Betrieb, Wartung, Instandhaltung, kleine Neubaumaßnahmen und Erneuerung kleineren Umfangs der Straßenbeleuchtungs- und Anstrahlungsanlagen der Stadt Pulheim. Allgemeines zum Leistungsverzeichnis und Wartungsvertrag Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über Art und Umfang, die geforderten Leistungen, sowie über die örtlichen Verhältnisse zu unterrichten. Die Ausschreibung gliedert sich in neun Titel. Die Mengenangaben sind aus den Erfahrungswerten gewissenhaft geschätzt worden. Die tatsächlichen Vordersätze bei einem Wartungsvertrag können vorab nicht ermittelt werden. Umgesetzt und abgerechnet wird nach tatsächlichen Bedarf und Finanzlage der Stadt. Daher wird der Wartungsvertrag und das Leistungsverzeichnis nach Auf- und Abgebotsverfahren aufgestellt. Die Auf- und Abgebote des Angebotes gelten für alle Einheitspreise des entsprechenden Titels des Leistungsverzeichnisses. Materialkosten werden nach Titel 3 (Ersatz und Verschleiß) gesondert vergütet. Instandsetzung, Ersatz,und Neubau erfolgt nach Titel 4 und 5 (Instandsetzung). Behebung von Kabelschäden und Sicherungsarbeiten an Unfallmasten werden nach Titel 8 (Stundensätze) nach Stundenaufwand vor Ort separat vergütet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbeleuchtung
Menge oder Umfang:
72 Monate lang nach dem vorgegebenen Leistungsverzeichnis. Vertragsbeginn ist der 1.9.2014. Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von einem Jahr (bis 1.9.2015) geschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, läuft es bis zum 31.8.2020 weiter.Anlagenbeschreibung und vorgesehene Entwicklung während der Vertragslaufzeit.Der Anlagenbestand der Stadt Pulheim stellt sich zurzeit (Sachstand 1.10.2013) wie folgt dar:Leuchtstellen im Stadtgebiet: 7 000 Stück.Leuchten im Stadtgebiet : 7 100 Stück.Durchschnittsalter der Leuchtstellen: ca. 21 Jahre.Schaltschränke: 230 Stück.Anschlusswert gesamt in Watt: 490 000 W.Anschlusswert pro Leuchte: 73 W/St.Leuchtstunden pro Jahr: ca. 4 080 Std.Beleuchtete innerörtliche Straßen: ca. 189 km.Leuchtstellen pro km: ca. 34,7 St.Stahlmastanteil: ca. 30 %.Betonmastanteil: ca. 55 %.Kunstoffmastanteil: ca. 13 %.Holz- u. Aluminiummaste, Seilanlagen: ca. 2 %.Die Daten der Straßenbeleuchtungsanlagen sind in der Datenbank luxData erfasst. Die Datenbank ist während des Wartungsvertrages zu pflegen.1 850 000
72 Monate lang nach dem vorgegebenen Leistungsverzeichnis. Vertragsbeginn ist der 1.9.2014. Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von einem Jahr (bis 1.9.2015) geschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, läuft es bis zum 31.8.2020 weiter.Anlagenbeschreibung und vorgesehene Entwicklung während der Vertragslaufzeit.Der Anlagenbestand der Stadt Pulheim stellt sich zurzeit (Sachstand 1.10.2013) wie folgt dar:Leuchtstellen im Stadtgebiet: 7 000 Stück.Leuchten im Stadtgebiet : 7 100 Stück.Durchschnittsalter der Leuchtstellen: ca. 21 Jahre.Schaltschränke: 230 Stück.Anschlusswert gesamt in Watt: 490 000 W.Anschlusswert pro Leuchte: 73 W/St.Leuchtstunden pro Jahr: ca. 4 080 Std.Beleuchtete innerörtliche Straßen: ca. 189 km.Leuchtstellen pro km: ca. 34,7 St.Stahlmastanteil: ca. 30 %.Betonmastanteil: ca. 55 %.Kunstoffmastanteil: ca. 13 %.Holz- u. Aluminiummaste, Seilanlagen: ca. 2 %.Die Daten der Straßenbeleuchtungsanlagen sind in der Datenbank luxData erfasst. Die Datenbank ist während des Wartungsvertrages zu pflegen.1 850 000
Gesamtwert des Auftrags: 1 850 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbeleuchtung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pulheim, Der Bürgermeister, Zentrale Vergabestelle der Stadt Pulheim
Postanschrift: Alte Kölner Straße 26
Postleitzahl: 50259
Postort: Pulheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pulheim.de🌏
Telefon: +49 2238808269📞
Fax: +49 2238808345 📠
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 5.5.2014, 11:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 5.5.2014, 11:00 Uhr bei der ausschreibenden Stelle eingehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betrieb, Wartung, Instandhaltung, kleine Neubaumaßnahmen und Erneuerung kleineren Umfangs der Straßenbeleuchtungs- und Anstrahlungsanlagen der Stadt Pulheim.
Allgemeines zum Leistungsverzeichnis und Wartungsvertrag
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über Art und Umfang, die geforderten Leistungen, sowie über die örtlichen Verhältnisse zu unterrichten.
Die Ausschreibung gliedert sich in neun Titel. Die Mengenangaben sind aus den Erfahrungswerten gewissenhaft geschätzt worden.
