Einbringung des vierten Sozialberichts in den Ministerrat Mitwirkungs- und Beratungspflichten, die die Ergänzung der gelieferten Text- und Datenbeiträgen um die Beiträge der Staatsregierung betreffen. Er soll in dieser Zeit die Verzahnung der von ihm gelieferten Beiträge mit Beiträgen der Staatsregierung beratend begleiten. Ein Einwirkungsrecht auf die Textteile der Staatsregierung steht ihm hierbei nicht zu.7. Fristen:Die erste Entwurfsfassung der Situationsanalysen ist dem Auftraggeber bis zum 31.1.2016 abzuliefern. Die endgültige Fassung ist bis zum 31.3.2016 abzuliefern.Weitere Inhalte zu den Schwerpunkten des Vierten Sozialberichts entnehmen Sie bitte unserer Website www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm (hier unter Anlage 2).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sozialforschung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS)
Postanschrift: Winzererstr. 9
Postleitzahl: 80797
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmas.bayern.de 🌏
E-Mail: charlotte.denstorff@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611478 📞
Fax: +49 891261181478 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 228-402904
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Für weitere Informationen wird auf die Internetpräsenz des Auftraggebers verwiesen. Dort finden Sie unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm insbesondere alle vorformulierte Eigenerklärungen (Anlage 3 zum Aufforderungsschreiben). Der Auftraggeber bittet, die Anlage 3 vollständig auszudrucken und ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Ministerrat hat am 24.6.2014 das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration damit beauftragt, einen Vierten Sozialbericht zu erstellen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind Datenanalysen für den Sozialbericht, der insbesondere die Darstellung der Lebenslagen von ausgewählten Personengruppen in Bayern erfasst. Es ist beabsichtigt beim Vierten Bayerischen Sozialbericht „noch mehr vom Menschen her zu denken“. Deswegen sollen Aspekte wie beispielsweise „Wohnen“ neben einer allgemeinen Darstellung der Wohnungsmarktsituation soweit möglich personengruppenspezifisch betrachtet werden. Der Umfang des Vierten Bayerischen Sozialberichts soll im Vergleich zum Dritten Bayerischen Sozialbericht (abrufbar unter http://www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/dritterbericht.php) auf etwa 350 Seiten reduziert werden. Dazu sollen die Beiträge der Institute auf Datenanalysen/-zusammenstellungen fokussiert werden. Die Datenanalysen und -zusammenstellungen sind dabei überwiegend auf Zahlenmaterial zu beschränken. Die erforderlichen, erläuternden Textpassagen sollen knapp und verständlich die Hauptaussagen der Daten wiedergeben. Einzelheiten hierzu sowie zu der Gestaltung der Lose entnehmen Sie bitte unserer Website www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Koordination
Kurze Beschreibung:
Steuerung, Abstimmung, Vereinheitlichung des Berichts, Vermittlung zwischen Auftraggeber und Instituten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Soziale Lage in Bayern
Kurze Beschreibung: Berichterstellung zu Bevölkerung und wirtschaftlichen Rahmendaten.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Wohnen
Kurze Beschreibung: Persongruppenspezifische Berichterstellung und Datenauswertung.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Familie, Kinder und Jugendliche
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Erwerbstätige und Arbeitslose
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Menschen mit Behinderung
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Menschen mit Migrationshintergrund
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Ältere Menschen
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Frauen und Männer
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Wohnungslose
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
1. Ausgangslage:
