Weitergehende Aufbereitung Wasserwerk Echthausen
Wasserwerke Westfalen GmbH
Lieferung von frischer, granulierter Aktivkohle.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-28.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-02-28 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2014-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neue Aktivkohle
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Neue Aktivkohle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserwerke Westfalen GmbH
Postanschrift: Zum Kellerbach 52
Postleitzahl: 58239
Postort: Schwerte
Kontakt
Internetadresse: http://www.wasserwerke-westfalen.de 🌏
E-Mail: jacqueline.grossfeld@gelsenwasser.de 📧
Telefon: +49 2097081713 📞
Fax: +49 2097081717 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 045-076157
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von frischer, granulierter Aktivkohle.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Siehe II.2.1)
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wickede Echthausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gelsenwasser AG, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen
Jacqueline Großfeld
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: www.bezreg-arnsberg.nrw.de 🌏
Fax: +49 29318240322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2014/S 045-076157 (2014-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Neue Aktivkohle
Menge oder Umfang:
Lieferung von frischer granulierter Aktivkohle der Körnung 0,60 – 2,36 mm in neu errichtete, geschlossene Aktivkohlebecken aus Stahlbeton (Beckenanzahl: 4; Füllvolumen je Becken: max. 168 m³; Füllhöhe: max. 2,8 m).Lieferumfang (Lose 1 bis 4) ein bis 4 Beckenfüllungen. Die Ermittlung bzw. der Nachweis der Liefermenge erfolgt unter Berücksichtigung der Spülkriterien, der Schüttdichte, der Rückspüldichte sowie der Aufmasse am/im Adsorptionsbecken.Die Aktivkohle muss grundsätzlich folgenden normativen und gesetzlichen Anforderungen genügen:1. Trinkwasserverordnung 2001 in der aktuellen Fassung, insbesondere § 11 "Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren",2. DIN EN 12915 -1 (Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Granulierte Aktivkohle – Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle) – in der gültigen Fassung oder gleichwertig,3. Anforderungen an die Aktivkohle.Bei der Verwendung des Basisstoffes Steinkohle wird ausschließlich agglomerierte Aktivkohle zugelassen, welche nach folgendem Verfahrensprinzip hergestellt wird:— Pulverisieren der gesamten Mischung Steinkohle,— Agglomerieren,— Brechen/Mahlen,— Voraktivieren,— Aktivieren (Wasserdampf),— Sieben.Die Verwendung bzw. das Vermischen von bzw. mit direkt aktivierter Aktivkohle ist nicht zugelassen.3.1 Folgende Qualitätskriterien (Schwellenwerte) sind zu garantieren und einzuhalten.— pH-Wert* > 7,— Aufschwimmbare Anteile (%)* < 1,0,— Iodzahl (mg/g I2) > 900,— Geruch* keine Abweichung, produktspezifisch,— Sichtkontrolle* keine Auffälligkeiten, Fremdkörper o.ä.,— Benetzbarkeit* > 99.* Für diese Parameter können die spezifischen Prüfverfahren zur Verfügung gestellt werden.Bei Nichteinhaltung der Schwellenwerte wird die Kohle nicht angenommen. Die Durchführung der Prüfung auf Basis von Batch-Verfahren wird seitens des Auftraggebers durchgeführt.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Neue Aktivkohle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserwerke Westfalen GmbH
Postanschrift: Zum Kellerbach 52
Postleitzahl: 58239
Postort: Schwerte
Kontakt
Internetadresse: http://www.wasserwerke-westfalen.de 🌏
E-Mail: jacqueline.grossfeld@gelsenwasser.de 📧
Telefon: +49 2097081713 📞
Fax: +49 2097081717 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 045-076157
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
a) Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Vorschriften der SektVO. Die Wasserwerke Westfalen GmbH ist Sektorenauftraggeberin im Sinne des § 98 Nr. 4 GWB i.V.m. § 1 Abs. 1 SektVO. Die Wahl des Verhandlungsverfahrens steht ihr gem. 101a Abs. 7 S. 2 GWB frei;
b) Der Bewerber hat anzugeben, für welches Los er sich bewirbt;
Die Bewerberauswahl richtet sich nach objektiven Regeln und Kriterien. Die diesbezüglich geforderten Nachweise untergliedern sich in 2 Gruppen:
1. Mindestbedingungen.
Die in den Teilnahmebedingungen gem. Ziff. III.2.1) bis Ziff. III.2.3) mit einem (M) gekennzeichneten Mindestbedingungen müssen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfüllt sein. Andernfalls erfolgt zwingend der Ausschluss des Bewerbers.
Mindestbedingungen sind:
— Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 SektVO (Ziff. III.2.1) a) und b)),
— Nachweis der Eintragung in das Handels- oder Berufsregister oder gleichwertig (Ziff. III.2.1) c)),
— Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.500.000 EUR pauschal je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Ziff. III.2.2) b)).
— Eigenerklärung über eine hinreichende bestehende Produktionskapazität im ausgeschriebenen Warenbereich. Die erforderliche Mindestproduktionskapazität muss die Liefermenge umfassen, für die der Bewerber sich bewirbt (Ziff. III.2.3) c)).
