15-0045 Integrierte Planung und Umsetzung der öffentlichen Räume (Frei- & Verkehrsanlagenplanung, Regenwassermanagement, Ingenieurbauwerke) im Rahmen der Quartiersentwicklung Hellwinkel in Wolfsburg

Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle

Die Stadt Wolfsburg, vertreten durch den Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement, beabsichtigt für die Quartiersentwicklung Hellwinkel die Leistungen zur integrierten Planung und Umsetzung der öffentlichen Räume über ein VOF-Verfahren zu vergeben:
LEISTUNGEN. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Projektplanung Verkehrsanlagen, Freianlagen
und Entwässerungsanlagen (Retentionsanlagen), ausgenommen sind die leitungsgebundenen Entwässerungsanlagen. Hier wird auf eine zukunftsweisende, interdisziplinär arbeitende, denkende und entwerfende Planung besonderer Wert gelegt. Insbesondere beinhaltet dies
- die Umsetzung eines in die Stadtraumgestaltung integrierten oberirdischen Regenwassermanagements,
- eine hohe Qualität der Freianlagen im öffentlichen Raum,
- die Beförderung von Biodiversität durch Maßnahmen im öffentlichen Raum und
- Maßnahmen zur vorausschauenden Anpassung des städtischen Lebens an sich ändernde (mikro-)klimatische Verhältnisse, sowie
- eine entsprechende interdisziplinäre Darstellung und Vermittlung der Projektarbeit gegenüber dem Auftraggeber und Bürgern.
RAHMENBEDINGUNGEN. Die Entwicklung des neuen innenstadtnahen Stadtquartiers Hellwinkel überdeckt
die Fläche von zwei Kleingartenvereinsanlagen, die in 2 Bauabschnitten zu Beginn 2016, bzw. zu
Beginn 2019 beräumt werden. Das Plangebiet stellt die letzte große Verfügungsfläche für Wohnungsbau
in zentraler Stadtlage dar und fügt sich sinnvoll in den vorhandenen Stadtteil Hellwinkel ein. Gut angebunden für alle Verkehrsarten, liegt es zudem nahe des Reislinger Markts und ist zugleich attraktiv eingebettet in das grüne Umfeld. Raumprägend ist die imposante Waldkante im Süden.
Zwischen dem Wald und der Reislinger Straße (einer der 3 wichtigen Stadteingangsstraßen aus Osten)
erstreckt sich in Ost-West-Ausdehnung das etwa 11 ha große Areal, das durch eine spürbare Hanglage geprägt ist. Die Topographie steigt etwa 6 m von Nord nach Süd an, so dass nach Norden der Blick über die Häuser Richtung Allerpark mit seinem großen Freizeitangebot schweifen kann.
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
Im politisch abgestimmten städtebaulichen Quartierskonzept wird die Topografie des Areals zum zentralen Thema der städtebaulichen Struktur und der daraus resultierenden Reaktionen der Baustruktur (Baublöcke/ Gebäude) auf die vorhandene Hanglage gemacht. Kennzeichnendes Merkmal ist die Ausbildung von 4 Terrassenstreifen, die sich vom Wald zur Reislinger Straße hin abtreppen. Wesentliches Gliederungselement der mosaikartigen Baublockstruktur (mit einem Wechselspiel von 6 unterschiedlichen Gebäudetypologien) des Quartiers ist die grüne Fuge zwischen den beiden BA's, die in Form von Wiesenterrassen (Retention und Aufenthalt) eine vorhandene Nord-Süd-Wegeverbindung aufnehmen. Parallel zu den Terrassen zieht sich mittig zwischen Wald und Reislinger Straße linear die autofreie Quartierspromenade, die das „Wohnzimmer“ des Quartiers darstellt.
Im Rahmen dieser städtebaulichen Qualitäten und Setzungen ist besonders zu beachten:
- Aus der Terrassenbildung resultiert ein enges Wechselspiel zwischen der Nutzung und Gestaltung der Sockelgeschosse der einzelnen Baublöcke und der Gestaltung und Anordnung der öffentlichen Räume (Straßen, Wege, Plätze, grüne Freiräume).
- Dieses Aufeinander-Reagieren von gebauten Volumina und städtischen Freiräumen ergibt sich zudem aus der Entwicklung einer künstlichen Entwässerungstopographie, basierend auf der städtebaulichen Grundstruktur.
Zweck dieser Entwässerungstopographie ist es, einerseits den Versickerungsverhältnissen des Areals
und den vorgegebenen begrenzten Abflussmengen aus dem Gebiet heraus Rechnung zu trage. Andererseits
soll im Sinne einer Klimaanpassungsstrategie Überflutungsszenarien bei Extremwetterereignissen
weitestgehend vorgebeugt werden.
- Der Begleiteffekt, dass durch eine Integration regenrückhaltender Gestaltungselemente in die Struktur der öffentlichen Räume (straßenbegleitend, auf Plätzen) auch mikroklimatische Effekte und unterschiedliche Angebote zur Erhöhung und Sicherung der Biodiversität im Quartier umgesetzt werden, ist gewollt – ebenso, dass hierbei die Anlage einer unsichtbaren unterirdischen Kanalentwässerung mit einer sichtbaren überirdischen, das Regenwasser managenden Planung und Gestaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze kombiniert wird. Der sinnlich positiv im Alltag wahrnehmbare Umgang mit Regenwasser ist ein wichtiger Schritt, um Ansätze nachhaltiger Ressourcenbewirtschaftung auch langfristig im Bewusstsein von Stadtbewohnern zu verankern.
