Aufstellung einer Sicherheitsstromquelle (Dieselaggregat mit Generator 400 kVA) im Aggregatecontainer mit Maßen B x L = 2,50 m x 6,50 m auf bauseits vorhandenen Streifenfundamenten im Außenbereich, ausgelegt entsprechend der Anforderungen aus der DIN VDE 0100 Teil 560 und DIN VDE 0100 Teil 718. Kabelverlegung im Erdreich per Leerrohr und im Innenbereich nach DIN 4102-12. Ausheben und Verfüllen des Gabelgrabens (ca. 50 m³). Aufstellen und Anschließen einer NSHV-SV (E90-klassifiziert). Herstellen eines gesonderten Betonsockels (H x B x L = 80 x 48 x 359 cm) mit Gitterrostebene und Treppenaufgang. Anschluss einer Sprinklerpumpe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Theatern
Menge oder Umfang:
Sicherheitsstromquelle (Dieselaggregat mit Generator 400 kVA) im Aggregatecontainer (B x L = 2,50 m x 6,50 m), Kabelverlegung im Erdreich per Leerrohr und im Innenbereich nach DIN 4102-12, Ausheben und Verfüllen Gabelgraben (ca. 50 m³), Aufstellen und Anschließen einer NSHV-SV (E90-klassifiziert), Betonsockel (H x B x L = 80 x 48 x 359 cm) mit Gitterrostebene und Treppenaufgang, Anschlussarbeiten.
Sicherheitsstromquelle (Dieselaggregat mit Generator 400 kVA) im Aggregatecontainer (B x L = 2,50 m x 6,50 m), Kabelverlegung im Erdreich per Leerrohr und im Innenbereich nach DIN 4102-12, Ausheben und Verfüllen Gabelgraben (ca. 50 m³), Aufstellen und Anschließen einer NSHV-SV (E90-klassifiziert), Betonsockel (H x B x L = 80 x 48 x 359 cm) mit Gitterrostebene und Treppenaufgang, Anschlussarbeiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Theatern📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Postanschrift: Schöneberger Straße 15
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.kbb.eu🌏
E-Mail: bidding@kbb.eu📧
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen elektronisch unter bidding@kbb.eu abgerufen und bereitgestellt werden. Beachte Sie hierbei weiterhin, zu diesem Zweck das Aktenzeichen (05315HKW VE 4980) in die Betreffzeile einzufügen, um den Abruf der Vergabeunterlagen unverzüglich veranlassen zu können.
Auf Wunsch werden die Unterlagen auch auf postalischem Wege übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen elektronisch unter bidding@kbb.eu abgerufen und bereitgestellt werden. Beachte Sie hierbei weiterhin, zu diesem Zweck das Aktenzeichen (05315HKW VE 4980) in die Betreffzeile einzufügen, um den Abruf der Vergabeunterlagen unverzüglich veranlassen zu können.
Auf Wunsch werden die Unterlagen auch auf postalischem Wege übermittelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufstellung einer Sicherheitsstromquelle (Dieselaggregat mit Generator 400 kVA) im Aggregatecontainer mit Maßen B x L = 2,50 m x 6,50 m auf bauseits vorhandenen Streifenfundamenten im Außenbereich, ausgelegt entsprechend der Anforderungen aus der DIN VDE 0100 Teil 560 und DIN VDE 0100 Teil 718. Kabelverlegung im Erdreich per Leerrohr und im Innenbereich nach DIN 4102-12. Ausheben und Verfüllen des Gabelgrabens (ca. 50 m³). Aufstellen und Anschließen einer NSHV-SV (E90-klassifiziert). Herstellen eines gesonderten Betonsockels (H x B x L = 80 x 48 x 359 cm) mit Gitterrostebene und Treppenaufgang. Anschluss einer Sprinklerpumpe.
Aufstellung einer Sicherheitsstromquelle (Dieselaggregat mit Generator 400 kVA) im Aggregatecontainer mit Maßen B x L = 2,50 m x 6,50 m auf bauseits vorhandenen Streifenfundamenten im Außenbereich, ausgelegt entsprechend der Anforderungen aus der DIN VDE 0100 Teil 560 und DIN VDE 0100 Teil 718. Kabelverlegung im Erdreich per Leerrohr und im Innenbereich nach DIN 4102-12. Ausheben und Verfüllen des Gabelgrabens (ca. 50 m³). Aufstellen und Anschließen einer NSHV-SV (E90-klassifiziert). Herstellen eines gesonderten Betonsockels (H x B x L = 80 x 48 x 359 cm) mit Gitterrostebene und Treppenaufgang. Anschluss einer Sprinklerpumpe.
