1) Der LK NWM sucht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Partner, mit dem die hier beschriebenen Ziele gemeinsam realisiert und umgesetzt werden sollen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass durch einen effektiven und zeitgemäßen Einsatz von IT ein Beitrag zur kommunalen Haushaltskonsolidierung erbracht werden muss. Die Finanzierung aller notwendigen IT-Services muss für einen Zeitraum von mindestens 5 bis 7 Jahren abgesichert werden. Eine sofortige und nachhaltige Reduzierung der Kosten bei möglichst gleichen bzw. verbesserten Leistungsinhalten ist beabsichtigt. Durch die Bereitstellung einfacher aber zeitgemäßer Hard- und Software ist die anwenderfreundliche Bedienbarkeit für die Mitarbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg sicherzustellen und Möglichkeiten der Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb der Kreisverwaltung und standortübergreifend aufzuzeigen. 2) Der reibungslose IT Betrieb ist über die gesamte Vertragslaufzeit abzusichern. Dabei ist auf der Grundlage der bestehenden Service Level Agreements (SLAs), die ggf. präzisiert bzw. verändert werden können, eine kontinuierlich hohe Servicequalität bereitzustellen. 3) Das IT Management ist derzeit mit 2,4 VBE besetzt. Die IT-technische Umsetzung der Kreisgebietsreform, insbesondere die Zusammenführung von Fachdiensten, die Übernahme von Mitarbeitern der Stadt Wismar, diverse Umzüge und die technischen Integration mehrerer Standorte ist abgeschlossen. Dabei stellt der standortübergreifende IT Betrieb die größten Herausforderungen auch für das IT Management dar. Daher ist es wichtig, die Zusammenarbeit mit dem neuen IT Partner strukturiert und prozessorientiert zu gestalten. Es sind Optimierungspotentiale zur derzeitigen Betriebs- und Organisationsstruktur aufzuzeigen und Maßnahmen zu beschreiben, die eine weitere Verbesserung der Leistungsqualität ermöglichen. Der Bieter soll unter Beachtung der Wirtschaft-lichkeit, neben dem bekannten Modell des IT Outsourcing, auch andere Modelle der Leistungserbringung von IT Services beschreiben und anbieten. Dabei ist jedoch die Eigenrealisierung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg grundsätzlich auszuschließen. Es soll das Prinzip „Alles aus einer Hand“ bei der IT Leistungserbringung beachtet und umgesetzt werden. 4) Die IT-Sicherheit und der Datenschutz sollen durch geeignete Maßnahmen optimiert und gewährleistet werden. Es sind die durch die Anschaltung an das Landesverwaltungsnetz (LAVINE) vorge-gebenen Einschränkungen bzw. die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Das auf der Basis des BSI Grundschutzes durch den Landkreis erstellte IT Sicherheitskonzept mit Stand: 31.7.2013 soll nach der Inbetriebnahme der Zielarchitektur überarbeitet bzw. angepasst werden. Für eine sichere End-to-End- Kommunikation mit externen Partnern sind durch den Bieter im Landkreis Nordwestmecklenburg sichere Verschlüsselungsmethoden einzuführen. 5) Es sind technische Voraussetzungen zu schaffen, die die Interaktionen zwischen Verwaltung und Bürgern – aber auch zur Wirtschaft – über das Internet möglich machen bzw. verbessern. Dabei sollen durch Online-Dienste die Arbeitsprozesse für die Verwaltung effizienter gestaltet werden und für die Anwender der Umgang mit modernen Medien unter Beachtung des E-Government-Gesetzes zu Erleichterungen führen (E-Government). Dabei ist zu prüfen, ob die Kommunikation über soziale Netzwerke in der Kreisverwaltung einzuführen ist. Vom Bieter wird erwartet, die Verwaltung unter Verwendung bereits bestehender Studien und Erfahrungen im Rahmen eines Einführungsprojektes zu unterstützen. 6) Die im Eigentum des Landkreises Nordwestmecklenburg befindlichen Softwarelizenzen für die Standardbüroanwendungen sind weiterzuverwenden. Die Lizenzen für die Fachapplikationen und die Softwarepflegeverträge sind ebenfalls vorhanden und durch den Bieter für den Betrieb zu nutzen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg geht davon aus, dass der Bieter alle Lizenzen für die Betriebssysteme und betriebssystemnahen Tools, für die Datenbanken und weitere notwendige Lizenzen im Rahmen der Betriebsverantwortung bereitstellt. 