2. Reine Informationsangaben.
Mithilfe der reinen Informationsangaben verschafft sich die Vergabestelle Einblick in die Unternehmensstruktur (Eigentumsverhältnisse) und Standortverankerung. Eine Bewertung der Nachweise im Hinblick auf die Bewerberauswahl findet nicht statt. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen nicht beigebrachter Informationsangaben findet nicht unmittelbar statt. Werden jedoch Nachweise und/oder Eigenerklärungen, die reine Informationsangaben sind, trotz Nachforderung durch die Vergabestelle nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht beigebracht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Reine Informationsangaben sind:
— Eigenerklärung zur Gesellschaftsstruktur und ggfs. Konzernzugehörigkeit sowie Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen (Ziff. III.2.1) d)),
— Eigenerklärung über Unternehmens- und Produktionsstandorte (Ziff. III.2.1) e)),
— Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im ausgeschriebenen Warenbereich(Ziff. III.2.2) a)),
— Die beigebrachten Referenzen inkl. Ansprechpartner (Ziff. III.2.3) a)),
— aktueller Nachweis einer Zertifizierung nach EN ISO 9000-9004 oder gleichwertig (Ziff. III.2.3) b)).
d) Es obliegt den Bewerbern, die "Gleichwertigkeit" der vorgelegten mit den in den Teilnahmebedingungengeforderten Nachweisen nachvollziehbar darzulegen;
e) Die Einreichung der schriftlichen Teilnahmeanträge hat postalisch in einem fest verschlossenen Umschlag zu erfolgen mit dem gut sichtbaren Hinweis auf dem Umschlag:
"Achtung! Teilnahmeanträge im Vergabeverfahren! Bitte nicht öffnen!".
Der Teilnahmeantrag sowie seine sämtlichen Bestandteile wie auch das sich anschließende Verhandlungsverfahren haben in Wort und Schrift in deutscher Sprache zu erfolgen. Teilnahmeanträge oder Angebote, die ganz oder teilweise nicht in deutscher Sprache vorliegen, können daher als nicht wertungsfähig vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von frischer, granulierter Aktivkohle.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Siehe II.2.1)
Kurze Beschreibung:
Befüllung Aktivkohlebecken 1: Lieferung von frischer granulierter Aktivkohle der Körnung 0,60 – 2,36 mm in neu errichtetes, geschlossenes Aktivkohlebecken aus Stahlbeton.
Menge oder Umfang: Füllvolumen je Becken: max. 168 m³; Füllhöhe: max. 2,8 m).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Befüllung Aktivkohlebecken 2: Lieferung von frischer granulierter Aktivkohle der Körnung 0,60 – 2,36 mm in neu errichtetes, geschlossenes Aktivkohlebecken aus Stahlbeton.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Befüllung Aktivkohlebecken 3: Lieferung von frischer granulierter Aktivkohle der Körnung 0,60 – 2,36 mm in neu errichtetes, geschlossenes Aktivkohlebecken aus Stahlbeton.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Befüllung Aktivkohlebecken 4: Lieferung von frischer granulierter Aktivkohle der Körnung 0,60 – 2,36 mm in neu errichtetes, geschlossenes Aktivkohlebecken aus Stahlbeton.
Menge oder Umfang:
Lieferung von frischer granulierter Aktivkohle der Körnung 0,60 – 2,36 mm in neu errichtete, geschlossene Aktivkohlebecken aus Stahlbeton (Beckenanzahl: 4; Füllvolumen je Becken: max. 168 m³; Füllhöhe: max. 2,8 m).
Lieferumfang (Lose 1 bis 4) ein bis 4 Beckenfüllungen. Die Ermittlung bzw. der Nachweis der Liefermenge erfolgt unter Berücksichtigung der Spülkriterien, der Schüttdichte, der Rückspüldichte sowie der Aufmasse am/im Adsorptionsbecken.
Die Aktivkohle muss grundsätzlich folgenden normativen und gesetzlichen Anforderungen genügen:
1. Trinkwasserverordnung 2001 in der aktuellen Fassung, insbesondere § 11 "Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren",
2. DIN EN 12915 -1 (Produkte zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch – Granulierte Aktivkohle – Teil 1: Frische granulierte Aktivkohle) – in der gültigen Fassung oder gleichwertig,
3. Anforderungen an die Aktivkohle.
Bei der Verwendung des Basisstoffes Steinkohle wird ausschließlich agglomerierte Aktivkohle zugelassen, welche nach folgendem Verfahrensprinzip hergestellt wird:
— Pulverisieren der gesamten Mischung Steinkohle,
— Agglomerieren,
— Brechen/Mahlen,
— Voraktivieren,
— Aktivieren (Wasserdampf),
— Sieben.
Die Verwendung bzw. das Vermischen von bzw. mit direkt aktivierter Aktivkohle ist nicht zugelassen.