Dauer: 4 Monate
Referenznummer: 05315HKW VE 4980
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haus der Kulturen der Welt, John-Foster-Dulles-Allee 10, 10557 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. d) – i) VOB/A:
1. d): Angabe der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben,
2. e): ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
3. f): ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
4. g): dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
5. h): dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
6. i): dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Der Bewerber hat eine Eigenklärung vorzulegen, dass er in den letzten 2 Jahren nicht
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro belegt worden ist.
Fehlen einzelne Nachweise und Erklärungen sind diese auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen.
Zu Ziff. IV. 3.3)
Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der mit den Angebotsunterlagen gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen und Unterlagen zusätzliche und ergänzende Angaben und/oder Nachweise nachzufordern oder um ergänzende Angaben zu bitten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angaben zu dem Umsatz des Unternehmens
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
b) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2 Referenzen der letzten 3 Jahre für vergleichbare Projekte.
Auflistung mit Angabe von:
Projektbezeichnung, Rechnungswert, Tonnagen, Ausführungszeiten, Ansprechpartner mit Telefon-Nr. und E-Mail Adresse.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der mit den Angebotsunterlagen gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen und Unterlagen zusätzliche und ergänzende Angaben und/oder Nachweise nachzufordern oder um ergänzende Angaben zu bitten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
2. Die Zahl der bei ihm aktuell beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
3. Das von Ihm für Leitung, Aufsicht und Ausführung vorgesehene technische Personal, namentliche Benennung der Projektleitung sowie der übrigen Projektbeteiligten, mit Angabe der Qualifikation, Berufserfahrung, Dauer der Betriebszugehörigkeit und abgewickelte Projekte.
3. Das von Ihm für Leitung, Aufsicht und Ausführung vorgesehene technische Personal, namentliche Benennung der Projektleitung sowie der übrigen Projektbeteiligten, mit Angabe der Qualifikation, Berufserfahrung, Dauer der Betriebszugehörigkeit und abgewickelte Projekte.
4. Darstellung der Betriebsstruktur zur Koordination und Abwicklung der Leistung in Form eines Organigramms (Projektleitung, Konstruktion, Fertigung, Montagen, Benennung der Mitarbeiter)
5. Angaben der notwendigen Gerätschaften sowie Durchführung der Arbeiten (Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Hebezeuge, Transportmittel)
Die Auftraggeberin behält sich vor, zum Nachweis der mit den Angebotsunterlagen gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen und Unterlagen zusätzliche und ergänzende Angaben und/oder Nachweise nachzufordern oder um ergänzende Angaben zu bitten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer ab einer Auftragssumme von 250 000 EUR eine Bürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme zu stellen, vgl. Vergabeunterlagen. Es gelten die Regelungen in der VOB/B vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a) in der Fassung vom 26.6.2012 – Ausgabe 2012.
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer ab einer Auftragssumme von 250 000 EUR eine Bürgschaft in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme zu stellen, vgl. Vergabeunterlagen. Es gelten die Regelungen in der VOB/B vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155a) in der Fassung vom 26.6.2012 – Ausgabe 2012.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Alle Rechnungen sind bei der KBB GmbH im Original, einfach und zugleich bei Innius GmbH, in Kopie, zweifach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind zweifach einzureichen.
Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber sich vorbehalten muss, die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter aufgrund der Lage des Gebäudes ggfl. einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu müssen.
10.2 Stoffpreisänderungen Stahl werden nicht berücksichtigt.
10.3 Ausführungsunterlagen werden gem. §3 VOB/B unentgeltlich in Papierform und/oder in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
10.4 Bauzeitenplan: Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen (positionsbezogen oder nach vorgesehenen Arbeitsabschnitten untergliedert in Geschosse und Bauteile) zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten.
10.4 Bauzeitenplan: Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen (positionsbezogen oder nach vorgesehenen Arbeitsabschnitten untergliedert in Geschosse und Bauteile) zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten.
10.5. Wege, Lager- und Arbeitsplätze: Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb des Baugeländes werden dem Auftragnehmer im bestehenden Zustand zur Verfügung gestellt. Sie können vom Auftragnehmer nur auf eigene Gefahr benutzt werden. Die vom Auftragnehmer benutzten Flächen (Sämtliche Lager, Arbeits- und Transportflächen) müssen mit dem Ende der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand versetzt werden und in gereinigtem Zustand dem Auftraggeber wieder übergeben werden. Verunreinigte Räume, Gehwege, Straßen, Rinnen und Einläufe sind zu reinigen. Treten bei der Benutzung bauseitig zur Verfügung gestellter Anlagen und Grundstücke an diesen durch Verschulden des Auftragnehmers Schäden auf, so gehen sie zu dessen Lasten. Die Beschädigungen sind zu beheben.
