VOF-Ausschreibung: Prüfung und Betreuung von Ingenieurleistungen an Ingenieurbauwerken der Straßenbauverwaltung im Projekt S21 und NBS

Land Baden-Württemberg, vertreten durch Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr/Referat 43 – Ingen

Die auszuschreibenden Leistungen sind Leistungen die das Referat 43 – Ingenieurbau des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) im Zusammenhang mit der Baumaßnahme S21 und NBS zu erbringen hat. Die jetzt anfallenden Tätigkeiten gehen aufgrund der außergewöhnlich umfangreichen Baumaßnahmen weit über das normale Arbeitspensum des Referates hinaus. Daher sollen diese Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben werden. Diese Vorgehensweise wurde und wird bereits in mehreren Projekten praktiziert.
Das Bahn-Großprojekt Stuttgart-Ulm ist ein im Bau befindliches Verkehrs- und Städtebauprojekt zur Neuordnung des Eisenbahnknotens Stuttgart. Gegenstand des Großprojektes sind der Umbau des Kopfbahnhofes Stuttgart in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof mit Anbindung bis nach Wendlingen (S21) und der Bau einer Neubaustrecke (NBS) von Wendlingen bis Ulm. Das Großprojekt ist in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) aufgeteilt.
Vorhabensträgerin und Bauherr des Projektes ist die DB Netz AG vertreten durch die DB Projekt-Stuttgart-Ulm GmbH (DB PSU).
Im Rahmen des Großprojektes Stuttgart-Ulm werden u. a. Straßenbaumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des RPS durchgeführt. Die Abteilung 4 „Straßenwesen und Verkehr“ des RPS ist im Bereich der BAB A8 insgesamt von folgenden sechs PFA betroffen: 1.3, 1.4, 2.1a, 2.1b, 2.1c, 2.2.
Im Rahmen dieser Maßnahmen obliegen der Straßenbauverwaltung (SBV) – RPS Abt. 4 – umfangreiche Mitwirkungspflichten. Das Referat 43 – Ingenieurbau als Fachreferat arbeitet dabei dem Projektteam S21-NBS Straßenanlagen (PT) im Bereich der konstruktiven Ingenieurbauwerke des RPS zu.
Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei:
Planfeststellungsunterlagen: Prüfung von Planfeststellungsunterlagen in Hinblick auf Berührungspunkte und mögliche Konflikte von Planungen der DB PSU zu bestehenden und geplanten Ingenieurbauwerken der SBV; Erarbeitung von Stellungnahmen zur Erörterung im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren
Vereinbarungen: Prüfung und Überarbeitung der Entwürfe von Vereinbarungen (z. B. Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen) in Hinblick auf Berührungspunkte und mögliche Konflikte von Planungen der DB PSU mit bestehenden Ingenieurbauwerken der SBV.
Beweissicherung: Aufstellung von Tabellen, welche jene Ingenieurbauwerke der SBV enthalten, die im Einflussbereich von Baumaßnahmen der DB PSU liegen; Einstufung der Bauwerke in Gefährdungsklassen; Festlegung von bauwerksspezifischen Beweissicherungs- und Überwachungsmaßnahmen; Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen mit der DB PSU.
Bestandsunterlagen: Bereitstellung von Bestandsunterlagen zu Ingenieurbauwerken der SBV; Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen durch die DB PSU
RAB_ING Entwürfe: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe der DB PSU für Bauwerke in späterer Baulast des RPS.
Planung Ingenieurbauwerke des RPS: Betreuung von Planungsleistungen in Bauherrenfunktion für das RPS für Ingenieurbauwerke (RAB-ING-Entwurf, Ausschreibung, Betreuung Bauausführung – ohne Bauüberwachung) in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros sowohl für die Objektplanung der Ingenieurbauwerke (HOAI § 41 ff.) wie auch der Tragwerksplanung (HOAI § 49 ff).