- Entscheidend für das spätere Erscheinungsbild des Quartiers und seine Imagebildung sind die öffentlichen Grünanteile (Wiesenterrassen, straßen- und wegebegleitende Baum-, Strauch- und Staudenpflanzungen, Mietergärten, etc.) sowie hochwertige Straßenausbauten mit einer hohen Gebrauchsfähigkeit, wertigen Materialien und Mobiliar und angenehmen Aufenthaltsqualitäten.
Insbesondere die autofreie Mittelachse wird sich dadurch für die zukünftigen Bewohner zu einem Herzstück ihrer Identifikation mit dem neuen Quartier entwickeln.
- Wesentliches Ziel ist, funktionale Effekte (sichere Regenwasserentsorgung, Sicherung der Mobilitätserfordernisse aller Verkehrsteilnehmer im Quartier, Sicherung der Artenvielfalt, mikroklimatische Positiveffekte erzeugen etc.) im städtischen Raum nicht nebeneinander, sondern ineinander verschränkt in eine einheitliche, harmonische Gestaltung und eine das Zusammenleben der Quartiersbewohner befördernde Atmosphäre der öffentlichen Räume zu übersetzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgestaltung
Menge oder Umfang:
Grundsätzlich umfassen die zu vergebenden Leistungen die Planungsleistung für den ersten und zweiten Bauabschnitt (insgesamt ein Plangebiet von knapp 11 ha) sowie die Umsetzung für den ersten Bauabschnitt.Die geschätzten Honorarsummen für die einzelnen Fachrichtungen stellen sich wie folgt dar:- Freianlagen inkl. Regenwasserbewirtschaftung: ca. 255.000 EUR- Ingenieurbauwerke: ca. 30.000 EUR- Erschließung Verkehrsanlagen: ca. 130.000 EUR- Innere Erschließung: ca. 65.000 EURDie zu erbringenden Leistungsphasen (LPH) gemäß HOAI (2013) unterscheiden sich bei den einzelnen Fachrichtungen wie folgt:Objektplanung Freianlagen, gemäß §§ 38-40 HOAI (2013)1. und 2. Bauabschnit: LPH 3 (anteilig), 4 und 5Nur 1. Bauabschnitt: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9Objektplanung Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45-48 HOAI (2013)1. und 2. Bauabschnitt: LPH 5Nur 1. Bauabschnitt: LPH 6 bis 9 jeweils anteiligObjektplanung Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 41-44 HOAI (2013)1. und 2. Bauabschnitt: LPH 3 (anteilig), 4 und 5 - ausgenommen sind die leitungsgebundenenEntwässerungsanlagen.Nur 1. Bauabschnitt: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9 - ausgenommen sind die leitungsgebundenen Entwässerungsanlagen.Hinweise zur stufenweisen Beauftragung und Beauftragungsoptionen siehe Punkt II.2.2.Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3 (1) in dieser Bekanntmachung.480 000
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Gesamtwert des Auftrags: 480 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgestaltung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Porschestr. 49
Postleitzahl: 38440
Postort: Wolfsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wolfsburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungsstelle@stadt.wolfsburg.de 📧
Telefon: +49 5361282475 📞
Fax: +49 5361282057 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 071-126369
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
(1) Begriffserläuterungen: Informationen (Stand 27.01.2015) zu den Begriffen HOAI / Leistungsphasen / Honorarzone finden Sie unter: http://www.hoai.de/ ==> "Gesetze" ==> "HOAI 2013" (http://www.hoai.de/online/HOAI_2013/HOAI_2013.php) insbesondere § 5 und die Abschnitte 2 bis 4 (2) Die Frist zur schriftlichen Einreichung (E-Mail) von Fragen zum Teilnahmeantrag ist der 29.04.2015, 10:00 Uhr. Diese Frist ist erforderlich, um eine Beantwortung gemäß §7 Abs. 3 VOF zu ermöglichen. (3) Hinweise: Eine Vorlage für den Teilnahmeantrag, die Auswertungsmatrix und umfangreiche Informationen zum Planungsstand (Quertiersentwicklungsplanung & Gestaltungsplan) sind als download erhältlich auf: http://www.vof-hellwinkel.anp-ks.de/ - Es werden keine Unterlagen versendet, weder per Post noch per E-Mail. Bestandteil des Verhandlungsverfahrens wird ein Konzeptentwurf sein. Die Details zu den Abgabeleistungen und Darstellungsmodalitäten werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Der Konzeptentwurf wird gemäß §13 Abs. 3 der VOF angemessen vergütet. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Konzeptentwurf bereits erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Konzeptentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Bewertung der Konzeptentwürfe erfolgt analog zum Auswahlgremium des Teilnahmewettbewerbes durch ein Bewertungsgremium, dem Vertreter des Auftraggebers und bis zu 2 unabhängige Fachleute als Berater angehören, die die Qualifikation der Bieter haben. Der Auftraggeber wird sich die Empfehlung aller Berater zu Eigen machen. Jede Stimme zählt gleichwertig, in die Bewertung fließt der Mittelwert der Bewertungen der an der Auswahl Beteiligten ein. Teilnahmeanträge sind ausschließlich an Stadt Wolfsburg, Ausschreibungsstelle, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg zu richten. Die Ausschreibungsstelle befindet sich in Rathaus B, Zimmer B440-443.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Wolfsburg, vertreten durch den Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement, beabsichtigt für die Quartiersentwicklung Hellwinkel die Leistungen zur integrierten Planung und Umsetzung der öffentlichen Räume über ein VOF-Verfahren zu vergeben:
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LEISTUNGEN. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Projektplanung Verkehrsanlagen, Freianlagen
und Entwässerungsanlagen (Retentionsanlagen), ausgenommen sind die leitungsgebundenen Entwässerungsanlagen. Hier wird auf eine zukunftsweisende, interdisziplinär arbeitende, denkende und entwerfende Planung besonderer Wert gelegt. Insbesondere beinhaltet dies
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- die Umsetzung eines in die Stadtraumgestaltung integrierten oberirdischen Regenwassermanagements,
- eine hohe Qualität der Freianlagen im öffentlichen Raum,
- die Beförderung von Biodiversität durch Maßnahmen im öffentlichen Raum und
- Maßnahmen zur vorausschauenden Anpassung des städtischen Lebens an sich ändernde (mikro-)klimatische Verhältnisse, sowie
- eine entsprechende interdisziplinäre Darstellung und Vermittlung der Projektarbeit gegenüber dem Auftraggeber und Bürgern.
RAHMENBEDINGUNGEN. Die Entwicklung des neuen innenstadtnahen Stadtquartiers Hellwinkel überdeckt
die Fläche von zwei Kleingartenvereinsanlagen, die in 2 Bauabschnitten zu Beginn 2016, bzw. zu
Beginn 2019 beräumt werden. Das Plangebiet stellt die letzte große Verfügungsfläche für Wohnungsbau
in zentraler Stadtlage dar und fügt sich sinnvoll in den vorhandenen Stadtteil Hellwinkel ein. Gut angebunden für alle Verkehrsarten, liegt es zudem nahe des Reislinger Markts und ist zugleich attraktiv eingebettet in das grüne Umfeld. Raumprägend ist die imposante Waldkante im Süden.
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Zwischen dem Wald und der Reislinger Straße (einer der 3 wichtigen Stadteingangsstraßen aus Osten)
erstreckt sich in Ost-West-Ausdehnung das etwa 11 ha große Areal, das durch eine spürbare Hanglage geprägt ist. Die Topographie steigt etwa 6 m von Nord nach Süd an, so dass nach Norden der Blick über die Häuser Richtung Allerpark mit seinem großen Freizeitangebot schweifen kann.
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STÄDTEBAULICHES KONZEPT
Im politisch abgestimmten städtebaulichen Quartierskonzept wird die Topografie des Areals zum zentralen Thema der städtebaulichen Struktur und der daraus resultierenden Reaktionen der Baustruktur (Baublöcke/ Gebäude) auf die vorhandene Hanglage gemacht. Kennzeichnendes Merkmal ist die Ausbildung von 4 Terrassenstreifen, die sich vom Wald zur Reislinger Straße hin abtreppen. Wesentliches Gliederungselement der mosaikartigen Baublockstruktur (mit einem Wechselspiel von 6 unterschiedlichen Gebäudetypologien) des Quartiers ist die grüne Fuge zwischen den beiden BA's, die in Form von Wiesenterrassen (Retention und Aufenthalt) eine vorhandene Nord-Süd-Wegeverbindung aufnehmen. Parallel zu den Terrassen zieht sich mittig zwischen Wald und Reislinger Straße linear die autofreie Quartierspromenade, die das „Wohnzimmer“ des Quartiers darstellt.
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Im Rahmen dieser städtebaulichen Qualitäten und Setzungen ist besonders zu beachten:
- Aus der Terrassenbildung resultiert ein enges Wechselspiel zwischen der Nutzung und Gestaltung der Sockelgeschosse der einzelnen Baublöcke und der Gestaltung und Anordnung der öffentlichen Räume (Straßen, Wege, Plätze, grüne Freiräume).
- Dieses Aufeinander-Reagieren von gebauten Volumina und städtischen Freiräumen ergibt sich zudem aus der Entwicklung einer künstlichen Entwässerungstopographie, basierend auf der städtebaulichen Grundstruktur.
Zweck dieser Entwässerungstopographie ist es, einerseits den Versickerungsverhältnissen des Areals
und den vorgegebenen begrenzten Abflussmengen aus dem Gebiet heraus Rechnung zu trage. Andererseits
soll im Sinne einer Klimaanpassungsstrategie Überflutungsszenarien bei Extremwetterereignissen
weitestgehend vorgebeugt werden.
