Menge oder Umfang
1. Ausgangslage:Der Bayerische Landtag beauftragte die Bayerische Staatsregierung am 19.3.1996, in jeder Legislaturperiode einen „Bericht der Bayerischen Staatsregierung zur sozialen Lage in Bayern“ (Sozialbericht) zu erstellen (vgl. LT-Drs. 13/4406 und 13/4365). Dabei soll das sog. Lebenslagenkonzept, d. h. die soziale Lage benachteiligter Personengruppen in Bayern (v. a. von Arbeitslosen, von kinderreichen Familien und Alleinerziehenden, von älteren Menschen, insbesondere älteren Frauen, und von Personen mit Migrationshintergrund) berücksichtigt werden. Zudem sollen die Berichte möglichst auf der Grundlage einer Auswertung vorhandenen statistischenMaterials ohne zusätzliche eigene Erhebungen erstellt werden. In weiteren Beschlüssen forderte der Landtag die Staatsregierung zu Ergänzungen auf, nämlich— in dem zu erstellenden Sozialbericht darzulegen, wie hoch die Zahl der Personen einzuschätzen ist, die in Bayern trotz bestehender Anspruchsberechtigung auf Sozialhilfe verzichten und in welcher Höhe der Freistaat deshalb von Sozialhilfeleistungen entlastet wird (Beschluss vom 17.12.1997 (LT-Drs. 13/9853));— bei der Fortschreibung des Sozialberichts „in besonderer Form auf die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sowie die kinder- und jugendpolitischen Leistungen der Staatsregierung, einschließlich der Kinder- und Jugendhilfe“ einzugehen (Beschluss vom 13.2.2003 (LT-Drs. 14/11647));— einheitliche Strukturen für eine vergleichbare Sozialberichterstattung in Bund und Ländern zu entwickeln, um eine länderspezifische Auswertung zu ermöglichen (Beschluss vom 6.7.2006 (LT-Drs. 15/5944)).Insoweit wird zwischenzeitlich auch von anderen Bundesländern im Rahmen ihrer Sozialberichts- bzw. Armuts- und Reichtumsberichterstattung auf ausgewählte Kernindikatoren für die Berichterstattung (z. B. Armutsrisikoquote nach Sozialtransfers, Einkommensquintilverhältnis, Erwerbslosen- und Erwerbstätigenquote sowie Langzeiterwerbslosenanteil, u. a. nach Alter und Geschlecht) eingegangen.Der erste Sozialbericht wurde dem Landtag im Oktober 1999 vorgelegt. 2009 und 2012 folgten der zweite und dritte Sozialbericht.2. Vorhaben.2.1. Vierter Sozialbericht.Der Ministerrat hat am 24.6.2014 das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration damit beauftragt, einen Vierten Sozialbericht zu erstellen. Hierzu wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet, in der alle Ressorts vertreten sind. Sie hat die Aufgabe, die Erstellung des ViertenSozialberichts zu begleiten. Zudem wurde im September 2014 ein Beirat gegründet, um die Sozialpartner/Verbände bei der Erstellung des Sozialberichts zu beteiligen.2.2. Konzeption/Gliederung.2.2.1. Aufgrund der unter Ziffer 1 genannten Vorgaben des Landtags ist für den Vierten Sozialbericht insbesondere die Darstellung der sozialen Situation benachteiligter und von Armut bedrohter Personengruppen sowie der Lebenslagen u. a. von Arbeitslosen, kinderreichen Familien und Alleinerziehenden, Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen (insbesondere älteren Frauen) und Personen mit Migrationshintergrund, von Ursachen und Wirkungszusammenhängen der jeweiligen Problemlagen, der Frage, inwieweit Personen trotz bestehender Berechtigung auf soziale Hilfen verzichten und von Vergleichen mit anderen Bundesländern zwingend erforderlich, soweit das vorhandene Datenmaterial dies zulässt. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurden in Abstimmung mit der interministeriellen Arbeitsgruppe und dem Beirat thematische Schwerpunkte benannt. Es ist beabsichtigt beim Vierten Bayerischen Sozialbericht „noch mehr vom Menschen her zu denken“. Deswegen sollen Aspekte wie beispielsweise „Wohnen“ neben einer allgemeinen Darstellung der Wohnungsmarktsituation soweit möglich personengruppenspezifisch betrachtet werden. Der Umfang des Vierten Bayerischen Sozialberichts soll im Vergleich zum Dritten Bayerischen Sozialbericht (siehe