10.5. Wege, Lager- und Arbeitsplätze: Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb des Baugeländes werden dem Auftragnehmer im bestehenden Zustand zur Verfügung gestellt. Sie können vom Auftragnehmer nur auf eigene Gefahr benutzt werden. Die vom Auftragnehmer benutzten Flächen (Sämtliche Lager, Arbeits- und Transportflächen) müssen mit dem Ende der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand versetzt werden und in gereinigtem Zustand dem Auftraggeber wieder übergeben werden. Verunreinigte Räume, Gehwege, Straßen, Rinnen und Einläufe sind zu reinigen. Treten bei der Benutzung bauseitig zur Verfügung gestellter Anlagen und Grundstücke an diesen durch Verschulden des Auftragnehmers Schäden auf, so gehen sie zu dessen Lasten. Die Beschädigungen sind zu beheben.
10.6. Lagerflächen im Freien: Materiallager- oder Containerabstellplätze stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Die AN Sind daher angehalten ihre Gewerke spezifisch erforderlichen Lager- und Aufstellflächen auf ein Minimum zu beschränken. Der erforderliche Flächenbedarf/Standort ist mit den anderen an der Baumaßnahme beteiligten Auftragnehmern abzustimmen und bei der Bauleitung des AG rechtzeitig zur Prüfung und Genehmigung anzumelden. Lager- und BE-Flächen sind ständig sauber zu halten. Die Materiallagerung ist geordnet vorzunehmen.
Die AN Sind daher angehalten ihre Gewerke spezifisch erforderlichen Lager- und Aufstellflächen auf ein Minimum zu beschränken. Der erforderliche Flächenbedarf/Standort ist mit den anderen an der Baumaßnahme beteiligten Auftragnehmern abzustimmen und bei der Bauleitung des AG rechtzeitig zur Prüfung und Genehmigung anzumelden. Lager- und BE-Flächen sind ständig sauber zu halten. Die Materiallagerung ist geordnet vorzunehmen.
Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
Lagerflächen im Gebäude: Der AG überlässt dem AN anteilig zur Mitbenutzung Lagerplätze im Gebäude im Bereich des Hinterbühnen-Magazins/Seitenbühne, wenn andere Arbeiten nicht gehindert werden.
Lagerflächen im Gebäude sind nur für Material zulässig, was täglich verbaut wird. Sonstige Lagerung von ausgebautem und zwischengelagertem Material ist nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG zulässig, wenn der Bauablauf nicht gestört wird. Die zulässigen Verkehrslasten durch Materiallager dürfen keinesfalls überschritten werden. Abbruchmaterial, Abfälle o. a. dürfen im Gebäude nicht zwischengelagert werden und sind unverzüglich aus dem Gebäude zu schaffen. Belastetes Material muss zwingend in geschlossenen und für den Transport geeigneten Containern beseitigt werden.
Lagerflächen im Gebäude sind nur für Material zulässig, was täglich verbaut wird. Sonstige Lagerung von ausgebautem und zwischengelagertem Material ist nur in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG zulässig, wenn der Bauablauf nicht gestört wird. Die zulässigen Verkehrslasten durch Materiallager dürfen keinesfalls überschritten werden. Abbruchmaterial, Abfälle o. a. dürfen im Gebäude nicht zwischengelagert werden und sind unverzüglich aus dem Gebäude zu schaffen. Belastetes Material muss zwingend in geschlossenen und für den Transport geeigneten Containern beseitigt werden.
10.6.1 Schutzmaßnahmen: Bei allen Maßnahmen im Gebäude ist der vorhandene Bestand besonders pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Arbeiten und Transporten außerhalb und innerhalb des Gebäudes ist die vorhandene Bausubstanz wirksam zu schützen. Mit dem Vertragspreis abgegolten sind alle Schutzmaßnahmen für benachbarte Bauteile gegen Beschädigung und gegen Verschmutzung.
10.6.1 Schutzmaßnahmen: Bei allen Maßnahmen im Gebäude ist der vorhandene Bestand besonders pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Arbeiten und Transporten außerhalb und innerhalb des Gebäudes ist die vorhandene Bausubstanz wirksam zu schützen. Mit dem Vertragspreis abgegolten sind alle Schutzmaßnahmen für benachbarte Bauteile gegen Beschädigung und gegen Verschmutzung.