Prüfung und Genehmigung der Ausführungsplanung der DB PSU. Prüfung und Genehmigung der Ausführungspläne der DB PSU für Bauwerke in späterer Baulast des RPS.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-18 Auftragsbekanntmachung
2015-06-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Menge oder Umfang:
Es ist zunächst eine Beauftragung für die Arbeiten der nächsten ca. 4 Jahre vorgesehen. Über eine Option soll ein Anschlussauftrag ermöglicht werden.Alle Leistungen sind gemäß den jeweils aktuellen Projektvorgaben zu erbringen.Die Erbringung der einzelnen Leistungen hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Deshalb sollen die Leistungen direkt beim RP Stuttgart erbracht werden. Die entsprechenden Arbeitsplätze dafür werden zur Verfügung gestellt.Vom RP Stuttgart wird davon ausgegangen, dass ein Projektleiter zur Verfügung steht, welcher ständiger Ansprechpartner während des gesamten Projektes sein wird. Es wird weiter davon ausgegangen, dass dieser den Großteil der anstehenden Arbeiten übernimmt und durch einen Stellvertreter unterstützt wird, welches zur Erledigung von Aufgaben mit herangezogen werden kann.Der Aufwand für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen wird insgesamt mit einem Vergleichswert einer kontinuierlich besetzten Stelle bei einer Auslastung von 100 % gesehen.500 000
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Gesamtwert des Auftrags: 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 4 – Straßenwesen und Verkehr/Referat 43 – Ingenieurbau
Postanschrift: Ruppmannstraße 21
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-stuttgart.de 🌏
E-Mail: tim.weirich@rps.bwl.de 📧
Telefon: +49 71190414309 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 247-436583
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
a) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung; b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern; c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o. g. Internetseite) vorliegen; d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/Bietergemeinschaften bestimmte Person); e) Eine Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden; f) Im Zuge der bisherigen Planungen waren bereits Dienstleister mit der Erbringung von Leistungen beauftragt. Die Vergabe von solchen Dienstleistungen wird beim RP Stuttgart und auch im Referat 43 bereits mehrfach angewandt. Speziell in dem hier ausgeschriebenen Projekt S21 ist das Büro Rauschning Ingenieurgesellschaft mbH, Stuttgart bereits für das RP Stuttgart tätig. Der laufende Vertrag endet. Die Nachfolge soll durch diese Ausschreibung geklärt werden. Das Büro Rauschning Ingenieurgesellschaft mbH hat aufgrund der bereits durchgeführten Arbeiten eine gewisse Vorkenntnis, die aber durch eine ausführliche und eindeutige Aufgaben- und Projektbeschreibung ausgeglichen werden kann. So werden den ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren ausführliche Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Umfang und Inhalt der durchzuführenden Arbeiten an Beispielen zeigen werden. Dadurch wird diese Vorkenntnis soweit wie irgend möglich ausgeglichen. Das Büro Rauschning Ingenieurgesellschaft mbH wird daher nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen; g) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; h) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; i) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen; j) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3)); k) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben; l) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber/Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Bewerbung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die auszuschreibenden Leistungen sind Leistungen die das Referat 43 – Ingenieurbau des Regierungspräsidiums Stuttgart (RPS) im Zusammenhang mit der Baumaßnahme S21 und NBS zu erbringen hat. Die jetzt anfallenden Tätigkeiten gehen aufgrund der außergewöhnlich umfangreichen Baumaßnahmen weit über das normale Arbeitspensum des Referates hinaus. Daher sollen diese Leistungen an einen externen Dienstleister vergeben werden. Diese Vorgehensweise wurde und wird bereits in mehreren Projekten praktiziert.
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Das Bahn-Großprojekt Stuttgart-Ulm ist ein im Bau befindliches Verkehrs- und Städtebauprojekt zur Neuordnung des Eisenbahnknotens Stuttgart. Gegenstand des Großprojektes sind der Umbau des Kopfbahnhofes Stuttgart in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof mit Anbindung bis nach Wendlingen (S21) und der Bau einer Neubaustrecke (NBS) von Wendlingen bis Ulm. Das Großprojekt ist in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) aufgeteilt.