3.1 Folgende Qualitätskriterien (Schwellenwerte) sind zu garantieren und einzuhalten.
— pH-Wert* > 7,
— Aufschwimmbare Anteile (%)* < 1,0,
— Iodzahl (mg/g I2) > 900,
— Geruch* keine Abweichung, produktspezifisch,
— Sichtkontrolle* keine Auffälligkeiten, Fremdkörper o.ä.,
— Benetzbarkeit* > 99.
* Für diese Parameter können die spezifischen Prüfverfahren zur Verfügung gestellt werden.
Bei Nichteinhaltung der Schwellenwerte wird die Kohle nicht angenommen. Die Durchführung der Prüfung auf Basis von Batch-Verfahren wird seitens des Auftraggebers durchgeführt.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wickede Echthausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags müssen folgende, jeweils rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärungen und Nachweise beigebracht werden:
a) Eigenerklärung, dass weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen die §§ 108e, 129, 129a, 129b, 261, 264, 299, 333 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder einem sonstigen Verstoß gegen eine der in § 21 Abs. 1 SektVO vom 23.9.2009 genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist (M);
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b) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des § 21 Abs. 4 Nr. 1-5 SektVO vom 23.9.2009 vorliegt (M);
c) Aktueller Auszug der Eintragung in das Handels- oder Berufsregister oder gleichwertig (nicht älter als 6 Monate, gerechnet vom Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, Kopie des Originalauszugs ist ausreichend) (M);
d) Eigenerklärung zur Gesellschaftsstruktur und ggfs. Konzernzugehörigkeit sowie Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen;
e) Eigenerklärung über Unternehmens- und Produktionsstandorte.
Für die unter Buchst. a) und b) benannten Eigenerklärungen stellt die Vergabestelle einen Vordruck zur Verfügung, der beim Auftraggeber per Mail unter jacqueline.grossfeld@gelsenwasser.de angefordert werden kann. Die Nichterfüllung der als Mindestbedingungen mit (M) gekennzeichneten Kriterien führt ohne weitere Beurteilung der restlichen Kriterien zum Ausschluss vom Verfahren.
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Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende Nachweise und Erklärungen, die nicht Mindestbedingungen sind, nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung besteht nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber/innen entscheiden, von keinem Bewerber/keiner Bewerberin etwaig fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Werden Nachweise und/oder Eigenerklärungen trotz Nachforderung durch die Vergabestelle nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht beigebracht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
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Mit Abgabe des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise und Eigenerklärungen beigebracht werden:
a) Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren im ausgeschriebenen Warenbereich.;
b) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500.000 EUR pauschal je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Nachweis nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, Kopie des Originalnachweises der Versicherung ist ausreichend) (M).
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Die Nichterfüllung der als Mindestbedingungen mit (M) gekennzeichneten Kriterien führt ohne weitere Beurteilung der restlichen Kriterien zum Ausschluss vom Verfahren.
Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende Nachweise und Eigenerklärungen, die nicht Mindestbedingungen sind, nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung besteht nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber/innen entscheiden, von keinem Bewerber/keiner Bewerberin etwaig fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Werden Nachweise und/oder Eigenerklärungen trotz Nachforderung durch die Vergabestelle nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht beigebracht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
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Mit Abgabe des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise und Eigenerklärungen beigebracht werden:
a) Eigenerklärung über mindestens 3 gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachte vergleichbare Leistungen (Referenzen). Diese Referenzleistungen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand die in Ziff. II.2.1) dieser Bekanntmachung vorgesehene Gesamtmenge je Los (eine Beckenfüllung) erfüllen. Der Auftraggeber behält sich eine stichprobenartige Überprüfung der Referenzen vor.
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Zu diesem Zweck sind der Vergabestelle Ansprechpartner bei den Referenzauftraggebern mitzuteilen (mit Tel-/Fax-Nr. und E-Mail-Adresse);
b) Aktueller Nachweis einer Zertifizierung nach EN ISO 9000-9004 oder gleichwertig (Kopie des Originalnachweises ist ausreichend);
c) Eigenerklärung über eine hinreichende bestehende Produktionskapazität im ausgeschriebenen Warenbereich. Die erforderliche Mindestproduktionskapazität muss die Liefermenge umfassen, für die der Bewerber sich bewirbt (M).
Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachreichung besteht nicht.
Insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bewerber/innen entscheiden, von keinem Bewerber/keiner Bewerberin etwaig fehlende Nachweise und Eigenerklärungen nachzufordern.
Werden Nachweise und/oder Eigenerklärungen trotz Nachforderung durch die Vergabestelle nicht, nichtvollständig oder nicht fristgerecht beigebracht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers.
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen einen Bevollmächtigten bestimmen und haften dem Auftraggeber als Bietergemeinschaft wie auch nach Zuschlagserteilung gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung eines Teilnahmeantrags gebildet haben, werden nicht zugelassen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gelsenwasser AG, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen
Jacqueline Großfeld
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: www.bezreg-arnsberg.nrw.de 🌏
Fax: +49 29318240322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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