Die Stadt Bocholt beabsichtigt mit Wirkung für einen Zeitraum von 15 Jahren oder 20 Jahre das exklusive Werberecht auf öffentlichen, im Eigentum der Stadt Bocholt stehenden Flächen sowie an ÖPNV-Haltestellen in Bocholt zu vergeben. Dem Konzessionsnehmer wird das ausschließliche Recht zur Werbung in den bezeichneten Werbearten und –formaten übertragen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Werbung an und in Fahrgastunterständen (Wartehallen), City-Light-Poster-Vitrinen, Großflächen, City-Star-Anlagen, durch Plakatrahmen etc. Darüber hinaus umfasst der Vertragsentwurf Regelungen für den Betrieb, die Wartung/Instandhaltung sowie die Reinigung der Anlagen. Der Konzessionsnehmer erhält das Recht und trägt die Pflicht, an städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeträger und Stadtmöbelelemente (Wartehallen) aufzustellen und diese werblich zu nutzen. Der Konzessionsnehmer schuldet im Gegenzug zur Bereitstellung der städtischen Flächen für die o.a. Durchführung von Werbung vor allem die Errichtung von Wartehallen, die Zahlung einer Pacht, aber auch vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungs- und Werbeelemente. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen anzuheben. Eingesetzt werden sollen Produkte, die höchsten gestalterischen und funktionalen Anforderungen gleichermaßen genügen. Es ist eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet Bocholt anzubieten, die dem unverwechselbaren Stadtbild Bocholts entspricht; Design-Varianten sind mit anzubieten. Die Entwicklung einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich. Vielmehr sollen alle Angebote die Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Alle Wartehallen und sonstigen Werbeträger sind neu zu errichten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2014-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Menge oder Umfang:
Dieser Vertrag umfasst die komplette Neuerrichtung von 37 verglasten Wartehallen (davon 13 Wartehallen mit 2 Rückwandfeldern, 23 Wartehallen mit 3 Rückwandfeldern u. 1 Wartehalle mit 4 Rückwandfeldern); sowie das Recht zur Errichtung bis zu 70 City-Light-Poster-Vitrinen, bis zu 15 Großflächen und bis zu 7 City-Star-Anlagen.2 000 000
Dieser Vertrag umfasst die komplette Neuerrichtung von 37 verglasten Wartehallen (davon 13 Wartehallen mit 2 Rückwandfeldern, 23 Wartehallen mit 3 Rückwandfeldern u. 1 Wartehalle mit 4 Rückwandfeldern); sowie das Recht zur Errichtung bis zu 70 City-Light-Poster-Vitrinen, bis zu 15 Großflächen und bis zu 7 City-Star-Anlagen.2 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bocholt – Rechtsreferat – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Berliner Platz 1
Postleitzahl: 46395
Postort: Bocholt
Kontakt
Internetadresse: http://www.bocholt.de🌏
E-Mail: rechtsreferat@mail.bocholt.de📧
Telefon: +49 2871953453📞
Fax: +49 2871953190 📠
1. Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, nicht um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages. Das Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder den gesetzlichen Vergabebestimmungen gemäß §§ 97 ff. GWB noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien.
2. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die Nachforderung von Unterlagen unter Fristsetzung vor.
3. Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert.
4. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse beim Finanzministerium des Landes NRW anfordern.
5. Für den späteren Abschluss des Vertrages gilt: Der vollständige Inhalt muss in einer einheitlichen Vertragsurkunde enthalten sein. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden wird es nicht geben. Die in den Vertragsentwürfen benannten Anlagen ergeben sich aus den Angeboten und werden zum Vertragsschluss gefertigt.
1. Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, nicht um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages. Das Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder den gesetzlichen Vergabebestimmungen gemäß §§ 97 ff. GWB noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien.
2. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die Nachforderung von Unterlagen unter Fristsetzung vor.
3. Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert.
4. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse beim Finanzministerium des Landes NRW anfordern.
