Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrages über eine Festlaufzeit von 2 Jahren ab dem 1.1.2015 betreffend die Wartung des CT SOMATOM Definition AS (Hersteller: Siemens) entsprechend sämtlichen gesetzlichen Anforderungen (insbesondere der Medizinproduktebetreiberverordnung sowie aller sondtigen Bestimmungen des Medizinprodukterechts) beim Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Die Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-11.
Auftragsbekanntmachung (2014-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von chirurgischen Einrichtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von chirurgischen Einrichtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: UKM Infrastruktur Management GmbH
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1/Gebäude D5
Postleitzahl: 48149
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.ukm-im.de🌏
E-Mail: celine.beulting@ukmuenster.de📧
Telefon: +49 2518348868📞
Fax: +49 2518348766 📠
(1) Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Bieteranfragen etc. sind ausschließlich in Textform per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Von telefonischen Anfragen ist abzusehen. Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich und ohne Bedeutung.
(3) Enthält die Bekanntmachung oder erhalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform per E-Mail darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen.
(4) Fragen können bis zum 20.10.2014 an die Kontaktstelle des Auftraggebers in Textform per E-Mail gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich in Textform (per E-Mail). Alle Bieter haben der Kontaktstelle des Auftraggebers daher rechtzeitig bei Abforderung der Vergabeunterlagen eine E-Mail Adresse zur Durchführung sämtlicher Korrespondenz dieses Vergabeverfahrens mitzuteilen. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(1) Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Bieteranfragen etc. sind ausschließlich in Textform per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Von telefonischen Anfragen ist abzusehen. Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich und ohne Bedeutung.
(3) Enthält die Bekanntmachung oder erhalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform per E-Mail darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen.
(4) Fragen können bis zum 20.10.2014 an die Kontaktstelle des Auftraggebers in Textform per E-Mail gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich in Textform (per E-Mail). Alle Bieter haben der Kontaktstelle des Auftraggebers daher rechtzeitig bei Abforderung der Vergabeunterlagen eine E-Mail Adresse zur Durchführung sämtlicher Korrespondenz dieses Vergabeverfahrens mitzuteilen. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrages über eine Festlaufzeit von 2 Jahren ab dem 1.1.2015 betreffend die Wartung des CT SOMATOM Definition AS (Hersteller: Siemens) entsprechend sämtlichen gesetzlichen Anforderungen (insbesondere der Medizinproduktebetreiberverordnung sowie aller sondtigen Bestimmungen des Medizinprodukterechts) beim Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Vergabegegenstand ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrages über eine Festlaufzeit von 2 Jahren ab dem 1.1.2015 betreffend die Wartung des CT SOMATOM Definition AS (Hersteller: Siemens) entsprechend sämtlichen gesetzlichen Anforderungen (insbesondere der Medizinproduktebetreiberverordnung sowie aller sondtigen Bestimmungen des Medizinprodukterechts) beim Auftraggeber. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird.
Die Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen (Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen) zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen: Automatische Vertragsverlängerung bei Kündigungsverzicht.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: UKM IM MT 0140
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft (Bieterdarstellung) mit Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift), der ggf. erfolgenden Einbindung von Nachunternehmern (jeweils mit Verpflichtungserklärung gemäß § 7 EG Absatz (9) Satz 2 VOL/A) und im Falle einer Bietergemeinschaft (Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zu weiteren Einzelheiten der Zusammensetzung und Vertretungsmacht). Die Darstellung soll darüber hinaus Angaben zur Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, zum Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit und zu Erfahrungen mit vergleichbaren Ausschreibungen enthalten.
(1) Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft (Bieterdarstellung) mit Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift), der ggf. erfolgenden Einbindung von Nachunternehmern (jeweils mit Verpflichtungserklärung gemäß § 7 EG Absatz (9) Satz 2 VOL/A) und im Falle einer Bietergemeinschaft (Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zu weiteren Einzelheiten der Zusammensetzung und Vertretungsmacht). Die Darstellung soll darüber hinaus Angaben zur Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, zum Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit und zu Erfahrungen mit vergleichbaren Ausschreibungen enthalten.
(2) Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug des Herkunftslandes (z. B. in Form eines Internet-Ausdrucks mit Datumsangabe) zum Nachweis der Vertretungsmacht; nicht älter als drei Monate.
(3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (siehe Formblatt in den Vergabe- und Vertragsunterlagen): Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:
(3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (siehe Formblatt in den Vergabe- und Vertragsunterlagen): Mir ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Ich versichere hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:
— Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung,
— Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventionsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung,
— das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
— das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahe stehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u. a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten. Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung.
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u. a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten. Ein Eintrag in das Vergaberegister kann unabhängig von einem Vergabeausschluss auch erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG) vorliegen. Danach liegt eine Verfehlung vor, wenn durch eine natürliche Person im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung.
1. Straftaten nach §§ 331-335, 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung,
1. Straftaten nach §§ 331-335, 261 (Geldwäsche, Verschleierung illegalen Vermögens), 263 (Betrug), 264 (Subventionsbetrug), 265 b (Kreditbetrug), 266 (Untreue), 266 a (Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt), 298 (illegale Absprachen bei Ausschreibungen), 299 (Bestechung/Bestechlichkeit), 108e (Abgeordnetenbestechung) StGB und nach § 370 der Abgabenordnung,
2. Nach §§ 19, 20, 20 a und 22 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen,
3. Verstöße gegen § 81 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere nach § 14 GWB durch Preisabsprachen und Absprachen über die Teilnahme am Wettbewerb,
4. Verstöße gegen § 16 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) oder nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind.
5. Verstöße, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) oder nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz führen können oder geführt haben, von Bedeutung, insbesondere in Bezug auf die Art und Weise der Begehung oder den Umfang des materiellen oder immateriellen Schadens, begangen worden sind.
Ein Eintrag erfolgt bei einer Verfehlung im Sinne des Absatzes 1,
1. bei Zulassung der Anklage,
2. bei strafrechtlicher Verurteilung,
3. bei Erlass eines Strafbefehls,
4. bei Einstellung des Strafverfahrens nach § 153 a Strafprozessordnung (StPO),
5. nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids.
6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht. Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
6. für die Dauer der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage bei der meldenden Stelle kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht, und die Ermittlungs- bzw. die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde den Ermittlungszweck nicht gefährdet sieht. Mir ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
(4) Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG – NRW (siehe Formblatt in den Vergabe- und Vertragsunterlagen): Hiermit erklären wir, dass die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 TVgG – NRW nicht vorliegen:
Kein nachweislicher Verstoß gegen die Verpflichtung
— aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG – NRW,
— aus § 9 Abs. 1 Satz 1 TVgG – NRW.
(5) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Formblatt in den Vergabe- und Vertragsunterlagen): Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn
(5) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Formblatt in den Vergabe- und Vertragsunterlagen): Mir ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Wettbewerb als Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden kann, wenn
a) über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) es sich in Liquidation befindet,
c) es nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) es im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Ich versichere hiermit, dass keine zuvor genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Ich verpflichte mich, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Unterbeauftragung vorzulegen.
(6) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben TVgG – NRW (siehe Formblatt in den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
(7) Eigenerklärung zu einem etwaigen Eintrag im Gewerbezentralregister: Hiermit erkläre/erklären ich/wir, dass weder für den Bieter noch für ein Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Eintrag in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) vorliegt. Darüber hinaus erkläre/erklären ich/wir, dass auch für keine geschäftsführende natürliche Person des Bieters oder eines Mitgliedes einer Bietergemeinschaft ein Eintrag in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) vorliegt.
