151202169 Unterhaltsreinigung LP2 FHG

Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf

Dienstleistungsaufträge Gebäude- und Flächenreinigung sowie Glasreinigung am Flughafen Hamburg.Der Flughafen Hamburg hat im Jahr 2015 ca. 15 600 000 Passagiere und. ca. 4 000 000 Abholer und Bringer, was im Mittel 55 000 Besuchern pro Tag ergibt. An Tagen mit Spitzenauslastung wird der Flughafen Hamburg von bis zu ca. 70.000 Menschen frequentiert.
Die Leistungserbringung erfolgt teilweise im Sicherheitsbereich (nur mit sicherheitsüberprüftem Personal), sowie nachts und unter laufendem Betrieb mit evtl. Behinderungen. Leistungsinhalt werden die laufende Unterhaltsreinigung, kontinuierliche Sonderreinigungen sowie Sonderreinigungen auf Abruf. Das bereits veröffentlichte Leistungspaket 1 (LP1) und dieses LP2 beinhalten sämtliche Reinigungsbedarfe, auch aus zukünftigen baulichen und/oder strukturellen Änderungen.
Der Auftraggeber hat am 11.7.2015 im EU-Amtsblatt (144435-2015-DE) bereits die Vergabe weiterer Reinigungsleistungen veröffentlicht. Es wird ausdrücklich auf folgende Begrenzung in der Leistungserbringung hingewiesen. Der zukünftige Auftragnehmer des Loses 1 „(Terminal 1 (Gebäude 222), Pier (Gebäude 219), Gebäude 130, Unterhaltsreinigung Terminal“ kommt als Auftragnehmer für die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen nicht in Betracht.
Klarstellend: Das Los 2 der Bekanntmachung vom 11.7.2015 ist von der vorliegenden Begrenzung nicht betroffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-23 Auftragsbekanntmachung
2016-01-12 Ergänzende Angaben
2016-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Ca. 17 000 m2 an Terminal-, Pier-, Büro- und Sanitärflächen beinhaltet diverse Reinigungen von Einrichtungen, Anlagen und Flächen und Terminal-, Sanitär- und Bürobereichen.Parkhäuser und -flächen:ca. 700 000 m2 Parkraum mit ca. 14 000 Stellplätzen sowie Ein- und Ausfahrten sowie sämtliche Gehwege und flughafeneigenen Fahrstraßen die von Hand und mit Kleinkehrmaschinen mehrfach pro Woche zu reinigen sind;ca. 2 000 m2 an Treppenhäusern und Fahrstühlen.Beinhaltet diverse Reinigungen von Treppenhäusern, Fahrstühlen sowie auch Parkraumequipment (z. B. Kassenautomaten, Schrankenanlagen usw.) in 7 Parkhäusern und auf diversen Parkplätzen.Außenhäuser:ca. 19 800 m2 an Treppenhäusern, Fluren, Teeküchen und Sanitäranlagen beinhaltet diverse Reinigungen von Treppenhäusern, Fluren, Teeküchen, Fahrstühlen und Sanitäranlagen in ca. 37 Außengebäuden.Externe Kunden:ca. 7 200 m2 an Büro- und Sanitärflächen sowie teilweise Glasflächen beinhaltet diverse Reinigungen von Büro- und Sanitärflächen sowie Aufenthaltsräumen und Teeküchen bei ca. 30 Kunden auf dem FHG-Gelände.Gastronomieflächen:ca. 8 300 m2 an Bewirtungs- und Küchenflächen, Büro- und Sozialräumen und Sanitärfächen beinhaltet diverse Reinigungen von Bewirtungs- und Küchenflächen, Büro- und Sozialräumen und Sanitärflächen des Gastronomiebetriebe sowie zum Teil Glas- und Rahmenreinigungen.Flächenänderungen sind nicht auszuschließen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: FlughafenstraĂźe 1- 3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de 🌏
E-Mail: ajaeger@ham.airport.de đź“§
Telefon: +49 4050752104 📞
Fax: +49 4050751238 đź“ 

