VOF-Verfahren für städtebauliche Beratungsleistungen und einem ISEK im Stadtgebiet Tittmoning

Stadt Tittmoning

Die Stadt Tittmoning liegt im nordöstlichen Chiemgau, im sog. Rupertiwinkel, der um 1890 für Orte geprägt wurde, die früher zum Erzbistum Salzburg gehörten, am westlichen Hochufer der Salzach. Die Flussmitte bildet heute die Staatsgrenze zu Österreich.
Mit ihren 5 Ortsteilen Tittmoning-Stadt, Asten, Kay, Kirchheim und Törring hat sie derzeit rund 5 800 Einwohner.
Seit dem Jahr 2000 ist die Einwohnerzahl der Stadt Tittmoning leicht rückläufig. Diese Entwicklung wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Die Wirtschaftsstruktur Tittmonings ist vor allem durch das produzierende Gewerbe geprägt. Für diesen Bereich ist in den letzten Jahren ein Anstieg an Beschäftigten zu verzeichnen. Fast dreiviertel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort sind im sekundären Sektor (produzierendes und weiterverarbeitendes Gewerbe) tätig. Aufgrund des Anstieges von Arbeitsplätzen wuchs in den letzten Jahren auch die Zahl der Einpendler nach Tittmoning. Dies führte zu einem ausgeglichenen Pendlersaldo.
Tittmoning ist ein regionaler Ergänzungsbereich zur funktionalen Erweiterung des Stadt- und Umlandbereichs Salzburg. Aufgrund der zunehmenden zentralörtlichen Funktion für Gemeinden in Oberösterreich nimmt Tittmoning höherwertige Funktionen wahr.
Tittmoning hat wie kaum eine andere ostbayerische Stadt sein historisches Stadtbild bewahrt, störende Neubauten im Altstadtbereich wurden vermieden. Das denkmalgeschützte Ensemble Stadt Tittmoning zählt zu den bedeutendsten in Oberbayern und umfasst die Stadtanlage innerhalb der Befestigung des 14. und 15. Jahrhunderts und den darin einbezogenen Burgkomplex südwestlich über der Stadt, außerdem im Nordosten die vorgelagerte Häuserzeile am Gerberberg und die im Flussuferniveau liegenden Häuser der Wasservorstadt.
Für ihre Leistungen in der städtebaulichen Sanierung in den vergangenen Jahrzehnten – insbesondere des Stadtplatzes und der kommunalen Anwesen – wurden der Stadt zahlreiche Preise verliehen.
Die Stadt Tittmoning beabsichtigt nun ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit den Schwerpunkten Gesamtstadt, Teilbereiche Sanierungsgebiete Altstadt und Bereich Soziale Stadt in Auftrag zu geben.
Des Weiteren sollen städtebauliche Beratungsleistungen für einen Zeitraum von 6 Jahren beauftragt werden. Dazu gehören auch als zusätzliche Leistungen Feinuntersuchungen für die Burg.
Als erster Baustein wurde bereits ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept unter besonderer Berücksichtigung des Stadtplatzes mit Beiträgen für das gesamtstädtische integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept 2014 (Wirtschafts- und sozialgeographische Untersuchungen, Verkehrsuntersuchungen, Aufbau Stadtmarketingprozess) mit Abschluss im November 2013 erstellt, das in das Gesamtkonzept integriert werden soll.
Als weitere Grundlagen für die Bearbeitung stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
— Städtebauliche Grobuntersuchung, Vorbereitende Untersuchung – Stadtplatzsanierung/Einzelmaßnahmen,
— Grobuntersuchung – Verflechtung/Gesamtstadt,
— festgelegtes Sanierungsgebiet „Tittmoning – Altstadt I,
— Bereich Soziale Stadt, Handlungskonzept 2010,
— Energienutzungsplan,
— Erweiterter Energienutzungsplan (in Bearbeitung),
— Leerstandsmanagement,
— Gestaltungssatzung,
— Flächennutzungsplan.
Die Stadt Tittmoning ist im Förderprogramm Städte¬baulicher Denkmalschutz und Soziale Stadt aufgenommen. Die Altstadt von Tittmoning ist als Ensemble in die Denkmalliste eingetragen. In der Stadt gibt es 152 Baudenkmäler und mehrere großflächige Bodendenkmäler. Der Erhalt und die Pflege des baukulturellen Erbes sind zentrale Aufgaben bei der Innenstadtentwicklung. Hier setzt eine Vertiefte Städtebaulich-Denkmal pflegerische Untersuchung/das Kommunale Denkmalkonzept an, das ebenso in das ISEK integriert werden soll.
Das vorgeschlagene Untersuchungsgebiet für die denkmalpflegerische Untersuchung entspricht der Ausdehnung des Ensembles Altstadt, einschließlich städtebaulich relevanter Anschlüsse an die Vorstädte und reicht bis zu den Rändern des festgelegten Sanierungsgebietes „Tittmoning – Altstadt I“ der Städtebauförderung. In dem Untersuchungsgebiet befinden sich ca. 200 Anwesen.
Den zum Verhandlungsgespräch ausgewählten Bewerbern wird ein zur Bearbeitung vorgeschlagener Leistungskatalog zur Verfügung gestellt, der modular aufgebaut ist. D. h. aktuell vorhandene Leistungsteile sollen nicht neu und wieder erstellt sondern integriert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-24 Auftragsbekanntmachung
2015-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Tittmoning
Postanschrift: Stadtplatz 1
Postleitzahl: 84529
Postort: Tittmoning

