Menge oder Umfang
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service (IS) Dresden für die Agenturen für Arbeit (AA) Bautzen und Dresden mit den jeweiligen Geschäftsstellen (GSt.) und der AA Pirna mit GSt. und dem Jobcenter Sächsische Schweiz – Osterzgebirge (JC SOE). Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.10.2019 geschlossen. Die Leistung wird in 3 Losen vergeben:Los 1 – AA Bautzen mit GeschäftsstellenFahrstrecke: Mo bis Fr ca. 161 kmLos 2 – AA Dresden mit GeschäftsstellenFahrstrecke: Mo bis Fr ca. 2 kmLos 3 – AA Pirna mit Geschäftsstellen und dem JC Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.Fahrstrecke: Tour 1 – Mo bis Fr ca. 144 km; Tour 2 – Mo bis Fr ca. 1 kmVom Auftragnehmer muss pro Los die gesamte Post (Akten, Umlaufmappen, Schriftstücke, Vordrucke, Papier, Büromaterial, u. ä.) der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter von den jeweiligen Abfahrtorten zu den jeweiligen Zielorten und zurück transportiert werden.Das Transportgut ist in vorhandenen Postbehältern aus Plastik bzw. Metall, vorhandenen Posttaschen oder in Kartons verpackt. Die Gesamtmenge je Liegenschaft liegt durchschnittlich bei 100 kg.Die Tour 2 für das JC Pirna und JC SOE beinhaltet den Transport von ca. 20 – 25 Euroboxen, Gewicht je Box ca. 15 kg, verschlossen mit Deckel und mit Verschlussstreifen gekennzeichnet. Zu beachten ist, dass am Zielort kein Aufzug vorhanden ist. Die Liegenschaften der AA Bautzen, AA Dresden und der AA Pirna sind mit einem Aufzug ausgestattet. Die Liegenschaft des Jobcenters in Freital (Los 3) besitzt keinen Aufzug.Das als Fahrer eingesetzte Personal muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die zu lenkende Fahrzeugtechnik sein. Ein Führungszeugnis der Belegart „O“ ohne Eintragungen wird vorausgesetzt.Der Auftragnehmer versichert, dass ein Abschluss über eine Transportversicherung vorliegt, bzw. dass er im Falle einer Zuschlagserteilung noch vor Leistungsbeginn eine Transportversicherung abschließt.Alle Fahrzeuge bzw. das eingesetzte Personal müssen ständig erreichbar sein. Die Ausstattung mit Funk-/Mobiltelefon ist Pflicht.Der Auftragnehmer versichert mit Abgabe seines Angebotes, über die ggf. zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Lizenzen – erteilt von der Bundesnetzagentur – zu verfügen.Der Auftragnehmer wird nicht mit dem Transport von Valoren beauftragt.Nähere Angaben zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen zu entnehmen.