Die tatsächlichen Vordersätze bei einem Wartungsvertrag können vorab nicht ermittelt werden. Umgesetzt und abgerechnet wird nach tatsächlichen Bedarf und Finanzlage der Stadt. Daher wird der Wartungsvertrag und das Leistungsverzeichnis nach Auf- und Abgebotsverfahren aufgestellt.
Die tatsächlichen Vordersätze bei einem Wartungsvertrag können vorab nicht ermittelt werden. Umgesetzt und abgerechnet wird nach tatsächlichen Bedarf und Finanzlage der Stadt. Daher wird der Wartungsvertrag und das Leistungsverzeichnis nach Auf- und Abgebotsverfahren aufgestellt.
Die Auf- und Abgebote des Angebotes gelten für alle Einheitspreise des entsprechenden Titels des Leistungsverzeichnisses.
Materialkosten werden nach Titel 3 (Ersatz und Verschleiß) gesondert vergütet. Instandsetzung, Ersatz,und Neubau erfolgt nach Titel 4 und 5 (Instandsetzung).
Behebung von Kabelschäden und Sicherungsarbeiten an Unfallmasten werden nach Titel 8 (Stundensätze) nach Stundenaufwand vor Ort separat vergütet.
Menge oder Umfang:
72 Monate lang nach dem vorgegebenen Leistungsverzeichnis. Vertragsbeginn ist der 1.9.2014. Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von einem Jahr (bis 1.9.2015) geschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, läuft es bis zum 31.8.2020 weiter.
72 Monate lang nach dem vorgegebenen Leistungsverzeichnis. Vertragsbeginn ist der 1.9.2014. Der Vertrag wird zunächst für eine Probezeit von einem Jahr (bis 1.9.2015) geschlossen. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, läuft es bis zum 31.8.2020 weiter.
Anlagenbeschreibung und vorgesehene Entwicklung während der Vertragslaufzeit.
Der Anlagenbestand der Stadt Pulheim stellt sich zurzeit (Sachstand 1.10.2013) wie folgt dar:
Leuchtstellen im Stadtgebiet: 7 000 Stück.
Leuchten im Stadtgebiet : 7 100 Stück.
Durchschnittsalter der Leuchtstellen: ca. 21 Jahre.
Schaltschränke: 230 Stück.
Anschlusswert gesamt in Watt: 490 000 W.
Anschlusswert pro Leuchte: 73 W/St.
Leuchtstunden pro Jahr: ca. 4 080 Std.
Beleuchtete innerörtliche Straßen: ca. 189 km.
Leuchtstellen pro km: ca. 34,7 St.
Stahlmastanteil: ca. 30 %.
Betonmastanteil: ca. 55 %.
Kunstoffmastanteil: ca. 13 %.
Holz- u. Aluminiummaste, Seilanlagen: ca. 2 %.
Die Daten der Straßenbeleuchtungsanlagen sind in der Datenbank luxData erfasst. Die Datenbank ist während des Wartungsvertrages zu pflegen.
Referenznummer: IV/660-13-En
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Im Stadtgebiet von 50259 Pulheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot abzugeben und werden nicht nachgefordert:
— Das Angebotsformular (ausgefüllt und unterschrieben);
— Die Angebotsabgabe erfolgt im Auf-bzw. Abgebotsverfahren mit Ausnahme von Titel 8 (hier sind die entsprechenden Einheitspreise einzutragen).
Soweit zutreffend, sind mit dem Angebot einzureichen:
— Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregeln in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A,
— Nachweis gem. § 7 EG Abs. 2 Ziffer b VOL/A Aktuelle Bankerklärungen oder den Nachweis aktueller Berufshaftpflichtversicherung,
— Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 9 VOL/A EG bei Nachunternehmen,
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist,
— Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an).
Die weiteren in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§19 EG Abs. 2 VOL/A). Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die weiteren in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§19 EG Abs. 2 VOL/A). Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit der Ankunft der Unterlagen des Bieters bei der Auftraggeberin. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Fax oder E-Mail) durch die Auftraggeberin und endet mit der Ankunft der Unterlagen des Bieters bei der Auftraggeberin. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR-Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Vorlage der Urkalkulation vor Aufnahme der vertraglichen Leistungen.
Alle in Ziffer III.2) in den geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Elektrofachbetrieb mit Schwerpunkt Straßenbeleuchtung (Referenzen erforderlich).
Für elektrische Arbeiten dürfen nur deutschsprachige verantwortliche Elektrofachkräfte eingesetzt werden.
Alle eingesetzten Betriebs- und Anlagenverantwortliche des Bieters müssen über eingehende Kenntnisse der entsprechenden aktuellen DIN VDE Vorschriften oder gleichwertig verfügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 7 Abs. 3 EG VOL/A
Ergänzend zu § 7 VOL/A EG und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) vom 10.1.2013 hat der Bieter folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Ergänzend zu § 7 VOL/A EG und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) vom 10.1.2013 hat der Bieter folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Jeder Bieter hat seine fachliche Qualifikation und Eignung nachzuweisen (eingetragenes Elektrofachunternehmen mit Schwerpunkt Straßenbeleuchtung sowie Tiefbauerfahrung im öffentlichen Verkehrsbereich).
Außerdem sind vergleichbare erfolgreiche Referenzprojekte vorzuweisen.