7) Die bereits im Landkreis Nordwestmecklenburg begonnene Einführung eines Dokumenten-managementsystems soll weitergeführt werden. Dabei kann auf die bestehende Softwarelösung zurückgegriffen werden. Auch in weiteren Fachdiensten sind die Einführung und der Einsatz von Dokumentenmanagement vorgesehen. Dabei ist der Landkreis Nordwestmecklenburg bei der Auswahl geeigneter Arbeitsprozesse zu unterstützen und die Projektumsetzung zu begleiten (Prozessoptimierung). 8) Das im Landkreis Nordwestmecklenburg in Betrieb befindliche zentrale System für Drucken, Kopieren und Scannen hat sich bei der täglichen Arbeit bewährt. Dieses soll durch den Bieter bewertet, ggf. optimiert oder als neues homogenes Lösungskonzept angeboten werden. 9) Die Telefonie- und Faxfunktionalität wird an allen Standorten des Landkreises Nordwest-mecklenburg als zentrale VoIP – Lösung im Rahmen der Landeslösung Mecklenburg-Vorpommern als Betreibermodell durch das Datenverarbeitungszentrum Schwerin (DVZ) angeboten. Durch den Bieter wird eine in den Grundfunktionen vergleichbare und anwenderfreundliche Lösung erwartet. 10) Für die stetig zunehmende Verwendung mobiler Geräte durch die Mitarbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg aber auch verwaltungsfremder Personen, sind für die zentralen Gebäude WLAN-Konzepte zu erstellen und nutzungsfähig bereitzustellen. Durch den Bieter soll auch die Bereitstellung mobiler Geräte für alle Kreistagsmitglieder sichergestellt werden. 11) Der erhöhten Mobilität und dem standortübergreifenden Arbeiten der Verwaltungsmitarbeiter ist Rechnung zu tragen. Der Bieter hat technische Lösungen zu erarbeiten, um mobile Zugriffe auf verwaltungsinterne Applikationen und Dienste sicher anzubieten. Dabei sollte die Integration systemoffen und anwenderfreundlich gestaltet werden. Die Lösungskonzepte sollen auch für die Umsetzung der Telearbeit geeignet sein. 12) Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird nach derzeitigem Planungstand bis Ende 2016 am Standort Rostocker Str. 76 einen Erweiterungsbau für ca. 130 Mitarbeiter errichten. Damit werden dann alle bisherigen Standorte des Landkreises Nordwestmecklenburg in Wismar auf diesen Bereich konzentriert. Durch den Bieter ist dazu ein technisches Integrationskonzept zu entwickeln und im Angebot zu berücksichtigen. 13) Im Rahmen dieses Projektes soll der Bieter aufzeigen, wie eine umwelt- und ressourcenschonende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien über deren gesamten Lebenszyklus hinweg auch im Landkreis Nordwestmecklenburg umgesetzt werden kann. Dazu sind das Design und die Architektur der Systeme so zu gestalten, dass die Potenziale von Green IT beachtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Je nach Leistungsbreite und Vertragsdauer wird der Wert des Gesamtauftrages auf ca. 7 000 000 EUR geschätzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nordwestmecklenburg, Die Landrätin, Fachdienst Bau und Gebäudemanagement/Vergabestelle
Postanschrift: Rostocker Straße 76
Postleitzahl: 23970
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de🌏
E-Mail: t.waldraff@nordwestmecklenburg.de📧
Telefon: +49 384130406502📞
Fax: +49 3841304086502 📠
1) Der LK NWM sucht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Partner, mit dem die hier beschriebenen Ziele gemeinsam realisiert und umgesetzt werden sollen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass durch einen effektiven und zeitgemäßen Einsatz von IT ein Beitrag zur kommunalen Haushaltskonsolidierung erbracht werden muss. Die Finanzierung aller notwendigen IT-Services muss für einen Zeitraum von mindestens 5 bis 7 Jahren abgesichert werden. Eine sofortige und nachhaltige Reduzierung der Kosten bei möglichst gleichen bzw. verbesserten Leistungsinhalten ist beabsichtigt. Durch die Bereitstellung einfacher aber zeitgemäßer Hard- und Software ist die anwenderfreundliche Bedienbarkeit für die Mitarbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg sicherzustellen und Möglichkeiten der Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb der Kreisverwaltung und standortübergreifend aufzuzeigen.
