Berücksichtigt werden nur Teilnahmeantrräge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt AIII unter „Adressen und Kontakstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht Öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb