Die Vitos GmbH und der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) sind Gesellschafter der Vitos Orthopädischen Klinik Kassel gemeinnützige GmbH (OKK). Die OKK ist mit 180 Betten in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen. Künftig sollen 130 Betten am Standort Kassel vorgehalten werden. Die aufgestellten Betten der OKK sind derzeit überwiegend in einem Altbaugebäude in Mehrbettzimmern aufgestellt. Die Situation entspricht jedoch in keinster Weise den heutigen medizinischen, technischen und funktionalen Anforderungen. Aus diesem Grund soll das Bettenhaus in morderne 2-Bett-Zimmer umgebaut bzw. angebaut werden. Zeitversetzt soll die Einschleusung des OP-Bereiches und der Aufwachbereich optimiert, die Radiologie verlegt, eine neue Sterilisation und ein neuer OP integriert werden. Hierbei ist zu klären, ob evtl. Bestandsteile der OKK abgebrochen und neu errichtet werden müssen. Die Vitos Orthopädische Klinik geht von Gesamtbaukosten von ca. 15 Millionen EUR brutto für die Kostengruppen 200-500 und 700. Ziel der neuen Stationsgrößen im Bestand inkl. evtl. benötigter Anbau soll sich möglichst wie folgt darstellen: — 1 Kurzliegerstation 32 Betten, — 1 Wahlleistungseinheit mit 26 Betten, beinhaltet 12 Einzelzimmer und 7 Doppelzimmer, — 2 Stationen allgemeine Pflege mit jeweils 38 Betten, — 1 Station für neue Leistungen, — 11 Betten IMC. Im Jahr 2014 wurde hierfür bereits eine Zielplanung erstellt, die im weiteren Verfahren bzw. nach Abschluss des Verfahrens detailliert und ggf. angepasst werden muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Die Vitos OKK gemeinnützige GmbH geht von Gesamtbaukosten von ca. 15 Millionen EUR brutto für die Kostengruppen 200-500 und 700 aus.Es sollen die Leistungsphasen 2-9 gemäß HOAI 2013 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphasen 2-3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos OKK gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Genehmigungsplanung an den Vertragspartner zu vergeben.Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abschluss der Leistungsphase 3 einen Dritten mit der Erbringung der restlichen Generalplanerleistung zu beauftragen. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.Die Leistungen des Generalplaners umfassen folgende Bereiche:— Objektplanung einschl. Innenarchitektur, inkl. Möbelplanung,— Tragwerksplanung (nur evtl. Neubau),— Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 8),— Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination,— optional: Wärmeschutz und Energiebilanzierung,— Bauakustik und Schallschutz.Als Projektstart ist der September 2015 vorgesehen. Die Fertigstellung des Projektes ist für den Mai 2018 vorgesehen. Der KFR2 Fördermittelantrag ist bis 30.12.2015 dem Auftraggeber vorzulegen, d. h. die LP 1-3 müssen bis dahin abgewickelt worden sein.
Die Vitos OKK gemeinnützige GmbH geht von Gesamtbaukosten von ca. 15 Millionen EUR brutto für die Kostengruppen 200-500 und 700 aus.Es sollen die Leistungsphasen 2-9 gemäß HOAI 2013 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphasen 2-3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos OKK gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Genehmigungsplanung an den Vertragspartner zu vergeben.Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abschluss der Leistungsphase 3 einen Dritten mit der Erbringung der restlichen Generalplanerleistung zu beauftragen. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.Die Leistungen des Generalplaners umfassen folgende Bereiche:— Objektplanung einschl. Innenarchitektur, inkl. Möbelplanung,— Tragwerksplanung (nur evtl. Neubau),— Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 8),— Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination,— optional: Wärmeschutz und Energiebilanzierung,— Bauakustik und Schallschutz.Als Projektstart ist der September 2015 vorgesehen. Die Fertigstellung des Projektes ist für den Mai 2018 vorgesehen. Der KFR2 Fördermittelantrag ist bis 30.12.2015 dem Auftraggeber vorzulegen, d. h. die LP 1-3 müssen bis dahin abgewickelt worden sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vitos GmbH
Postanschrift: Ständeplatz 2
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.vitos.de/🌏
E-Mail: ausschreibungen@vitos.de📧
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen in Papierform vorzulegen. Dies ist das rechtsverbindliche Dokument. Zusätzlich soll das Dokument Bewerberbogen ausgefüllt auf einem USB-Stick eingeeicht werden.
Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=0ZBX7I5UJ5GCRDDI
Nachr. HAD-Ref.: 4319/159.
Nachr. V-Nr/AKZ: 610.01-07-001.
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen in Papierform vorzulegen. Dies ist das rechtsverbindliche Dokument. Zusätzlich soll das Dokument Bewerberbogen ausgefüllt auf einem USB-Stick eingeeicht werden.
Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Vitos GmbH und der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) sind Gesellschafter der Vitos Orthopädischen Klinik Kassel gemeinnützige GmbH (OKK). Die OKK ist mit 180 Betten in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen. Künftig sollen 130 Betten am Standort Kassel vorgehalten werden. Die aufgestellten Betten der OKK sind derzeit überwiegend in einem Altbaugebäude in Mehrbettzimmern aufgestellt. Die Situation entspricht jedoch in keinster Weise den heutigen medizinischen, technischen und funktionalen Anforderungen. Aus diesem Grund soll das Bettenhaus in morderne 2-Bett-Zimmer umgebaut bzw. angebaut werden. Zeitversetzt soll die Einschleusung des OP-Bereiches und der Aufwachbereich optimiert, die Radiologie verlegt, eine neue Sterilisation und ein neuer OP integriert werden. Hierbei ist zu klären, ob evtl. Bestandsteile der OKK abgebrochen und neu errichtet werden müssen. Die Vitos Orthopädische Klinik geht von Gesamtbaukosten von ca. 15 Millionen EUR brutto für die Kostengruppen 200-500 und 700.
Die Vitos GmbH und der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) sind Gesellschafter der Vitos Orthopädischen Klinik Kassel gemeinnützige GmbH (OKK). Die OKK ist mit 180 Betten in den Krankenhausplan des Landes Hessen aufgenommen. Künftig sollen 130 Betten am Standort Kassel vorgehalten werden. Die aufgestellten Betten der OKK sind derzeit überwiegend in einem Altbaugebäude in Mehrbettzimmern aufgestellt. Die Situation entspricht jedoch in keinster Weise den heutigen medizinischen, technischen und funktionalen Anforderungen. Aus diesem Grund soll das Bettenhaus in morderne 2-Bett-Zimmer umgebaut bzw. angebaut werden. Zeitversetzt soll die Einschleusung des OP-Bereiches und der Aufwachbereich optimiert, die Radiologie verlegt, eine neue Sterilisation und ein neuer OP integriert werden. Hierbei ist zu klären, ob evtl. Bestandsteile der OKK abgebrochen und neu errichtet werden müssen. Die Vitos Orthopädische Klinik geht von Gesamtbaukosten von ca. 15 Millionen EUR brutto für die Kostengruppen 200-500 und 700.
Ziel der neuen Stationsgrößen im Bestand inkl. evtl. benötigter Anbau soll sich möglichst wie folgt darstellen:
— 1 Kurzliegerstation 32 Betten,
— 1 Wahlleistungseinheit mit 26 Betten, beinhaltet 12 Einzelzimmer und 7 Doppelzimmer,
— 2 Stationen allgemeine Pflege mit jeweils 38 Betten,
— 1 Station für neue Leistungen,
— 11 Betten IMC.
Im Jahr 2014 wurde hierfür bereits eine Zielplanung erstellt, die im weiteren Verfahren bzw. nach Abschluss des Verfahrens detailliert und ggf. angepasst werden muss.
Menge oder Umfang:
Die Vitos OKK gemeinnützige GmbH geht von Gesamtbaukosten von ca. 15 Millionen EUR brutto für die Kostengruppen 200-500 und 700 aus.
Es sollen die Leistungsphasen 2-9 gemäß HOAI 2013 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphasen 2-3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos OKK gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Genehmigungsplanung an den Vertragspartner zu vergeben.
Es sollen die Leistungsphasen 2-9 gemäß HOAI 2013 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphasen 2-3 des Stufenvertrages beauftragt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos OKK gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Genehmigungsplanung an den Vertragspartner zu vergeben.
Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abschluss der Leistungsphase 3 einen Dritten mit der Erbringung der restlichen Generalplanerleistung zu beauftragen. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.
Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abschluss der Leistungsphase 3 einen Dritten mit der Erbringung der restlichen Generalplanerleistung zu beauftragen. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.
Die Leistungen des Generalplaners umfassen folgende Bereiche:
— Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 8),
— Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination,
— optional: Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
— Bauakustik und Schallschutz.
Als Projektstart ist der September 2015 vorgesehen. Die Fertigstellung des Projektes ist für den Mai 2018 vorgesehen. Der KFR2 Fördermittelantrag ist bis 30.12.2015 dem Auftraggeber vorzulegen, d. h. die LP 1-3 müssen bis dahin abgewickelt worden sein.
Als Projektstart ist der September 2015 vorgesehen. Die Fertigstellung des Projektes ist für den Mai 2018 vorgesehen. Der KFR2 Fördermittelantrag ist bis 30.12.2015 dem Auftraggeber vorzulegen, d. h. die LP 1-3 müssen bis dahin abgewickelt worden sein.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach Wahl des Auftraggebers.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 16 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 610.01-07-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshöher Allee 345, 34131 Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen sind zwingend vorzulegen:
a. Erklärung, dass keine Verurteilungen sowie keine rechtskräftigen Feststellungen über berufliche Verfehlungen vorliegen (§ 4 (6) VOF);
b. Angaben über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit Anderen (§ 4 (2) VOF);
c. Angaben über die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen und deren Funktion (§ 4 (3) VOF);
d. Erklärung des Erwerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 (9) VOF vorliegen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen:
e. Angaben über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen, insbesondere Beteiligungen und sonstige Interessenverpflichtungen mit Firmen, die an der Planung und Realisierung der Baumaßnahmen beteiligt sind;
f. Angaben zur Gesellschaftsstruktur und gegebenenfalls Konzernzugehörigkeit sowie Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Verpflichtungen und Beteiligungen.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben.
Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens zugelassen.
Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an).
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses / diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Teilleistungen an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Freiberufler weiterzugeben, sind entsprechende Nachweise und Erklärungen für dieses / diesen vorzulegen, die für diese Teilleistung die Eignungsprüfung des Unternehmers bzw. Freiberuflers ermöglichen.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Kriterien für die Auswahl der Bewerber:
— Gemittelter Gesamtumsatz (EUR brutto) der letzten 3 Jahre in Millionen EUR (2012-2014),
— Fachliche Eignung,
— Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte,
— Projektleitung: Fachlicher Lebenslauf des vorgesehenen Projektleiters mit Referenzliste vergleichbarer Dienstleistungen,
— Referenzen:
• Eine Referenzliste der 5 wesentlichen erbrachten Leistungen,
— Eine Vorstellung von höchstens 3 Projekten aus der Referenzliste, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird
— „Erfahrungen des Bewerbers mit geförderten Baumaßnahmen (z. B. Konjunkturparket) Maßnahmen über 6 000 000 EUR Gesamtkosten“
— Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 5 Abs. 5 f) VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind zwingend vorzulegen:
a. Erklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 (4) a) VOF) oder Erklärung eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle abzuschließen;
b. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 5 (4) c) VOF);
c. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO);
d. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedernder Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben.
Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenenBewerbungsbogens zugelassen.
Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an).
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglieds eine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglieds eine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
FolgendeUnterlagen sind zwingend vorzulegen:
a. Erklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (§ 5 (4) a) VOF) oder Erklärung eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle abzuschließen;
b. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 5 (4) c) VOF);
c. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO);
c. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans (§ 258 InsO);
d. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben.
Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogens zugelassen.
Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an).
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglieds eine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglieds eine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. Die Aufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
e. Erklärung des Bewerbers über den Auftragsanteil, für den Bewerber unter Umständen eine Unterbeauftragung zu erteilen beabsichtigt (§ 5 (5) h) VOF);
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vorzulegen:
f. Nachweis über die berufliche Befähigung des Bewerbes und/oder der Führungskräfte des Unternehmens insbesondere der für die zu vergebenden Dienstleitungen verantwortlichen Personen (§ 5 (5) a) VOF);
g. Die Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (§ 5 (5) c) VOF).
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglieds eine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. DieAufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglieds eine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es angebotsmäßig übernehmen soll. DieAufteilung der Leistungsbestandteile innerhalb der Bietergemeinschaften ist anzugeben. Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall muss der Bewerber einen Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung mit Haftung in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen und in Höhe von 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden – eventuell als eigenständige Objektversicherung – nachweisen.
Im Auftragsfall muss der Bewerber einen Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung mit Haftung in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen und in Höhe von 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden – eventuell als eigenständige Objektversicherung – nachweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige – AVB – gemäß Anhang 19 der Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes, Anhang 19.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit ungeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit ungeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Unterverträge sind zugelassen.
Das Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft teilnehmen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vitos Orthopäsiche Klinik gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 345
Postleitzahl: 34131
Kontakt
Name: Vitos GmbH
Postanschrift: Die Unterlagen können ausschließlich kostenfrei heruntergeladen werden. Sie werden nicht versendet.
URL der Dokumente: http://www.vitos.de/🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 610.01-07-001
Zusätzliche Informationen
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen in Papierform vorzulegen. Dies ist das rechtsverbindliche Dokument. Zusätzlich soll das Dokument Bewerberbogen ausgefüllt auf einem USB-Stick eingeeicht werden.
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen in Papierform vorzulegen. Dies ist das rechtsverbindliche Dokument. Zusätzlich soll das Dokument Bewerberbogen ausgefüllt auf einem USB-Stick eingeeicht werden.
Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. 3 § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 110-200026 (2015-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 634 955,25 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen in Papierform vorzulegen. Dies ist das rechtsverbindliche Dokument. Zusätzlich soll das Dokument Bewerberbogen ausgefüllt auf einem USB-Stick eingeeicht werden.
Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
nachr. HAD-Ref.: 4319/243;
nachr. V-Nr/AKZ: 610.01-07-001.
Für die Auswertung des Teilnahmeverfahrens sind der auswertenden Stelle die Bewerbungsunterlagen in Papierform vorzulegen. Dies ist das rechtsverbindliche Dokument. Zusätzlich soll das Dokument Bewerberbogen ausgefüllt auf einem USB-Stick eingeeicht werden.
Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
nachr. HAD-Ref.: 4319/243;
nachr. V-Nr/AKZ: 610.01-07-001.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-16 📅
Name: Kirschner + Partner GbR
Postanschrift: Lutherstraße 21
Postort: Heringen/Werra
Postleitzahl: 36266
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 615112-5816/6834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. 3 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.