Weiterentwicklung eines bestehenden Softwaresystems zur Analyse von Arzneiverordnungsdaten

Die AOK-Bundesverband GbR

Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterentwicklung eines bestehenden Systems zur Analyse von Arzneiverordnungsdaten. Eine bestehende Software zur Analyse von Arzneiverordnungsdaten soll, abhängig von anfallenden Änderungswünschen, weiterentwickelt werden. Es handelt sich um eine datenbankgestützte Inhouse-Anwendung für (auch Low-end-) Windows-PCs, die komplexe Abfragen auf Massendaten erlaubt, flexibel erweiterbar ist und hohe Anforderungen an Usability, Performanz und Layout-Qualität der Berichte stellt. Der Nutzerkreis besteht aus ca. 100 Arzneimittelspezialisten, vornehmlich Apothekern und Controllern.
Je nach Nutzungskontext bewegen sich die Datenmengen je Installation im ein- bis zweistelligen Gigabytebereich, aufgeteilt auf ca. 500-1 000 Tabellen. Die Software unterstützt sowohl interaktive Analysen mit Antwortzeiten im Sekunden-Bereich als auch das sichere und effiziente Abarbeiten von großen Serienauswertungen. Die Seitenzahl eines einzelnen Berichts (in rtf oder pdf) kann dreistellig werden, wobei die Dateigröße handhabbar bleiben soll. Tabellenspalten und Textbausteine inkl. Makros können von Anwendern frei zusammengestellt werden, während gleichzeitig der resultierende Bericht ansehnlich formatiert sein muss. Die rtf-Ausgabe muss ggf. an verschiedene Versionen von MS-Word angepasst werden, was teilweise Eingriffe in die benutzten Komponenten erfordert.
Die technische Basis (MySQL/MariaDB, .Net/C#, VisualStudio, Nullsoft-Installer, DevExpress-Komponenten, Steema-TeeChart-Komponente, XML zum Datenaustausch, rtf, pdf und xlsx als Export-Formate) ist vorgegeben. Der Auftrag erfordert umfangreiche Erfahrungen im Optimieren von Daten-Aggregationen und komplexen Abfragen bei großen Datenmengen auf Anwender-PCs, im Designen einer stringenten und intuitiven Benutzeroberfläche sowie konzeptionelles Denken und Kreativität bei der Weiterentwicklung der Architektur. Statistik-Kenntnisse im Team sind wünschenswert. Der Einsatz eines eines Requesttracking-Systems mit Kundenzugriff und eines Versionskontrollsystems (gleichzeitige Pflege mehrerer Programmversionen) werden vorausgesetzt. Erfahrungen im Umgang mit Arzneiverordnungs- sowie -klassifikationsdaten sind von Vorteil.
Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Featurewünsche notwendig sein. Ausgehend von konkreten Featurewünschen soll deren Machbarkeit jeweils von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgeschätzt und der einzuschlagende Weg ebenfalls gemeinsam diskutiert werden. Dabei erwartet der Auftraggeber einen agilen Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototypen-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation. Vor Lieferung einer neuen Version sind vom Auftragnehmer gemeinsam spezifizierte automatisierte Regressionstests sowie ein Set von manuellen Tests durchzuführen.
Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Der Teamleiter muss bereit sein, zweimal im Monat beim Auftraggeber in Berlin für Besprechungen zur Verfügung zu stehen. Einmal im Jahr muss das gesamte Team des Auftragnehmers bereit sein, an einer viertägigen Klausurtagung von Auftraggeber und Auftragnehmer am Sitz des Auftraggebers in Berlin teilzunehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-13 Auftragsbekanntmachung
2015-03-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-13 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 201-355078
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh. (2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die hierbei zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOL/A-EG treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme an einer Verhandlungsrunde auffordern. (3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF per Post einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. (4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Weiterentwicklung einer Software“. (5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 13.11.2014, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, — Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, — Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin. Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhrbesetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden. (6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „Weiterentwicklung einer Software“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten. (7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) (1) sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (7) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat. Die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haben eine Erklärung abzugeben, mit der sie: — einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der berechtigt ist, die Bewerber-/Bietergemeinschaft allein (nicht gemeinsam mit einer anderen Person) zu vertreten, — zusichern, dass die Beweber-/Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird, — erklären, dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gegründet haben, und — versichern, dass mit der Bewerber-/Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht des Auftraggebers an. (8) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) des/der genannten Unterauftragnehmer/s können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterentwicklung eines bestehenden Systems zur Analyse von Arzneiverordnungsdaten. Eine bestehende Software zur Analyse von Arzneiverordnungsdaten soll, abhängig von anfallenden Änderungswünschen, weiterentwickelt werden. Es handelt sich um eine datenbankgestützte Inhouse-Anwendung für (auch Low-end-) Windows-PCs, die komplexe Abfragen auf Massendaten erlaubt, flexibel erweiterbar ist und hohe Anforderungen an Usability, Performanz und Layout-Qualität der Berichte stellt. Der Nutzerkreis besteht aus ca. 100 Arzneimittelspezialisten, vornehmlich Apothekern und Controllern.
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Je nach Nutzungskontext bewegen sich die Datenmengen je Installation im ein- bis zweistelligen Gigabytebereich, aufgeteilt auf ca. 500-1 000 Tabellen. Die Software unterstützt sowohl interaktive Analysen mit Antwortzeiten im Sekunden-Bereich als auch das sichere und effiziente Abarbeiten von großen Serienauswertungen. Die Seitenzahl eines einzelnen Berichts (in rtf oder pdf) kann dreistellig werden, wobei die Dateigröße handhabbar bleiben soll. Tabellenspalten und Textbausteine inkl. Makros können von Anwendern frei zusammengestellt werden, während gleichzeitig der resultierende Bericht ansehnlich formatiert sein muss. Die rtf-Ausgabe muss ggf. an verschiedene Versionen von MS-Word angepasst werden, was teilweise Eingriffe in die benutzten Komponenten erfordert.
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Die technische Basis (MySQL/MariaDB, .Net/C#, VisualStudio, Nullsoft-Installer, DevExpress-Komponenten, Steema-TeeChart-Komponente, XML zum Datenaustausch, rtf, pdf und xlsx als Export-Formate) ist vorgegeben. Der Auftrag erfordert umfangreiche Erfahrungen im Optimieren von Daten-Aggregationen und komplexen Abfragen bei großen Datenmengen auf Anwender-PCs, im Designen einer stringenten und intuitiven Benutzeroberfläche sowie konzeptionelles Denken und Kreativität bei der Weiterentwicklung der Architektur. Statistik-Kenntnisse im Team sind wünschenswert. Der Einsatz eines eines Requesttracking-Systems mit Kundenzugriff und eines Versionskontrollsystems (gleichzeitige Pflege mehrerer Programmversionen) werden vorausgesetzt. Erfahrungen im Umgang mit Arzneiverordnungs- sowie -klassifikationsdaten sind von Vorteil.
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Aufträge erfolgen in unregelmäßigen Abständen abhängig von Anwenderwünschen oder Änderungen gesetzlicher Vorgaben. Zuweilen kann eine sehr schnelle Umsetzung einzelner Featurewünsche notwendig sein. Ausgehend von konkreten Featurewünschen soll deren Machbarkeit jeweils von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam abgeschätzt und der einzuschlagende Weg ebenfalls gemeinsam diskutiert werden. Dabei erwartet der Auftraggeber einen agilen Softwareentwicklungsstil mit regelmäßigen Prototypen-Lieferungen und gemeinsamer kontinuierlicher Anpassung der Spezifikation. Vor Lieferung einer neuen Version sind vom Auftragnehmer gemeinsam spezifizierte automatisierte Regressionstests sowie ein Set von manuellen Tests durchzuführen.
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Das eingesetzte Personal des Auftragnehmers muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Der Teamleiter muss bereit sein, zweimal im Monat beim Auftraggeber in Berlin für Besprechungen zur Verfügung zu stehen. Einmal im Jahr muss das gesamte Team des Auftragnehmers bereit sein, an einer viertägigen Klausurtagung von Auftraggeber und Auftragnehmer am Sitz des Auftraggebers in Berlin teilzunehmen.