- Der Begleiteffekt, dass durch eine Integration regenrückhaltender Gestaltungselemente in die Struktur der öffentlichen Räume (straßenbegleitend, auf Plätzen) auch mikroklimatische Effekte und unterschiedliche Angebote zur Erhöhung und Sicherung der Biodiversität im Quartier umgesetzt werden, ist gewollt – ebenso, dass hierbei die Anlage einer unsichtbaren unterirdischen Kanalentwässerung mit einer sichtbaren überirdischen, das Regenwasser managenden Planung und Gestaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze kombiniert wird. Der sinnlich positiv im Alltag wahrnehmbare Umgang mit Regenwasser ist ein wichtiger Schritt, um Ansätze nachhaltiger Ressourcenbewirtschaftung auch langfristig im Bewusstsein von Stadtbewohnern zu verankern.
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- Entscheidend für das spätere Erscheinungsbild des Quartiers und seine Imagebildung sind die öffentlichen Grünanteile (Wiesenterrassen, straßen- und wegebegleitende Baum-, Strauch- und Staudenpflanzungen, Mietergärten, etc.) sowie hochwertige Straßenausbauten mit einer hohen Gebrauchsfähigkeit, wertigen Materialien und Mobiliar und angenehmen Aufenthaltsqualitäten.
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Insbesondere die autofreie Mittelachse wird sich dadurch für die zukünftigen Bewohner zu einem Herzstück ihrer Identifikation mit dem neuen Quartier entwickeln.
- Wesentliches Ziel ist, funktionale Effekte (sichere Regenwasserentsorgung, Sicherung der Mobilitätserfordernisse aller Verkehrsteilnehmer im Quartier, Sicherung der Artenvielfalt, mikroklimatische Positiveffekte erzeugen etc.) im städtischen Raum nicht nebeneinander, sondern ineinander verschränkt in eine einheitliche, harmonische Gestaltung und eine das Zusammenleben der Quartiersbewohner befördernde Atmosphäre der öffentlichen Räume zu übersetzen.
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Menge oder Umfang:
Grundsätzlich umfassen die zu vergebenden Leistungen die Planungsleistung für den ersten und zweiten Bauabschnitt (insgesamt ein Plangebiet von knapp 11 ha) sowie die Umsetzung für den ersten Bauabschnitt.
Die geschätzten Honorarsummen für die einzelnen Fachrichtungen stellen sich wie folgt dar:
- Freianlagen inkl. Regenwasserbewirtschaftung: ca. 255.000 EUR
- Ingenieurbauwerke: ca. 30.000 EUR
- Erschließung Verkehrsanlagen: ca. 130.000 EUR
- Innere Erschließung: ca. 65.000 EUR
Die zu erbringenden Leistungsphasen (LPH) gemäß HOAI (2013) unterscheiden sich bei den einzelnen Fachrichtungen wie folgt:
Objektplanung Freianlagen, gemäß §§ 38-40 HOAI (2013)
1. und 2. Bauabschnit: LPH 3 (anteilig), 4 und 5
Nur 1. Bauabschnitt: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9
Objektplanung Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45-48 HOAI (2013)
1. und 2. Bauabschnitt: LPH 5
Nur 1. Bauabschnitt: LPH 6 bis 9 jeweils anteilig
Objektplanung Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 41-44 HOAI (2013)
1. und 2. Bauabschnitt: LPH 3 (anteilig), 4 und 5 - ausgenommen sind die leitungsgebundenen
Entwässerungsanlagen.
Nur 1. Bauabschnitt: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9 - ausgenommen sind die leitungsgebundenen Entwässerungsanlagen.
Hinweise zur stufenweisen Beauftragung und Beauftragungsoptionen siehe Punkt II.2.2.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3 (1) in dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
II.2.2.1 Beauftragungsstufen
Grundsätzlich werden die unter II.2.1 genannten, zu vergebenden Leistungen in zwei Stufen beauftragt.
Die erwartete, gestaffelte Beauftragung von Leistungsphasen (LPH) wird hier getrennt nach Fachgebieten
dargestellt:
Objektplanung Freianlagen, gemäß §§ 38-40 HOAI (2013)
Stufe 1: LPH 3 (anteilig), 4 und 5 für den 1. und 2. Bauabschnitt
Stufe 2: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9 für den 1. Bauabschnitt
Objektplanung Verkehrsanlagen, gemäß §§ 45-48 HOAI (2013)
Stufe 1: LPH 5 für den 1. und 2. Bauabschnitt
Stufe 2: LPH 6 bis 9 jeweils anteilig, nur für den 1. Bauabschnitt
1.BA und 2.BA: LPH 5 und 6 bis 9 jeweils anteilig
Nur 1. BA: LPH 6 bis 9 jeweils anteilig
Objektplanung Ingenieurbauwerke, gemäß §§ 41-44 HOAI (2013)
Stufe 1: LPH 3 (anteilig), 4 und 5 für den 1. und 2. Bauabschnitt ausgenommen sind die leitungsgebundenen
Entwässerungsanlagen.
