15 E 043 – Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällungsmittel für die Phosphatelimination

Stadt Regensburg, Vergabeamt

15 E 043 – Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällungsmittel für die Phosphatelimination
1. Hauptangebot: Eisensalze oder Mischsalze aus Fe/Al 3.800 kMol Me 2+/3+ pro Jahr
2. Alternativ möglich sind: Aluminiumsalze oder Polyaluminate (PAC) 2.500 kMol Me 3+ und Eisen(III)salzlösung 1.300 kMol Me 3+ pro Jahr
3. Weitere Alternative: Natriumaluminat-Lösung 10 % 2.000 kMol Me3+ und Natriumaluminat-Lösung max. 7 % 500 kMol Me3+ und Eisen(III)salzlösung 1.300 kMol Me3+ pro Jahr
*
Ausführungsfrist:
Beginn: 01.11.2015
Ende: 31.10. 2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-21 Auftragsbekanntmachung
2015-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chemikalien für die Wasseraufbereitung
Menge oder Umfang: Sh. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chemikalien für die Wasseraufbereitung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regensburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de 📧
Telefon: +49 9415075629 📞
Fax: +49 9415074629 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 142-260823
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Anforderung/Abholung und Ausgabe der Vergabeunterlagen: Zur Bewerbung sind die von der Stadt Regensburg, Vergabeamt erstellten Vergabeunterlagen anzufordern und bei der Einreichung des Angebots zwingend zu verwenden, diese können ab 24.07.2015 bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle angefordert werden. Alle geforderten Angaben müssen vom Bieter vollständig ausgefüllt werden. Liegen die Angaben nicht vollständig vor, werden die Vergabeunterlagen des Vergabeamtes nicht verwendet, abgeändert oder fehlt die Unterschrift an der vorgesehenen Stelle, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Wir behalten uns die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen vor. Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden durch Anfragen beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis spätestens 03.09.2015, 12:00 Uhr beim Vergabeamt per Fax oder E-Mail zustellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
15 E 043 – Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällungsmittel für die Phosphatelimination
1. Hauptangebot: Eisensalze oder Mischsalze aus Fe/Al 3.800 kMol Me 2+/3+ pro Jahr
2. Alternativ möglich sind: Aluminiumsalze oder Polyaluminate (PAC) 2.500 kMol Me 3+ und Eisen(III)salzlösung 1.300 kMol Me 3+ pro Jahr
3. Weitere Alternative: Natriumaluminat-Lösung 10 % 2.000 kMol Me3+ und Natriumaluminat-Lösung max. 7 % 500 kMol Me3+ und Eisen(III)salzlösung 1.300 kMol Me3+ pro Jahr
Ausführungsfrist:
Beginn: 01.11.2015
Ende: 31.10. 2017.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 15 E 043 - Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällungsmittel für die Phosphatelimination
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regensburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n
und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt
habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von
Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) ich/wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen habe/-n, die
meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
3) ich/wir im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe/-n,
4) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz
Vertretungsberechtigter
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a
oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer
Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist. Den
Einsatz von Nachunternehmern machen wir davon abhängig, dass
diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige
Erklärung abgeben und
5) Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A liegen nicht vor.
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ich/Wir erkläre(n), dass
1) über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
2) ich/wir mich/uns nicht in Liquidation befinde/-n und
3) ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und
Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt habe/n.
III.2.2) ist sinngemäß durch die Nachunternehmer zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Erklärung zur Bietergemeinschaft (sh. Ziffer 9. des Angebotsvordrucks)
soweit eine Bietergemeinschaft (BG) beabsichtigt ist.
Bietergemeinschaften haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu
benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den
Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur
Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe. Er ist
Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und
Teilwiederholungen von Verfahrens-schritten.
Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle
Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige
Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber
gesamtschuldnerisch haften. Diese Erklärung ist von allen Mitgliedern
der BG rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer BG und gleichzeitig als einzelner
Bieter ein Angebot abzugeben.
BG von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander
stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. i. d.
Zusammensetzung der BG anzuzeigen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
— ausführliche Produktbeschreibung
— Nachweis der Zulassung bzw. Vorregistrierung gem. REACH-Verordnung.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Auf schriftliche Anforderung mit
Verrechnungscheck oder auf Rechnung.
Bitte keine Vorabüberweisung.
Eine Rückerstattung der Gebühr nach Anforderung der
Ausschreibungsunterlagen ist nicht möglich.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabeamt
Internetadresse: www.regensburg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15 E 043 - Rahmenvertrag zur Lieferung von Fällungsmittel für die Phosphatelimination
Zusätzliche Informationen
Anforderung/Abholung und Ausgabe der Vergabeunterlagen:
Zur Bewerbung sind die von der Stadt Regensburg, Vergabeamt
erstellten Vergabeunterlagen anzufordern und bei der Einreichung des
Angebots zwingend zu verwenden, diese können ab 24.07.2015 bei der
unter Ziffer I.1) genannten Stelle angefordert werden.
Alle geforderten Angaben müssen vom Bieter vollständig ausgefüllt
werden. Liegen die Angaben nicht vollständig vor, werden die
Vergabeunterlagen des Vergabeamtes nicht verwendet, abgeändert
oder fehlt die Unterschrift an der vorgesehenen Stelle, wird der Bieter
vom Verfahren ausgeschlossen.
Wir behalten uns die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen
vor.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw.
Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden
durch Anfragen beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht
dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher
Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen.
Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind
diese unverzüglich bis spätestens 03.09.2015, 12:00 Uhr beim Vergabeamt
per Fax oder E-Mail zustellen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Regierung von Mittelfranken
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 101a Abs. 1 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415075629 📞
Fax: +49 9415074629 📠
Quelle: OJS 2015/S 142-260823 (2015-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 231-419675
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 142-260823
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Anforderung/Abholung und Ausgabe der Vergabeunterlagen: Zur Bewerbung sind die von der Stadt Regensburg, Vergabeamt erstellten Vergabeunterlagen anzufordern und bei der Einreichung des Angebots zwingend zu verwenden, diese können ab 24.7.2015 bei der unter Ziffer I.1) genannten Stelle angefordert werden. Alle geforderten Angaben müssen vom Bieter vollständig ausgefüllt werden. Liegen die Angaben nicht vollständig vor, werden die Vergabeunterlagen des Vergabeamtes nicht verwendet, abgeändert oder fehlt die Unterschrift an der vorgesehenen Stelle, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Wir behalten uns die Nachforderung von Unterlagen und Erklärungen vor. Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden durch Anfragen beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis spätestens 3.9.2015, 12:00 Uhr beim Vergabeamt per Fax oder E-Mail zustellen.
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-05 📅
Name: Clariant SE
Postort: Moosburg
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 231-419675 (2015-11-25)