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Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister), in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, der nicht älter als vom 1.4.2014 ist. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mind. folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
— für Sachschäden 50 000 EUR,
— für Vermögensschäden 250 000 EUR.
Der Bieter hat zuzusichern, dass die Versicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrages in der geforderten Höhe aufrechterhalten wird.
Sofern und soweit der Nachweis des Versicherers nicht die in der Bekanntmachung genannte Ausgestaltung erfüllt, hat der Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Unternehmensdarstellung.
Vorlage einer Übersicht über den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in Form einer Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Gründungsjahr, Standorte, Niederlassungen; Mitarbeiterzahl (mindestens 5), Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner, Einbindung solcher Unternehmen in die Leistungserbringung (einschl. Gewährung von Rechten). Diese Unterlagen sind für jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder als benannter Nachunternehmer in die Leistungserbringung einbezogen werden soll, beizufügen.
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(2) Referenzen.
Vorlage von Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden und mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Für jeden der folgenden Punkte (2.1) bis (2.8) muss mindestens eine Referenz mit Angabe des Rechnungswertes über die gesamte Laufzeit des Vertrages, der Leistungszeit sowie des öffentlichen und privaten Auftraggebers (mit Angabe des Namens eines Ansprechpartners und der entsprechenden Kontaktdaten – Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) nachgewiesen werden. Ein Referenzprojekt kann als Nachweis für mehrere der folgenden Punkte dienen:
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(2.1) Referenzliste über Leistungen aus den Bereichen Software-Entwicklung und agile Softwareentwicklung,
(2.2) Referenzliste über Leistungen aus dem Bereich Programmierung für MySQL oder MariaDB in C#/.NET mit Visual Studio,
(2.3) Referenzliste über Leistungen aus dem Bereich Optimierung bei großen Datenmengen (mindestens im zweistelligen Gigabyte-Bereich) auf Basis von MySQL bzw. MariaDB oder vergleichbaren Datenbanksystemen,
(2.4) Referenzliste über Leistungen aus dem Bereich Einsatz der DevExpress-Komponenten XtraGrid, XtraReport-Generator (insbesondere zur Erzeugung komplexer rtf- und pdf-Dokumente sowie Ausgabe im Excel-Format (xlsx)) und XtraCharts-Grafikerzeugung sowie der TeeChart-Grafik-Komponente, ferner Export/Import von Systemkonfigurationen im XML-Format,
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(2.5) Referenzliste über Leistungen unter Einsatz eines Requesttracking-Systems mit Kundenzugriff sowie eines Versionskontrollsystems,
(2.6) Referenzliste über Leistungen aus dem Bereich Einsatz eines leistungsfähigen Installers und im Programmversionsmanagement auf Anwender-Rechnern,
(2.7) Referenzliste über Erfahrungen mit automatisierten Regressionstests,
(2.8) Referenzliste über Leistungen aus dem Bereich der Anwenderdokumentation mit Angabe des Umfangs in Seiten über die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zum Nachweis der Fachkunde des Bewerbers aussagekräftige Referenzen über die erfolgreiche Durchführung von mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekten mit vergleichbarem Umfang beizubringen sind. Bewerber, die diese Referenzen nicht beibringen können, müssen davon ausgehen, aufgrund des Mangels an nachgewiesener Fachkunde von einer weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Referenzen, bei denen das Recht des Auftraggebers, weitere Informationen bei den benannten Auftraggebern einzuholen, abbedungen oder eingeschränkt wird, können für den Nachweis der erforderlichen Fachkunde nicht berücksichtigt werden.
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(3) Nachweis in Kopie über das Vorhandensein einer professionellen Visual-Studio-Lizenz.
(4) Nachweis in Kopie über die Mitgliedschaft im MSDN (Microsoft Developer Network).
(5) Nachweis in Kopie über das Vorhandensein mindestens der DXperience-Lizenz für DevExpress-Komponenten.
(6) Benennung eines Kernteams, das mindestens aus einem Projektleiter und zwei weiteren Teammitgliedern besteht, unter Angabe des Standortes des Kernteams. Ferner ist die berufliche Qualifikation der Teammitglieder anhand der Darstellung von Ausbildung und beruflichem Werdegang sowie persönlicher Referenzen nachzuweisen.