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Vorhabensträgerin und Bauherr des Projektes ist die DB Netz AG vertreten durch die DB Projekt-Stuttgart-Ulm GmbH (DB PSU).
Im Rahmen des Großprojektes Stuttgart-Ulm werden u. a. Straßenbaumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des RPS durchgeführt. Die Abteilung 4 „Straßenwesen und Verkehr“ des RPS ist im Bereich der BAB A8 insgesamt von folgenden sechs PFA betroffen: 1.3, 1.4, 2.1a, 2.1b, 2.1c, 2.2.
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Im Rahmen dieser Maßnahmen obliegen der Straßenbauverwaltung (SBV) – RPS Abt. 4 – umfangreiche Mitwirkungspflichten. Das Referat 43 – Ingenieurbau als Fachreferat arbeitet dabei dem Projektteam S21-NBS Straßenanlagen (PT) im Bereich der konstruktiven Ingenieurbauwerke des RPS zu.
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Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei:
Planfeststellungsunterlagen: Prüfung von Planfeststellungsunterlagen in Hinblick auf Berührungspunkte und mögliche Konflikte von Planungen der DB PSU zu bestehenden und geplanten Ingenieurbauwerken der SBV; Erarbeitung von Stellungnahmen zur Erörterung im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren
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Vereinbarungen: Prüfung und Überarbeitung der Entwürfe von Vereinbarungen (z. B. Eisenbahnkreuzungsvereinbarungen) in Hinblick auf Berührungspunkte und mögliche Konflikte von Planungen der DB PSU mit bestehenden Ingenieurbauwerken der SBV.
Beweissicherung: Aufstellung von Tabellen, welche jene Ingenieurbauwerke der SBV enthalten, die im Einflussbereich von Baumaßnahmen der DB PSU liegen; Einstufung der Bauwerke in Gefährdungsklassen; Festlegung von bauwerksspezifischen Beweissicherungs- und Überwachungsmaßnahmen; Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen mit der DB PSU.
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Bestandsunterlagen: Bereitstellung von Bestandsunterlagen zu Ingenieurbauwerken der SBV; Betreuung der Nachführung und Erstellung von Bestandsunterlagen durch die DB PSU
RAB_ING Entwürfe: Prüfung und Genehmigung der RAB-ING-Entwürfe der DB PSU für Bauwerke in späterer Baulast des RPS.
Planung Ingenieurbauwerke des RPS: Betreuung von Planungsleistungen in Bauherrenfunktion für das RPS für Ingenieurbauwerke (RAB-ING-Entwurf, Ausschreibung, Betreuung Bauausführung – ohne Bauüberwachung) in Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros sowohl für die Objektplanung der Ingenieurbauwerke (HOAI § 41 ff.) wie auch der Tragwerksplanung (HOAI § 49 ff).
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Prüfung und Genehmigung der Ausführungsplanung der DB PSU. Prüfung und Genehmigung der Ausführungspläne der DB PSU für Bauwerke in späterer Baulast des RPS.
Menge oder Umfang:
Es ist zunächst eine Beauftragung für die Arbeiten der nächsten ca. 4 Jahre vorgesehen. Über eine Option soll ein Anschlussauftrag ermöglicht werden.
Alle Leistungen sind gemäß den jeweils aktuellen Projektvorgaben zu erbringen.
Die Erbringung der einzelnen Leistungen hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Deshalb sollen die Leistungen direkt beim RP Stuttgart erbracht werden. Die entsprechenden Arbeitsplätze dafür werden zur Verfügung gestellt.
Vom RP Stuttgart wird davon ausgegangen, dass ein Projektleiter zur Verfügung steht, welcher ständiger Ansprechpartner während des gesamten Projektes sein wird. Es wird weiter davon ausgegangen, dass dieser den Großteil der anstehenden Arbeiten übernimmt und durch einen Stellvertreter unterstützt wird, welches zur Erledigung von Aufgaben mit herangezogen werden kann.