Schutzmaßnahmen wie Staubschutzwände und -türen oder Abdeckungen der Bodenbeläge sind entsprechend dem Ablauf der Demontage mit der Bauleitung abzusprechen und auszuführen. Die Schutzmaßnahmen sind während der gesamten Bauzeit zu unterhalten und auf Anweisung der Bauleitung zu entsorgen.
Schutzmaßnahmen wie Staubschutzwände und -türen oder Abdeckungen der Bodenbeläge sind entsprechend dem Ablauf der Demontage mit der Bauleitung abzusprechen und auszuführen. Die Schutzmaßnahmen sind während der gesamten Bauzeit zu unterhalten und auf Anweisung der Bauleitung zu entsorgen.
10.6.2 Sicherung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Leistungsumfanges alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen erwachsenen Schäden. § 10 Nr. 2 Absatz 1 Satz 2 der VOB/B bleibt unberührt.
10.6.2 Sicherung: Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Leistungsumfanges alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen erwachsenen Schäden. § 10 Nr. 2 Absatz 1 Satz 2 der VOB/B bleibt unberührt.
10.6.3 Sicherheit: Vor dem täglichen Verlassen der Baustelle hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass innerhalb der Baustelle und der Baulichkeit alle Gefahrenpunkte und die Verkehrs- und Zugangswege an seinem Gewerk dauerhaft abgesichert sind. Der Auftragnehmer haftet auch für Unfälle außerhalb der normalen Arbeitszeit, wenn er die Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen oder fehlende Sicherungseinrichtungen zu vertreten hat.
10.6.3 Sicherheit: Vor dem täglichen Verlassen der Baustelle hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass innerhalb der Baustelle und der Baulichkeit alle Gefahrenpunkte und die Verkehrs- und Zugangswege an seinem Gewerk dauerhaft abgesichert sind. Der Auftragnehmer haftet auch für Unfälle außerhalb der normalen Arbeitszeit, wenn er die Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen oder fehlende Sicherungseinrichtungen zu vertreten hat.
10.6.4 Sauberkeit: Die Sauberkeit und Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrswege hat der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm auszuführenden Arbeiten zu gewährleisten. Die Baustelle, incl. der Verkehrswege, ist täglich besenrein gereinigt zu verlassen. Abbruch, Materialien, Verpackungen und sonstige Verschmutzungen sind unverzüglich nach dem Abschluss einer Arbeit zu beseitigen, wie auch nach Aufforderung durch die Auftraggebervertreter. Sofern der einmaligen Aufforderung zur Bereinigung nicht nachgekommen wurde, wird die Reinigung zu Lasten des Auftragnehmers durch Dritte ausgeführt. Rauchen innerhalb des Gebäudes ist verboten.
10.6.4 Sauberkeit: Die Sauberkeit und Verkehrssicherheit der öffentlichen Verkehrswege hat der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm auszuführenden Arbeiten zu gewährleisten. Die Baustelle, incl. der Verkehrswege, ist täglich besenrein gereinigt zu verlassen. Abbruch, Materialien, Verpackungen und sonstige Verschmutzungen sind unverzüglich nach dem Abschluss einer Arbeit zu beseitigen, wie auch nach Aufforderung durch die Auftraggebervertreter. Sofern der einmaligen Aufforderung zur Bereinigung nicht nachgekommen wurde, wird die Reinigung zu Lasten des Auftragnehmers durch Dritte ausgeführt. Rauchen innerhalb des Gebäudes ist verboten.
10.6.5 Ordnung: Auf der Baustelle herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
10.6.6 – Bauzustände: Der AN hat die Bauzustände eigenverantwortlich festzulegen und die zur Herstellung erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen in Eigenverantwortung zu entwerfen, nachzuweisen und genehmigen zu lassen.
Anfallende Kosten sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
10.6.7 – Arbeits- und Gesundheitsschutz: Seitens des Bauherrn wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragt, dem nach Aufforderung in sicherheitsrelevanten Dingen zuzuarbeiten und unverzüglich Folge zu leisten ist. Eine gesonderte Vergütung ist für diese Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen.
10.6.7 – Arbeits- und Gesundheitsschutz: Seitens des Bauherrn wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) beauftragt, dem nach Aufforderung in sicherheitsrelevanten Dingen zuzuarbeiten und unverzüglich Folge zu leisten ist. Eine gesonderte Vergütung ist für diese Leistungen ausdrücklich ausgeschlossen.