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Die Bestzung des Kernteams soll über die gesamte Laufzeit des Vertrages konstant bleiben. Mitglieder des Kernteams dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber ausgetauscht werden.
(6.1) Der Projektleiter muss über einen Hochschulabschluss im Bereich Informatik/Mathematik oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen.
Ferner muss der Projektleiter mindestens fünf Jahre Berufserfahrung im Bereich der Softwareentwicklung haben und Referenzprojekte aus den Bereichen agile Softwareentwicklung, Programmierung für MySQL/MariaDB in #C/.NET sowie Optimierung für große Datenmengen vorweisen können. Im Rahmen der Darstellung der persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters sind die jeweiligen Auftraggeber unter Benennung eines Anprechpartners mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie einer E-Mail-Adresse anzugeben.
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(6.2.) Alle Kernteammitglieder müssen Berufserfahrung im Bereich Softwareentwicklung sowie Erfahrung in mindestens einem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Projekt vorweisen können.
Entwicklungserfahrung in C#/.NET für MySQL/MariaDB wird bei allen Kernteam-Mitgliedern vorausgesetzt.
(6.3) Mindestens eines der Kernteammitglieder muss zusätzlich zum Projektleiter fünf Jahre Erfahrung in der Softwareentwicklung besitzen. Mindestens ein Mitglied des Kernteams muss umfangreiche Erfahrungen in Design und Entwicklung grafischer Benutzeroberflächen vorweisen können. Für jede der in Punkt III.2.3) (2.4) genannten Software-Komponenten muss mindestens eine Person des Kernteams Entwicklungserfahrung vorweisen können.
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(7) Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt weiterhin, dass die nötige technische Ausstattung vorhanden ist, um die Software auf verschiedenen Windows-Plattformen und in verschiedenen Programmversionen gleichzeitig zu testen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder anzunehmen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Referenzen 40 %;
Qualifikation des Projektleiters 35 %;
Qualifikation der sonstigen Mitglieder des Kernteams 25 %.
Der Auftraggeber nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor.
Für weitere Ausführungen zur Bewertung der Teilnahmeanträge wird auf das den Formblättern beiliegende Wertungsschema verwiesen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber ist die AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin, vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand Jürgen Graalmann und Uwe Deh.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die hierbei zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge eine Auswahlentscheidung im Sinne von § 10 VOL/A-EG treffen und die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und zur Teilnahme an einer Verhandlungsrunde auffordern.
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(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie in Kopie in Papierform in einem geschlossenen Umschlag und zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF per Post einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
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(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt und mit folgender Aufschrift versehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren des AOK-Bundesverbandes – Weiterentwicklung einer Software“.
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(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 13.11.2014, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Silke Beckmann,
— Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7.30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhrbesetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
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(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind mittels E-Mail oder Telefax unter dem Betreff „Weiterentwicklung einer Software“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten“ an die unter Ziffer I.1) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
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(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist.
Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1), Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) (1) sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die unter Ziffer III.2.3) (2) bis (7) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft übernommen hat.
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Die Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haben eine Erklärung abzugeben, mit der sie:
— einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der berechtigt ist, die Bewerber-/Bietergemeinschaft allein (nicht gemeinsam mit einer anderen Person) zu vertreten,
— zusichern, dass die Beweber-/Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder gebildet wird,
— erklären, dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gegründet haben, und
— versichern, dass mit der Bewerber-/Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht des Auftraggebers an.
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(8) Allgemeiner Hinweis für den Einsatz von Unterauftragnehmern:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Will sich der Bewerber/Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerber/Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Die Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist möglichst mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, kann jedoch bis zur Abgabe der finalen Angebote ergänzt werden. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) des/der genannten Unterauftragnehmer/s können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 201-355078 (2014-10-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 057-100411
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 201-355078
ABl. S-Ausgabe: 57

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-20 📅
Name: TEDSoft GmbH
Postanschrift: Friedrich-Breuer-Str. 118
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53225
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2015/S 057-100411 (2015-03-18)