Werkzeuge und Messinstrumente sind in ausreichender Zahl ständig einsatzbereit vorzuhalten (z. B. 12 m Hubsteiger). Die Gestellung eines Kabelfehlermessgerätes oder Fahrzeuges inkl. Bedienungspersonal zum Auffinden von Kabelstörungen/Fehlern ist abweichend davon innerhalb von 48 Stunden sicherzustellen. Das Vorhandensein einer geeigneten eigenen Gerätschaft bzw. ein entsprechendes vertragliches
Werkzeuge und Messinstrumente sind in ausreichender Zahl ständig einsatzbereit vorzuhalten (z. B. 12 m Hubsteiger). Die Gestellung eines Kabelfehlermessgerätes oder Fahrzeuges inkl. Bedienungspersonal zum Auffinden von Kabelstörungen/Fehlern ist abweichend davon innerhalb von 48 Stunden sicherzustellen. Das Vorhandensein einer geeigneten eigenen Gerätschaft bzw. ein entsprechendes vertragliches
Abkommen mit einem Subunternehmer, ist plausibel nachzuweisen.
Ferner sind vom AN die Beseitigung von Störungen an der SB als Sofortmaßnahmen durchzuführen (Priorität I). Hierfür ist es unbedingt erforderlich, dass eine Schadensbeseitigung innerhalb von 3 Stunden vorgenommen werden kann. Dies setzt eine permanente Rufbereitschaft (24 Std.) auch an Sonn- und Feiertagen und eine maximale Entfernung des Firmenstandortes oder einer ständig besetzten Außenstelle des Bieters im Umkreis von maximal 100 km um Pulheim und höchstens 1,5 Stunden Fahrzeit unter Berücksichtigung der möglichen Fahrtrouten voraus.
Ferner sind vom AN die Beseitigung von Störungen an der SB als Sofortmaßnahmen durchzuführen (Priorität I). Hierfür ist es unbedingt erforderlich, dass eine Schadensbeseitigung innerhalb von 3 Stunden vorgenommen werden kann. Dies setzt eine permanente Rufbereitschaft (24 Std.) auch an Sonn- und Feiertagen und eine maximale Entfernung des Firmenstandortes oder einer ständig besetzten Außenstelle des Bieters im Umkreis von maximal 100 km um Pulheim und höchstens 1,5 Stunden Fahrzeit unter Berücksichtigung der möglichen Fahrtrouten voraus.
Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
Sollte der Bieter mit Subunternehmern zusammenarbeiten wollen oder für einzelne Teilleistungen des LV Subunternehmer vorsehen, weil er diese Leistung selbst nicht erbringen kann, so sind die entsprechenden Unternehmen vorab zu benennen und deren Eignung nachzuweisen. Der Einsatz eines Subunternehmers bedarf in jedem Fall vor Durchführung der Arbeiten der Zustimmung durch den AG. Bieter, die diese Forderungen nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Sollte der Bieter mit Subunternehmern zusammenarbeiten wollen oder für einzelne Teilleistungen des LV Subunternehmer vorsehen, weil er diese Leistung selbst nicht erbringen kann, so sind die entsprechenden Unternehmen vorab zu benennen und deren Eignung nachzuweisen. Der Einsatz eines Subunternehmers bedarf in jedem Fall vor Durchführung der Arbeiten der Zustimmung durch den AG. Bieter, die diese Forderungen nicht erfüllen, werden von der Vergabe ausgeschlossen.
Mindeststandards:
— Wartungspauschale pro Leuchtstelle
Mit der Wartungspauschale werden alle Standardgrundleistungen pro Leuchtstelle für ein Jahr pauschal abgegolten. Die Abrechnung erfolgt monatlich (1/12 der Pauschale) zusammen mit den übrigen sonstigen erbrachten Leistungen. In der Wartungspauschale enthalten sind alle An- und Abfahrtskosten, Rüstkosten, Montagekosten für Ersatz und Verschleißteile, Prüf-, Kontroll- und Befestigungsarbeiten sowie alle nachfolgend genannten Tätigkeiten und Gewerke dieser Position.
Mit der Wartungspauschale werden alle Standardgrundleistungen pro Leuchtstelle für ein Jahr pauschal abgegolten. Die Abrechnung erfolgt monatlich (1/12 der Pauschale) zusammen mit den übrigen sonstigen erbrachten Leistungen. In der Wartungspauschale enthalten sind alle An- und Abfahrtskosten, Rüstkosten, Montagekosten für Ersatz und Verschleißteile, Prüf-, Kontroll- und Befestigungsarbeiten sowie alle nachfolgend genannten Tätigkeiten und Gewerke dieser Position.
— Störungsbeseitigung
Die Störungsmeldung kann mündlich,telefonisch oder per E-Mail/Fax erfolgen. Außerhalb der Geschäftszeiten ist eine ständig erreichbare, für die Schadensbehebung qualifizierte Rufbereitschaft mit der entsprechenden technischen Ausrüstung für die Behebung von Stör- und Unfällen bereit zu halten.
Die Störungsmeldung kann mündlich,telefonisch oder per E-Mail/Fax erfolgen. Außerhalb der Geschäftszeiten ist eine ständig erreichbare, für die Schadensbehebung qualifizierte Rufbereitschaft mit der entsprechenden technischen Ausrüstung für die Behebung von Stör- und Unfällen bereit zu halten.