10.6.8 Lärmschutz/Staubschutz: Der AN hat zur Vermeidung oder Kapselung von Lärm und Staub geeignete
Maßnahmen zu treffen:
— Einsatz lärmarmer Arbeitsverfahren
— Verwendung lärmgeminderter Baumaschinen und -geräte
— Kapselung der Lärmquelle D6 BVB – H 05-2011, BVB – H05/2011 7 von 7
— Abschirmung der Lärmquelle
— Einsatz bei staubintensiven Arbeiten grundsätzlich nur mit Absaugvorrichtungen
— Anwendung staubarmer Arbeitsgeräte
— Kapselung der Staubquellen und Arbeitsbereiche durch Abtrennung mit Folien, dichtes Schließen von
Öffnungen, Schließen von Abschnittstüren u. a.
— Kontinuierliche Reinigung während der Arbeiten
— Vorhalten der geeigneten PSA.
10.6.9 Vorbeugender Brandschutz: Leicht entflammbare Materialien dürfen im Gebäude nur für den Täglichen Arbeitsbedarf im Bereich der Arbeitsstätte gelagert werden, damit sie einer ständigen Aufsicht unterliegen. Verpackungen sind nach dem Auspacken sofort zu beseitigen.
10.6.9 Vorbeugender Brandschutz: Leicht entflammbare Materialien dürfen im Gebäude nur für den Täglichen Arbeitsbedarf im Bereich der Arbeitsstätte gelagert werden, damit sie einer ständigen Aufsicht unterliegen. Verpackungen sind nach dem Auspacken sofort zu beseitigen.
Entflammbare Lösungsmittel und dergleichen sind arbeitstäglich mit Beendigung der Arbeiten aus dem Gebäude zu entfernen. Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Gütern und Schweißarbeiten sind mehrere 12-kg-Feuerlöscher betriebsbereit an der Arbeitsstätte bereitzuhalten. Bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme ist eine Aufsichtsperson beizustellen. Die Kosten für Fehlalarm (Feuerwehreinsatz), die durch unterlassenes Anzeigen von o.g. Arbeiten ausgelöst werden, werden dem AN in Rechnung gestellt.
Entflammbare Lösungsmittel und dergleichen sind arbeitstäglich mit Beendigung der Arbeiten aus dem Gebäude zu entfernen. Bei Arbeiten mit feuergefährlichen Gütern und Schweißarbeiten sind mehrere 12-kg-Feuerlöscher betriebsbereit an der Arbeitsstätte bereitzuhalten. Bei Schweißarbeiten und Arbeiten mit offener Flamme ist eine Aufsichtsperson beizustellen. Die Kosten für Fehlalarm (Feuerwehreinsatz), die durch unterlassenes Anzeigen von o.g. Arbeiten ausgelöst werden, werden dem AN in Rechnung gestellt.
10.6.10 – Baustrom/Bauwasser: Die Kosten für Bauwasser und Baustrom wird von Seiten des Auftraggebers übernommen.
10.7 Abnahme (zu §12 VOB/B): Der Auftragnehmer hat die förmliche Bauherren – Abnahme schriftlich, mind. 2 Woche vor dem gewünschten Termin, zu beantragen.
Abnahmevoraussetzungen:
— vollständige Dokumentation- und Revisionsunterlagen gemäß technischen Vorbemerkungen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 30 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2015-09-29 📅
Öffnungsort:
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH, Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH, Schöneberger Straße 15, 10963 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: KBB GmbH
Name: Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH
Postanschrift: Schöneberger Straße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 05315HKW VE 4980
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen elektronisch unter bidding@kbb.eu abgerufen und bereitgestellt werden. Beachte Sie hierbei weiterhin, zu diesem Zweck das Aktenzeichen (05315HKW VE 4980) in die Betreffzeile einzufügen, um den Abruf der Vergabeunterlagen unverzüglich veranlassen zu können.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen elektronisch unter bidding@kbb.eu abgerufen und bereitgestellt werden. Beachte Sie hierbei weiterhin, zu diesem Zweck das Aktenzeichen (05315HKW VE 4980) in die Betreffzeile einzufügen, um den Abruf der Vergabeunterlagen unverzüglich veranlassen zu können.
Auf Wunsch werden die Unterlagen auch auf postalischem Wege übermittelt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Beachten Sie, dass Rechtsbehelfe nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, und 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Beachten Sie, dass Rechtsbehelfe nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, unverzüglich nach Erhalt, spätestens aber bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, und 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 162-295723 (2015-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 247 690,97 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 05315HKW VE 4890
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-05 📅
Name: Elektro Wahl Technik GmbH
Postanschrift: Bitterfelder Straße 19
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland 🇩🇪