5. Für den späteren Abschluss des Vertrages gilt: Der vollständige Inhalt muss in einer einheitlichen Vertragsurkunde enthalten sein. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden wird es nicht geben. Die in den Vertragsentwürfen benannten Anlagen ergeben sich aus den Angeboten und werden zum Vertragsschluss gefertigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bocholt beabsichtigt mit Wirkung für einen Zeitraum von 15 Jahren oder 20 Jahre das exklusive Werberecht auf öffentlichen, im Eigentum der Stadt Bocholt stehenden Flächen sowie an ÖPNV-Haltestellen in Bocholt zu vergeben.
Dem Konzessionsnehmer wird das ausschließliche Recht zur Werbung in den bezeichneten Werbearten und –formaten übertragen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Werbung an und in Fahrgastunterständen (Wartehallen), City-Light-Poster-Vitrinen, Großflächen, City-Star-Anlagen, durch Plakatrahmen etc. Darüber hinaus umfasst der Vertragsentwurf Regelungen für den Betrieb, die Wartung/Instandhaltung sowie die Reinigung der Anlagen.
Dem Konzessionsnehmer wird das ausschließliche Recht zur Werbung in den bezeichneten Werbearten und –formaten übertragen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Werbung an und in Fahrgastunterständen (Wartehallen), City-Light-Poster-Vitrinen, Großflächen, City-Star-Anlagen, durch Plakatrahmen etc. Darüber hinaus umfasst der Vertragsentwurf Regelungen für den Betrieb, die Wartung/Instandhaltung sowie die Reinigung der Anlagen.
Der Konzessionsnehmer erhält das Recht und trägt die Pflicht, an städtischen Standorten und auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Werbeträger und Stadtmöbelelemente (Wartehallen) aufzustellen und diese werblich zu nutzen.
Der Konzessionsnehmer schuldet im Gegenzug zur Bereitstellung der städtischen Flächen für die o.a. Durchführung von Werbung vor allem die Errichtung von Wartehallen, die Zahlung einer Pacht, aber auch vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungs- und Werbeelemente. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen anzuheben.
Der Konzessionsnehmer schuldet im Gegenzug zur Bereitstellung der städtischen Flächen für die o.a. Durchführung von Werbung vor allem die Errichtung von Wartehallen, die Zahlung einer Pacht, aber auch vorbildliche Pflege, Reinigung und Wartung der Stadtmöblierungs- und Werbeelemente. Ziel ist es auch, die gestalterische Qualität der Werbeanlagen anzuheben.
Eingesetzt werden sollen Produkte, die höchsten gestalterischen und funktionalen Anforderungen gleichermaßen genügen. Es ist eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet Bocholt anzubieten, die dem unverwechselbaren Stadtbild Bocholts entspricht; Design-Varianten sind mit anzubieten. Die Entwicklung einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich. Vielmehr sollen alle Angebote die Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Alle Wartehallen und sonstigen Werbeträger sind neu zu errichten.
Eingesetzt werden sollen Produkte, die höchsten gestalterischen und funktionalen Anforderungen gleichermaßen genügen. Es ist eine einheitliche Produktlinie für das Stadtgebiet Bocholt anzubieten, die dem unverwechselbaren Stadtbild Bocholts entspricht; Design-Varianten sind mit anzubieten. Die Entwicklung einer exklusiven Designlinie ist nicht erforderlich. Vielmehr sollen alle Angebote die Auswahl aus mehreren serienreifen Modellen ermöglichen. Alle Wartehallen und sonstigen Werbeträger sind neu zu errichten.
Menge oder Umfang:
Dieser Vertrag umfasst die komplette Neuerrichtung von 37 verglasten Wartehallen (davon 13 Wartehallen mit 2 Rückwandfeldern, 23 Wartehallen mit 3 Rückwandfeldern u. 1 Wartehalle mit 4 Rückwandfeldern); sowie das Recht zur Errichtung bis zu 70 City-Light-Poster-Vitrinen, bis zu 15 Großflächen und bis zu 7 City-Star-Anlagen.
Dieser Vertrag umfasst die komplette Neuerrichtung von 37 verglasten Wartehallen (davon 13 Wartehallen mit 2 Rückwandfeldern, 23 Wartehallen mit 3 Rückwandfeldern u. 1 Wartehalle mit 4 Rückwandfeldern); sowie das Recht zur Errichtung bis zu 70 City-Light-Poster-Vitrinen, bis zu 15 Großflächen und bis zu 7 City-Star-Anlagen.