http://www.stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/dritter-bericht.php) auf etwa 350 Seiten reduziert werden. Dazu sollen die Beiträge der Institute auf Datenanalysen/-zusammenstellungen fokussiert werden.2.2.2. Die Datenanalysen und -zusammenstellungen sind dabei überwiegend auf Zahlenmaterial zu beschränken. Die erforderlichen, erläuternden Textpassagen sollen knapp und verständlich die Hauptaussage der Daten wiedergeben. Für eine leichtere Lesbarkeit sollen nach Möglichkeit bei jeder Personengruppe ähnliche Parameter zur Bestimmung der sozialen Lage beleuchtet werden (vgl. Übersicht der Schwerpunkte, Anlage 2 zum Aufforderungsschreiben).2.2.3. Die in der Übersicht der Schwerpunkte dargestellten Punkte stellen nur eine Arbeitsgrundlage dar. Sofern aufgrund der Datengrundlagen weitere thematische Schwer-punkte darstellbar sind, sind diese zu benennen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber ggfs. ebenfalls abzubilden.2.3. Statistik/Daten/Zeitlicher Bezug.2.3.1. Die Situationsanalysen sind auf aktueller Datengrundlage zu erstellen. Hierbei sind insbesondere die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Daten der BA/IAB und der Deutschen Rentenversicherung sowie die Mikro-zensusdaten, jeweils in der aktuellsten Datenfassung,zu verwenden. Darüber hinaus sind auch die aktuellen Daten aus dem Sozioökonomischen Panel (SOEP) – sofern geeignet – zu verwenden. Des Weiteren werden die Auftragnehmer dazu aufgefordert, weitere Datengrundlagen zu benennen, die zur Erstellung des Berichts zweckdienlich sein können. Hinsichtlich der zu verwendenden Datengrundlagen erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Auftraggeber und mit dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler.2.3.2. Hierbei sind entsprechend den Vorgaben des Landtagsbeschlusses grundsätzlich die vorhandenen Daten (z. B. des Statistischen Bundesamtes) zu verwenden. Zusatzerhebungen sind nicht vorgesehen. Die benötigten Daten sind eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu beschaffen.2.3.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unter Ziffer 2.3.1. genannten aktuellen Daten zu verarbeiten. Im Hinblick auf die Mikrozensusdaten heißt das, dass möglichst die Daten von 2014 zu verwenden sind, die voraussichtlich im Dezember 2015 zur Verfügung stehen. Soweit hierdurch der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, ist dies dem Auftraggeber und dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler schnellstmöglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung, mitzuteilen, damit der Auftraggeber eine Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen kann.2.3.4. Der Vierte Sozialbericht dient auch der kontinuierlichen Fortschreibung der Landessozialberichterstattung. Insoweit ist darauf zu achten, dass grundsätzlich alle statistischen Indikatoren in den Sozialbericht aufzunehmen sind, die im Dritten Sozialbericht verwendet wurden.2.3.5. Es sollen auch Entwicklungen und Veränderungen im zeitlichen Verlauf – ggf. anhand von Zeitreihen – in den einzelnen Themenbereichen/ausgewählten Personengruppen möglichst auf Grundlage von Längsschnittanalysen dargestellt werden. Zudem erfolgt eine Analyse der Ursachen und Wirkungszusammenhänge durch statistische Verfahren, insbes. Korrelationsanalysen (Unter C. Ursachen und Hintergründe – siehe Anlage 2). Dabei sollen auch die sozialen Transferleistungen auf ihre Wirkung hin geprüft werden.2.4. Lebenslagenkonzept/Sozialindikatoren/Wirkungszusammenhänge2.4.1. Die Situationsanalysen enthalten Tatsachendarstellungen. Es ist darauf zu achten, dass Zusammenhänge bzw. Kausalitäten zwischen den verschiedenen Lebenslagen/ausgewählten Personengruppen aufgezeigt werden. Der sog. Lebenslagenansatz umfasst grundsätzlich die Multidimensionalität, d.h. die Überlagerung verschiedener Lebensbereiche, und die Multikausalität (vgl. S. 15 ff. des