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Der Aufwand für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen wird insgesamt mit einem Vergleichswert einer kontinuierlich besetzten Stelle bei einer Auslastung von 100 % gesehen.
Beschreibung der Optionen:
Gemäß VOF 2009/§ 3 Vergabeart (4) e) beabsichtigt das RP Stuttgart die Leistungen für weitere 4 Jahre im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den in diesem Verfahren auszuwählenden Auftragnehmer zu vergeben. Die entsprechenden Voraussetzungen liegen vor:
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— Die Wiederholung gleichartiger Leistung ist gegeben. Lediglich einige wenige spezielle Leistungen sind unterschiedlich. Dieser Umfang ist aber untergeordnet. Der Anschlussauftrag ist eine Wiederholung gleichartiger Leistungen aus dem ersten Auftrag.
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— Als Grundentwurf liegen die Planfeststellungsbeschlüsse der verschiedenen Abschnitte vor.
— Die Möglichkeit einer Anschlussbeauftragung wird in der Bekanntmachung des ersten Auftrags, also in dieser Veröffentlichung, hiermit bekannt gegeben.
Rechtzeitig vor Ablauf der festgelegten Frist von 3 Jahren nach Auftragsabschluss des ersten Auftrags werden vom RPS entsprechende Verhandlungen mit dem AN aufgenommen. Dabei kann eine Verhandlung aber auch immer zu dem Ergebnis führen, dass keine Einigung erzielt wird. Deshalb besteht für das RPS keine Verpflichtung den Folgeauftrag an den Auftragnehmer des Erstauftrags vergeben zu müssen. Das RPS wird den Folgeauftrag nur vergeben wenn die Verhandlungen ein für den Auftraggeber zufriedenstellendes Ergebnis erbracht haben. Sollte der AG mit Art und/oder Qualität der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer des ersten Realisierungsabschnittes nicht zufrieden sein, werden die Verhandlungen zu keiner Einigkeit führen und die Folgebeauftragung wird nicht zustande kommen.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 41-3824-NBS / 2383
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: „Transeuropäische Netze für Verkehrsinfrastrukturen“ (TEN-V).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2014) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Bewerbers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen.
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Bewerbungen/Erklärungen die von Personen unterschrieben sind für die ein solcher Nachweis nicht vorliegt werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
b) Falls es sich bei dem Bewerber um einer Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt sind mit den Bewerbungsunterlagen folgende verbindliche gemeinsame Erklärungen aller Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen:
b1) Erklärung über die vorgesehene Rechtsform der Bewerber-/Bietergemeinschaft/b2) Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung/b3) Erklärung über den bevollmächtigten Vertreter/b4) Erklärung über die Aufgabenverteilung innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied): Zur Bearbeitung des Auftrages darf der Auftragnehmer nur Nachunternehmer einsetzen welche dem Auftraggeber bekannt sind und deren Einsatz der AG zugestimmt hat. Aus diesem Grund sind Nachunternehmer vorab zu benennen;
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b) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber mit anderen Unternehmen den Auftrag erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt (VOF 4 (2));
c) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass mindestens 70 % der zu vergebenden Leistungen durch Personal im eigenen Betrieb (bzw. den Betrieben der Bewerber-/Bietergemeinschaft) erbracht werden;
d) Durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen ist nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
e) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (VOF § 2 (3));
f) Die Bewerbung muss eine Erklärung enthalten (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß VOF § 4 (6), VOF § 4 (9) und VgV § 16 bestehen;
