Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m². In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Abriss des Gebäudes 02 und dem Zubau an der Stadtteilschule Walddörfer, Ahrensburger Weg 30, 22359 Hamburg beauftragt. Die 6-zügige Stadtteilschule befindet sich im Hamburger Stadtteil Volksdorf in direkter Nachbarschaft zum Gymnasium-Walddörfer. Zurzeit besuchen ca. 1 280 Schülerinnen und Schüler die Schule. Der Standort wird im Norden vom Ahrensburger Weg, im Osten von der Straße Im Allhorn, im Süden und im Westen von dem Standort des Walddörfer-Gymnasiums begrenzt. Der vorgesehene Zu- und Ersatzbau soll als Solitär auf dem frei werdenden Baufeld nach Abriss des Gebäudes 02 (eingeschossiger Ofra-Klassenpavillon, Modell Typ A, ca. 220 m² BGF) realisiert werden. Die Bestellung seitens BSB für die Stadtteilschule Walddörfer umfasst folgenden Flächenbedarf für den Zu- und Ersatzbau: ca. 200,2 m² NGF zwei Klassenräume als Ersatzfläche für den Pavillon, ca. 400,3 m² NGF vier Klassenräume als allgemeine Unterrichtsfläche im Ganztagsbereich, ca. 200,2 m² NGF Flächenausgleich für kleinere Unterrichtsräume im Bestand, ca. 600,5 m² NGF Mensa im Ganztagsbereich. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme einschließlich Abbruchkosten ist ein Budget von ca. 3 664 180 EUR (brutto) gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700 vorgesehen. In der direkten Nachbarschaft im Süden befindet sich das denkmalgeschützte Walddörfer-Gymnasium, das 1931 nach den Plänen von Fritz Schumacher fertiggestellt wurde. Die Höhenentwicklung des Gebäudes sowie die Gestaltung der zum Nachbargrundstück hingewandten Fassade des Neubaus erfordern voraussichtlich die Zustimmung des Denkmalschutzamtes. Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es werden planerische Vorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen nachhaltigen Materialien, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen. Die zu vergebenen Leistungen bestehen aus: — Leistungsphase 2 gem. § 34 HOAI, Objektplanung; — Leistungsphasen 3-8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); — Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle behält sich vor, von den ausgewählten Bietern gem. § 20 (3) VOF Lösungsvorschläge in Form einer Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Schulbetrieb mit temporären Ausweichquartieren für die Schüler. Dies erfordert eine gut abgestimmte Baustellenlogistik, die Rücksicht auf die besonderen Anforderungen des Schulbetriebes nimmt. Der Baubeginn erfolgt in Abhängigkeit zur Baumaßnahme am Standort Grundschule Ahrensburger Weg (Fertigstellung vorauss. 2. Hj. 2015), da die dortigen mobilen Klassenräume als Provisorium genutzt werden sollen. Der Abriss des Pavillons der Stadtteilschule erfolgt erst nach Innutzungnahme der mobilen Klassenräume. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2016, die Übergabe ist für Juli 2017 vorgesehen. Die Schulleitung nimmt in ggf. beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Das Bauvorhaben wird durch den Projektsteuerer Kroschewski Holzrichter GmbH Projekt- und Immobilienmanagement, Dr. York Seemann, gesteuert. Herr Seemann nimmt in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf rund 308 000 EUR (netto) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.308 000
Gesamtwert des Auftrags: 308 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236268📞
Fax: +49 40427310143 📠
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht: http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 05. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 08. KW 2015; Verhandlungsgespräche 10. KW 2015.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 05. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 08. KW 2015; Verhandlungsgespräche 10. KW 2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt etwa 9 100 000 m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3 100 000 m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Abriss des Gebäudes 02 und dem Zubau an der Stadtteilschule Walddörfer, Ahrensburger Weg 30, 22359 Hamburg beauftragt.
Die 6-zügige Stadtteilschule befindet sich im Hamburger Stadtteil Volksdorf in direkter Nachbarschaft zum Gymnasium-Walddörfer. Zurzeit besuchen ca. 1 280 Schülerinnen und Schüler die Schule. Der Standort wird im Norden vom Ahrensburger Weg, im Osten von der Straße Im Allhorn, im Süden und im Westen von dem Standort des Walddörfer-Gymnasiums begrenzt.