Der Bayerische Landtag beauftragte die Bayerische Staatsregierung am 19.3.1996, in jeder Legislaturperiode einen „Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern“ (Sozialbericht) zu erstellen (vgl. LT-Drs. 13/4406 und 13/4365). Dabei soll das sog. Lebenslagenkonzept, d. h. die soziale Lage benachteiligter Personengruppen in Bayern (v. a. von Arbeitslosen, von kinderreichen Familien und Alleinerziehenden, von älteren Menschen, insbesondere älteren Frauen, und von Personen mit Migrationshintergrund) berücksichtigt werden. Zudem sollen die Berichte möglichst auf der Grundlage einer Auswertung vorhandenen statistischen
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Materials ohne zusätzliche eigene Erhebungen erstellt werden. In weiteren Beschlüssen forderte der Landtag die Staatsregierung zu Ergänzungen auf, nämlich
— in dem zu erstellenden Sozialbericht darzulegen, wie hoch die Zahl der Personen einzuschätzen ist, die in Bayern trotz bestehender Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe verzichten und in welcher Höhe der Freistaat deshalb von Sozialhilfeleistungen entlastet wird (Beschluss vom 17.12.1997 (LT-Drs. 13/9853));
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— bei der Fortschreibung des Sozialberichts „in besonderer Form auf die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sowie die kinder- und jugendpolitischen Leistungen der Staatsregierung, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe“ einzugehen (Beschluss vom 13.2.2003 (LT-Drs. 14/11647));
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— einheitliche Strukturen für eine vergleichbare Sozialberichterstattung in Bund und Ländern zu entwickeln, um eine länderspezifische Auswertung zu ermöglichen (Beschluss vom 6.7.2006 (LT-Drs. 15/5944)).
Insoweit wird zwischenzeitlich auch von anderen Bundesländern im Rahmen ihrer Sozialberichts- bzw. Armuts- und Reichtumsberichterstattung auf ausgewählte Kernindikatoren für die Berichterstattung (z. B. Armutsrisikoquote nach Sozialtransfers, Einkommensquintilverhältnis, Erwerbslosen- und Erwerbstätigenquote sowie Langzeiterwerbslosenanteil, u. a. nach Alter und Geschlecht) eingegangen.
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Der erste Sozialbericht wurde dem Landtag im Oktober 1999 vorgelegt. 2009 und 2012 folgten der zweite und dritte Sozialbericht.
2. Vorhaben.
2.1. Vierter Sozialbericht.
Der Ministerrat hat am 24.6.2014 das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration damit beauftragt, einen Vierten Sozialbericht zu erstellen. Hierzu wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet, in der alle Ressorts vertreten sind. Sie hat die Aufgabe, die Erstellung des Vierten
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Sozialberichts zu begleiten. Zudem wurde im September 2014 ein Beirat gegründet, um die Sozialpartner/Verbände bei der Erstellung des Sozialberichts zu beteiligen.
2.2. Konzeption/Gliederung.
2.2.1. Aufgrund der unter Ziffer 1 genannten Vorgaben des Landtags ist für den Vierten Sozialbericht insbesondere die Darstellung der sozialen Situation benachteiligter und von Armut bedrohter Personengruppen sowie der Lebenslagen u. a. von Arbeitslosen, kinderreichen Familien und Alleinerziehenden, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen (insbesondere älteren Frauen) und Personen mit Migrationshintergrund, von Ursachen und Wirkungszusammenhängen der jeweiligen Problemlagen, der Frage, inwieweit Personen trotz bestehender Berechtigung auf soziale Hilfen verzichten und von Vergleichen mit anderen Bundesländern zwingend erforderlich, soweit das vorhandene Datenmaterial dies zulässt. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden in Abstimmung mit der interministeriellen Arbeitsgruppe und dem Beirat thematische Schwerpunkte benannt. Es ist beabsichtigt beim Vierten Bayerischen Sozialbericht „noch mehr vom Menschen her zu denken“. Deswegen sollen Aspekte wie beispielsweise „Wohnen“ neben einer allgemeinen Darstellung der Wohnungsmarktsituation soweit möglich personengruppenspezifisch betrachtet werden. Der Umfang des Vierten Bayerischen Sozialberichts soll im Vergleich zum Dritten Bayerischen Sozialbericht (siehe http://www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/dritter-bericht.php) auf etwa 350 Seiten reduziert werden. Dazu sollen die Beiträge der Institute auf Datenanalysen/-zusammenstellungen fokussiert werden.