Material- und Analysebands zur sozialen Lage in Bayern im Ersten Sozialbericht).2.4.2. Einzelne Lebenslagen sind auch anhand von Sozialindikatoren, die lege artis in der Sozialforschung und in anderen Berichten auf Bundes- und Länderebene verwendet werden, darzustellen, so insbesondere auch zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Berichterstattung auf Bundes- und auf Länderebene.2.5. Europa/Bund/Länder-Vergleichbarkeit.In den Situationsanalysen ist – soweit möglich – auch eine vergleichende Darstellung zu anderen europäischen Ländern, zum Bundesgebiet (Gesamt, West/ Ost) sowie den anderen Bundesländern unter Berücksichtigung der Kernindikatoren aufzunehmen.2.6. Gender-Mainstreaming.Bei allen Losen ist auf eine geschlechtersensible Sichtweise (z. B. Sprache, Daten und Analyse) zu achten.2.7. Regionaler Bezug:Bei der Analyse der einzelnen Themenbereiche/ausgewählten Personengruppen sind möglichst regionale Unterschiede (z. B. zwischen strukturschwachen und -starken Gebieten, zwischen Landkreisen/kreisfreien Städten, zwischen Arbeitsagenturbezirken) herauszuarbeiten.2.8. Zeitliche Verläufe sowie gruppenspezifische Besonderheiten (z. B. nach Altersgruppen, Bildungsstand, Familienstand, etc.) sind in jedem Themenbereich/jeder ausgewählten Personengruppe – wo dies möglich ist – herauszuarbeiten.3. Textgestaltung.3.1. Folgende Vorgaben zur Text-/Tabellen- und Grafikgestaltung sind zu beachten:— Alle Inhalte müssen als Microsoft-Word-Dateien geliefert werden. Sämtliche Inhalte, also auch Tabellen und Grafiken, müssen bereits in diesen Dokumenten an richtiger Position eingebettet sein. Die (automatische) Silbentrennung muss hierbei deaktiviert sein.— Alle Microsoft-Word-Dokumente müssen folgenden einheitlichen Standard befolgen: Schriftgröße 11, Schriftart Arial und Zeilenabstand 1,5.— Alle Microsoft-Wordtexte sind barrierefrei zu formatieren. Es ist dabei insbesondere auf eine einheitliche, durchgängige Formatierung zwischen Headlines, Subheadlines und Fließtext zu achten.— Zusätzlich zum Word-Dokument müssen alle Tabellen als Microsoft-Excel-Dateien mit-geliefert werden.— Grafiken, Diagramme, Bayernkarten etc. sollen zusätzlich zum Microsoft-Word-Dokument als offene InDesignoder Illustrator-Dateien (Dateiformate .ai oder .eps) geliefert werden, nicht als geschlossene/auf Ebenen reduzierte Vorlagen. Falls dies ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, dann müssen hochauflösende (mindestens 300 dpi) Dateien der Formate .tiff, .jpg, oder .psd geliefert werden, damit die Grafiken problemlos nachgebaut werden können. Die den Grafiken, Diagrammen, Bayernkarten etc. zu Grunde liegenden Daten sind zusätzlich jeweils im Excel-Format zur Verfügung zu stellen.— Grafiken und Tabellen sind im Sinne der Barrierefreiheit mit Alternativtexten zu versehen.— CorelDraw-Dateien können nicht bearbeitet und daher nicht als vertragsgemäße Leistung angenommen werden. Der Auftragnehmer käme mithin bei Lieferung dieser Dateiformate in Verzug.3.2. Sprachstil:Auf Übersichtlichkeit, gute Lesbarkeit und leichte Verständlichkeit ist zu achten.4. Besondere Vorgaben für die Lose (Zifferangaben beziehen sich auf die beigefügte Schwerpunktübersicht, vgl.Übersicht über die Schwerpunkte – Anlage 2 zum Aufforde-rungsschreiben)4.1. Los 1 „Koordination“:Die Aufgabe „Koordination“ umfasst alle Koordinierungstätigkeiten, die zur Vereinheitlichung des Berichts hinsichtlich Sprache, Datenlage und Methoden notwendig sind, insbesondere:— die Steuerung/Abstimmung der Zusammenarbeit zwischen allen an der Erstellung der Situationsanalysen für den Bericht beteiligten Instituten/Wissenschaftlern und dem Auftraggeber,— im Bedarfsfalle bei Meinungsverschiedenheiten die Vermittlung zwischen den beteiligten Instituten/Wissenschaftlern in Absprache mit dem Auftraggeber,— die Prüfung der Einhaltung sowohl formaler Vorgaben als auch inhaltlicher Vorgaben durch die ggf. beteiligten