Von Seiten der Stadt erfolgt eine Schadensmeldung im Regelfall per E-Mail/Fax wie im Muster im Anhang des LV. Jeder gemeldete oder selbst ermittelte Schaden wird mit einer eigenen Lauf-Nr. versehen. Er beschreibt die Örtlichkeit, die Schadensart und die Dringlichkeit. Störungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial bekommen die Priorität I. Darunter fallen z.B. : Spannungsführende Teile können berührt werden, Gefahr des Herabstürzens von Teilen der Straßenbeleuchtung, Komplettausfall der SB in einer oder mehreren Straßenabschnitten, Ausfall der SB an verkehrswichtigen Stellen z.B. an FGÜ, alle Unfall- und Sturmschäden, Störungen die trotz erfolgter Reparatur nicht behoben wurden. Gemeldete Störungen der Prioritätsstufe I sind innerhalb von 3 Stunden vor Ort zu jeder Tages- und Nachtzeit zu beheben oder zu sichern. Alle übrigen Störungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen zu beseitigen. Unmittelbar nach erfolgter Schadensbeseitigung ist der AG unter der Fax-Nr. +49 223880855278 schriftlich über Art der Reparatur (z. B. Vorschaltgerät und SON-E 50 W gewechselt), Zeitpunkt der Fertigstellung und Unterschrift des verantwortlichen Monteurs zu informieren. Hierzu ist die entsprechende Störungsmeldung der Stadt zu benutzen. Durchschnittlich wurden in Pulheim ca. 250-300 einzelne Schadensmeldungen pro Jahr erfasst. Ca. 10 % der Meldungen waren mit der Prioritätsstufe I versehen. Die Beseitigung von Schäden am Leitungsnetz der Straßenbeleuchtung ist in dieser Position nicht enthalten. Diese Schäden sind dem AG unverzüglich per Fax unter +49 2238808445 zu melden. Die Störmeldedokumentation ist über das Programm luxData durchzuführen.
Von Seiten der Stadt erfolgt eine Schadensmeldung im Regelfall per E-Mail/Fax wie im Muster im Anhang des LV. Jeder gemeldete oder selbst ermittelte Schaden wird mit einer eigenen Lauf-Nr. versehen. Er beschreibt die Örtlichkeit, die Schadensart und die Dringlichkeit. Störungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial bekommen die Priorität I. Darunter fallen z.B. : Spannungsführende Teile können berührt werden, Gefahr des Herabstürzens von Teilen der Straßenbeleuchtung, Komplettausfall der SB in einer oder mehreren Straßenabschnitten, Ausfall der SB an verkehrswichtigen Stellen z.B. an FGÜ, alle Unfall- und Sturmschäden, Störungen die trotz erfolgter Reparatur nicht behoben wurden. Gemeldete Störungen der Prioritätsstufe I sind innerhalb von 3 Stunden vor Ort zu jeder Tages- und Nachtzeit zu beheben oder zu sichern. Alle übrigen Störungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen zu beseitigen. Unmittelbar nach erfolgter Schadensbeseitigung ist der AG unter der Fax-Nr. +49 223880855278 schriftlich über Art der Reparatur (z. B. Vorschaltgerät und SON-E 50 W gewechselt), Zeitpunkt der Fertigstellung und Unterschrift des verantwortlichen Monteurs zu informieren. Hierzu ist die entsprechende Störungsmeldung der Stadt zu benutzen. Durchschnittlich wurden in Pulheim ca. 250-300 einzelne Schadensmeldungen pro Jahr erfasst. Ca. 10 % der Meldungen waren mit der Prioritätsstufe I versehen. Die Beseitigung von Schäden am Leitungsnetz der Straßenbeleuchtung ist in dieser Position nicht enthalten. Diese Schäden sind dem AG unverzüglich per Fax unter +49 2238808445 zu melden. Die Störmeldedokumentation ist über das Programm luxData durchzuführen.
— Technische Gerätschaften vorhalten
Alle für die ordnungsgemäße Erfüllung des Wartungsauftrages erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Messinstrumente sind in ausreichender Zahl ständig einsatzbereit vorzuhalten (z. B. 12 m Hubsteiger). Die Gestellung eines Kabelfehlermessgerätes oder Fahrzeuges inkl. Bedienungspersonal zum Auffinden von Kabelstörungen/Fehlern ist abweichend davon innerhalb von 48 Stunden sicherzustellen. Das Vorhandensein einer geeigneten eigenen Gerätschaft bzw. ein entsprechendes vertragliches Abkommen mit einem Subunternehmer, ist plausibel nachzuweisen. Bei Ausfall der genannten Gerätschaft ist innerhalb der 48 Stunden Frist für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Auftragnehmer, die dies nicht gewährleisten, werden von der Vergabe ausgeschlossen, bzw. es droht die Kündigung des Wartungsvertrages.
Alle für die ordnungsgemäße Erfüllung des Wartungsauftrages erforderlichen Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Messinstrumente sind in ausreichender Zahl ständig einsatzbereit vorzuhalten (z. B. 12 m Hubsteiger). Die Gestellung eines Kabelfehlermessgerätes oder Fahrzeuges inkl. Bedienungspersonal zum Auffinden von Kabelstörungen/Fehlern ist abweichend davon innerhalb von 48 Stunden sicherzustellen. Das Vorhandensein einer geeigneten eigenen Gerätschaft bzw. ein entsprechendes vertragliches Abkommen mit einem Subunternehmer, ist plausibel nachzuweisen. Bei Ausfall der genannten Gerätschaft ist innerhalb der 48 Stunden Frist für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Auftragnehmer, die dies nicht gewährleisten, werden von der Vergabe ausgeschlossen, bzw. es droht die Kündigung des Wartungsvertrages.