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2.2.2. Die Datenanalysen und -zusammenstellungen sind dabei überwiegend auf Zahlenmaterial zu beschränken. Die erforderlichen, erläuternden Textpassagen sollen knapp und verständlich die Hauptaussage der Daten wiedergeben. Für eine leichtere Lesbarkeit sollen nach Möglichkeit bei jeder Personengruppe ähnliche Parameter zur Bestimmung der sozialen Lage beleuchtet werden (vgl. Übersicht der Schwerpunkte, Anlage 2 zum Aufforderungsschreiben).
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2.2.3. Die in der Übersicht der Schwerpunkte dargestellten Punkte stellen nur eine Arbeitsgrundlage dar. Sofern aufgrund der Datengrundlagen weitere thematische Schwer-punkte darstellbar sind, sind diese zu benennen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ggfs. ebenfalls abzubilden.
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2.3. Statistik/Daten/Zeitlicher Bezug.
2.3.1. Die Situationsanalysen sind auf aktueller Datengrundlage zu erstellen. Hierbei sind insbesondere die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Daten der BA/IAB und der Deutschen Rentenversicherung sowie die Mikro-zensusdaten, jeweils in der aktuellsten Datenfassung,
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zu verwenden. Darüber hinaus sind auch die aktuellen Daten aus dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) – sofern geeignet – zu verwenden. Des Weiteren werden die Auftragnehmer dazu aufgefordert, weitere Datengrundlagen zu benennen, die zur Erstellung des Berichts zweckdienlich sein können. Hinsichtlich der zu verwendenden Datengrundlagen erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber und mit dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler.
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2.3.2. Hierbei sind entsprechend den Vorgaben des Landtagsbeschlusses grundsätzlich die vorhandenen Daten (z. B. des Statistischen Bundesamtes) zu verwenden. Zusatzerhebungen sind nicht vorgesehen. Die benötigten Daten sind eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu beschaffen.
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2.3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unter Ziffer 2.3.1. genannten aktuellen Daten zu verarbeiten. Im Hinblick auf die Mikrozensusdaten heißt das, dass möglichst die Daten von 2014 zu verwenden sind, die voraussichtlich im Dezember 2015 zur Verfügung stehen. Soweit hierdurch der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, ist dies dem Auftraggeber und dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler schnellstmöglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung, mitzuteilen, damit der Auftraggeber eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen kann.
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2.3.4. Der Vierte Sozialbericht dient auch der kontinuierlichen Fortschreibung der Landessozialberichterstattung. Insoweit ist darauf zu achten, dass grundsätzlich alle statistischen Indikatoren in den Sozialbericht aufzunehmen sind, die im Dritten Sozialbericht verwendet wurden.
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2.3.5. Es sollen auch Entwicklungen und Veränderungen im zeitlichen Verlauf – ggf. anhand von Zeitreihen – in den einzelnen Themenbereichen/ausgewählten Personengruppen möglichst auf Grundlage von Längsschnittanalysen dargestellt werden. Zudem erfolgt eine Analyse der Ursachen und Wirkungszusammenhänge durch statistische Verfahren, insbes. Korrelationsanalysen (Unter C. Ursachen und Hintergründe – siehe Anlage 2). Dabei sollen auch die sozialen Transferleistungen auf ihre Wirkung hin geprüft werden.
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2.4. Lebenslagenkonzept/Sozialindikatoren/Wirkungszusammenhänge
2.4.1. Die Situationsanalysen enthalten Tatsachendarstellungen. Es ist darauf zu achten, dass Zusammenhänge bzw. Kausalitäten zwischen den verschiedenen Lebenslagen/ausgewählten Personengruppen aufgezeigt werden. Der sog. Lebenslagenansatz umfasst grundsätzlich die Multidimensionalität, d.h. die Überlagerung verschiedener Lebensbereiche, und die Multikausalität (vgl. S. 15 ff. des Material- und Analysebands zur sozialen Lage in Bayern im Ersten Sozialbericht).