g) Abgabe eines Firmen-/Bewerberprofils mit Angaben zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und eventuellen Tochtergesellschaften, Standorten, wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Leistungsspektrum des Bewerbers;
h) Erklärung über den Umsatz (brutto) sowie die jährliche durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers jeweils insgesamt, sowie in Bezug auf die dieser Ausschreibung entsprechenden Dienstleistungen, jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre (VOF 5 (4) c)-(bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise zur fachlichen Eignung durch Nennung von Erfahrungen gemäß den in den Bewertungskriterien genannten Anforderungen durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen von jeweils maximal 2 Projekten des Bewerbers (werden mehr als zwei Projekte angegeben werden nur die ersten beiden gewertet) mit Angaben des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners), Beschreibung der erbrachten Leistungen, Projektbeschreibung, Planungsumfang, Fertigstellungstermin.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2014) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Mio. Euro bei Personenschäden und einer Deckung von 1 500 000 EUR bei sonstigen Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt; d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
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Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bewerbers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung für ein Mitglied aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die AVB-ING werden Vertragsgrundlage: Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (AVB-ING) – Ausgabe 2006 – Fassung 2010 – Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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Die Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg LTMG-BW werden Vertragsbestandteil. Eine entsprechende Eigenerklärung wird im Zuge des Verhandlungsverfahrens abgefragt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dabei muss die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Aus der Projektbeschreibung ist klar zu entnehmen, dass die ausgeschriebene Dienstleistung für die SBV zu einem großen Teil aus der Prüfung und Zusammenarbeit mit der DB PSU und deren Beauftragten besteht. Es gilt also die Interessen der SBV gegenüber der DB PSU (bei Bedarf) durchzusetzen und deren Planungen kritisch zu prüfen. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass hier sehr viel Konflikt- und Gesprächsbedarf besteht. Es muss daher vorgegeben werden, dass der Ersteller der Planung und der Prüfer der Planung bei der SBV nicht vom selben Dienstleister stammen. Sonst würden sich Interessenskonflikte aufgrund der beiden bestehenden Auftragsverhältnisse ergeben. Gefordert wird daher, dass ein Dienstleister der sich auf diese Ausschreibung bewirbt (durch eine Eigenerklärung) nachweisen muss, dass er nicht in die Erstellung von Planungs- oder Antragsunterlagen eingebunden ist welche der Prüfung oder Freigabe durch die SBV im Zuge dieses Projekts bedürfen. Dies gilt für alle Leistungen die von der DB PSU und deren Beauftragten veranlasst sind, aber auch für alle Dienstleistungen Dritter (wie z. B. die Erstellung der Ausführungsplanung im Dienste von beauftragten Baufirmen). Er verpflichtet sich zudem, dass er während der Gesamtlaufzeit der Vereinbarung solche Aufträge nicht annehmen wird. Diese Regelungen beziehen sich auf den Bereich der Maßnahme S21 und NBS im Zuständigkeitsberich des RPS (siehe Projektbeschreibung).
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Leistung ist Ingenieurinnen/Ingenieuren gemäß den Anforderungen im Ingenieurgesetz (IngG) Baden-Württemberg vom 30.3.1971 – zuletzt geändert 17.12.2009 – vorbehalten. VOF § 19 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die vorgesehenen Personen ist im Zuge des Verhandlungsverfahrens vorzulegen (z. B. Eintrag in ein Berufsregister, Diplomzeugnis).