Institute/Wissenschaftler wie z. B. die Berücksichtigung des Grundsatzes der geschlechtersensiblen Sichtweise, des regionalen Bezugs und des Bund-/Länder-Vergleichs,— dafür zu sorgen, dass die Korrelationen zwischen den Losen/Lebenslagen von allen beteiligten Instituten/Wissenschaftlern, soweit als möglich berücksichtigt und Doppelungen/Überschneidungen vermieden werden,— Für jedes Los ist außerdem grundsätzlich zu berücksichtigen, dass auf Korrelationen und/oder Doppelungen in anderen Lebenslagen/Losen zu achten ist, entsprechende Lösungen/Absprachen von federführende(n)/ koordinierende(n) Institut/Wissenschaftler herbeigeführt werden müssen und entsprechende Hinweise/Verweise vom speziellen in den allgemeinen Teil aufzunehmen sind.4.2. Los 2 „Soziale Lage in Bayern – Bevölkerung und wirtschaftliche Rahmendaten“ umfasst Ziffer A.1.3.„Zusammenhalt/Bürgerschaftliches Engagement“ und Ziffer A.2. „wirtschaftliche Rahmendaten“ und soweit betroffen Ziffer C. Ausgenommen vom Los 2 sind die Ziffern A.2.1. und A.2.2..4.3. Los 3: „Wohnen“ umfasst Ziffer A.3 soweit betroffen Ziffer C.4.4. Los 4 „Familie, Kinder und Jugendliche“ umfasst die Ziffern B.1. und B.2. und soweit betroffen Ziffer C. Ausgenommen vom Los 4 ist die Ziffer B.2.2.2. im Bereich Schulische Bildung.4.5. Los 5 „Erwerbstätige und Arbeitslose“ umfasst Ziffer B.3. und soweit betroffen Ziffer C.4.6. Los 6 „Menschen mit Behinderung“ umfasst Ziffer B.4. und soweit betroffen Ziffer C.4.7. Los 7 „Menschen mit Migrationshintergrund“ umfasst Ziffer B.5. und soweit betroffen Ziffer C.4.8. Los 8 „Ältere Menschen“ umfasst Ziffer B.6. und soweit betroffen Ziffer C.4.9. Los 9 „Frauen und Männer“ umfasst Ziffer B.7. und soweit betroffen Ziffer C.4.10. Los 10 „Wohnungslose“ umfasst Ziffer B.8. und soweit betroffen Ziffer C.5. Zwischenbericht:Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit dem Auftraggeber sowie den anderen Auftragnehmern inklusive des koordinierenden/federführenden Instituts/Wissenschaftlers an ca. 3 ein- bis zweitägigen Tagungen, die vom Auftraggeber in Abstimmung mit dem koordinierenden/federführenden Institut/Wissenschaftler in angemessener Zeit vorher an-gekündigt und einberufen werden, teilzunehmen um dort jeweils einen Zwischenbericht zum aktuellen Sachstand in schriftlicher Form (z. B. pdf- oder ppt-Dateien, die mittels Beamer in der Besprechung allen zugänglich gemacht werden) zu präsentieren, um Koordinierungsangelegenheiten zu erörtern und um losübergreifende Problemstellungen zu besprechen. Die jeweiligen Zwischenberichte sollen insbesondere darauf eingehen, ob und wie die forschungsleitenden Fragestellungen zu beantworten sind, ob die Datengrundlage für die geplanten Analysen ausreichend und gesichert ist und wie er die Einhaltung des Zeitplans sicherstellt.6. Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers nach Abgabe der Situationsanalysen:Beiträge bis zur Einbringung des Vierten Sozialberichts in den Bayerischen Ministerrat bei der weiteren Bearbeitung des Sozialberichts in angemessenem Umfang (zum Beispiel durch weiterführende Auskünfte und Beratung) mitzuwirken. Der Auftragnehmer (Los 1) hat nach der Abgabe der Analysen bis zur Einbringung des vierten Sozialberichts in den Ministerrat Mitwirkungs- und Beratungspflichten, die die Ergänzung der gelieferten Text- und Datenbeiträgen um die Beiträge der Staatsregierung betreffen. Er soll in dieser Zeit die Verzahnung der von ihm gelieferten Beiträge mit Beiträgen der Staatsregierung beratend begleiten. Ein Einwirkungsrecht auf die Textteile der Staatsregierung steht ihm hierbei nicht zu.7. Fristen:Die erste Entwurfsfassung der Situationsanalysen ist dem Auftraggeber bis zum 31.1.2016 abzuliefern. Die endgültige Fassung ist bis zum 31.3.2016 abzuliefern.Weitere Inhalte zu den Schwerpunkten des Vierten Sozialberichts entnehmen Sie bitte unserer Website
www.stmas.bayern.de/wir/vergabe.htm (hier unter Anlage 2).