1) Der LK NWM sucht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Partner, mit dem die hier beschriebenen Ziele gemeinsam realisiert und umgesetzt werden sollen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass durch einen effektiven und zeitgemäßen Einsatz von IT ein Beitrag zur kommunalen Haushaltskonsolidierung erbracht werden muss. Die Finanzierung aller notwendigen IT-Services muss für einen Zeitraum von mindestens 5 bis 7 Jahren abgesichert werden. Eine sofortige und nachhaltige Reduzierung der Kosten bei möglichst gleichen bzw. verbesserten Leistungsinhalten ist beabsichtigt. Durch die Bereitstellung einfacher aber zeitgemäßer Hard- und Software ist die anwenderfreundliche Bedienbarkeit für die Mitarbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg sicherzustellen und Möglichkeiten der Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb der Kreisverwaltung und standortübergreifend aufzuzeigen.
2) Der reibungslose IT Betrieb ist über die gesamte Vertragslaufzeit abzusichern. Dabei ist auf der Grundlage der bestehenden Service Level Agreements (SLAs), die ggf. präzisiert bzw. verändert werden können, eine kontinuierlich hohe Servicequalität bereitzustellen.
2) Der reibungslose IT Betrieb ist über die gesamte Vertragslaufzeit abzusichern. Dabei ist auf der Grundlage der bestehenden Service Level Agreements (SLAs), die ggf. präzisiert bzw. verändert werden können, eine kontinuierlich hohe Servicequalität bereitzustellen.
3) Das IT Management ist derzeit mit 2,4 VBE besetzt. Die IT-technische Umsetzung der Kreisgebietsreform, insbesondere die Zusammenführung von Fachdiensten, die Übernahme von Mitarbeitern der Stadt Wismar, diverse Umzüge und die technischen Integration mehrerer Standorte ist abgeschlossen. Dabei stellt der standortübergreifende IT Betrieb die größten Herausforderungen auch für das IT Management dar. Daher ist es wichtig, die Zusammenarbeit mit dem neuen IT Partner strukturiert und prozessorientiert zu gestalten. Es sind Optimierungspotentiale zur derzeitigen Betriebs- und Organisationsstruktur aufzuzeigen und Maßnahmen zu beschreiben, die eine weitere Verbesserung der Leistungsqualität ermöglichen. Der Bieter soll unter Beachtung der Wirtschaft-lichkeit, neben dem bekannten Modell des IT Outsourcing, auch andere Modelle der Leistungserbringung von IT Services beschreiben und anbieten. Dabei ist jedoch die Eigenrealisierung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg grundsätzlich auszuschließen. Es soll das Prinzip „Alles aus einer Hand“ bei der IT Leistungserbringung beachtet und umgesetzt werden.
3) Das IT Management ist derzeit mit 2,4 VBE besetzt. Die IT-technische Umsetzung der Kreisgebietsreform, insbesondere die Zusammenführung von Fachdiensten, die Übernahme von Mitarbeitern der Stadt Wismar, diverse Umzüge und die technischen Integration mehrerer Standorte ist abgeschlossen. Dabei stellt der standortübergreifende IT Betrieb die größten Herausforderungen auch für das IT Management dar. Daher ist es wichtig, die Zusammenarbeit mit dem neuen IT Partner strukturiert und prozessorientiert zu gestalten. Es sind Optimierungspotentiale zur derzeitigen Betriebs- und Organisationsstruktur aufzuzeigen und Maßnahmen zu beschreiben, die eine weitere Verbesserung der Leistungsqualität ermöglichen. Der Bieter soll unter Beachtung der Wirtschaft-lichkeit, neben dem bekannten Modell des IT Outsourcing, auch andere Modelle der Leistungserbringung von IT Services beschreiben und anbieten. Dabei ist jedoch die Eigenrealisierung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg grundsätzlich auszuschließen. Es soll das Prinzip „Alles aus einer Hand“ bei der IT Leistungserbringung beachtet und umgesetzt werden.