Stufe 2: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9 für den 1. Bauabschnitt ausgenommen sind die leitungsgebundenen
II.2.2.2 Beauftragungsoptionen
Zusätzlich zu den im Rahmen dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistungen gibt es langfristig optional
zu vergebende Leistungen. Auch die nachfolgend beschriebenen Optionen werden gestuft beauftragt. Zur
besseren Übersicht sind auch die Optionen nach Fachgebieten getrennt dargestellt:
OPTION A: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9 für den 2. Bauabschnitt
OPTION B: LPH 6 bis 9 jeweils anteilig für den 2. Bauabschnitt
OPTION C: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9 für den 1. Bauabschnitt für die leitungsgebundenen entwässerungstechnischen Anlagen
OPTION D: LPH 6, 7 (anteilig), 8 und 9 für den 2. Bauabschnitt für die leitungsgebundenen
entwässerungstechnischen Anlagen
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3 (1) in dieser Bekanntmachung.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 15-0045
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, Wolfsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1 Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird dringend empfohlen, die vorgegebenen Formblätter zu
verwenden, um unvollständige Angaben zu vermeiden. Die ausgefüllten Unterlagen sind zweifach wie folgt
einzureichen: Als rechtsverbindlich unterschriebene Originale (Ausschlusskriterium) in Papierform und als pdf-Dateien
(Antrag und separat die einzureichenden Bewerbungsblätter, vgl III.2.3.2) auf geeignetem Datenträger;
III.2.1.2 Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF bestehen
(Ausschlusskriterium);
III.2.1.3 Für die drei in Punkt III.3.1 genannten Fachgebiete (Frei- & Verkehrsanlagenplanung sowie
Ingenieurbauwerke) sind Nachweise der Berufszulassung der Geschäftsführung oder der vorgesehenen
Projektleitung einzureichen: Durch die Berechtigung, die Berufsbezeichnung gemäß den Ausführungen im
Punkt III.3.1 mit Bauvorlagenberechtigung führen zu dürfen (Ausschlusskriterium).
III.2.1.4 Für die drei in Punkt III.3.1 genannten Fachgebiete sind Nachweise über die Erbringung von Leistungen
für öffentliche Auftraggeber einzureichen:
Freianlagenplanung:
Nachweis, dass bereits Leistungen der Leistungsphasen 3-9 nach § 39 HOAI für öffentliche Auftraggeber
erbracht wurden
Verkehrsanlagenplanung:
Nachweis, dass bereits Leistungen der Leistungsphasen 3-9 nach § 47 HOAI für öffentliche Auftraggeber
erbracht wurden.
Ingenieurbauwerke:
Nachweis, dass bereits Leistungen der Leistungsphasen 3-9 § 43 HOAI für öffentliche Auftraggeber erbracht
wurden.
Projekte, die nicht im Geltungsbereich der HOAI umgesetzt wurden, müssen vom Bewerber hinsichtlich
der Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen und der Honorarzone gemäß HOAI eingeordnet werden.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3 (1) in dieser Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1 Nachweis über das Bestehen einer
Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 5 Abs. 4a VOF
entsprechend den Angaben in Punkt III.1.1 dieser Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 Angaben nach § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 5a und 5c VOF über die berufliche Befähigung und Qualifikation der Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung: Berufserfahrung in Jahren (Wichtung 5,0 %).
III.2.3.2 Angaben zur Darstellung von in den letzten 10 Jahren erbrachten und abgeschlossenen, vergleichbaren Leistungen (§ 5 Abs. 5b VOF) durch Einreichung von zwei Referenzen pro Fachgebiet:
Freianlagenplanung: F1+F2,
Verkehrsanlagenplanung: V1+V2,
Ingenieurbauwerke (techn. Ausrüstung): I1+I2
Insgesamt sollen sechs Referenzen angegeben werden, die bewertet werden (Wichtung insgesamt:
95,0 %):
Aufgrund der summierenden Bewertung der Auswahlkriterien III.2.3.2 - 1) bis III.2.3.2 - 3) ist zum
Erreichen der Höchstwertung die Einreichung von 2 Referenzen pro Fachgebiet erforderlich.
Angaben zur Überprüfung der Mindestkriterien (Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Referenz):
Mindestkriterien für die Referenzen zur Freianlagenplanung F1+F2:
— Angabe der Honorarzone, Mindestkriterium: Honorarzone III der HOAI erfüllt.
— Angabe, ob der der Bewerber mind. für die LPH 3 bis 8 §39 HOAI (2013) verantwortlich war (Mindestkriterium)
— Datumsangabe des Abschlusses der Leistungsphase 8, Mindestkriterium: Abschluss der LPH 8 frühestens im Januar 2005 und vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. IV.3.4 der Bekanntmachung)
— Angabe der Anzahl der in die Planung einbezogenen Wohneinheiten, Mindestkriterium: Planung für ein
Quartier mit mindestens 300 Wohneinheiten
— Nachweis (Eigenerklärung als Ersatz möglich) zur Termin- und Budgettreue bei der Umsetzung des Referenzprojektes.
— Das Referenzprojekt muss zwingend im fertig gestellten Zustand (belegt anhand von Fotos) auf den beizufügenden Referenzblättern dargestellt sein und die Freiraumfunktionen Aufenthaltsqualität, Kinderspiel, Durchgrünung / Ökologie und erlebbare Regenwasserableitung in einem Stadtquartier in harmonisch integrierter Gestaltung erkennen lassen.