(7) Eigenerklärung zu einem etwaigen Eintrag im Gewerbezentralregister: Hiermit erkläre/erklären ich/wir, dass weder für den Bieter noch für ein Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Eintrag in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) vorliegt. Darüber hinaus erkläre/erklären ich/wir, dass auch für keine geschäftsführende natürliche Person des Bieters oder eines Mitgliedes einer Bietergemeinschaft ein Eintrag in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(8) Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Wartungsleistungen im Medizinproduktebereich. Soweit sich der Bieter für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Dritten im Wege der Eignungsleihe beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(8) Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Wartungsleistungen im Medizinproduktebereich. Soweit sich der Bieter für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Dritten im Wege der Eignungsleihe beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgibt.
(9) Eigenerklärung zum Versicherungsumfang: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden oder Nachweis des Bestehens und der Höhe einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice) (Mindestdeckungssumme: 2 500 000).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(9) Eigenerklärung zum Versicherungsumfang: Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden oder Nachweis des Bestehens und der Höhe einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice) (Mindestdeckungssumme: 2 500 000).
Mindeststandards: Siehe die vorstehenden Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(10) Nachweis über mindestens drei vergleichbare Referenzleistungen (Wartung von vergleichbaren CT-Geräten), die innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre abgeschlossen wurden oder bereits seit mindestens einem Jahr bestehen. Der Nachweis soll jeweils folgende Angaben enthalten: Beschreibung des Auftragsgegenstands zum Nachweis der Vergleichbarkeit, Angabe der Auftragssumme, Angabe des Ausführungszeitraums sowie Angabe des (erreichbaren) Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer).
(10) Nachweis über mindestens drei vergleichbare Referenzleistungen (Wartung von vergleichbaren CT-Geräten), die innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre abgeschlossen wurden oder bereits seit mindestens einem Jahr bestehen. Der Nachweis soll jeweils folgende Angaben enthalten: Beschreibung des Auftragsgegenstands zum Nachweis der Vergleichbarkeit, Angabe der Auftragssumme, Angabe des Ausführungszeitraums sowie Angabe des (erreichbaren) Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Nein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit dem Angebot akzeptiert der Bieter die landesrechtlich vorgegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Frauenförderung) und – soweit einschlägig – zu den ILO-Kernarbeitsnormen und gibt die entsprechend den landesrechtlichen Anforderungen geschuldeten Eigenerklärungen als Bedingungen an die Auftragsausführung ab.
Mit dem Angebot akzeptiert der Bieter die landesrechtlich vorgegebenen Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Frauenförderung) und – soweit einschlägig – zu den ILO-Kernarbeitsnormen und gibt die entsprechend den landesrechtlichen Anforderungen geschuldeten Eigenerklärungen als Bedingungen an die Auftragsausführung ab.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Sämtliche Angebotsbestandteile sind in deutscher Sprache einzureichen. Anderenfalls werden diese nicht berücksichtigt.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: UKM Infrastruktur Management GmbH
Frau Céline Beulting
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: UKM IM MT 0140
Zusätzliche Informationen
(1) Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Bieteranfragen etc. sind ausschließlich in Textform per E-Mail an die Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten. Von telefonischen Anfragen ist abzusehen. Telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich und ohne Bedeutung.
(3) Enthält die Bekanntmachung oder erhalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform per E-Mail darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen.
(3) Enthält die Bekanntmachung oder erhalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder in Textform per E-Mail darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen.
(4) Fragen können bis zum 20.10.2014 an die Kontaktstelle des Auftraggebers in Textform per E-Mail gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich in Textform (per E-Mail). Alle Bieter haben der Kontaktstelle des Auftraggebers daher rechtzeitig bei Abforderung der Vergabeunterlagen eine E-Mail Adresse zur Durchführung sämtlicher Korrespondenz dieses Vergabeverfahrens mitzuteilen. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(4) Fragen können bis zum 20.10.2014 an die Kontaktstelle des Auftraggebers in Textform per E-Mail gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich in Textform (per E-Mail). Alle Bieter haben der Kontaktstelle des Auftraggebers daher rechtzeitig bei Abforderung der Vergabeunterlagen eine E-Mail Adresse zur Durchführung sämtlicher Korrespondenz dieses Vergabeverfahrens mitzuteilen. Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber erhoben werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber erhoben werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.