4) Die IT-Sicherheit und der Datenschutz sollen durch geeignete Maßnahmen optimiert und gewährleistet werden. Es sind die durch die Anschaltung an das Landesverwaltungsnetz (LAVINE) vorge-gebenen Einschränkungen bzw. die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Das auf der Basis des BSI Grundschutzes durch den Landkreis erstellte IT Sicherheitskonzept mit Stand: 31.7.2013 soll nach der Inbetriebnahme der Zielarchitektur überarbeitet bzw. angepasst werden. Für eine sichere End-to-End- Kommunikation mit externen Partnern sind durch den Bieter im Landkreis Nordwestmecklenburg sichere Verschlüsselungsmethoden einzuführen.
4) Die IT-Sicherheit und der Datenschutz sollen durch geeignete Maßnahmen optimiert und gewährleistet werden. Es sind die durch die Anschaltung an das Landesverwaltungsnetz (LAVINE) vorge-gebenen Einschränkungen bzw. die datenschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Das auf der Basis des BSI Grundschutzes durch den Landkreis erstellte IT Sicherheitskonzept mit Stand: 31.7.2013 soll nach der Inbetriebnahme der Zielarchitektur überarbeitet bzw. angepasst werden. Für eine sichere End-to-End- Kommunikation mit externen Partnern sind durch den Bieter im Landkreis Nordwestmecklenburg sichere Verschlüsselungsmethoden einzuführen.
5) Es sind technische Voraussetzungen zu schaffen, die die Interaktionen zwischen Verwaltung und Bürgern – aber auch zur Wirtschaft – über das Internet möglich machen bzw. verbessern. Dabei sollen durch Online-Dienste die Arbeitsprozesse für die Verwaltung effizienter gestaltet werden und für die Anwender der Umgang mit modernen Medien unter Beachtung des E-Government-Gesetzes zu Erleichterungen führen (E-Government). Dabei ist zu prüfen, ob die Kommunikation über soziale Netzwerke in der Kreisverwaltung einzuführen ist. Vom Bieter wird erwartet, die Verwaltung unter Verwendung bereits bestehender Studien und Erfahrungen im Rahmen eines Einführungsprojektes zu unterstützen.
5) Es sind technische Voraussetzungen zu schaffen, die die Interaktionen zwischen Verwaltung und Bürgern – aber auch zur Wirtschaft – über das Internet möglich machen bzw. verbessern. Dabei sollen durch Online-Dienste die Arbeitsprozesse für die Verwaltung effizienter gestaltet werden und für die Anwender der Umgang mit modernen Medien unter Beachtung des E-Government-Gesetzes zu Erleichterungen führen (E-Government). Dabei ist zu prüfen, ob die Kommunikation über soziale Netzwerke in der Kreisverwaltung einzuführen ist. Vom Bieter wird erwartet, die Verwaltung unter Verwendung bereits bestehender Studien und Erfahrungen im Rahmen eines Einführungsprojektes zu unterstützen.
6) Die im Eigentum des Landkreises Nordwestmecklenburg befindlichen Softwarelizenzen für die Standardbüroanwendungen sind weiterzuverwenden. Die Lizenzen für die Fachapplikationen und die Softwarepflegeverträge sind ebenfalls vorhanden und durch den Bieter für den Betrieb zu nutzen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg geht davon aus, dass der Bieter alle Lizenzen für die Betriebssysteme und betriebssystemnahen Tools, für die Datenbanken und weitere notwendige Lizenzen im Rahmen der Betriebsverantwortung bereitstellt.
6) Die im Eigentum des Landkreises Nordwestmecklenburg befindlichen Softwarelizenzen für die Standardbüroanwendungen sind weiterzuverwenden. Die Lizenzen für die Fachapplikationen und die Softwarepflegeverträge sind ebenfalls vorhanden und durch den Bieter für den Betrieb zu nutzen. Der Landkreis Nordwestmecklenburg geht davon aus, dass der Bieter alle Lizenzen für die Betriebssysteme und betriebssystemnahen Tools, für die Datenbanken und weitere notwendige Lizenzen im Rahmen der Betriebsverantwortung bereitstellt.
