ZDF-121-OV-14-003, Überlassung und Pflege von Software-Komponenten des Herstellers Oracle

ZDF – Zweites Deutsches Fernsehen

Mit der beabsichtigten Erweiterung der ZDF-Infrastruktur ist eine Anpassung der -aufgrund einer Systementscheidung- eingesetzten Oracle Software Lizenzen erforderlich. Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens ist die unbefristete Überlassung und Pflege von Software-Komponenten des Herstellers Oracle über 3 Lose.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZDF – Zweites Deutsches Fernsehen
Postanschrift: ZDF-Straße 1
Postleitzahl: 55127
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.zdf.de 🌏
E-Mail: tem@zdf.de 📧
Telefon: +49 61317014819 📞
Fax: +49 61317019483 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 032-051355
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
1) Die Vertrags- und Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Ausschreibungsplattform www.vergabe.rib.de zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung ist gebührenpflichtig. Die Angebote sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1x Original, 1x Kopie), nicht geheftet, gebunden oder geklebt und nur einseitig bedruckt, im verschlossenen Umschlag und gekennzeichnet durch den ID-Aufkleber auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Angebote per Telefax oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Direkt übermittelte Angebote sind im ZDF-Dienstgebäude, Hochhaus, ZDF-Straße 1, 55100 Mainz, Raum H 760 a, abzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der beabsichtigten Erweiterung der ZDF-Infrastruktur ist eine Anpassung der -aufgrund einer Systementscheidung- eingesetzten Oracle Software Lizenzen erforderlich. Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens ist die unbefristete Überlassung und Pflege von Software-Komponenten des Herstellers Oracle über 3 Lose.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lizenzen Oracle Real Application Clusters Processor + 12 Monate Pflege
Kurze Beschreibung:
14 x Lizenzen Oracle Real Application Clusters Processor full use licence, sowie deren Pflege über 12 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Exadata Storage Server Software + 12 Monate Pflege
Kurze Beschreibung:
18 x Exadata Storage Server Software - Disk Drive Perpetual, sowie deren Pflege für 12 Monate.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lizenzen Oracle Database Enterprise Diagnostics Pack + 12 Monate Pflege
Kurze Beschreibung:
14 x Lizenzen Oracle Database Enterprise Diagnostics Pack - Processor Prepertual full use licence, sowie deren Pflege für 12 Monate.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: ZDF-121-OV-14-003

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Fremdnachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister vergleichbarem Register (nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bonitätsbescheinigung einer Hausbank.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweis über die Zertifizierung als Oracle-Vertragspartner.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vertrags- und Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vertrags- und Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Technischer Einkauf und Materialwirtschaft
Kirsten Schäfer
Internetadresse: www.zdf.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZDF-121-OV-14-003
Zusätzliche Informationen
1) Die Vertrags- und Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Ausschreibungsplattform www.vergabe.rib.de zum Download zur Verfügung gestellt.
Die Registrierung ist gebührenpflichtig. Die Angebote sind schriftlich in zweifacher Ausfertigung (1x Original, 1x Kopie), nicht geheftet, gebunden oder geklebt und nur einseitig bedruckt, im verschlossenen Umschlag und gekennzeichnet durch den ID-Aufkleber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
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Angebote per Telefax oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen.
Direkt übermittelte Angebote sind im ZDF-Dienstgebäude, Hochhaus, ZDF-Straße 1, 55100 Mainz, Raum H 760 a, abzugeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß §§ 101a Abs. 1, 101b Abs. 2, sowie § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2014/S 032-051355 (2014-02-12)