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Mindestkriterien für die Referenzen zur Verkehrsanlagenplanung V1+V2:
— Angabe der Honorarzone, Mindestkriterium: Honorarzone II der HOAI erfüllt.
— Angabe, ob der der Bewerber mind. für die LPH 3 bis 8 §47 HOAI (2013) verantwortlich war (Mindestkriterium)
— Datumsangabe des Abschlusses der Leistungsphase 8, Mindestkriterium: Abschluss der LPH 8 frühestens im Januar 2005 und vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
(vgl. IV.3.4 der Bekanntmachung)
— Planung für ein Quartier mit mindestens 300 Wohneinheiten
— Das Referenzprojekt muss zwingend im fertig gestellten Zustand (belegt anhand von Fotos) auf den beizufügenden Referenzblättern dargestellt sein und einen eigens erstellten Lageplan mit innerer und äußerer Erschließungsplanung eines Baugebietes enthalten
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Mindestkriterien für die Referenzen zu den Ingenieursbauwerken (techn. Ausrüstung) I1+I2:
— Angabe, ob der der Bewerber mind. für die LPH 3 bis 8 §43 HOAI (2013) verantwortlich war (Mindestkriterium)
— Das Referenzprojekt muss zwingend im fertig gestellten Zustand (belegt anhand von Fotos) auf den beizufügenden Referenzblättern dargestellt sein und eine eigens erstellte Planung einer unterirdischen Regenrückhalteanlage mit regelbaren Drosselabfluss inklusive der Mess- und Fernwirktechnik mit Angaben zur Leistungsfähigkeit und die Darstellung einer gestalterischen Integration von Technik-/Versorgungsbauten in den öffentlichen Raum enthalten.
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Angaben zu den Auswahlkriterien für die Referenzen:
Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet der Auftraggeber anhand folgender Auswahlkriterien und mit Hilfe eines Punktesystems (mit dem Bewerbungsbogen herunterladbar) über die Zulassung zur Teilnahme:
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III.2.3.2 - 1) Vergleichbarkeit der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung (Wichtung 18,0 %)
Referenzen zur Freianlagenplanung:
— Angabe der Honorarzone
— Angabe der Anzahl der in die Planung einbezogenen Wohneinheiten
— Angabe (und kurze Erläuterung), ob die Planung
in einem städtebaulichen Kontext erfolgte
unterschiedliche Bautypologien und Nutzungen umfasst
Referenzen zur Verkehrsanlagenplanung:
Referenzen zur Ingenieurbauwerken (technische Ausrüstung):
— Angabe der versiegelten (zu entwässernden) Fläche, die der Planung zugrunde liegt
III.2.3.2 - 2) Erfahrungen im Regenwasser-Management (Wichtung 8,0 %)
Nur Referenzen zur Freianlagenplanung und zur Verkehrsanlagenplanung:
Angabe (und kurze Erläuterung), ob die Referenz Elemente für den Umgang mit Regen- /Niederschlagswasser beinhaltet, ...
— die eine Retentions-Wirkung haben
— die eine Verdunstung im Niederschlagsbereich ermöglichen
— die Wasser im Quartier sichtbar machen
— die Wasser im Quartier erlebbar/nutzbar machen
III.2.3.2 - 3) Termin- und Budgettreue bei der Umsetzung der Referenzen (Wichtung 4,0 %)
— Angabe (und wenn erforderlich) kurze Erläuterung im Nachweis oder der Eigenerklärung, ob eine Termintreue
bei der Umsetzung des Projektes erreicht wurde.
— Angabe (und wenn erforderlich) kurze Erläuterung im Nachweis oder der Eigenerklärung, ob eine Budgettreue bei der Umsetzung des Projektes erreicht wurde.
III.2.3.2 - 4) Gremienbewertung in der Gesamtschau aller Referenzen des Bewerbers (Wichtung 65,0 %)
Die Beurteilung der eingereichten Referenzprojekte erfolgt in einer Gesamtschau aller eingereichten Referenzblätter einer Bewerbung. Sie erfolgt unabhängig davon, ob pro Fachgebiet ein oder zwei Referenzen eingereicht werden. Die Beurteilung erfolgt dahingehend, ob die anhand der Referenzblätter erkennbare integrative, gestalterische und funktionale Qualität anhand der folgenden Eckpunkte der Bewertung einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt.
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Eckpunkte der Bewertung zur Sicherstellung der Gleichbehandlung:
- Integrative Verknüpfung der Anforderungen an Freianlagenplanung und Regenwassermanagement
- gestalterische Qualität
- Nutzerfreundlichkeit
- Ingenieurbauwerke, die in eine urban gestaltete Umgebung integriert sind
- Ingenieurbauwerke, die einen bewussten Umgang mit Starkregenereignissen aufzeigen
- zu erwartende Wirtschaftlichkeit beim Bau
- zu erwartende Wirtschaftlichkeit bei den Unterhaltungskosten
Die Bewertung erfolgt in 4 Kategorien:
— zu erwarten ist kein Beitrag = 0 Punkte,
— ein durchschnittlicher Beitrag = 25 Punkte,
— ein überdurchschnittlicher Beitrag = 45 Punkte,
— ein herausragender Beitrag = 65 Punkte.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, dem Vertreter des Auftraggebers und bis zu 2 unabhängige Fachleute als Mitglieder angehören, die die Qualifikation der Bewerber haben. Der Auftraggeber wird sich die Empfehlung aller Mitglieder des Gremiums zu Eigen machen. Jede Stimme zählt gleichwertig, die Bewertung erfolgt als gemeinsame
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Gremiumsbewertung. Sollte keine Einigung erzielt werden können, fließt als Bewertung der Mittelwert der
Bewertungen der an der Auswahl Beteiligten ein.