7) Die bereits im Landkreis Nordwestmecklenburg begonnene Einführung eines Dokumenten-managementsystems soll weitergeführt werden. Dabei kann auf die bestehende Softwarelösung zurückgegriffen werden. Auch in weiteren Fachdiensten sind die Einführung und der Einsatz von Dokumentenmanagement vorgesehen. Dabei ist der Landkreis Nordwestmecklenburg bei der Auswahl geeigneter Arbeitsprozesse zu unterstützen und die Projektumsetzung zu begleiten (Prozessoptimierung).
7) Die bereits im Landkreis Nordwestmecklenburg begonnene Einführung eines Dokumenten-managementsystems soll weitergeführt werden. Dabei kann auf die bestehende Softwarelösung zurückgegriffen werden. Auch in weiteren Fachdiensten sind die Einführung und der Einsatz von Dokumentenmanagement vorgesehen. Dabei ist der Landkreis Nordwestmecklenburg bei der Auswahl geeigneter Arbeitsprozesse zu unterstützen und die Projektumsetzung zu begleiten (Prozessoptimierung).
8) Das im Landkreis Nordwestmecklenburg in Betrieb befindliche zentrale System für Drucken, Kopieren und Scannen hat sich bei der täglichen Arbeit bewährt. Dieses soll durch den Bieter bewertet, ggf. optimiert oder als neues homogenes Lösungskonzept angeboten werden.
8) Das im Landkreis Nordwestmecklenburg in Betrieb befindliche zentrale System für Drucken, Kopieren und Scannen hat sich bei der täglichen Arbeit bewährt. Dieses soll durch den Bieter bewertet, ggf. optimiert oder als neues homogenes Lösungskonzept angeboten werden.
9) Die Telefonie- und Faxfunktionalität wird an allen Standorten des Landkreises Nordwest-mecklenburg als zentrale VoIP – Lösung im Rahmen der Landeslösung Mecklenburg-Vorpommern als Betreibermodell durch das Datenverarbeitungszentrum Schwerin (DVZ) angeboten. Durch den Bieter wird eine in den Grundfunktionen vergleichbare und anwenderfreundliche Lösung erwartet.
9) Die Telefonie- und Faxfunktionalität wird an allen Standorten des Landkreises Nordwest-mecklenburg als zentrale VoIP – Lösung im Rahmen der Landeslösung Mecklenburg-Vorpommern als Betreibermodell durch das Datenverarbeitungszentrum Schwerin (DVZ) angeboten. Durch den Bieter wird eine in den Grundfunktionen vergleichbare und anwenderfreundliche Lösung erwartet.
10) Für die stetig zunehmende Verwendung mobiler Geräte durch die Mitarbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg aber auch verwaltungsfremder Personen, sind für die zentralen Gebäude WLAN-Konzepte zu erstellen und nutzungsfähig bereitzustellen. Durch den Bieter soll auch die Bereitstellung mobiler Geräte für alle Kreistagsmitglieder sichergestellt werden.
10) Für die stetig zunehmende Verwendung mobiler Geräte durch die Mitarbeiter des Landkreises Nordwestmecklenburg aber auch verwaltungsfremder Personen, sind für die zentralen Gebäude WLAN-Konzepte zu erstellen und nutzungsfähig bereitzustellen. Durch den Bieter soll auch die Bereitstellung mobiler Geräte für alle Kreistagsmitglieder sichergestellt werden.
11) Der erhöhten Mobilität und dem standortübergreifenden Arbeiten der Verwaltungsmitarbeiter ist Rechnung zu tragen. Der Bieter hat technische Lösungen zu erarbeiten, um mobile Zugriffe auf verwaltungsinterne Applikationen und Dienste sicher anzubieten. Dabei sollte die Integration systemoffen und anwenderfreundlich gestaltet werden. Die Lösungskonzepte sollen auch für die Umsetzung der Telearbeit geeignet sein.
11) Der erhöhten Mobilität und dem standortübergreifenden Arbeiten der Verwaltungsmitarbeiter ist Rechnung zu tragen. Der Bieter hat technische Lösungen zu erarbeiten, um mobile Zugriffe auf verwaltungsinterne Applikationen und Dienste sicher anzubieten. Dabei sollte die Integration systemoffen und anwenderfreundlich gestaltet werden. Die Lösungskonzepte sollen auch für die Umsetzung der Telearbeit geeignet sein.
12) Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird nach derzeitigem Planungstand bis Ende 2016 am Standort Rostocker Str. 76 einen Erweiterungsbau für ca. 130 Mitarbeiter errichten. Damit werden dann alle bisherigen Standorte des Landkreises Nordwestmecklenburg in Wismar auf diesen Bereich konzentriert. Durch den Bieter ist dazu ein technisches Integrationskonzept zu entwickeln und im Angebot zu berücksichtigen.
12) Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird nach derzeitigem Planungstand bis Ende 2016 am Standort Rostocker Str. 76 einen Erweiterungsbau für ca. 130 Mitarbeiter errichten. Damit werden dann alle bisherigen Standorte des Landkreises Nordwestmecklenburg in Wismar auf diesen Bereich konzentriert. Durch den Bieter ist dazu ein technisches Integrationskonzept zu entwickeln und im Angebot zu berücksichtigen.
13) Im Rahmen dieses Projektes soll der Bieter aufzeigen, wie eine umwelt- und ressourcenschonende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien über deren gesamten Lebenszyklus hinweg auch im Landkreis Nordwestmecklenburg umgesetzt werden kann. Dazu sind das Design und die Architektur der Systeme so zu gestalten, dass die Potenziale von Green IT beachtet werden.
13) Im Rahmen dieses Projektes soll der Bieter aufzeigen, wie eine umwelt- und ressourcenschonende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien über deren gesamten Lebenszyklus hinweg auch im Landkreis Nordwestmecklenburg umgesetzt werden kann. Dazu sind das Design und die Architektur der Systeme so zu gestalten, dass die Potenziale von Green IT beachtet werden.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: L-51-14-Wa
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Formblatt 124 VHB Eigenerklärung zur Eignung (ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
b) Erklärung und Vereinbarung zum Mindestlohn (ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung darüber, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist; und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
b) Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
d) Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR pro Jahr und Schadensfall oder Eigenerklärung zum Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall über die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies nicht bereits durch die vorgenannte Versicherung abgedeckt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Nachweis einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500 000 EUR pro Jahr und Schadensfall oder Eigenerklärung zum Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall über die Gesamtdauer des Vertragsverhältnisses, soweit dies nicht bereits durch die vorgenannte Versicherung abgedeckt ist.
e) Eine aktuelle Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur in Form eines Organigramms mit Angaben zu den Geschäftsfeldern, Standorten und Niederlassungen und Personalbestand (Gesamtzahl der Festangestellten in Deutschland, im Land Mecklenburg-Vorpommern, in Europa, weltweit; davon im Bereich öffentliche Auftraggeber).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) Eine aktuelle Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur in Form eines Organigramms mit Angaben zu den Geschäftsfeldern, Standorten und Niederlassungen und Personalbestand (Gesamtzahl der Festangestellten in Deutschland, im Land Mecklenburg-Vorpommern, in Europa, weltweit; davon im Bereich öffentliche Auftraggeber).
f) Geschäftsberichte incl. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Herkunftsstaates vorgeschrieben ist.
g) Formblatt Kostenerstattung (Anlage 4) ausgefüllt und unterschrieben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitsanforderungen an ISO/IEC27001:2005 anlehnt und den IT-Grundschutz gemäß BSI IT-Grundschutz Maßnahmenkataloge – für den zwischen Bieter und dem Landkreis NWM noch abzustimmenden Schutzbedarf – realisiert und auch die Einhaltung der Mindestanforderungen während der Vertragslaufzeit gewährleistet.
a) Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitsanforderungen an ISO/IEC27001:2005 anlehnt und den IT-Grundschutz gemäß BSI IT-Grundschutz Maßnahmenkataloge – für den zwischen Bieter und dem Landkreis NWM noch abzustimmenden Schutzbedarf – realisiert und auch die Einhaltung der Mindestanforderungen während der Vertragslaufzeit gewährleistet.
b) Eigenerklärung des Bieters, dass die Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG sowie das Fernmeldegeheimnis gem. § 88 Telekommunikationsgesetz und zum Schutz von Kunden- und Mitarbeiterdaten verpflichtet sind und dass diese Verpflichtung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.
b) Eigenerklärung des Bieters, dass die Mitarbeiter auf das Datengeheimnis gemäß § 5 BDSG sowie das Fernmeldegeheimnis gem. § 88 Telekommunikationsgesetz und zum Schutz von Kunden- und Mitarbeiterdaten verpflichtet sind und dass diese Verpflichtung in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.