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Leistungsfähigkeit mit 8 %; Fachliche Eignung hinsichtlich: Planung von Stützwänden mit 8 %; Planung Grundwasserwannen mit 10 %; Planung von Brücken (Neubau) mit 11 %; Planung von Brücken (Umbau) mit 11 %; Planung Tunnelbau mit 8 %; Beweissicherung – Bestandsdokumentation mit 6 %; Beweissicherung – Kontrolle während der Bauzeit mit 6 %; Fachtechnische Stellungnahmen als Grundlage für Vereinbarungen nach Eisenbahnkreuzungsverordnung mit 6 %; Planprüfung von Planungen nach RAB-ING mit 13 %; Planprüfungen für Straßenbaulastträger von Ausführungsplanungen zur Freigabe der Ausführung mit 13 %.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Tim Weirich
Name: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Kontaktperson: Thilo Seitz
Telefon: +49 71412423618 📞
E-Mail: seitz@istw.de 📧
Fax: +49 71412423699 📠
URL für weitere Informationen: http://www.vof.istw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.vof.istw.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 41-3824-NBS / 2383
Zusätzliche Informationen
a) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.vof.istw.de frei zugänglich und kostenlos zur Verfügung;
b) Die Möglichkeit gemäß VOF § 5 (3) Erklärungen und Nachweise nachzufordern, wird nicht in Anspruch genommen. Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Nach dem Schlusstermin eingehende Bewerbungen sowie unvollständige Bewerbungen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich lediglich vor nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern;
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c) Die Bewerbung muss in Form des ausgefüllten Bewerbungsbogens (veröffentlicht als bearbeitbares Dokument auf der o. g. Internetseite) vorliegen;
d) Die Bewerbung muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/Bietergemeinschaften bestimmte Person);
e) Eine Erklärung aus der hervorgeht welche Personen die Leistung tatsächlich erbringen werden (VOF § 4 (3)), wird erst im Verhandlungsverfahren gefordert werden;
f) Im Zuge der bisherigen Planungen waren bereits Dienstleister mit der Erbringung von Leistungen beauftragt. Die Vergabe von solchen Dienstleistungen wird beim RP Stuttgart und auch im Referat 43 bereits mehrfach angewandt. Speziell in dem hier ausgeschriebenen Projekt S21 ist das Büro Rauschning Ingenieurgesellschaft mbH, Stuttgart bereits für das RP Stuttgart tätig. Der laufende Vertrag endet. Die Nachfolge soll durch diese Ausschreibung geklärt werden.
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Das Büro Rauschning Ingenieurgesellschaft mbH hat aufgrund der bereits durchgeführten Arbeiten eine gewisse Vorkenntnis, die aber durch eine ausführliche und eindeutige Aufgaben- und Projektbeschreibung ausgeglichen werden kann. So werden den ausgewählten Bietern im Verhandlungsverfahren ausführliche Unterlagen zur Verfügung gestellt, die Umfang und Inhalt der durchzuführenden Arbeiten an Beispielen zeigen werden. Dadurch wird diese Vorkenntnis soweit wie irgend möglich ausgeglichen. Das Büro Rauschning Ingenieurgesellschaft mbH wird daher nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen;
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g) Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
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h) Bewerbungsunterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinaus gehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
i) Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 und auf dem Postweg einzureichen;
j) Die Bewerbungsunterlagen sind mit der vorbereiteten Angebotskennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen (entsprechend VOF § 8 (3));
k) Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
l) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bewerber/Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Bewerbung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe – Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
A) Bewerber die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, werden über die Ablehnung ihrer Bewerbung vor Beginn des Verhandlungsverfahrens schriftlich informiert. Eine weitere Information zum Fortgang des Verfahrens ist nicht vorgesehen;
b) Der Zuschlag wird erst erteilt, nachdem die unterlegenen Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und 15 Kalendertage vergangen sind;
c) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden;
d) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig;
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e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat;
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f) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB);
g) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Quelle: OJS 2014/S 247-436583 (2014-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 663 208,42 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 107-194737
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 247-436583
ABl. S-Ausgabe: 107

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Verfügbarkeit (10)
2. Fachliche Eignung des vorgesehenen Projektteams – Projektleiter (45)
3. Fachliche Eignung des vorgesehenen Projektteams – Stellvertretender Projektleiter (10)
4. Erfahrung des vorgesehenen Projektteams aus mehrfacher erfolgreicher Zusammenarbeit (5)
5. Gesamteindruck (10)
6. Honorar (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-02 📅
Name: Rauschning Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Rosenbergstraße 50/1
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Der Zuschlag wurde erst erteilt, nachdem die alle Bieter schriftlich über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert worden sind und die Informationsfrist gemäß 101a GWB vergangen war;
b) Um eine Korrektur im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden;
c) Wenn für einen Bewerber/Bieter Vergabeverstöße bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und dieser nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung rügt ist ein Nachprüfungsantrag nicht zulässig;
Mehr anzeigen
d) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat;
Mehr anzeigen
e) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB);
f) Ein Nachprüfungsantrag kann nur gestellt werden solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Quelle: OJS 2015/S 107-194737 (2015-06-03)