150902117 Rahmenvertrag zur technischen Begleitung und Unterstützung im Bereich Maschinentechnik

Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf

Fachtechnische Begleitung und Unterstützung, im Rahmen der Planungs- und Objektüberwachung gem. § 55 HOAI LP 1 bis LP 9, im Bereich der Ma-schinentechnik für sämtliche Anlagen auf dem Gelände der Flughafen Hamburg GmbH. Dieses beinhaltet unter anderem:
Bereich Gepäcklogistik:
Komplette Modernisierung der Gepäckförderanlage im laufenden Betrieb.
Bereich Aufzüge/Fahrtreppen/Fahrsteige:
Modernisierung bestehender Fördertechnik nach Priorität und Nutzungsdauer.
Bereich Fluggastbrücken:
Planungsunterstützung von ca. 6 neuen Fluggastbrücken zum Pier Süd Erweiterungsprojekt.
Gegebenenfalls hat der Bewerber im Auftragsfall eine Präsenz von ca. 3 Arbeitstagen pro Woche am Flughafen Hamburg sicherzustellen.
Die Erbringung der Leistung findet zum Teil im Sicherheitsbereich statt. Daher ist eine Kommunikation der Mitarbeiter in deutscher Sprache in Wort und Schrift Voraussetzung für deren Einsatz, damit das Personal Anordnungen der Sicherheitskräfte des Flughafens uneingeschränkt Folge leisten kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-21 Auftragsbekanntmachung
2016-06-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de 🌏
E-Mail: mlandgraf@ham.airport.de 📧
Telefon: +49 4050751609 📞
Fax: +49 4050751238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 207-376590
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: ba) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1) bis Ziffer III. 2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3b) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1a) der vorliegenden Bekanntmachung. bc) Subunternehmer (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer): Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerberge-meinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunterneh-mern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3.b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusster-min für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Um-schlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: „150902117 Rahmenvertrag zur technischen Begleitung und Unterstützung im Bereich Maschinentechnik“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im PDF-Format) gemäß voranstehender Vorgaben einzureichen. Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2.1) – III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vor-liegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung. Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1) bis III.3) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2) Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. ec) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 Bewerber beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen: — maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 700 Punkte auf die Referenz-angaben nach Ziffer III.2.3b) entfallen, — maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2). Bei der Bewertung der Referenzangaben werden folgende Angaben bewertet: — Vergleichbarkeit der Art der Leistungen; — Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen; — Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die Angaben der Bewerber nach Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung voranstehender Angaben der Bewerber benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben nach Ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab 0 oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer Bewertung weniger als 700 Punkte erreichen. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten. f) Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 3.11.2015 Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen. j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vor-liegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegen-de Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich darüber hinaus vor, in einem der beiden vorgenannten Fälle auf die Veröffentlichung einer erneuten EU-weiten Bekanntmachung zu verzichten. l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nach § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote mit einer Anpassungsmöglichkeit der Angebote zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter phasenweise zu verringern. Jede Reduzierung des Bieterkreises (nach Angebotseingang oder während des Vergabeverfahrens) wird bei wertungsfähigen Angeboten auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Fachtechnische Begleitung und Unterstützung, im Rahmen der Planungs- und Objektüberwachung gem. § 55 HOAI LP 1 bis LP 9, im Bereich der Ma-schinentechnik für sämtliche Anlagen auf dem Gelände der Flughafen Hamburg GmbH. Dieses beinhaltet unter anderem:
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Bereich Gepäcklogistik:
Komplette Modernisierung der Gepäckförderanlage im laufenden Betrieb.
Bereich Aufzüge/Fahrtreppen/Fahrsteige:
Modernisierung bestehender Fördertechnik nach Priorität und Nutzungsdauer.
Bereich Fluggastbrücken:
Planungsunterstützung von ca. 6 neuen Fluggastbrücken zum Pier Süd Erweiterungsprojekt.
Gegebenenfalls hat der Bewerber im Auftragsfall eine Präsenz von ca. 3 Arbeitstagen pro Woche am Flughafen Hamburg sicherzustellen.
Die Erbringung der Leistung findet zum Teil im Sicherheitsbereich statt. Daher ist eine Kommunikation der Mitarbeiter in deutscher Sprache in Wort und Schrift Voraussetzung für deren Einsatz, damit das Personal Anordnungen der Sicherheitskräfte des Flughafens uneingeschränkt Folge leisten kann.
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Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung des Vertrages bis 1 Jahr vor Ablauf der Vertragsfrist.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 5
Referenznummer: 150902117

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO;
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af) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
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Auf Ziffer VI.3b) und Ziffer VI.3e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz (ohne Umsatzsteuer) des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Auf Ziffer VI.3b) und Ziffer VI.3e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen.
b) Angaben zu abgeschlossenen oder weitgehend abgeschlossenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren (es gilt der Abschlusstermin der Leistungserbringung der Referenz), bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden.
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Erwartet werden folgende Angaben, um die Vergleichbarkeit bewerten zu können:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts;
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang mit folgenden Angaben:
— Beschreibung des Planungsgegenstandes nach Art und Größe;
— Beschreibung der erbrachten Leistungen;
— Benennung der Auftragssumme;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden
die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen von Auftraggebern (z. B. gemäß § 10 Abs. 2b) der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend Ziffer VI.3a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu Referenzobjekten ersetzen.
Auf Ziffer VI.3b) und Ziffer VI.3e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Der Auftraggeber bittet darum, die Darstellung zu den Referenzen auf vergleichbare Projekte zu beschränken und nicht mehr als drei Referenzen für die Bereiche Aufzüge, Fahrtreppen und Fluggastbrücken zu benennen. Im Bereich der Gepäckfördertechnik, je eines für Neuanlagen in Gurtbandtechnik und Wannentechnik sowie einem Sanierungsprojekt/Umbau im Bestand größer 4 000 000 Herstellkosten. In allen Projekten muss die mehrstufige Reisegepäck Kontrolltechnik mit integriert gewesen sein.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Landgraf

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg Vergabekammer
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 207-376590 (2015-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Flughafenstraße 1- 3
Kontakt
Fax: +49 405075-1238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-217802
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 207-376590
ABl. S-Ausgabe: 121

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 121-217802 (2016-06-21)