— Lagerhaltung
Der AN hat eine angemessene Lagerhaltung zu führen. Hierbei hat er neben den von Ihm selbst beschafften, bzw. permanet vorrätig zuhaltenden Materialien (s.u.)auch die Pflicht, die stätischen Materialien einzulagern, zu verwalten und zu pflegen. Hierzu ist im Leistungsverzeichnis unter Pos. 1.9.10 eine entsprechende Lagerfläche zur Verfügung zu stellen. Im Lager des AN sind zur Behebung von Sturm- und Unfallschäden sowie kleinen, kurzfristigen Baumaßnahmen, vom AN jeweils min. 6 Stück neue konischgerade Stahlmasten, in den Längen 4,5 m; 6 m und 8 m wie in diesem LV beschrieben, ständig auf Lager vorzuhalten.
Der AN hat eine angemessene Lagerhaltung zu führen. Hierbei hat er neben den von Ihm selbst beschafften, bzw. permanet vorrätig zuhaltenden Materialien (s.u.)auch die Pflicht, die stätischen Materialien einzulagern, zu verwalten und zu pflegen. Hierzu ist im Leistungsverzeichnis unter Pos. 1.9.10 eine entsprechende Lagerfläche zur Verfügung zu stellen. Im Lager des AN sind zur Behebung von Sturm- und Unfallschäden sowie kleinen, kurzfristigen Baumaßnahmen, vom AN jeweils min. 6 Stück neue konischgerade Stahlmasten, in den Längen 4,5 m; 6 m und 8 m wie in diesem LV beschrieben, ständig auf Lager vorzuhalten.
— Des Weiteren sind 5 neue Iridium-Leuchten 50/70 W, 3 Trilux 9851 SA 50/70 sowie 2 Trilux9081 S mit Pottoptik, ständig als Ersatz vorzuhalten. -Alle erforderlichen Klein-, Verschleiß- und gängige Ersatzteile sind in ausreichender Zahl und guter, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Materialqualität und CE-Kennzeichnung vorzuhalten.
— Des Weiteren sind 5 neue Iridium-Leuchten 50/70 W, 3 Trilux 9851 SA 50/70 sowie 2 Trilux9081 S mit Pottoptik, ständig als Ersatz vorzuhalten. -Alle erforderlichen Klein-, Verschleiß- und gängige Ersatzteile sind in ausreichender Zahl und guter, den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Materialqualität und CE-Kennzeichnung vorzuhalten.
— Das Sammeln, Lagern und Wiederverwenden von gebrauchten Ersatzteilen (AG-Material)wie z.B. von Leuchtenwannen, neuwertige Vorschaltgeräte, neuwertige Leuchtendächer, neuwertige KÜK usw. ist sinnvoll (bis 30 Stück pro Bauteil) durchzuführen.
Größere Mengen sind mit dem AG abzustimmen. Über diese Materialien sind Bestandslisten zu führen.
Diese ist ständig zu aktualisieren und unverzüglich dem Auftraggeber auszuhändigen. Zum Ende der Vertragslaufzeit sind alle nicht wiederverwendeten Materialien dem AG zu übergeben. Durch den AN erworbene Neuteile werden vom AG übernommen und vergütet. Die Lagerhaltung für Materialien im Eigentum der Stadt wird im Titel 1.9.10 gesondert vergütet.
Diese ist ständig zu aktualisieren und unverzüglich dem Auftraggeber auszuhändigen. Zum Ende der Vertragslaufzeit sind alle nicht wiederverwendeten Materialien dem AG zu übergeben. Durch den AN erworbene Neuteile werden vom AG übernommen und vergütet. Die Lagerhaltung für Materialien im Eigentum der Stadt wird im Titel 1.9.10 gesondert vergütet.
— Regelmäßige Sicherheits- und Funktionskontrolle der Leuchten, Maste und Schaltschränke
Alle acht Wochen ist bei Dunkelheit eine Leucht- und Sicherheitskontrolle durchzuführen. Hierbei ist die Leuchtenfunktion zu überprüfen, defekte Leuchtmittel und Bauteile sind unaufgefordert auszutauschen. Die Kontrollmaßnahme ist zu dokumentieren (Muster siehe Stand: Anlage LV). Des Weiteren ist augenscheinlich der feste Sitz und die Ausrichtung der Leuchte, die sichere Montage des Leuchtendaches und der Leuchtenwanne zu prüfen. Stark verschmutze Lampenschalen sind unaufgefordert zu reinigen. Die Leuchten und Maste sind augenscheinlich auf Beschädigungen zu kontrollieren und der sichere Verschluss der Masttüren zu prüfen. Stark behindernder Grüneinwuchs im Bereich des Leuchtkegels und der Masttür ist dem AG zu melden. Die Schaltschränke sind auf äußere Beschädigungen (Unfall, Vandalismus usw.) und sicheren Verschluß hin zu überprüfen. Bei allen gravierenden Schäden oder Mängeln ist der AG kurzfristig zu informieren. Die durchgeführten Kontrollen sind mit Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende)in einem Kontrollbuch verlässlich festzuhalten und dem AG alle 2 Monate unaufgefordert vorzulegen.Die erforderliche Funktionskontrolle umfasst die Überprüfung der Funktion der lichttechnischen, elektrotechnischen und bautechnischen Anlagenteile in angemessenen oder vorgegebenen Zeitabständen aus den gültigen technischen Regelwerken bzw. bei Bedarf. Darüberhinausgehende Prüfungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind eigenverantwortlich im Rahmen der übertragenen Anlagenverantwortung die erforderlichen Funktionsüberprüfungen zu ermitteln und deren Art und Umfang an Hand der gültigen technischen Regelwerke festzulegen. Der AN hat festzustellen, für welche Anlagen und Betriebsteile die dort aufgeführten Prüfungspflichten gelten. Die Funktionsprüfung enthält gleichzeitig sicherheitstechnische Prüfungen, die sich aus den Bestimmungen für die elektrische und mechanische Sicherheit ergeben.
