Das Bundesarchiv muss seine bestehende WAN-Vernetzung neu ausschreiben, da der akteulle Vertrag zum 31.10.2014 regulär endet. Bei einem Anbieterwechsel ist aus Gründen der Migration der Vertragsbeginn der 01.10.2014. Zwischen der Hauptdienststelle, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz und den nachstehend aufgeführten Standorten, wird je eine Datenverbindung aufgebaut. Für diese Verbindungen gilt eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 %. Die Übergabeschnittstelle ist Ethernet: - Bundesarchiv, Dr. Franz Str. 1, 95445 Bayreuth, Bandbreite 10 Mbit - Bundesarchiv, Schorndorfer Straße 58, 71638 Ludwigsburg, Bandbreite 10 Mbit - Bundesarchiv, Herrenstraße 18, 76437 Rastatt, Bandbreite 10 Mbit - Bundesarchiv, Bundesgrenzschutzstraße 100, 53757 St. Augustin, Bandbreite 20 Mbit - Bundesarchiv, Finckensteinallee 63, 12205 Berlin, Bandbreite 150 Mbit - Bundesarchiv, Wiesentalstraße 10, 79115 Freiburg, Bandbreite 20 Mbit Zwischen der Dienststelle Finckensteinallee 63, 12205 Berlin und den nachstehend aufgeführten Standorten wird je eine Datenverbindung aufgebaut. Für diese Verbindungen gilt eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 %. Die Übergabeschnittstelle ist Ethernet: - Bundesarchiv, Fürstenwalder Allee 401, 12589 Berlin, Bandbreite 5 Mbit - Bundesarchiv, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, Bandbreite 50 Mbit - Bundesarchiv, Lindenallee 55-57, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten, Bandbreite 50 Mbit Service: Störungsannahme zeitlich: 365 Tage / 24 Stunden Störungsannahme Medium: Per Telefon oder E-Mail Servicebereitschaft des Auftragnehmers: 365 Tage / 24 Stunden Reaktionszeit des Auftragnehmers: 1 Stunde während den Geschäftszeiten des Bundesarchivs an Werktagen: Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstags von 06.00 Uhr bis 13.00 Uhr Reaktionszeit außerhalb der Geschäftszeit: Innerhalb von 1 Stunde nächster Werktag Maximale Entstörzeit: 8 Stunden - Ist der Zutritt zur Liegenschaft außerhalb der Geschäftszeiten erforderlich, ist dies nur nach Rücksprache möglich. Wenn der Zutritt nicht gewährt werden kann, verlängert sich die maximale Entstörzeit bis zur Zutrittsgewährung. Zwischenmeldung: alle 2 Stunden innerhalb der Geschäftszeit Störungsende: Dienst in Betrieb Rückmeldung nach Ende der Störung: Ja - Paketlaufzeiten: < 30 ms (end-to-end) - Paketverlust: < 0,05% je Verbindung - Voice-over-IP Fähigkeiten (QoS) - Unterstützung verschlüsselter Verbindungen für IP-Sec Tunnel - Die Daten dürfen nur innerhalb Deutschland geroutet werden - Die Daten dürfen nicht über Internet übertragen werden
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernnetzdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernnetzdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesarchiv
Postanschrift: Potsdamer Straße 1
Postleitzahl: 56075
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesarchiv.de🌏
E-Mail: beschaffung@bundesarchiv.de📧
Telefon: +49 261505462📞
Fax: +49 261505226 📠
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf das Offene Verfahren. Die Ausschreibungsunterlagen können unter der Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse: beschaffung@bundesarchiv.de angefordert werden.
Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.05.2014 (Ende Eingang Bieterfragen) bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündlich/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) oder Fax zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1) angegebenen Stelle.
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf das Offene Verfahren. Die Ausschreibungsunterlagen können unter der Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse: beschaffung@bundesarchiv.de angefordert werden.
Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.05.2014 (Ende Eingang Bieterfragen) bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündlich/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) oder Fax zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1) angegebenen Stelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesarchiv muss seine bestehende WAN-Vernetzung neu ausschreiben, da der akteulle Vertrag zum 31.10.2014 regulär endet. Bei einem Anbieterwechsel ist aus Gründen der Migration der Vertragsbeginn der 01.10.2014.
Zwischen der Hauptdienststelle, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz und den nachstehend aufgeführten Standorten, wird je eine Datenverbindung aufgebaut. Für diese Verbindungen gilt eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 %. Die Übergabeschnittstelle ist Ethernet:
Zwischen der Hauptdienststelle, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz und den nachstehend aufgeführten Standorten, wird je eine Datenverbindung aufgebaut. Für diese Verbindungen gilt eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 %. Die Übergabeschnittstelle ist Ethernet:
- Bundesarchiv, Dr. Franz Str. 1, 95445 Bayreuth, Bandbreite 10 Mbit
- Bundesarchiv, Schorndorfer Straße 58, 71638 Ludwigsburg, Bandbreite 10 Mbit
Zwischen der Dienststelle Finckensteinallee 63, 12205 Berlin und den nachstehend aufgeführten Standorten wird je eine Datenverbindung aufgebaut. Für diese Verbindungen gilt eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 %. Die Übergabeschnittstelle ist Ethernet:
Zwischen der Dienststelle Finckensteinallee 63, 12205 Berlin und den nachstehend aufgeführten Standorten wird je eine Datenverbindung aufgebaut. Für diese Verbindungen gilt eine Verfügbarkeit von mindestens 99,5 %. Die Übergabeschnittstelle ist Ethernet:
Servicebereitschaft des Auftragnehmers: 365 Tage / 24 Stunden
Reaktionszeit des Auftragnehmers:
1 Stunde während den Geschäftszeiten des Bundesarchivs an Werktagen:
Montag bis Freitag von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr Samstags von 06.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Reaktionszeit außerhalb der Geschäftszeit:
Innerhalb von 1 Stunde nächster Werktag
Maximale Entstörzeit:
8 Stunden - Ist der Zutritt zur Liegenschaft außerhalb der Geschäftszeiten erforderlich, ist dies nur nach Rücksprache möglich. Wenn der Zutritt nicht gewährt werden kann, verlängert sich die maximale Entstörzeit bis zur Zutrittsgewährung.
Zwischenmeldung:
alle 2 Stunden innerhalb der Geschäftszeit
Störungsende:
Dienst in Betrieb
Rückmeldung nach Ende der Störung:
Ja
- Paketlaufzeiten: < 30 ms (end-to-end)
- Paketverlust: < 0,05% je Verbindung
- Voice-over-IP Fähigkeiten (QoS)
- Unterstützung verschlüsselter Verbindungen für IP-Sec Tunnel
- Die Daten dürfen nur innerhalb Deutschland geroutet werden
- Die Daten dürfen nicht über Internet übertragen werden
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Z 5 05045/20-BA.9652/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: alle Dienststellen des Bundesarchivs
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis:
Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betroffene Unternehmen vorzulegen.
Folgende Erklärungen sind einzureichen:
- Kopie der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Ausschlusskriterium
- Unternehmensdarstellung (max. 2 Seiten) insbesondere unter Nennung von Gesellschaftsform, Standort(e), Unternehmensstruktur, Ansprechpartner(Innen sowie mit einer Darstellung der Kernkompetenzen/Geschäftsfelder und des Leistungsportfolios. Ausschlusskriterium
- Unternehmensdarstellung (max. 2 Seiten) insbesondere unter Nennung von Gesellschaftsform, Standort(e), Unternehmensstruktur, Ansprechpartner(Innen sowie mit einer Darstellung der Kernkompetenzen/Geschäftsfelder und des Leistungsportfolios. Ausschlusskriterium
Bitte reichen Sie folgende Eigenerklärung ein. - Ausschlusskriterium
„Wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt."
