Werbenutzungsrechte im öffentlichen Raum der Stadt Siegen

Stadt Siegen

Es ist vorgesehen, dass ausschließliche Recht zur Werbung im öffentlichen Raum der Sadt Siegen an den dafür freigegebenen Stellen für den unter II 2.1 beschriebenen Umfang an einen geeigneten Vertragspartner zu übertragen.
Ausgenommen hiervon ist die Werbung an Schaltkästen, Fahrzeugen sowie an Sportstätten.
Dabei verfolgt die Stadt Siegen im Wesentlichen folgende Ziele:
1. Sicherstellung einer hochwertigen Ausstattung und Gestaltung der Stadtmöbel (Wartehallen, Stadtinformationsanlagen) und Werbeanlagen. Diese sind Gestaltungselemente des öffentlichen Raumes und sollen daher dem unverwechselbaren Stadtbild entsprechen.
2. Ein einheitliches Stadtbild hinsichtlich der Stadtmöblierung und der Werbeträger zu erreichen.
3. Gewährleistung einer vorbildlichen Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungselemente und der Werbeanlagen.
4. Sicherstellung einer Nutzerfreundlichkeit, insbesondere von Menschen mit Behinderung, bei allen Stadtmöblierungselementen.
5. Wesentliche Verbesserung der Einnahmesituation.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-06.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-06 Auftragsbekanntmachung
2015-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge