Wartung von Druckern, Faxgeräten, Scannern und Personal Computern inklusive Zubehör

Deutscher Bundestag -Verwaltung-

Der Deutsche Bundestag (Auftraggeberin) setzt für die verschiedenen Nutzergruppen, wie Abgeordnete und Mitarbeiter der Verwaltung, unter anderem Drucker, Faxgeräte, Scanner, Personal Computer und Laptops ein. Die Wartung dieser Geräte liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin, welche mit eigenen technischen Mitarbeitern und in eigenen Werkstätten erforderliche Wartungsmaßnahmen durchführt.
Aufgrund der Vielzahl der Endgeräte und Endgerätetypen vergibt die Auftraggeberin einen Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen bei der Wartung von Druckern (Laser- und Tintenstrahldrucker, Multifunktionslaserdrucker), Faxgeräten (Laser- und Tintenstrahlfaxgeräte), Scannern, Personal Computern (PC), Laptops, Tastaturen und Pointing Devices (mouse). Die vertragsgegenständlichen Arbeiten sind auf Anforderung der Auftraggeberin durchzuführen. Der Deutsche Bundestag verwendet in seinen Druckern und Faxgeräten nicht ausschließlich Originalprodukte, sondern auch kompatible Toner und Refill-Tintenpatronen.
Die zu betreuenden Geräte befinden sich in allen Liegenschaften des Deutschen Bundestages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-04 Auftragsbekanntmachung
2014-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Büromaschinen
Menge oder Umfang:
Aktuell werden im Deutschen Bundestag die nachfolgend genannten Gerätetypen eingesetzt.— 125 Tintenstrahlfaxgeräte und Tintenstrahldrucker,— 1 935 Laserfaxgeräte,— 4 555 Laserdrucker,— 89 Farblaserdrucker,— 260 Scanner,— 12 Thermo-Transferdrucker,— 5 200 Personal Computer,— 1 600 Laptops,— 5 200 Monitore,— 5 200 Tastaturen,,— 5 200 Pointing Devices „mouse“.Der geschätzte Umfang der durchzuführenden Wartungsmaßnahmen an den oben genannten Gerätetypen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Da die in der Leistungsbeschreibung benannten Mengenangaben auf den Erfahrungen der Vorjahre basieren, handelt es sich hierbei nur um unverbindliche Kalkulationswerte für die Angebotserstellung. Es besteht kein Recht auf eine Mindestbeauftragung. Die Abrechnung erfolgt zu den tatsächlich abgerufenen Mengen und den vom AN angebotenen Preisen.Die Leistungserbringung fällt nicht gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt an.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Büromaschinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag -Verwaltung-
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 172-305156
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 7.10.2014 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Bundestag (Auftraggeberin) setzt für die verschiedenen Nutzergruppen, wie Abgeordnete und Mitarbeiter der Verwaltung, unter anderem Drucker, Faxgeräte, Scanner, Personal Computer und Laptops ein. Die Wartung dieser Geräte liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin, welche mit eigenen technischen Mitarbeitern und in eigenen Werkstätten erforderliche Wartungsmaßnahmen durchführt.
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Aufgrund der Vielzahl der Endgeräte und Endgerätetypen vergibt die Auftraggeberin einen Rahmenvertrag über externe Unterstützungsleistungen bei der Wartung von Druckern (Laser- und Tintenstrahldrucker, Multifunktionslaserdrucker), Faxgeräten (Laser- und Tintenstrahlfaxgeräte), Scannern, Personal Computern (PC), Laptops, Tastaturen und Pointing Devices (mouse). Die vertragsgegenständlichen Arbeiten sind auf Anforderung der Auftraggeberin durchzuführen. Der Deutsche Bundestag verwendet in seinen Druckern und Faxgeräten nicht ausschließlich Originalprodukte, sondern auch kompatible Toner und Refill-Tintenpatronen.
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Die zu betreuenden Geräte befinden sich in allen Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Menge oder Umfang:
Aktuell werden im Deutschen Bundestag die nachfolgend genannten Gerätetypen eingesetzt.
— 125 Tintenstrahlfaxgeräte und Tintenstrahldrucker,
— 1 935 Laserfaxgeräte,
— 4 555 Laserdrucker,
— 89 Farblaserdrucker,
— 260 Scanner,
— 12 Thermo-Transferdrucker,
— 5 200 Personal Computer,
— 1 600 Laptops,
— 5 200 Monitore,
— 5 200 Tastaturen,,
— 5 200 Pointing Devices „mouse“.
Der geschätzte Umfang der durchzuführenden Wartungsmaßnahmen an den oben genannten Gerätetypen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Da die in der Leistungsbeschreibung benannten Mengenangaben auf den Erfahrungen der Vorjahre basieren, handelt es sich hierbei nur um unverbindliche Kalkulationswerte für die Angebotserstellung. Es besteht kein Recht auf eine Mindestbeauftragung. Die Abrechnung erfolgt zu den tatsächlich abgerufenen Mengen und den vom AN angebotenen Preisen.
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Die Leistungserbringung fällt nicht gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt an.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich maximal um 3 Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die AG gekündigt wird. Der AG obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2018, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Referenznummer: Geschäftszeichen: ZT6-1133-2014-226-17-IT3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
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— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im auftragsrelevanten Bereich (Wartung im Bereich Bürokommunikation). Der jeweilige Jahresumsatz muss mindestens 300 000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaften und der Beteiligung von Nachunternehmern sind die jeweiligen Jahresumsätze zu addieren (es genügt, wenn die erforderliche Gesamtsumme dadurch erreicht wird). Die Unterschreitung der Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks).
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— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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— Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
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— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten. Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
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Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens 2 aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen (Wartung im Bereich Bürokommunikation) in den letzten 3 Jahren. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Die Referenzen müssen von verschiedenen Auftraggebern stammen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
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— Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bieter beschäftigten Arbeitskräfte nach Berufsgruppen. Es müssen mindestens 3 Mitarbeiter, darunter ein Meister/Ingenieur (Fachrichtung Kommunikationstechnik, Bürokommunikation, Elektrotechnik oder Feinwerktechnik) sowie ein staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Elektrotechnik oder Informationstechnik) und ein Mitarbeiter mit einschlägiger Berufserfahrung im auftragsrelevanten Bereich, beschäftigt sein. Die Unterschreitung der Mindestanzahl führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks).
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— Für die zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter sind folgende Nachweise zu erbringen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes):
— mindestens ein Meister/Ingenieur.
– Kopie des Meisterbriefes/Hochschulabschlusses.
— mindestens ein staatlich geprüfter Techniker.
– Kopie über den Abschluss der staatlichen Prüfung (zum Beispiel Urkunde, Ausbildungszeugnis).
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer berufsständischen oder fachlichen Vereinigung (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmersbeabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zubenennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungsbeschreibung mit Preisangaben, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Geschäftszeichen: ZT6-1133-2014-226-17-IT3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 172-305156 (2014-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 247-436844
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 172-305156
ABl. S-Ausgabe: 247

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-16 📅
Name: ReBeCom GmbH
Postanschrift: Karl-Frowein-Straße 19
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53115
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 247-436844 (2014-12-18)