Bewerber, die in den letzten 12 Monaten die geforderten Nachweise (Unterlagen zum Unternehmen) mit einem Teilnahmeantrag zu einem ähnlichen Ausschreibungsverfahren an die angegebene Adresse eingeschickt haben, sollen diese, falls keine Änderung eingetreten ist und keine gesonderte Aufforderung erfolgt, nicht erneut einreichen.