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt."
Bitte reichen Sie folgende Eigenerklärung ein.- Ausschlusskriterium
a) „Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.“
b) - dass wir uns nicht in Liquidation befinden.“
c) - dass wir keine Verfehlung begannen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.“
d) - dass wir die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben.“
e) - dass wir im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Eignung abgegeben haben.“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (jährlich aufgeschlüsselt)
Mindeststandards:
Summe aller Umsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
3,5 Mio. EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Bis zu sechs Referenz aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit vergleichbaren Leistungen zu der hier ausgeschriebenen Leistung. Bietergemeinschaften können den Nachweis über entsprechende Referenzen gemeinschaftlich erbringen. Vom Nachunternehmer sind die Referenznachweise für den Teilbereich der Leistung vorzulegen, für den der Nachunternehmer benannt wurde. Bitte benennen Sie einen Ansprechpartner beim Referenzkunden für entsprechende Auskünfte des damaligen Auftragsgebers. Die Ansprechpartner müssen bereit sein entsprechende Auskünfte zu erteilen.
1) Bis zu sechs Referenz aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre mit vergleichbaren Leistungen zu der hier ausgeschriebenen Leistung. Bietergemeinschaften können den Nachweis über entsprechende Referenzen gemeinschaftlich erbringen. Vom Nachunternehmer sind die Referenznachweise für den Teilbereich der Leistung vorzulegen, für den der Nachunternehmer benannt wurde. Bitte benennen Sie einen Ansprechpartner beim Referenzkunden für entsprechende Auskünfte des damaligen Auftragsgebers. Die Ansprechpartner müssen bereit sein entsprechende Auskünfte zu erteilen.
2) Leistungsfähigkeit im IP-Backbone in Gbits/s im Kernnetz
3) Verfügbarkeit des IP-Backbone im Jahresmittel
4) Bitte benennen Sie den vorgesehenen Projektleiter und seinen Stellvertreter, der für die Bereitstellung des WAN-Netzwerkes verantwortlich ist. Beschreiben Sie bitte die Qualifikaitonsprofile der Mitarbeiter.
5) Beschreiben Sie bitte die Qualifikationsprofile der Mitarbeiter, die für den technischen Support und Störungsbehebung während des Betriebes des WAN-Netzwerkes zuständig sind. Maximal 5 Mitarbeiter.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundesarchivs, siehe www.bundesarchiv.de
Allgemeine Vertragsbedingungen für Ausführungen von Leistungen (VOL/B) u.a.: www.bmwi.de
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen - EVB-IT- Dienstleistung, siehe www.cio.bund.de
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zu gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter III.2.1 und III2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zu gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Der Auftraggeber erwartet auch im Fall einer Bietergemeinschaft die geschlossene Erbringung der Leistung aus einer Hand. Die unter III.2.1 und III2.2 geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Carmen Müller
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z 5 05045/20-BA.9652/14
Zusätzliche Informationen
Diese Bekanntmachung bezieht sich auf das Offene Verfahren. Die Ausschreibungsunterlagen können unter der Ziffer I.1) angegebenen E-Mail-Adresse: beschaffung@bundesarchiv.de angefordert werden.
Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.05.2014 (Ende Eingang Bieterfragen) bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündlich/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) oder Fax zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1) angegebenen Stelle.
Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.05.2014 (Ende Eingang Bieterfragen) bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündlich/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) oder Fax zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1) angegebenen Stelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberüht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberüht.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesarchiv geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesarchiv.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesarchiv geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesarchiv.
Quelle: OJS 2014/S 086-150467 (2014-04-30)
Ergänzende Angaben (2014-05-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Z 505045/20-BA.9652/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle Dienststellen des Bundesarchivs.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-28 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Französische Straße 33
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 91-159517