Alle acht Wochen ist bei Dunkelheit eine Leucht- und Sicherheitskontrolle durchzuführen. Hierbei ist die Leuchtenfunktion zu überprüfen, defekte Leuchtmittel und Bauteile sind unaufgefordert auszutauschen. Die Kontrollmaßnahme ist zu dokumentieren (Muster siehe Stand: Anlage LV). Des Weiteren ist augenscheinlich der feste Sitz und die Ausrichtung der Leuchte, die sichere Montage des Leuchtendaches und der Leuchtenwanne zu prüfen. Stark verschmutze Lampenschalen sind unaufgefordert zu reinigen. Die Leuchten und Maste sind augenscheinlich auf Beschädigungen zu kontrollieren und der sichere Verschluss der Masttüren zu prüfen. Stark behindernder Grüneinwuchs im Bereich des Leuchtkegels und der Masttür ist dem AG zu melden. Die Schaltschränke sind auf äußere Beschädigungen (Unfall, Vandalismus usw.) und sicheren Verschluß hin zu überprüfen. Bei allen gravierenden Schäden oder Mängeln ist der AG kurzfristig zu informieren. Die durchgeführten Kontrollen sind mit Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende)in einem Kontrollbuch verlässlich festzuhalten und dem AG alle 2 Monate unaufgefordert vorzulegen.Die erforderliche Funktionskontrolle umfasst die Überprüfung der Funktion der lichttechnischen, elektrotechnischen und bautechnischen Anlagenteile in angemessenen oder vorgegebenen Zeitabständen aus den gültigen technischen Regelwerken bzw. bei Bedarf. Darüberhinausgehende Prüfungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind eigenverantwortlich im Rahmen der übertragenen Anlagenverantwortung die erforderlichen Funktionsüberprüfungen zu ermitteln und deren Art und Umfang an Hand der gültigen technischen Regelwerke festzulegen. Der AN hat festzustellen, für welche Anlagen und Betriebsteile die dort aufgeführten Prüfungspflichten gelten. Die Funktionsprüfung enthält gleichzeitig sicherheitstechnische Prüfungen, die sich aus den Bestimmungen für die elektrische und mechanische Sicherheit ergeben.
— Arbeiten Dritter
Unterstützen der sonstigen mit der Straßenbeleuchtung beschäftigten Firmen bei Erschließungsmaßnahmen, Überwachung von Erweiterungsmaßnahmen und Erneuerungsmaßnahmen sowie des Energieversorgungsunternehmens. Auf Anfrage bereitwillige Auskunftserteilung zu ortspezifischen Besonderheiten (Lage des Schaltschrankes, Reihenfortschaltung, usw.), eventuell technische Unterstützung, technische Beratung in angemessenem Umfang.
Unterstützen der sonstigen mit der Straßenbeleuchtung beschäftigten Firmen bei Erschließungsmaßnahmen, Überwachung von Erweiterungsmaßnahmen und Erneuerungsmaßnahmen sowie des Energieversorgungsunternehmens. Auf Anfrage bereitwillige Auskunftserteilung zu ortspezifischen Besonderheiten (Lage des Schaltschrankes, Reihenfortschaltung, usw.), eventuell technische Unterstützung, technische Beratung in angemessenem Umfang.
— Mitwirken und Teilnahme an Abnahmen von neuerrichteten und erneuerten Beleuchtungsanlagen im Gebiet des SB-Wartungsvertrages
Die entsprechende Beleuchtungsanlage sowie die Abnahmeunterlagen sind zu prüfen und in den Wartungsbestand zu übernehmen.Es ist auf sämtliche erkannte Mängel hinzuweisen. Außerdem ist der Auftraggeber beim Abstellen der Mängel auf Anfrage vom AN zu beraten. Alle relevanten Daten der neuen Straßenbeleuchtungsanlage sind in die städtische Straßenbeleuchtungsdatenbank einzupflegen.
Die entsprechende Beleuchtungsanlage sowie die Abnahmeunterlagen sind zu prüfen und in den Wartungsbestand zu übernehmen.Es ist auf sämtliche erkannte Mängel hinzuweisen. Außerdem ist der Auftraggeber beim Abstellen der Mängel auf Anfrage vom AN zu beraten. Alle relevanten Daten der neuen Straßenbeleuchtungsanlage sind in die städtische Straßenbeleuchtungsdatenbank einzupflegen.