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2.4.2. Einzelne Lebenslagen sind auch anhand von Sozialindikatoren, die lege artis in der Sozialforschung und in anderen Berichten auf Bundes- und Länderebene verwendet werden, darzustellen, so insbesondere auch zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Berichterstattung auf Bundes- und auf Länderebene.
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2.5. Europa/Bund/Länder-Vergleichbarkeit.
In den Situationsanalysen ist – soweit möglich – auch eine vergleichende Darstellung zu anderen europäischen Ländern, zum Bundesgebiet (Gesamt, West/ Ost) sowie den anderen Bundesländern unter Berücksichtigung der Kernindikatoren aufzunehmen.
2.6. Gender-Mainstreaming.
Bei allen Losen ist auf eine geschlechtersensible Sichtweise (z. B. Sprache, Daten und Analyse) zu achten.
2.7. Regionaler Bezug:
Bei der Analyse der einzelnen Themenbereiche/ausgewählten Personengruppen sind möglichst regionale Unterschiede (z. B. zwischen strukturschwachen und -starken Gebieten, zwischen Landkreisen/kreisfreien Städten, zwischen Arbeitsagenturbezirken) herauszuarbeiten.
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2.8. Zeitliche Verläufe sowie gruppenspezifische Besonderheiten (z. B. nach Altersgruppen, Bildungsstand, Familienstand, etc.) sind in jedem Themenbereich/jeder ausgewählten Personengruppe – wo dies möglich ist – herauszuarbeiten.
3. Textgestaltung.
3.1. Folgende Vorgaben zur Text-/Tabellen- und Grafikgestaltung sind zu beachten:
— Alle Inhalte müssen als Microsoft-Word-Dateien geliefert werden. Sämtliche Inhalte, also auch Tabellen und Grafiken, müssen bereits in diesen Dokumenten an richtiger Position eingebettet sein. Die (automatische) Silbentrennung muss hierbei deaktiviert sein.
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— Alle Microsoft-Word-Dokumente müssen folgenden einheitlichen Standard befolgen: Schriftgröße 11, Schriftart Arial und Zeilenabstand 1,5.
— Alle Microsoft-Wordtexte sind barrierefrei zu formatieren. Es ist dabei insbesondere auf eine einheitliche, durchgängige Formatierung zwischen Headlines, Subheadlines und Fließtext zu achten.
— Zusätzlich zum Word-Dokument müssen alle Tabellen als Microsoft-Excel-Dateien mit-geliefert werden.
— Grafiken, Diagramme, Bayernkarten etc. sollen zusätzlich zum Microsoft-Word-Dokument als offene InDesignoder Illustrator-Dateien (Dateiformate .ai oder .eps) geliefert werden, nicht als geschlossene/auf Ebenen reduzierte Vorlagen. Falls dies ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, dann müssen hochauflösende (mindestens 300 dpi) Dateien der Formate .tiff, .jpg, oder .psd geliefert werden, damit die Grafiken problemlos nachgebaut werden können. Die den Grafiken, Diagrammen, Bayernkarten etc. zu Grunde liegenden Daten sind zusätzlich jeweils im Excel-Format zur Verfügung zu stellen.
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— Grafiken und Tabellen sind im Sinne der Barrierefreiheit mit Alternativtexten zu versehen.
— CorelDraw-Dateien können nicht bearbeitet und daher nicht als vertragsgemäße Leistung angenommen werden. Der Auftragnehmer käme mithin bei Lieferung dieser Dateiformate in Verzug.
3.2. Sprachstil:
Auf Übersichtlichkeit, gute Lesbarkeit und leichte Verständlichkeit ist zu achten.
4. Besondere Vorgaben für die Lose (Zifferangaben beziehen sich auf die beigefügte Schwerpunktübersicht, vgl.
Übersicht über die Schwerpunkte – Anlage 2 zum Aufforde-rungsschreiben)
4.1. Los 1 „Koordination“:
Die Aufgabe „Koordination“ umfasst alle Koordinierungstätigkeiten, die zur Vereinheitlichung des Berichts hinsichtlich Sprache, Datenlage und Methoden notwendig sind, insbesondere:
— die Steuerung/Abstimmung der Zusammenarbeit zwischen allen an der Erstellung der Situationsanalysen für den Bericht beteiligten Instituten/Wissenschaftlern und dem Auftraggeber,
— im Bedarfsfalle bei Meinungsverschiedenheiten die Vermittlung zwischen den beteiligten Instituten/Wissenschaftlern in Absprache mit dem Auftraggeber,
— die Prüfung der Einhaltung sowohl formaler Vorgaben als auch inhaltlicher Vorgaben durch die ggf. beteiligten Institute/Wissenschaftler wie z. B. die Berücksichtigung des Grundsatzes der geschlechtersensiblen Sichtweise, des regionalen Bezugs und des Bund-/Länder-Vergleichs,