Projekte, die nicht im Geltungsbereich der HOAI umgesetzt wurden, müssen vom Bewerber hinsichtlich der Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen und der Honorarzone gemäß HOAI eingeordnet werden.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3 (1) in dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis der Deckung einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen
Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut, für Personenschäden und sonstige Schäden mit jeweils 2,5 Mio.
Euro und jeweils zweifach maximiert. Ggf. ein Nachweis oder eine Erklärung, dass im Auftragsfall die
Deckungssummen auf die genannte Mindesthöhe erhöht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der gültigen Fassung für Auftragnehmerinnen und
Auftragnehmer aus ihrem Geltungsbereich.
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3 (1) in dieser Bekanntmachung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
III.1.3.1 - Bewerber-/ Bietergemeinschaft
Mit der Bewerbung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten
Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen (Ausschlusskriterium).
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bewerber-/
Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
III.1.3.2 - Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) gemäß §5 Abs. 6 VOF
Die Beauftragung eines Nach- / Subunternehmens wird nicht als "Bewerber-/ Bietergemeinschaft" im Sinne
von Punkt III.1.3.1 gesehen. Auch Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft können sich Kapazitäten
anderer Unternehmen (Nachunternehmer) gemäß §5 Abs. 6 VOF bedienen. Mehrfachbeteiligungen als
Nachunternehmer gemäß §5 Abs. 6 VOF sind möglich.
Jeder Nachunternehmer muss eine Absichtserklärung zur Bereitstellung der entsprechenden Leistungen /
Kapazitäten abgeben (Ausschlusskriterium).
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber bzw. die von ihm eingesetzten Mitarbeiter müssen bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) abzugeben.
Die bestehende Vorplanung bildet den Ausgangspunkt und die Basis für die weitere Arbeit in der
Freiraumplanung.
Die bestehende Entwurfsplanung bildet den Ausgangspunkt und die Basis für die weitere Arbeit in der
Verkehrsanlagenplanung und für die Ingenieurbauwerke (techn. Ausrüstung).
Für die Fachgebiete sind nach momentanem Stand folgende Honorarzonen vorgesehen:
Freiraumplanung Siedlungsbereich: Honorarzone IV, Mindestsatz
Verkehrsanlagenplanung
Honorarzone III, Mindestsatz
Ingenieurbauwerke (techn. Ausrüstung)
Angaben zum Leistungsumfang und der gestuften Beauftragung, vgl. Punkte II.2.1 und II.2.2
Hinweise zu den verwendeten Begriffen finden Sie unter VI.3 (1) in dieser Bekanntmachung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind alle natürlichen Personen zugelassen, die gemäß der Rechtsvorschriften ihres
Herkunftsstaates für den Bereich der Landschaftsplanung zur Führung der Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitekt / Landschaftsarchitektin und für die Bereiche Verkehrsanlagenplanung und
Ingenieurbauwerke (technische Ausrüstung) zur Führung der Bezeichnung Diplom / Master der jeweiligen
Fachrichtung berechtigt sind.
Die Berechtigung ist für nicht in Deutschland ansässige Bewerber in Art. 5, Richtlinie 2005/36/EG
- Berufsanerkennungsrichtlinie der Fachrichtung geregelt. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über Diplom,
Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, der seiner Leistungserbringung entspricht.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn die/der Projektverantwortliche die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt.