Die 6-zügige Stadtteilschule befindet sich im Hamburger Stadtteil Volksdorf in direkter Nachbarschaft zum Gymnasium-Walddörfer. Zurzeit besuchen ca. 1 280 Schülerinnen und Schüler die Schule. Der Standort wird im Norden vom Ahrensburger Weg, im Osten von der Straße Im Allhorn, im Süden und im Westen von dem Standort des Walddörfer-Gymnasiums begrenzt.
Der vorgesehene Zu- und Ersatzbau soll als Solitär auf dem frei werdenden Baufeld nach Abriss des Gebäudes 02 (eingeschossiger Ofra-Klassenpavillon, Modell Typ A, ca. 220 m² BGF) realisiert werden.
Die Bestellung seitens BSB für die Stadtteilschule Walddörfer umfasst folgenden Flächenbedarf für den Zu- und Ersatzbau:
ca. 200,2 m² NGF zwei Klassenräume als Ersatzfläche für den Pavillon,
ca. 400,3 m² NGF vier Klassenräume als allgemeine Unterrichtsfläche im Ganztagsbereich,
ca. 200,2 m² NGF Flächenausgleich für kleinere Unterrichtsräume im Bestand,
ca. 600,5 m² NGF Mensa im Ganztagsbereich.
Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme einschließlich Abbruchkosten ist ein Budget von ca. 3 664 180 EUR (brutto) gem. DIN 276 Kostengruppe 200-700 vorgesehen.
In der direkten Nachbarschaft im Süden befindet sich das denkmalgeschützte Walddörfer-Gymnasium, das 1931 nach den Plänen von Fritz Schumacher fertiggestellt wurde. Die Höhenentwicklung des Gebäudes sowie die Gestaltung der zum Nachbargrundstück hingewandten Fassade des Neubaus erfordern voraussichtlich die Zustimmung des Denkmalschutzamtes.
In der direkten Nachbarschaft im Süden befindet sich das denkmalgeschützte Walddörfer-Gymnasium, das 1931 nach den Plänen von Fritz Schumacher fertiggestellt wurde. Die Höhenentwicklung des Gebäudes sowie die Gestaltung der zum Nachbargrundstück hingewandten Fassade des Neubaus erfordern voraussichtlich die Zustimmung des Denkmalschutzamtes.
Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es werden planerische Vorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen nachhaltigen Materialien, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen.
Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln. Es werden planerische Vorschläge erwartet, die ein optimales Verhältnis zwischen nachhaltigen Materialien, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen.
Die zu vergebenen Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphase 2 gem. § 34 HOAI, Objektplanung;
— Leistungsphasen 3-8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Die Vergabestelle behält sich vor, von den ausgewählten Bietern gem. § 20 (3) VOF Lösungsvorschläge in Form einer Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen.
Die Baumaßnahme erfolgt bei laufendem Schulbetrieb mit temporären Ausweichquartieren für die Schüler. Dies erfordert eine gut abgestimmte Baustellenlogistik, die Rücksicht auf die besonderen Anforderungen des Schulbetriebes nimmt.
Der Baubeginn erfolgt in Abhängigkeit zur Baumaßnahme am Standort Grundschule Ahrensburger Weg (Fertigstellung vorauss. 2. Hj. 2015), da die dortigen mobilen Klassenräume als Provisorium genutzt werden sollen. Der Abriss des Pavillons der Stadtteilschule erfolgt erst nach Innutzungnahme der mobilen Klassenräume.
Der Baubeginn erfolgt in Abhängigkeit zur Baumaßnahme am Standort Grundschule Ahrensburger Weg (Fertigstellung vorauss. 2. Hj. 2015), da die dortigen mobilen Klassenräume als Provisorium genutzt werden sollen. Der Abriss des Pavillons der Stadtteilschule erfolgt erst nach Innutzungnahme der mobilen Klassenräume.
Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2016, die Übergabe ist für Juli 2017 vorgesehen.
Die Schulleitung nimmt in ggf. beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.
Das Bauvorhaben wird durch den Projektsteuerer Kroschewski Holzrichter GmbH Projekt- und Immobilienmanagement, Dr. York Seemann, gesteuert. Herr Seemann nimmt in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf rund 308 000 EUR (netto) inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphasen 3-8 gem. § 34 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen).