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— dafür zu sorgen, dass die Korrelationen zwischen den Losen/Lebenslagen von allen beteiligten Instituten/Wissenschaftlern, soweit als möglich berücksichtigt und Doppelungen/Überschneidungen vermieden werden,
— Für jedes Los ist außerdem grundsätzlich zu berücksichtigen, dass auf Korrelationen und/oder Doppelungen in anderen Lebenslagen/Losen zu achten ist, entsprechende Lösungen/Absprachen von federführende(n)/ koordinierende(n) Institut/Wissenschaftler herbeigeführt werden müssen und entsprechende Hinweise/Verweise vom speziellen in den allgemeinen Teil aufzunehmen sind.
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4.2. Los 2 „Soziale Lage in Bayern – Bevölkerung und wirtschaftliche Rahmendaten“ umfasst Ziffer A.1.3.
„Zusammenhalt/Bürgerschaftliches Engagement“ und Ziffer A.2. „wirtschaftliche Rahmendaten“ und soweit betroffen Ziffer C. Ausgenommen vom Los 2 sind die Ziffern A.2.1. und A.2.2..
4.3. Los 3: „Wohnen“ umfasst Ziffer A.3 soweit betroffen Ziffer C.
4.4. Los 4 „Familie, Kinder und Jugendliche“ umfasst die Ziffern B.1. und B.2. und soweit betroffen Ziffer C. Ausgenommen vom Los 4 ist die Ziffer B.2.2.2. im Bereich Schulische Bildung.
4.5. Los 5 „Erwerbstätige und Arbeitslose“ umfasst Ziffer B.3. und soweit betroffen Ziffer C.
4.6. Los 6 „Menschen mit Behinderung“ umfasst Ziffer B.4. und soweit betroffen Ziffer C.
4.7. Los 7 „Menschen mit Migrationshintergrund“ umfasst Ziffer B.5. und soweit betroffen Ziffer C.
4.8. Los 8 „Ältere Menschen“ umfasst Ziffer B.6. und soweit betroffen Ziffer C.
4.9. Los 9 „Frauen und Männer“ umfasst Ziffer B.7. und soweit betroffen Ziffer C.
4.10. Los 10 „Wohnungslose“ umfasst Ziffer B.8. und soweit betroffen Ziffer C.
5. Zwischenbericht:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit dem Auftraggeber sowie den anderen Auftragnehmern inklusive des koordinierenden/federführenden Instituts/Wissenschaftlers an ca. 3 ein- bis zweitägigen Tagungen, die vom Auftraggeber in Abstimmung mit dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler in angemessener Zeit vorher an-gekündigt und einberufen werden, teilzunehmen um dort jeweils einen Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand in schriftlicher Form (z. B. pdf- oder ppt-Dateien, die mittels Beamer in der Besprechung allen zugänglich gemacht werden) zu präsentieren, um Koordinierungsangelegenheiten zu erörtern und um losübergreifende Problemstellungen zu besprechen. Die jeweiligen Zwischenberichte sollen insbesondere darauf eingehen, ob und wie die forschungsleitenden Fragestellungen zu beantworten sind, ob die Datengrundlage für die geplanten Analysen ausreichend und gesichert ist und wie er die Einhaltung des Zeitplans sicherstellt.
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6. Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers nach Abgabe der Situationsanalysen:
Beiträge bis zur Einbringung des Vierten Sozialberichts in den Bayerischen Ministerrat bei der weiteren Bearbeitung des Sozialberichts in angemessenem Umfang (zum Beispiel durch weiterführende Auskünfte und Beratung) mitzuwirken. Der Auftragnehmer (Los 1) hat nach der Abgabe der Analysen bis zur Einbringung des vierten Sozialberichts in den Ministerrat Mitwirkungs- und Beratungspflichten, die die Ergänzung der gelieferten Text- und Datenbeiträgen um die Beiträge der Staatsregierung betreffen. Er soll in dieser Zeit die Verzahnung der von ihm gelieferten Beiträge mit Beiträgen der Staatsregierung beratend begleiten. Ein Einwirkungsrecht auf die Textteile der Staatsregierung steht ihm hierbei nicht zu.
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7. Fristen:
Die erste Entwurfsfassung der Situationsanalysen ist dem Auftraggeber bis zum 31.1.2016 abzuliefern. Die endgültige Fassung ist bis zum 31.3.2016 abzuliefern.
Weitere Inhalte zu den Schwerpunkten des Vierten Sozialberichts entnehmen Sie bitte unserer Website www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm (hier unter Anlage 2).
Dauer: 16 Monate
Referenznummer: S5/0271.01-1/131