Sollte der Bewerber nicht über alle erforderlichen Fachdisziplinen (Freianlagenplanung,
Verkehrsanlagenplanung, Ingenieurbauwerke) in einem Büro verfügen, so ist die Bildung von entsprechenden
Bewerber- bzw- Bietergemeinschaften möglich und erwünscht, um die erforderlichen Fachdisziplinen
abzudecken. Auch die Beauftragung von Nachunternehmen nach § 5 Abs. 6 VOF ist möglich.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Prüfung 1. Stufe: Formale Mindestkriterien (vgl. Abschnitt B des Bewerbungsbogens, Punkte a bis f): a) Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht eingegangen b) Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig: Ausgefüllte Bewerbungsunterlagen + maximal 2 DIN A3 Seiten im Querformat pro Referenz. c) Die Bewerbungsunterlagen liegen zweifach vor: Einmal in Papierform mit rechtsverbindlichen Unterschriftenund einmal als PDF-Dateien (mit Referenzblättern in separater Datei) auf geeigneten Datenträger d) Die Richtigkeit der geforderten Angaben ist durch eigenhändige Unterschrift des Bewerbungsbogens bestätigt.e) Die Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache. f) Es liegen Erklärung nach § 4 (6) und § 4 (9) VOF von allen an der Bewerbung beteiligten Unternehmen als Anlage(n) vor. Prüfung 2. Stufe: Fachliche Mindestkriterien (vgl. insbesondere III.2.1 bis III.2.3 der Bekanntmachung und Abschnitt B des Bewerbungsbogens, Punkte 1 bis 7). Mit Erfüllung der formalen und fachlichen Mindestkriterien belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren erfolgtbei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Zahl der zum Verhandlungsverfahrenaufzufordernden Teilnehmer überschreitet, ausschließlich auf Basis qualitativen Kriterien, den Auswahlkriterien(vgl. III.2.3 und veröffentlichte Auswertungsmatrix): III.2.3.1 - Qualifikation/Erfahrung Gesamtprojektleitungund Stellvertretung (Wichtung 5,0 %); III.2.3.2 - Referenzen (Wichtung insgesamt: 95,0 %); III.2.3.2 - 1)Vergleichbarkeit der Referenzen mit der zu vergebenden Leistung (Wichtung 18,0 %); III.2.3.2 - 2) Erfahrungenim Regenwasser-Management (Wichtung 8,0 %); III.2.3.2 - 3) Termin- und Budgettreue bei der Umsetzungder Referenzen (Wichtung 4,0 %); III.2.3.2 - 4) Gremienbewertung in der Gesamtschau aller Referenzendes Bewerbers (Wichtung 65,0 %); Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertigerBewerbungen per Los zu entscheiden. Für den Teilnahmewettbewerb bezieht sich der Auftraggeber weitgehendauf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nichtder Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren –unabhängig vom Verfahrensstand–ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen Nachweise zu verlangen odernähere Informationen einzuholen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hüttl
Name: Stadt Wolfsburg
Postanschrift: Porschestraße 49
Kontaktperson: Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudeplanung
Herrn Dowidat
Telefon: +49 5361281006 📞
E-Mail: hendrik.dowidat@stadt.wolfsburg.de 📧
URL für weitere Informationen: www.wolfsburg.de 🌏
Name: ANP Architektur- und Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Hessenallee 2
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34130
Kontaktperson: Herrn Wagner
E-Mail: wagner@anp-ks.de 📧
Fax: +49 5617077523 📠
URL der Dokumente: http://www.vof-Hellwinkel.anp-ks.de/ 🌏
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle
URL der Teilnahme: http://www.wolfsburg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15-0045
Zusätzliche Informationen
(1) Begriffserläuterungen:
Informationen (Stand 27.01.2015) zu den Begriffen HOAI / Leistungsphasen / Honorarzone finden Sie unter:
insbesondere § 5 und die Abschnitte 2 bis 4
(2) Die Frist zur schriftlichen Einreichung (E-Mail) von Fragen zum Teilnahmeantrag ist der 29.04.2015, 10:00 Uhr. Diese Frist ist erforderlich, um eine Beantwortung gemäß §7 Abs. 3 VOF zu ermöglichen.
(3) Hinweise: Eine Vorlage für den Teilnahmeantrag, die Auswertungsmatrix und umfangreiche Informationen zum Planungsstand (Quertiersentwicklungsplanung & Gestaltungsplan) sind als download erhältlich auf: http://www.vof-hellwinkel.anp-ks.de/ - Es werden keine Unterlagen versendet, weder per Post noch per E-Mail.
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Bestandteil des Verhandlungsverfahrens wird ein Konzeptentwurf sein. Die Details zu den Abgabeleistungen und Darstellungsmodalitäten werden in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Der Konzeptentwurf wird gemäß §13 Abs. 3 der VOF angemessen vergütet. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Konzeptentwurf bereits erbrachten Leistungen nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Konzeptentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Die Bewertung der Konzeptentwürfe erfolgt analog zum Auswahlgremium des Teilnahmewettbewerbes durch ein Bewertungsgremium, dem Vertreter des Auftraggebers und bis zu 2 unabhängige Fachleute als Berater angehören, die die Qualifikation der Bieter haben. Der Auftraggeber wird sich die Empfehlung aller Berater zu Eigen machen. Jede Stimme zählt gleichwertig, in die Bewertung fließt der Mittelwert der Bewertungen der an der Auswahl Beteiligten ein.
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Teilnahmeanträge sind ausschließlich an Stadt Wolfsburg, Ausschreibungsstelle, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg zu richten. Die Ausschreibungsstelle befindet sich in Rathaus B, Zimmer B440-443.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336 📞
Internetadresse: http://www.mi.niedersachsen.de 🌏
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB:
— unverzüglich gegenüber der Stadt Wolfsburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren, als unverzüglich wird dabei eine Rügefrist von 10 bzw. 15 Tagen ab Erkennbarkeit entsprechend der Mindestüberlegungsfristen des Art. 2c Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG angenommen,
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— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in
der Bekanntmachung,
den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen. Siehe § 101b Abs. 2 GWB,
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Wolfsburg – Ausschreibungsstelle
Postanschrift: Porschestr. 49
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Telefon: +49 5361282475 📞
Fax: +49 5361282057 📠
Quelle: OJS 2015/S 071-126369 (2015-04-07)