Dauer: 28 Monate
Referenznummer: SBH VOF 033/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen inkl. sämtlicher Vordrucke auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich, die Bieter müssen bereit sein, bei Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich, die Bieter müssen bereit sein, bei Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2), (3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. §2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2), (3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. §2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
— vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen inkl. folgender Erklärungen und Nachweise;
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
— Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);
— Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) und die schriftliche Erklärung der Bereitschaft einer etwaigen Anhebung gemäß Ziffer III.1.1). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) und die schriftliche Erklärung der Bereitschaft einer etwaigen Anhebung gemäß Ziffer III.1.1). Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers und der für die Leistung vorgesehenen Person (Anlage: 3A-1) (in Kopie);
— Anlage 3B: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten (siehe III.2.3)) mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), d. h. nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), d. h. nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Da die Amtssprache für dieses Verfahren Deutsch ist, sind alle fremdsprachige Urkunden oder Nachweise zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Etwaige Übersetzungskosten trägt der Bewerber selbst. Eine beglaubigte Kopie ist nicht notwendig.
Da die Amtssprache für dieses Verfahren Deutsch ist, sind alle fremdsprachige Urkunden oder Nachweise zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Etwaige Übersetzungskosten trägt der Bewerber selbst. Eine beglaubigte Kopie ist nicht notwendig.
Das Format der Unterlagen soll DIN A4 nicht überschreiten. Lediglich die Illustration der Referenzen soll im Format DIN A3 erfolgen. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsformular vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Seiten werden bitte durchgehend nummeriert.
Das Format der Unterlagen soll DIN A4 nicht überschreiten. Lediglich die Illustration der Referenzen soll im Format DIN A3 erfolgen. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsformular vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Seiten werden bitte durchgehend nummeriert.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden).
b) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012, 2013) (§ 5 Abs. 4 c VOF).
Geforderter Mindeststandard: Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 300 000 EUR (netto) erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (je Jahr 2011, 2012, 2013).
Geforderter Mindeststandard: mind. 3 Mitarbeiter/innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre im Bereich Objektplanung gem. § 34 HOAI. Bietergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
b) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der für die Leistung vorgesehenen Person.
Geforderter Mindeststandard: Architektin/Architekt für die Leistungen der Objektplanung gem. §34 HOAI (vgl. III.3.1)).
c) Nachweis der erbrachten Leistungen für 2 Projekte für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen acht Jahre (Stichtag 1.1.2006) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Entsprechende Referenzen sind unter Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Leistungsphase 1 bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300 + 400 gem. DIN 276), Angabe der bearbeiteten Bruttogrundfläche für Referenzen gem. § 34 HOAI (BGFa gem. DIN 277), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen. Die vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 (einseitig) detailliert vorzustellen. Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
c) Nachweis der erbrachten Leistungen für 2 Projekte für den Leistungsbereich gem. § 34 HOAI. Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen acht Jahre (Stichtag 1.1.2006) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Entsprechende Referenzen sind unter Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Leistungsphase 1 bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300 + 400 gem. DIN 276), Angabe der bearbeiteten Bruttogrundfläche für Referenzen gem. § 34 HOAI (BGFa gem. DIN 277), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ ARGE-Partner, der Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherren einzureichen. Die vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 (einseitig) detailliert vorzustellen. Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Geforderter Mindeststandard: Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen insofern ihre bzw. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen insofern ihre bzw. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 VOF.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. § 34 HOAI eingereichten zwei Referenzprojekte jeweils in den Kriterien: – vergleichbare Größe (0-1 Punkt) – vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte) – vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) – Qualität (0-2 Punkte) – Referenzschreiben/Referenzbestätigung (0-1 Punkt) – vergleichbare Kostenkennwerte (0-2 Punkte). Insgesamt können somit maximal 22 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. § 34 HOAI eingereichten zwei Referenzprojekte jeweils in den Kriterien: – vergleichbare Größe (0-1 Punkt) – vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte) – vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) – Qualität (0-2 Punkte) – Referenzschreiben/Referenzbestätigung (0-1 Punkt) – vergleichbare Kostenkennwerte (0-2 Punkte). Insgesamt können somit maximal 22 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 05. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 08. KW 2015; Verhandlungsgespräche 10. KW 2015.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 05. KW 2015; Einreichung der Honorarangebote 08. KW 2015; Verhandlungsgespräche 10. KW 2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2014/S 221-390977 (2014-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-05-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-06 📅
Name: rimpf Architektur
Postanschrift: Holländischer Brook 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Quelle: OJS 2015/S 095-172899 (2015-05-15)