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 208-368697
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
— Bewerbungen sind nur und ausschließlich an die o. g. Kontaktstelle Anhang A zu richten, — formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter Anhang A genannten Kontaktstelle und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei oberprillerarchitekten mit dem jeweiligen Aufdruck eingereicht werden, — Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Der Autraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Tittmoning liegt im nordöstlichen Chiemgau, im sog. Rupertiwinkel, der um 1890 für Orte geprägt wurde, die früher zum Erzbistum Salzburg gehörten, am westlichen Hochufer der Salzach. Die Flussmitte bildet heute die Staatsgrenze zu Österreich.
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Mit ihren 5 Ortsteilen Tittmoning-Stadt, Asten, Kay, Kirchheim und Törring hat sie derzeit rund 5 800 Einwohner.
Seit dem Jahr 2000 ist die Einwohnerzahl der Stadt Tittmoning leicht rückläufig. Diese Entwicklung wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Die Wirtschaftsstruktur Tittmonings ist vor allem durch das produzierende Gewerbe geprägt. Für diesen Bereich ist in den letzten Jahren ein Anstieg an Beschäftigten zu verzeichnen. Fast dreiviertel der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort sind im sekundären Sektor (produzierendes und weiterverarbeitendes Gewerbe) tätig. Aufgrund des Anstieges von Arbeitsplätzen wuchs in den letzten Jahren auch die Zahl der Einpendler nach Tittmoning. Dies führte zu einem ausgeglichenen Pendlersaldo.
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Tittmoning ist ein regionaler Ergänzungsbereich zur funktionalen Erweiterung des Stadt- und Umlandbereichs Salzburg. Aufgrund der zunehmenden zentralörtlichen Funktion für Gemeinden in Oberösterreich nimmt Tittmoning höherwertige Funktionen wahr.
Tittmoning hat wie kaum eine andere ostbayerische Stadt sein historisches Stadtbild bewahrt, störende Neubauten im Altstadtbereich wurden vermieden. Das denkmalgeschützte Ensemble Stadt Tittmoning zählt zu den bedeutendsten in Oberbayern und umfasst die Stadtanlage innerhalb der Befestigung des 14. und 15. Jahrhunderts und den darin einbezogenen Burgkomplex südwestlich über der Stadt, außerdem im Nordosten die vorgelagerte Häuserzeile am Gerberberg und die im Flussuferniveau liegenden Häuser der Wasservorstadt.
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Für ihre Leistungen in der städtebaulichen Sanierung in den vergangenen Jahrzehnten – insbesondere des Stadtplatzes und der kommunalen Anwesen – wurden der Stadt zahlreiche Preise verliehen.
Die Stadt Tittmoning beabsichtigt nun ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit den Schwerpunkten Gesamtstadt, Teilbereiche Sanierungsgebiete Altstadt und Bereich Soziale Stadt in Auftrag zu geben.
Des Weiteren sollen städtebauliche Beratungsleistungen für einen Zeitraum von 6 Jahren beauftragt werden. Dazu gehören auch als zusätzliche Leistungen Feinuntersuchungen für die Burg.
Als erster Baustein wurde bereits ein integriertes Planungs- und Handlungskonzept unter besonderer Berücksichtigung des Stadtplatzes mit Beiträgen für das gesamtstädtische integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept 2014 (Wirtschafts- und sozialgeographische Untersuchungen, Verkehrsuntersuchungen, Aufbau Stadtmarketingprozess) mit Abschluss im November 2013 erstellt, das in das Gesamtkonzept integriert werden soll.
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Als weitere Grundlagen für die Bearbeitung stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
— Städtebauliche Grobuntersuchung, Vorbereitende Untersuchung – Stadtplatzsanierung/Einzelmaßnahmen,
— Grobuntersuchung – Verflechtung/Gesamtstadt,
— festgelegtes Sanierungsgebiet „Tittmoning – Altstadt I,
— Bereich Soziale Stadt, Handlungskonzept 2010,
— Energienutzungsplan,
— Erweiterter Energienutzungsplan (in Bearbeitung),
— Leerstandsmanagement,
— Gestaltungssatzung,
— Flächennutzungsplan.
Die Stadt Tittmoning ist im Förderprogramm Städte¬baulicher Denkmalschutz und Soziale Stadt aufgenommen. Die Altstadt von Tittmoning ist als Ensemble in die Denkmalliste eingetragen. In der Stadt gibt es 152 Baudenkmäler und mehrere großflächige Bodendenkmäler. Der Erhalt und die Pflege des baukulturellen Erbes sind zentrale Aufgaben bei der Innenstadtentwicklung. Hier setzt eine Vertiefte Städtebaulich-Denkmal pflegerische Untersuchung/das Kommunale Denkmalkonzept an, das ebenso in das ISEK integriert werden soll.
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Das vorgeschlagene Untersuchungsgebiet für die denkmalpflegerische Untersuchung entspricht der Ausdehnung des Ensembles Altstadt, einschließlich städtebaulich relevanter Anschlüsse an die Vorstädte und reicht bis zu den Rändern des festgelegten Sanierungsgebietes „Tittmoning – Altstadt I“ der Städtebauförderung. In dem Untersuchungsgebiet befinden sich ca. 200 Anwesen.
