Vollständiger Austausch von 2 Verkehrsfahrtreppen in der U-Bahnstation Konstablerwache der VGF. Demontage und Entsorgung der Altanlagen, Lieferung und Montage von Neuanlagen. Abnahme nach vertragsgemäßer Ausführung der Leistung
In der U-Bahnstationen Konstablerwache, im Zentrum der Stadt Frankfurt am Main, sollen 2014/2015 zwei Verkehrsfahrtreppen vollständig ausgetauscht werden.
Die Maßnahme beinhaltet die Demontage und Entsorgung der Altanlagen, sowie die Lieferung und betriebsfertige Montage der Neuanlagen.
Abnahme nach vertragsgemäßer Ausführung der Leistung.
Losweise Vergabe ist nicht möglich.
Wir behalten uns vor einen Wartungsvertrag abzuschließen:
Wartung während der Gewährleistungszeit (2 Jahre bzw. 5 Jahre);
Station Konstablerwache;
2 Innentreppen (FT29, FT30);
Beschreibung der anzubietenden Fahrtreppen, Inventarnummer KW 29 und KW 30, Innentreppen (Stichpunktte);
Förderhöhe: 6,47 m;
Stufentiefe: 400 mm;
Stufenbreite 1 000 mm;
Steigungswinkel: 35,0°;
Fördergeschwindigkeit: 0,5 m/s;
Stromart: Drehstrom 400V 50Hz;
Förderrichtung im Dauerbetrieb: nach Wahl des AG;
Förderrichtung im Stand-By-Betrieb: nach Wahl des AG;
Die Schaltschränke für die elektrische Steuerungen sind in die vorhandenen Nischen einzubauen.
Automatische Wiederbereitschaftsschaltung.
Grundsätzliches.
Alle Arbeiten und Leistungen sind vom AN in fachmännischer Weise und nach den neuesten, erprobten technischen Methoden durchzuführen.
Der AN ist in jedem Falle vor Angebotsabgabe verpflichtet, sämtliche Maße, Massen und Leistungen eigenverantwortlich genauestens zu überprüfen, sich nach Terminabsprache mit den örtlichen Verhältnissen der Baustelle vertraut zu machen und sich über den Umfang der geforderten Leistungen zu informieren. Dazu gehören Lage und Beschaffenheit der Baustelle, Anfahrwege und Lagermöglichkeiten an Ort und Stelle. Ein Nachweis zur Einhaltung der Brückenklassen während der Montage der Außenfahrtreppen ist erforderlich. Die Einbaumaße sind vom AN zu überprüfen um alle Erschwernisse, die beim Einbringen der Fahrtreppen entstehen, zu berücksichtigen und die Kosten in die Transport- und Montagekosten einzukalkulieren. Vorhandene Deckenösen werden zur Montage nicht zugelassen. Zur Lastaufnahme an den Decken sind Montageplatten vorzusehen, hierzu ist ein prüffähiger statischer Nachweis mit Darstellung der auftretenden Lastzustände einzureichen. Die Zulässige Belastbarkeit je Deckenhaken beträgt max. 100 kN. Die Verkehrslast für Treppen und Bahnsteigplatten beträgt p = 5kN/m², für alle übrigen Fußgängerbereiche und Betriebsräume p = 10kN/m².
Der AN ist mit seinen Fahrtreppenmaßen absolut an die örtlichen Gegebenheiten gebunden.
Die Auflagerkräfte der jeweils auszutauschenden Fahrtreppen dürfen nicht überschritten werden.
Die entsprechenden prüffähigen statischen Nachweise über die Standsicherheit müssen vom AN auf dessen Kosten erbracht werden.
Konstruktionszeichnungen eines Fahrtreppengerüstes (Typenzeichnung) für die Förderhöhe mit Lastangaben und statischer Berechnung (Standfestigkeitsnachweis) sind im Auftragsfall abzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-08-14
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Auftragsbekanntmachung
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2014-12-19
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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