Waschen und Bearbeitung von Krankenhauswäsche
Klinikum Nürnberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen
Gegenstand des Auftrages ist das Waschen und die Bearbeitung von Krankenhauswäsche des Auftraggebers.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-28.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-11-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-02-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Textilreinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textilreinigung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Postleitzahl: 90419
Postort: Nürnberg
Kontakt
Telefon: +49 9113983501 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 233-410937
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: KN-WA2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Seemann
Name: Rödl & Partner GbR
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Postleitzahl: 90491
URL der Dokumente: http://www.roedl-vergabe.de 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KN-WA2015
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 233-410937 (2014-11-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Textilreinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Textilreinigung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Postleitzahl: 90419
Postort: Nürnberg
Kontakt
Telefon: +49 9113983501 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-28 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 233-410937
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlage 1 „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden.
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
Zum Nachweis ihrer Eignung haben die Bieter die Anlage 1 „Eignung“ ordnungsgemäß zu bearbeiten und mit dem Angebot beim Auftraggeber schriftlich (d. h. nicht mittels Telekopie, nicht elektronisch, also nicht per E-Mail, oder nicht mündlich) einzureichen. Angebote ohne Anlage 1 „Eignung“ werden nicht berücksichtigt, d. h. ausgeschlossen.
Sämtliche in der Anlage 1 „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der für den Fall der Zuschlagserteilung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Es muss zudem festgelegt sein, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Eigenerklärungen unter Abschnitt III.2.1) Ziff. 1. und 2 und Abschnitt III 2.2) Ziff. 3., 4., 5. und 6. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 „Eignung“ zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch die/den Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter die Unternehmen zu benennen, deren Fähigkeiten er sich im Auftragsfall bedienen wird und die Verpflichtungserklärung(en) dazu vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die Eigenerklärungen unter Abschnitt III.2.1) Ziff. 1.und 2 und Abschnitt III.2.2) Ziff. 3., 4., 5. und 6. sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist die Anlage 1 „Eignung“ zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Zu Abschnitt II.1.2) „Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung“ und Abschnitt IV.1) „Verfahrensart“: Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 8 VOL/A-EG, § 15 Abs. 10 VOL/A-EG und § 23 VOL/A-EG sowie nach den Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist das Waschen und die Bearbeitung von Krankenhauswäsche des Auftraggebers.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen, beginnend ab dem 1.10.2015 und endend am 30.9.2018. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum Vertragsende von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland); § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden; § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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3. Eigenerklärung darüber, dass über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
4. Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
5. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
6. Eigenerklärung darüber, dass der Bieter keine im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
7. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, der Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
8. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über folgende Zertifizierungen/Gütezeichen RAL (oder gleichwertige Zertifizierungen/Gütezeichen), verfügt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils nicht älter als 12 Monate sind:
— Zertifikat RAL-GZ 992/1 – Haushalts- und Objektwäsche,
— Zertifikat RAL-GZ 992/2 – Krankenhauswäsche,
— Zertifikat RAL-GZ 992/3 – Wäsche aus Lebensmittelbetrieben,
— Zertifikat: Textilien – In Wäschereien aufbereitete Textilien – Kontrollsystem Biokontamination.
9. Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügt bzw. sich in einem laufenden Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) befindet.
10. Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten (maximal fünf zu benennende) Leistungen, gegliedert nach dem Namen des Referenzauftraggebers, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Rechnungswert in EUR und Leistungszeit.
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Seemann
Name: Rödl & Partner GbR
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Postleitzahl: 90491
URL der Dokumente: http://www.roedl-vergabe.de 🌏
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KN-WA2015
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlage 1 „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden.
Mehr anzeigen
Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
Zum Nachweis ihrer Eignung haben die Bieter die Anlage 1 „Eignung“ ordnungsgemäß zu bearbeiten und mit dem Angebot beim Auftraggeber schriftlich (d. h. nicht mittels Telekopie, nicht elektronisch, also nicht per E-Mail, oder nicht mündlich) einzureichen. Angebote ohne Anlage 1 „Eignung“ werden nicht berücksichtigt, d. h. ausgeschlossen.
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Sämtliche in der Anlage 1 „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
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Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der für den Fall der Zuschlagserteilung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Es muss zudem festgelegt sein, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Eigenerklärungen unter Abschnitt III.2.1) Ziff. 1. und 2 und Abschnitt III 2.2) Ziff. 3., 4., 5. und 6. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 „Eignung“ zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Mehr anzeigen
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch die/den Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen angeben. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter die Unternehmen zu benennen, deren Fähigkeiten er sich im Auftragsfall bedienen wird und die Verpflichtungserklärung(en) dazu vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die Eigenerklärungen unter Abschnitt III.2.1) Ziff. 1.und 2 und Abschnitt III.2.2) Ziff. 3., 4., 5. und 6. sind auf gesondertes Verlangen auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist die Anlage 1 „Eignung“ zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
Mehr anzeigen
Zu Abschnitt II.1.2) „Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung“ und Abschnitt IV.1) „Verfahrensart“: Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Bestimmungen des § 8 VOL/A-EG, § 15 Abs. 10 VOL/A-EG und § 23 VOL/A-EG sowie nach den Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
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(1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 233-410937 (2014-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 040-068860
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 233-410937
ABl. S-Ausgabe: 40
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Versorgungssicherheit (30)
3. Betreuungs- und Reklamationsmanagement (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-17 📅
Name: Wäscherei Waiz GmbH
Postanschrift: Jasminstr. 23
Postort: Eckental
Postleitzahl: 90542
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 040-068860 (2015-02-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 040-068860
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 233-410937
ABl. S-Ausgabe: 40
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Versorgungssicherheit (30)
3. Betreuungs- und Reklamationsmanagement (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-17 📅
Name: Wäscherei Waiz GmbH
Postanschrift: Jasminstr. 23
Postort: Eckental
Postleitzahl: 90542
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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