— Sonstige nicht weiter vergütete Leistungen die mit der Wartungspauschale abgegolten sind
Sämtliche An- und Abfahrtskosten, Personalkosten, Rufbereitschaft, Fotodokumentation zu allen Kabel- und Unfallschäden, Verkehrsgenehmigungen, Erkundigungen und Vorermittlungen, Rüstzeiten, Montagekosten für Ersatz und Verschleißteile, Prüf-, Kontroll- und Befestigungsarbeiten, Beratung des AG in technischen Fragen und bei der Materialauswahl. Ein Teil der Leuchtstellen (schätzungsweise 5-10 %) sind nicht mit einem Hubsteiger erreichbar, bzw. können nicht mit einem PKW/LKW angefahren werden. Wartung, Reparatur und Ersatz müssen zu Fuß und mit einer Leiter oder Gerüst erledigt werden. Der Mehraufwand ist bei der Preisfindung zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
Sämtliche An- und Abfahrtskosten, Personalkosten, Rufbereitschaft, Fotodokumentation zu allen Kabel- und Unfallschäden, Verkehrsgenehmigungen, Erkundigungen und Vorermittlungen, Rüstzeiten, Montagekosten für Ersatz und Verschleißteile, Prüf-, Kontroll- und Befestigungsarbeiten, Beratung des AG in technischen Fragen und bei der Materialauswahl. Ein Teil der Leuchtstellen (schätzungsweise 5-10 %) sind nicht mit einem Hubsteiger erreichbar, bzw. können nicht mit einem PKW/LKW angefahren werden. Wartung, Reparatur und Ersatz müssen zu Fuß und mit einer Leiter oder Gerüst erledigt werden. Der Mehraufwand ist bei der Preisfindung zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
— Erfassungsprogramm luxData
Die Lizenz und das Erfassungsprogramm luxData werden von der Stadt gestellt. Außer dem Einführungskurses mit einer Dauer von einem Schulungstag sind sämtliche weiteren oder sonstigen Installations-, Hardware-, Schulungs- oder Beratungskosten vom AN selbst zu tragen. Sobald die Software entsprechend vorgerichtet ist, ist umgehend mit der Datenpflege zu beginnen. Hersteller und Ansprechpartner für die vorgegebene Software luxData ist:
Die Lizenz und das Erfassungsprogramm luxData werden von der Stadt gestellt. Außer dem Einführungskurses mit einer Dauer von einem Schulungstag sind sämtliche weiteren oder sonstigen Installations-, Hardware-, Schulungs- oder Beratungskosten vom AN selbst zu tragen. Sobald die Software entsprechend vorgerichtet ist, ist umgehend mit der Datenpflege zu beginnen. Hersteller und Ansprechpartner für die vorgegebene Software luxData ist:
sixData GmbH,
Seestraße 11,
83209 Prien am Chiemsee,
Ansprechpartner ist Herr Mühlberger,
Telefon: +49 805196557-0,
Fax -66,
Herr Mühlberger: -17.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß § 18 VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen gem. § 17 VOL/B.
Abrechnung und Zahlungen:
Die Zahlungen für Wartung, Pflege, Störungsbeseitigung und Reparaturen erfolgen monatlich. Maßgebend für die Berechnung der Wartungspauschale ist der Leuchtenbestand gemäß der EDV-Datenbank. Änderungen am Leuchtenbestand die im Laufe eines Monats eintreten, bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt. Sie werden erst ab dem Folgemonat vergütet. Jede kostenwirksame Bestandsänderung ist unverzüglich anzuzeigen. Unfallschäden, Umsetzungsmaßnahmen und Erneuerungsmaßnahmen werden über Einzelrechnungen mit Aufmaß- und Mengenermittlung abgerechnet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungen für Wartung, Pflege, Störungsbeseitigung und Reparaturen erfolgen monatlich. Maßgebend für die Berechnung der Wartungspauschale ist der Leuchtenbestand gemäß der EDV-Datenbank. Änderungen am Leuchtenbestand die im Laufe eines Monats eintreten, bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt. Sie werden erst ab dem Folgemonat vergütet. Jede kostenwirksame Bestandsänderung ist unverzüglich anzuzeigen. Unfallschäden, Umsetzungsmaßnahmen und Erneuerungsmaßnahmen werden über Einzelrechnungen mit Aufmaß- und Mengenermittlung abgerechnet.
Preisgleitklausel:
Die vereinbarten Entgelte unterliegen einer Preisgleitung und werden jährlich, erstmals jedoch zum 1.1.2016 zur Anwendung gebracht. Diese ermittelt sich wie folgt:
Es gelten die vom Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten Preisindizes (Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte, Baupreise) für den Monat Dezember des Vorjahres, für Arbeitskosten und Lohnnebenkosten gilt der Bezugszeitraum 3. Quartal des Vorjahres, Index Veränderung zum Vorjahreszeitraum, veröffentlicht unter www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die vom Statistischen Bundesamt der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten Preisindizes (Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte, Baupreise) für den Monat Dezember des Vorjahres, für Arbeitskosten und Lohnnebenkosten gilt der Bezugszeitraum 3. Quartal des Vorjahres, Index Veränderung zum Vorjahreszeitraum, veröffentlicht unter www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/
Index Erzeugerpreise gewerbliche Produkte x Faktor 0,3 + Index Baupreis x Faktor 0,3 + Index Arbeitskosten x Faktor 0,4 = Preisanpassungsindex zum Vorjahr.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Bedingungen an die Auftragsausführung nach dem TVgG-NRW:
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-und Vergabegesetztes NRW, Erklärung zu § 16 TVgG NRW, Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz des Landes NRW.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-und Vergabegesetztes NRW, Erklärung zu § 16 TVgG NRW, Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreu- und Vergabegesetz des Landes NRW.