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Erklärungen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen. Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet. Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 nachzufordern.
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10 a) Unterschriebene Erklärung zur Schwarzarbeit (A).
10 b) Unterschriebene Scientology-Schutzerklärung (A).
10 c) Erklärung zur finanziellen Situation (A).
10 d) Unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegend von Ausschlussgründen im Sinne des § 4 Abs. 6 VOF (A).
10 e) Unterschriebene Eigenerklärung, dass die in § 4 Abs. 9 VOF genannten Gründe für einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren nicht vorliegen und sich der Erklärende bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung seinen Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann (A).
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Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
10 k) Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreter sowie ausführliche Darstellung der Arbeitsteilung bei der Durchführung des Auftrages und Darstellung, wie sichergestellt ist, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber der Mittel und Fähigkeiten der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bedienen kann (A).
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10 l) Im Fall einer Bietergemeinschaft:
Von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt (A).
10 m) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Unterschriebene Erklärung aller Mitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung (A).
10 n) Im Fall einer Bewerbergemeinschaft:
Unterschriebene Erklärung, ob ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein selbständiges Angebot abgibt (A).
10 o) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Benennung aller einzusetzenden Subunternehmer und Beschreibung der Teilbereiche, für die der Einsatz eines Subunternehmers jeweils vorgesehen ist. (A).
10 p) Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern:
Unterschriebene Erklärung von jedem Subunternehmer, dessen Einsatz geplant ist, in der dieser unter Angabe seiner Firma, Anschrift (Straße, Ort), Telefon, Telefax, Ansprechpartner und Firma des Bieters erklärt, welche für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Ressourcen er der Firma des Bieters zur Verfügung stellt. (A).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Erklärungen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen. Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet. Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 nachzufordern.
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10 f) Unterschriebene Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialbeiträgen (A)
10 g) Unterschriebene Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Erklärungen sind online verfügbar unter www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm.
Die Erklärungen 10 a bis j sind immer auszufüllen. Im Fall einer kartellrechtlich zulässigen Bewerbergemeinschaft sowie im Fall des Einsatzes von Subunternehmen durch den Auftragnehmer sind die Unterlagen 10 a bis f für jeden einzelnen Mitbewerber und Subunternehmer vorzulegen. Im Rahmen der Unterlagen und Erklärungen 10 g bis j (finanzielle und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie technische Leistungsfähigkeit) sind inhaltliche Ergänzungen möglich. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft sind zusätzlich die Erklärungen 10 k bis n vorzulegen. Im Fall des Einsatzes von Subunternehmern sind zusätzlich die Erklärungen 10 o und p vorzulegen. Die Erklärung 10 p ist dabei von jedem Subunternehmer abzugeben. Setzt ein Subunternehmer seinerseits zur Auftragsdurchführung ein Subunternehmen (Sub-Subunternehmen) ein, so sind für das Sub-Subunternehmen nur die Erklärungen o und p und nicht mehr die 10 a bis f vorzulegen. Soweit noch kein konkreter Subunternehmer benannt werden kann, ist eine frei formulierte Erklärung abzugeben, für welche Teilbereiche der Leistung der Subunternehmereinsatz geplant ist. Der Auftraggeber behält sich für diesen Fall vor, weitere Eignungsnachweise des Subunternehmers und anderweitige Erklärungen zur Ressourcenzurverfügungstellung o. ä. bis zur Zuschlagserteilung zu fordern. Bei konzernverbundenen Unternehmen gilt: Für den Fall, dass Tochter-/Enkel-Unternehmen bzw. Schwesterunternehmen eine Bewerbergemeinschaft bilden oder als Subunternehmen zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wird auf die Vorlage von Eignungserklärungen (10 a bis f) des Tochter-/Enkel-/Schwester- Unternehmens verzichtet. Die mit „A“ gekennzeichneten Kriterien sind Ausschlusskriterien. Kriterien, die mit „A“ und „B“ versehen sind, sind sowohl Ausschluss- als auch Bewertungskriterien. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise gem. § 19 EG Abs. 2 nachzufordern.
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10 h) Vorlage dreier Referenzen über vergleichbare, ausgeführte Projekte oder ähnliche Forschungsvorhaben vergleichbaren Inhalts und Umfangs (Die Referenzen sollen sich auf den Zeitraum 2011 bis 2014 beziehen). Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
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— Name des Auftraggebers,
— Bezeichnung des Projektes,
— inhaltliche Darstellung des Projekts,
— Projektdauer (Anfangs- und Enddatum).
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Funktion, Tel., E-Mail, Postadresse) (A/B 20 %) 10 i) Erklärung des Auftragnehmers, welches Personal die Gesamtprojektleitung und deren Vertretung übernehmen wird und ggf. welches zusätzliche Personal im Fall der Auftragserteilung den Auftrag durchführen wird. (Als Mindestpersonal ist eine Projektleitung und eine Vertretung vorausgesetzt). Für die Qualifikation des für den Auftrag vorgesehenen Personals, der Projektleitung und ihrer Vertretung, gelten folgende Mindestanforderungen: Gefordert werden auf Ebene der Projektleitung und ihrer Vertretung einschlägige Erfahrungen sowie der Nachweis von sozioökonomischem Sachverstand mittels Vorlage von diesbezüglichen Qualifikationen, wie z. B. Kopien von Studiennachweisen, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Abwicklung vergleichbarer Projekte im Leitungsbereich. Der Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss ist durch Kopie der Urkunde des Abschlusses nachzuweisen. (A/B 40 %)
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10 j) Erklärung über das Leistungsspektrum des Unternehmens (A/B 40 %).
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Zur Angebotsabgabe werden nur die Bewerber aufgefordert, die insgesamt mindestens 70 % der zu erreichenden Bewertungspunkte erzielt haben. Die Bewertung der unter III.2.2) und III.2.3) dargestellten Bewertungskriterien (B-Kriterien) ergibt sich aus dem als Anlage 4 zum Aufforderungsschreiben vom 21.11.2014 („Darstellung der Gewichtung der Eignungskriterien“) unter http://www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm bekannt gemachten Dokument, auf das ausdrücklich verwiesen wird.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Denstorff
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: S5/0271.01-1/131