c) Nachweis, wer gem. § 4 f BDSG zum Datenschutzbeauftragten bestimmt wurde (Name, Anschrift, Funktionen im Unternehmen, Telefonnummer, E-Mail).
d) Eigenerklärung zur Beachtung Gesetzes zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung seiner Daten (Landesdatenschutzgesetz – DSG M-V vom 28. März 2002), im Besonderen § 4 und entsprechenden zukünftigen rechtlichen Regelungen.
e) Hinsichtlich der Komplexität der Leistungen ist die Bandbreite der vom Bewerber abgedeckten IT-Leistungen (z. B. Telekommunikationsleistungen, Netzdienstleistungen, Service Center-Dienstleistungen, Rechenzentrumsleistungen, Branchen-Softwarelösungen für kommunale Verwaltungen, Beratungsleistungen, Outsourcing und andere) darzustellen.
e) Hinsichtlich der Komplexität der Leistungen ist die Bandbreite der vom Bewerber abgedeckten IT-Leistungen (z. B. Telekommunikationsleistungen, Netzdienstleistungen, Service Center-Dienstleistungen, Rechenzentrumsleistungen, Branchen-Softwarelösungen für kommunale Verwaltungen, Beratungsleistungen, Outsourcing und andere) darzustellen.
f) Von den Bewerbern sind Projekte der letzten 3 Jahre zu den aktuellen Strategiethemen von Verwaltungen in Deutschland vorzuweisen.
g) Übersichten und Qualifikationsnachweise der am Projekt beteiligten Mitarbeiter sind vorzulegen.
h) Erklärung darüber, dass die Betreuung und Kommunikation in Wort und Schrift in deutscher Sprache erfolgt.
i) Weitergehende Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung sind ausdrücklich erwünscht.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Jedes interessierte Unternehmen erhält auf Anfrage die Teilnahmebedingungen, welche alle für den Teilnahmeantrag und die anschließende Dialog-Phase notwendigen Informationen enthalten. Zu den Dialoggesprächen werden maximal 6 Bewerber eingeladen. Sollten mehr als 6 Teilnahmeanträge eingehen, so findet eine Auswahl aus den grundsätzlich geeigneten Bewerbern nach den folgenden, objektiven Kriterien statt: – Leistungsbreite – ISO 9001 Qualitätsmanagement – ISO 27001 Informationssicherheitsmanagement – Referenzen (nach ITIL-Disziplinen) – ISO 14001 Umweltmanagementsystem.
Jedes interessierte Unternehmen erhält auf Anfrage die Teilnahmebedingungen, welche alle für den Teilnahmeantrag und die anschließende Dialog-Phase notwendigen Informationen enthalten. Zu den Dialoggesprächen werden maximal 6 Bewerber eingeladen. Sollten mehr als 6 Teilnahmeanträge eingehen, so findet eine Auswahl aus den grundsätzlich geeigneten Bewerbern nach den folgenden, objektiven Kriterien statt: – Leistungsbreite – ISO 9001 Qualitätsmanagement – ISO 27001 Informationssicherheitsmanagement – Referenzen (nach ITIL-Disziplinen) – ISO 14001 Umweltmanagementsystem.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: L-51-14-Wa
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885814📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)) Der Antrag auf ein Nachprüfverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat bzw. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ebenso unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)) Der Antrag auf ein Nachprüfverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat bzw. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ebenso unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Nordwestmecklenburg/Vergabestelle
Postanschrift: Rostocker Str. 76
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23970
Telefon: +49 384130406502📞
Internetadresse: http://www.nordwestmecklenburg.de🌏
Fax: +49 3841304086502 📠
Quelle: OJS 2014/S 161-289181 (2014-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 11 478 722 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nordwestmecklenburg, die Landrätin, Fachdienst Bau und Gebäudemanagement, Vergabestelle
Postanschrift: Rostocker Str. 76
Kontakt
E-Mail: m.boelter@nordwestmecklenburg.de📧
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-30 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Postfach 710245
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60492
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@t-systems.com📧
Internetadresse: http://www.t-systems.de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Boelter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziffer VI.3.1)). Der Antrag auf ein Nachprüfverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat bzw. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ebenso unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziffer VI.3.1)). Der Antrag auf ein Nachprüfverfahren ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat bzw. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ebenso unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.