VOF-Verfahren ohne Planung „Erweiterung der Friedrich-Schiller Schule zur Ganztagesgrundschule und Generalsanierung der bestehenden Schule“ in Weinstadt-Großheppach
Die Friedrich-Schiller-Schule wurde 1955 erbaut für Großheppach, die Schule wurde mehrfach umgebaut, auch erweitert, was insbesondere mit der Gründung der Stadt Weinstadt im Jahre 1975 zusammenhängt.
Folgende Baumaßnahmen sind aktenkundig:
— 1968/70 erste Erweiterungspläne.
— 1967 Heizung.
— 1970 Außenrenovierung.
— 1973 Instandsetzung Brunnen.
— 1977 Erweiterungspläne.
— 2013 Einbau einer Holzpelletheizung (als BHKW für Schule, Halle und Kita).
Das Gebäude der Friedrich-Schiller-Schule in Weinstadt-Großheppach hat heute dringenden Erweiterungs- und Sanierungsbedarf. Ziel ist es, unter Einbeziehung des Bestandes eine Gebäudekonzeption für einen 2-zügigen Schulbetrieb zu entwickeln, die den heutigen räumlichen, pädagogischen und gestalterischen Anforderungen entspricht.
Erforderlicher zusätzlicher Raumbedarf für Schulbetrieb als Ganztagesschule (GTS) wird durch bauliche Erweiterungen/einen Neubau geschaffen.
Die Gesamtsumme der Nutzflächen (ohne Verkehrs-, Technik und Konstruktionsfläche) für den 2-zügigen Schulbetrieb beträgt 1 518 m² (Programmfläche).
Die erwarteten Bruttogrundflächen bilden sich gemäß Förderantrag wie folgt ab:
Daten Neubauflügel
Gartenebene 400 m², Eingangsebene 415 m², Obergeschoss 280 m² ergibt folgende Summe 1 095 m².
Daten Bestand
Gartenebene 218 m², Eingangsebene 499 m², Obergeschoss 917 m² ergibt folgende Summe 1 634 m².
Daten Abbruch
Südlicher Gebäudeflügel 434 m².
Diese Flächen entsprechen den Schulbauförderrichtlinien , wurden mit der Schulleitung hergeleitet und auf das geplante pädagogische Konzept hin abgestimmt. Ein Förderantrag wurde 2013 eingereicht und steht zur Genehmigung an.
Die Kosten für die reine Baumaßnahme (ohne Zwischennutzungen, Provisorien, Umzüge o. ä.) sind gedeckelt. Der Kostendeckel für das VOF-Verfahren „Erweiterung der Friedrich-Schiller Schule zur Ganztages Grundschule und Generalsanierung des Bestandes“ beträgt 3,57 Mio. EUR (Kgr. 200-700) inkl. MwSt – Basis September 2013.
Die Realisierung erfolgt bei laufendem Schulbetrieb und erstreckt sich daher über mind. 2 Bauabschnitte unter besonderer Inanspruchnahme der schulfreien Zeit. Um die Belastung des Schulbetriebs durch die Baumaßnahmen zu minimieren, sind im Baustellenmanagement entsprechende Schutzmaßnahmen darzulegen.
Die Stadt erwartet ein Gesamtkonzept, welches in Bau und Betrieb alle Aspekte der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt und wo immer möglich preis- und kostenbewusste Vorschläge integriert – sie steht dabei innovativen Anregungen äußerst aufgeschlossen gegenüber.
Die Stadt Weinstadt legt großen Wert auf ein energiesparendes Gebäude mit niedrigen Bewirtschaftungskosten. Die Energieversorgung erfolgt über eine monovalente Holzpelletanlage im UG der Schule – die Anlage wurde 2013 in Betrieb genommen und versorgt neben der Schule auch die benachbarten städt. Gebäude (Halle und Kita).
Die Hülle des bestehenden Schulgebäudes ist energetisch unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu sanieren.
Bei der Sanierung wird großer Wert auf die aktuellen Anforderungen in Bezug auf Barrierefreiheit, Brandschutz, Schallschutz und Umweltverträglichkeit der einzubauenden Materialien gelegt.
Ziel der Stadt Weinstadt ist es dabei , die folgenden speziellen Anforderungen zu berücksichtigen:
a) Senkung des Verbrauches natürlicher Ressourcen.
b) Einsatz moderner Technologie.
c) Umweltschutz.
d) Soziale Verantwortung.
Für das Projekt wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt und auf dieser Basis ein Antrag auf Gewährung eines Landeszuschusses zur Förderung „Chancen durch Bildung“ im Rahmen der Aufwertung zu einer Ganztagesschule.
Grundlage des Antrages sind Vorentwurfspläne und Berechnungen des Büros D'Inka Scheible Hoffmann Architekten BDA Kelternweg 20 70734 Fellbach. Die Stadt ist gebunden an diese Planung (Fördervorrausetzung) und auch willens diese Planung umzusetzen. Sie sucht daher ein Planungsbüro für die Leistungsphasen 3-9 HOAI.
Neben der Hochbauplanung ist auch die freiraumplanerische Wiederherstellung des unmittelbaren Umfeldes sicherzustellen (u.a. Integration Schulgarten) die freiraumplanerische Begleitung sollte seitens der Planer sichergestellt werden.
Voraussichtlicher Zeitplan:
— Fertigstellung Neubau/Erweiterung Schuljahresbeginn 2015/16.
— Fertigstellung der Sanierung Schuljahresbeginn 2016/17.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-14.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-02-14
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Auftragsbekanntmachung
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