Wärmedämmverbundsystem-Arbeiten 4.BA

Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis

Ca. 750 qm Wärmedämmverbundsystem B1.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wärmedämmarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wärmedämmarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Telefon: +49 61922010 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 063-106530
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref.: 4065/202. nachr. V-Nr/AKZ: 14-016.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Ca. 750 qm Wärmedämmverbundsystem B1.
Referenznummer: 14-016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bürgermeister Lauck Str.24, 65439 Flörsheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungssicherheit: 5 % der Auftragssumme;
Gewährleistungssicherheit: 3 % der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen gem. VOB/B und EVM (B) ZVB des VHB.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck, Kassenzeichen 14-016
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-13 📅
Öffnungsort: 3100
Ort des Eröffnungstermins: 3100
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis
Postanschrift: Am Kreishaus 1 - 5
Kontaktperson: H. Schneider
Telefon: +49 61922011363 📞
E-Mail: markus.schneider@mtk.org 📧
Fax: +49 61922011720 📠
Kontaktperson: Submissionsstelle Amt 63

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-06-30 📅
Datum des Endes: 2014-07-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14-016
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref.: 4065/202.
nachr. V-Nr/AKZ: 14-016.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 063-106530 (2014-03-26)
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