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 895143647 📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte zu den nicht abstrakt bezeichenbaren Fristen für Rechtsbehelfe erteilt unten stehende Stelle. Zudem wird auf § 107 GWB mit dem Wortlaut:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“ hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Quelle: OJS 2014/S 228-402904 (2014-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 442 466 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: nils.wiese@stmas.bayern.de 📧
Telefon: +49 8912611070 📞
Fax: +49 891261181070 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 094-170771
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 228-402904
ABl. S-Ausgabe: 94

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen (30)
2. Vorgehensweise/Zeitplan (15)
3. Vorschläge für Datengrundlagen (15)
4. Präsentation - Inhalt (5)
5. Präsentation - Auftreten (5)
6. Auftragshöhe (20)
7. Plausibilität des Preises (10)

Auftragsvergabe

1️⃣
Name: Prognos AG
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: IAW Institut für angewandte Wirtschaftsforschung
Postort: Tübingen
Postleitzahl: 72074

3️⃣
Name: empirica AG

4️⃣

5️⃣

6️⃣
Name: ISG Institut für Sozialforschung udn Gesellschaftspolitik GmbH
Postort: Köln

7️⃣
Name: ISG Institut für Sozialforschung Geschaftspolitik GmbH

8️⃣

9️⃣

1️⃣0️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Nils Wiese

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“
Mehr anzeigen
hingewiesen.
Quelle: OJS 2015/S 094-170771 (2015-05-11)