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Den zum Verhandlungsgespräch ausgewählten Bewerbern wird ein zur Bearbeitung vorgeschlagener Leistungskatalog zur Verfügung gestellt, der modular aufgebaut ist. D. h. aktuell vorhandene Leistungsteile sollen nicht neu und wieder erstellt sondern integriert werden.
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Dauer: 72 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden abgeschlossen sein. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
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Eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass diese im Auftragsfall bereit ist, eine o. g. Versicherung abzuschließen, oder der Nachweis, dass eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist und dass die Ersatzleistung des Versicherers min. das 2-fache der o. g. Deckungssumme pro Jahr beträgt.
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Die Erklärung oder der Nachweis dürfen nicht älter als 12 Monate sein und müssen der Bewerbung beigelegt werden.
Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften ist eine solche Erklärung oder Nachweis für jedes Mitglied der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften erforderlich.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Beschäftigte gemäß § 5 [5d] VOF.
Die Höchstpunktzahl ist mit 4 beschäftigten technischen Mitarbeitern zu erreichen.
— Auflistung von städtebaulichen Leistungen in den letzten 7 Geschäftsjahren, die mit der Komplexität der gestellten Aufgaben vergleichbar sind.
Folgende Eckdaten sind anzugeben:
— beauftragte Leistungen/Leistungsumfang,
— Fläche/Umgriff,
— Ausführungszeitraum,
— Anschrift des Auftraggebers.
Davon sind mind. 1, maximal 3 Projekte aussagekräftig auf jeweils maximal 8 Din A4 Seiten mit entsprechenden Darstellungen aufzuzeigen, damit die Vergleichbarkeit und die Qualität der Referenzleisungen beurteilbar ist.
Insgesamt dürfen bei den Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften nur max. 3 Referenzen abgegeben werden, hier ist zu benennen welchem Teilnehmer welches Projekt zuzuordnen ist. Bei den Referenzen ist allein die Qualität ausschlaggebend, nicht die Quantität.
Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt und Stadtplaner befugt sind.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Stadtplaner bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht.
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— Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
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— Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Arbeitsgemeinschaften zwischen Architekt und Landschaftsarchitekt werden empfohlen, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/Auslobung erfüllt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-12-05 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Städtebauliche Planungen bzw. Konzepte mit vergleichbarer Komplexität (30)
2. Qualität der eingereichten Referenzleistungen (40)
3. Erfahrungen im Bereich Nachhaltigkeit bei städtebaulichen Planungen oder Konzepten (20)
4. Anzahl Technische Mitarbeiter (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: oberprillerarchitekten
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Postort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Kontaktperson: Frau Elisabeth Roider
Telefon: +49 870291480 📞
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de 📧
Fax: +49 870291339 📠
URL für weitere Informationen: http://www.oberprillerarchitekten.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.oberprillerarchitekten.de/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.oberprillerarchitekten.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Bewerbungen sind nur und ausschließlich an die o. g. Kontaktstelle Anhang A zu richten,
— formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter Anhang A genannten Kontaktstelle und nur per E-Mail angefordert werden. Anfragen, Nachfragen etc. sind schriftlich, per Fax oder per E-Mail, zu stellen. Die Bewerbung selbst muss zwingend in Papierform im verschlossenen Umschlag bei oberprillerarchitekten mit dem jeweiligen Aufdruck eingereicht werden,
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— Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Der Autraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 208-368697 (2014-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 067-120462
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 208-368697
ABl. S-Ausgabe: 67

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Darstellung der Einbindung aller am Projekt Beteiligten (30)
2. Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess (30)
3. Darstellung des Eingehens auf die speziellen Randbedingungen (einschließlich Denkmalschutz) anhand eines Beispiels (21)
4. Arbeitsweise/Methodik (21)
5. Vertragliche Regelungen (36)
6. Gesamteindruck der Präsentation (10)

Auftragsvergabe
Name: PLANKREIS Bäumler und Žagar Architekten und Stadtplaner
Postanschrift: Linprunstraße 54
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2015/S 067-120462 (2015-04-02)