Wettbewerbliches Verfahren für die Beauftragung rettungsdienstlicher Leistungen im Rettungsdienstbereich des Landkreises Gotha

Landkreis Gotha

Die rettungsdienstlichen Leistungen im bodengebundenen Rettungsdienst (ohne Berg- und Wasserrettung) umfassen die Notfallrettung, den Krankentransport und den Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Organen für Transplantationen zur Versorgung von Notfallpatienten jeweils im Rettungsdienstbereich des Landkreises Gotha gemäß des § 4 Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG). Grundlage der rettungsdienstlichen Leistungen sind die Anforderungen und Pflichten des ThürRettG, des Landesrettungsdienstplans (LRDP) und des Rettungsdienstbereichsplanes für den Landkreis Gotha.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-31.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
Menge oder Umfang:
“Siehe einzelne Lose.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gotha
Postanschrift: 18. März-Straße 50
Postleitzahl: 99867
Postort: Gotha

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 147-264725
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen

“— Die europaweite Veröffentlichung der vergabegegenständlichen Leistungen erfolgt freiwillig!”
Quelle: OJS 2014/S 147-264725 (2014-07-31)