Beschreibung der Optionen: Vertragsdauer insgesamt (15 oder 20 Jahre) abhängig vom Wettbewerbsergebnis.
Dauer: 180 Monate
Referenznummer: 25-eu 01/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bocholt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung des Bieterprofils, insbesondere zur wirtschaftlichen, technischen und personellen Leistungsfähigkeit.
2. Bietererklärung mit folgendem Inhalt: ,„Ich/Wir erkläre(n), dass
— ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind;
— über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinden;
— ich/wir keine schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— ich/wir im Wettbewerbsverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben haben.“
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind eigene Umsätze gesondert auszuweisen. Die Erklärung ist für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen sind eigene Umsätze gesondert auszuweisen. Die Erklärung ist für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Benennung mindestens einer aussagekräftigen Referenz, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, sowie Nennung eines Ansprechpartners. Als gleichwertig werden anerkannt die Durchführung einer vergleichbaren Konzession in einer Stadt, Gemeindeverband o.ä. mit einer Einwohnerzahl von mind. 50 000.
1. Benennung mindestens einer aussagekräftigen Referenz, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, sowie Nennung eines Ansprechpartners. Als gleichwertig werden anerkannt die Durchführung einer vergleichbaren Konzession in einer Stadt, Gemeindeverband o.ä. mit einer Einwohnerzahl von mind. 50 000.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
3. Ein Qualitätssicherungskonzept, welches Bestandteil des Vertrages wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach den Bestimmungen der Wettbewerbsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen werden auf schriftlicher
Anforderung abgegeben/übersandt.
Der Beleg über die Einzahlung der Schutzgebühr auf das Konto der Stadtkasse Bocholt (Stadtsparkasse Bocholt, BLZ42850035, Kontonummer 106575 (IBAN: DE 97 42 85 00 35 00 00 10 65 75; SWIFT-BIC.: WELADED1BOH) unter Angabe der Vorgangsnummer 2014:001473 ist beizufügen. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.
Der Beleg über die Einzahlung der Schutzgebühr auf das Konto der Stadtkasse Bocholt (Stadtsparkasse Bocholt, BLZ42850035, Kontonummer 106575 (IBAN: DE 97 42 85 00 35 00 00 10 65 75; SWIFT-BIC.: WELADED1BOH) unter Angabe der Vorgangsnummer 2014:001473 ist beizufügen. Die Schutzgebühr wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-03-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ingenhaag
Internetadresse: www.bocholt.de🌏
1. Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, nicht um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages. Das Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder den gesetzlichen Vergabebestimmungen gemäß §§ 97 ff. GWB noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien.
1. Bei diesem Verfahren handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession, nicht um die Vergabe eines Dienstleistungsauftrages. Das Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder den gesetzlichen Vergabebestimmungen gemäß §§ 97 ff. GWB noch den unionsrechtlichen Vergaberichtlinien.
2. Sollten geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise fehlen, so behält sich der Auftraggeber unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die Nachforderung von Unterlagen unter Fristsetzung vor.
3. Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert.
4. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse beim Finanzministerium des Landes NRW anfordern.
4. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse beim Finanzministerium des Landes NRW anfordern.
5. Für den späteren Abschluss des Vertrages gilt: Der vollständige Inhalt muss in einer einheitlichen Vertragsurkunde enthalten sein. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden wird es nicht geben. Die in den Vertragsentwürfen benannten Anlagen ergeben sich aus den Angeboten und werden zum Vertragsschluss gefertigt.
5. Für den späteren Abschluss des Vertrages gilt: Der vollständige Inhalt muss in einer einheitlichen Vertragsurkunde enthalten sein. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden wird es nicht geben. Die in den Vertragsentwürfen benannten Anlagen ergeben sich aus den Angeboten und werden zum Vertragsschluss gefertigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Unbekannt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Telefon: +49 251📞
Internetadresse: http://www.bez-reg.nrw.de🌏
Fax: +49 251 📠
Quelle: OJS 2014/S 012-017195 (2014-01-15)
Ergänzende Angaben (2014-09-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben