15 E 035 – Rahmenvertrag zur Verwertung von Edelmetallen aus dem Krematoriumsprozess. Der Rahmenvertrag umfasst die Abholung und Aufarbeitung der im Krematorium der Stadt Regensburg anfallenden unedlen, organischen Bestandteile aus dem Krematoriumsprozess, unrein mit Gold, Silber, Platin und Palladium sowie die Verwertung der gewonnenen Edelmetalle. Vertragslaufzeit: 1.10.2015-30.9.2016 mit einer automatischen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien zum 01.04. des Folgejahres kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 30.9.2019. Die Abholung des aufzubereitenden Materials ist durch eine Bewachungsfirma nach § 34a GewO zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Anforderung/Abholung und Ausgabe der Vergabeunterlagen:
Zur Bewerbung sind die von der Stadt Regensburg, Vergabeamt erstellten Vergabeunterlagen anzufordern und bei der Einreichung des Angebots zwingend zu verwenden, diese können ab 10.7.2015 bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Alle geforderten Angaben müssen vom Bieter vollständig ausgefüllt werden. Liegen die Angaben nicht vollständig vor, werden die Vergabeunterlagen des Vergabeamtes nicht verwendet, abgeändert oder fehlt die Unterschrift an der vorgesehenen Stelle, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Wir behalten uns die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen vor.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden durch Anfragen beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen.
Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis spätestens 13.8.2015, 12:00 Uhr beim Vergabeamt per Fax oder E-Mail zustellen.
Anforderung/Abholung und Ausgabe der Vergabeunterlagen:
Zur Bewerbung sind die von der Stadt Regensburg, Vergabeamt erstellten Vergabeunterlagen anzufordern und bei der Einreichung des Angebots zwingend zu verwenden, diese können ab 10.7.2015 bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Alle geforderten Angaben müssen vom Bieter vollständig ausgefüllt werden. Liegen die Angaben nicht vollständig vor, werden die Vergabeunterlagen des Vergabeamtes nicht verwendet, abgeändert oder fehlt die Unterschrift an der vorgesehenen Stelle, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Wir behalten uns die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen vor.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden durch Anfragen beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen.
Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis spätestens 13.8.2015, 12:00 Uhr beim Vergabeamt per Fax oder E-Mail zustellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
15 E 035 – Rahmenvertrag zur Verwertung von Edelmetallen aus dem Krematoriumsprozess.
Der Rahmenvertrag umfasst die Abholung und Aufarbeitung der im Krematorium der Stadt Regensburg anfallenden unedlen, organischen Bestandteile aus dem Krematoriumsprozess, unrein mit Gold, Silber, Platin und Palladium sowie die Verwertung der gewonnenen Edelmetalle.
Der Rahmenvertrag umfasst die Abholung und Aufarbeitung der im Krematorium der Stadt Regensburg anfallenden unedlen, organischen Bestandteile aus dem Krematoriumsprozess, unrein mit Gold, Silber, Platin und Palladium sowie die Verwertung der gewonnenen Edelmetalle.
Vertragslaufzeit: 1.10.2015-30.9.2016 mit einer automatischen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht einer der beiden Vertragsparteien zum 01.04. des Folgejahres kündigt. Der Vertrag endet spätestens zum 30.9.2019.
Die Abholung des aufzubereitenden Materials ist durch eine Bewachungsfirma nach § 34a GewO zu gewährleisten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 15 E 035 - Rahmenvertrag zur Verwertung von Edelmetallen aus dem Krematoriumsprozess
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AA45
AA46
AA47
AA43
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Am Dreifaltigkeitsberg 22, 93059 Regensburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) ich/wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen habe/-n, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3) ich/wir im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/-n,
4) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m.…
… § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
… den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
5) Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A liegen nicht vor.
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
2) ich/wir mich/uns nicht in Liquidation befinde/-n und
3) ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/n.
III.2.2) ist sinngemäß durch die Nachunternehmer zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
— Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges;
— Gültige Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2014 (Kopie Zertifikatsurkunde);
— Beschreibung der Anlage zum Gießprozess für das Gießen von Gold, Silber, Platin, Palladium;
— Beschreibung des Analyseverfahrens zur Bestimmung der Gehalte und Inhalte der Edelmetalle (z.B. Dokimasie, ICP) mit Angabe, inwieweit dieses Verfahren umweltfreundlich ist;
— Vorlage eines Abholkonzepts/Schilderung des Abholvorgangs mit Erläuterung sicherheitsrelevanter Details und Benennung des vorgesehenen Bewachungsdienstes, soweit dieser schon bekannt ist;
— Beschreibung des Abrechnungsverfahrens, mindestens Auflistung der einzelnen Arbeitsschritte, Mitteilung der jeweiligen Kosten pro Arbeitsschritt.
Folgende Unterlagen Nachweise/Eigenerklärungen sind auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 14 Kalendertagen einzureichen:
Der nach Wertung der Angebote wirtschaftlichste Bieter wird vor Zuschlagserteilung aufgefordert, die Unterauftragnehmer gemäß Nr. 4.5 ZVB-VOL zu benennen und deren Eignung nachzuweisen. Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
— Benennung des Bewachungsdienstes;
— Nachweis über den Besitz einer gültigen Bewachungserlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung des Nachunternehmens;
— Auskünfte des Bewachungsdienstes aus dem Gewerbezentralregister, sowohl über die juristische Person (z.B. GmbH) als auch über alle Geschäftsführer (natürliche Personen) – nicht älter als 3 Monate;
— Bestätigung des Bieters, dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes, insbesondere § 14 AEntG eingehalten werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Erklärung zur Bietergemeinschaft (sh. Ziffer 9. des Angebotsvordrucks) soweit eine Bietergemeinschaft (BG) beabsichtigt ist.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe. Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholungen von Verfahrensschritten.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der BG rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern der BG rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer BG und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
BG von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d. Zusammensetzung der BG anzuzeigen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung. Bitte keine Vorabüberweisung. Eine Rückerstattung der Gebühr nach Aufforderung der Ausschreibungsunterlagen ist nicht möglich.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabeamt
Internetadresse: www.regensburg.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15 E 035 - Rahmenvertrag zur Verwertung von Edelmetallen aus dem Krematoriumsprozess
Zusätzliche Informationen
Anforderung/Abholung und Ausgabe der Vergabeunterlagen:
Zur Bewerbung sind die von der Stadt Regensburg, Vergabeamt erstellten Vergabeunterlagen anzufordern und bei der Einreichung des Angebots zwingend zu verwenden, diese können ab 10.7.2015 bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Alle geforderten Angaben müssen vom Bieter vollständig ausgefüllt werden. Liegen die Angaben nicht vollständig vor, werden die Vergabeunterlagen des Vergabeamtes nicht verwendet, abgeändert oder fehlt die Unterschrift an der vorgesehenen Stelle, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Alle geforderten Angaben müssen vom Bieter vollständig ausgefüllt werden. Liegen die Angaben nicht vollständig vor, werden die Vergabeunterlagen des Vergabeamtes nicht verwendet, abgeändert oder fehlt die Unterschrift an der vorgesehenen Stelle, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Wir behalten uns die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen vor.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden durch Anfragen beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden durch Anfragen beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen.
Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis spätestens 13.8.2015, 12:00 Uhr beim Vergabeamt per Fax oder E-Mail zustellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 101a Abs. 1 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415075629📞
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
Fax: +49 9415074629 📠 Wiederkehrender Auftrag
Siehe II.1.5).
Quelle: OJS 2015/S 132-243404 (2015-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-05 📅
Name: Heimerle und Meule GmbH
Postort: Pforzheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,