Siehe auch Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Für elektrische Arbeiten dürfen nur Elektrofachkräfte nach DIN VDE-Bestimmung oder gleichwertig eingesetzt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 72
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die gewählte Vertragslaufzeit ist in dem erheblichen Aufwand begründet, den ein Auftragnehmer erbringen muss, bevor er die ihm auferlegten Pflichten sachgemäß und effizient erfüllen kann. Allein die Bestandserfassung der Straßenbeleuchtungsanlagen einschließlich sämtlicher Komponenten bindet erhebliche Ressourcen und erfordert einen längeren Zeitraum. Hinzu kommt die Einarbeitung in die softwaregestützte Überwachung. Zudem hat der Auftragnehmer einen im Umkreis gelegenen Standort einzurichten und dort geschultes Fachpersonal vorzuhalten. Mit Rücksicht auf die vorstehenden anfänglichen Aufwendungen ist dem Auftragnehmer eine Amortisation zuzustehen. Schon dieses Erfordernis spricht für die gewählte Vertragslaufzeit. Hinzu kommt, dass auch der Auftragsgegenstand eine längere Dauer bedingt. Insbesondere die von dem Auftragnehmer geforderte ständige Abrufbarkeit setzt umfassende Kenntnis bezüglich des Bestands, der zu verwendenden Software und der örtlichen Gegebenheiten voraus. Schließlich besteht ein sachdienliches Interesse der Stadt Pulheim, für einen möglichst langen Zeitraum von dem Fachwissen des Auftragnehmers, welches sich dieser im Zuge des Auftrags aneignet, zu profitieren. Aufwand und Ertrag stehen daher erst nach Ablauf der gewählten Vertragslaufzeit in einem Verhältnis. Eine kürzere Vertragsdauer würde den vorstehenden Gesichtspunkten zuwiderlaufen und ist daher nicht angezeigt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die gewählte Vertragslaufzeit ist in dem erheblichen Aufwand begründet, den ein Auftragnehmer erbringen muss, bevor er die ihm auferlegten Pflichten sachgemäß und effizient erfüllen kann. Allein die Bestandserfassung der Straßenbeleuchtungsanlagen einschließlich sämtlicher Komponenten bindet erhebliche Ressourcen und erfordert einen längeren Zeitraum. Hinzu kommt die Einarbeitung in die softwaregestützte Überwachung. Zudem hat der Auftragnehmer einen im Umkreis gelegenen Standort einzurichten und dort geschultes Fachpersonal vorzuhalten. Mit Rücksicht auf die vorstehenden anfänglichen Aufwendungen ist dem Auftragnehmer eine Amortisation zuzustehen. Schon dieses Erfordernis spricht für die gewählte Vertragslaufzeit. Hinzu kommt, dass auch der Auftragsgegenstand eine längere Dauer bedingt. Insbesondere die von dem Auftragnehmer geforderte ständige Abrufbarkeit setzt umfassende Kenntnis bezüglich des Bestands, der zu verwendenden Software und der örtlichen Gegebenheiten voraus. Schließlich besteht ein sachdienliches Interesse der Stadt Pulheim, für einen möglichst langen Zeitraum von dem Fachwissen des Auftragnehmers, welches sich dieser im Zuge des Auftrags aneignet, zu profitieren. Aufwand und Ertrag stehen daher erst nach Ablauf der gewählten Vertragslaufzeit in einem Verhältnis. Eine kürzere Vertragsdauer würde den vorstehenden Gesichtspunkten zuwiderlaufen und ist daher nicht angezeigt.
Zahlungsweise für die Unterlagen:
70 EUR bei Abholung unter Vorlage des Einzahlungsnachweises, bei Postversand (unter Zusendung des Einzahlungsnachweises) mit Angabe des Kassenzeichens 107593/14000309 zu Gunsten der Stadt Pulheim auf das Konto bei der Kreissparkasse Köln IBAN DE02 3705 0299 0157000018 BIC COKSDE33
70 EUR bei Abholung unter Vorlage des Einzahlungsnachweises, bei Postversand (unter Zusendung des Einzahlungsnachweises) mit Angabe des Kassenzeichens 107593/14000309 zu Gunsten der Stadt Pulheim auf das Konto bei der Kreissparkasse Köln IBAN DE02 3705 0299 0157000018 BIC COKSDE33
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-15 📅
Öffnungsort: Raum 48
Ort des Eröffnungstermins: Raum 48
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle der Stadt Pulheim, EG, Zimmer 47
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IV/660-13-En
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 060-101578 (2014-03-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragnehmer hat der Bekanntgabe des Auftragwertes unter Ziffer V.4 der Bekanntmachung gemäß § 23 EG Abs. 1 letzter Satz und Abs. 2 VOL/A widersprochen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-22 📅
Name: Peter Dicken OHG
Postanschrift: Roseller Straße 19
Postort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41516
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.