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-23 đź“…
Einreichungsfrist: 2016-01-29 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 250-459607
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: ba) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung und zusätzlich zum Bewerbungsbogen die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1) a) der vorliegenden Bekanntmachung. bc) Subunternehmer (Nachunternehmer/Unterauftragnehmer): Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3) b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3) b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist – zusätzlich zum Bewerbungsbogen – die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge: Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 151202169 Unterhaltsreinigung LP2 FHG“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im PDF-Format) gemäß voranstehender Vorgaben einzureichen. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der Kontaktstelle nach Ziffer I.1) der vorliegenden Bekanntmachung in Textform anzufordern. Es sind in der Anforderung 2 E-Mail-Adressen zu benennen, an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung. Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s. o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1) bis III.3) der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2) Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. ec) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber behält sich vor bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf 10 zu beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen (mit Ausnahme ggf. benannter Mindestbedingungen) bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 750 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3), wobei hiervon maximal 450 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3°d) entfallen; maximal 250 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2). Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß des voranstehenden Bewertungsmaßstabes Null oder 1 Punkt erhalten. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten. f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 21.1.2016 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen. k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Einstellung gemäß voranstehender Vorgaben, ein erneutes Vergabeverfahren in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ohne vorherige Bekanntmachung einzuleiten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 14
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungsaufträge Gebäude- und Flächenreinigung sowie Glasreinigung am Flughafen Hamburg.Der Flughafen Hamburg hat im Jahr 2015 ca. 15 600 000 Passagiere und. ca. 4 000 000 Abholer und Bringer, was im Mittel 55 000 Besuchern pro Tag ergibt. An Tagen mit Spitzenauslastung wird der Flughafen Hamburg von bis zu ca. 70.000 Menschen frequentiert.
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Die Leistungserbringung erfolgt teilweise im Sicherheitsbereich (nur mit sicherheitsüberprüftem Personal), sowie nachts und unter laufendem Betrieb mit evtl. Behinderungen. Leistungsinhalt werden die laufende Unterhaltsreinigung, kontinuierliche Sonderreinigungen sowie Sonderreinigungen auf Abruf. Das bereits veröffentlichte Leistungspaket 1 (LP1) und dieses LP2 beinhalten sämtliche Reinigungsbedarfe, auch aus zukünftigen baulichen und/oder strukturellen Änderungen.
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Der Auftraggeber hat am 11.7.2015 im EU-Amtsblatt (144435-2015-DE) bereits die Vergabe weiterer Reinigungsleistungen veröffentlicht. Es wird ausdrücklich auf folgende Begrenzung in der Leistungserbringung hingewiesen. Der zukünftige Auftragnehmer des Loses 1 „(Terminal 1 (Gebäude 222), Pier (Gebäude 219), Gebäude 130, Unterhaltsreinigung Terminal“ kommt als Auftragnehmer für die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen nicht in Betracht.
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Klarstellend: Das Los 2 der Bekanntmachung vom 11.7.2015 ist von der vorliegenden Begrenzung nicht betroffen.
Menge oder Umfang:
Ca. 17 000 m
Parkhäuser und -flächen:
ca. 700 000 m
ca. 2 000 m
Beinhaltet diverse Reinigungen von Treppenhäusern, Fahrstühlen sowie auch Parkraumequipment (z. B. Kassenautomaten, Schrankenanlagen usw.) in 7 Parkhäusern und auf diversen Parkplätzen.
Außenhäuser:
ca. 19 800 m
Externe Kunden:
ca. 7 200 m
Gastronomieflächen:
ca. 8 300 m
Flächenänderungen sind nicht auszuschließen.
Beschreibung der Optionen: Option auf Verlängerung des Vertrages bis 1 Jahr vor Ablauf der Vertragsfrist.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 5
Referenznummer: 151202169 Unterhaltsreinigung LP2 FHG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: DE60.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 Sekt-VO;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden
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dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
af) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (möglichst nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend).
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Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der ErfĂĽllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag nicht berĂĽcksichtigt.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1) a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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FĂĽr die Verwendung des Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers (Netto), der auf Leistungen des Bewerbers entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5)): Gebäude- und Flächenreinigung vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Mindestanforderung zu a): Der Bewerber muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Durchschnitt einen netto-Jahresumsatz in Höhe von 900 000 EUR erzielt haben. Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingung werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) b) der vorliegenden Bekanntmachung die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
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b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerber (Netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Nachweis bestehender Versicherung durch Vorlage der Versicherungspolice in mindestens vorgegebener Höhe oder einer Zusage des Versicherers oder Maklers (Kopien ausreichend) im Auftragsfall mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall abzusichern:
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Haftpflichtversicherung, Sachschäden: 5 000 000 EUR,
Personenschäden: 5 000 000 EUR,
Vermögensschäden: 300 000 EUR,
Schlüsselschäden: 250 000 EUR
ggf. mit einer Bestätigung, dass im Auftragsfall die geforderten Mindestdeckungssummen durch eine auftragsbezogene Aufstockung der bestehenden Versicherung/en durch den Versicherer gewährt wird.
d) Für etwaige auf dem Flughafenvorfeld eingesetzte Kraftfahrzeuge (hierunter fallen u.a. Pkw, Lkw, selbstfahrende Arbeitsmaschinen etc.) hat der Auftragnehmer eine Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Haftpflichtversicherung mit den marktüblichen Höchstdeckungssummen derzeit (Stand: 07/14) 100 000 000 EUR für Sachschäden pauschal und 8 000 000 EUR je geschädigte Person, vorzuweisen. Zusätzlich muss die Versicherungspolice das Befahren des Flughafengeländes sowie Beschädigungen an Luftfahrzeugen einschließen, ggf. mit einer Bestätigung, dass im Auftragsfall die geforderten Mindestdeckungssummen durch eine auftragsbezogene Aufstockung der bestehenden Versicherung/en durch den Versicherer gewährt wird.
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FĂĽr die Verwendung des Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen.
b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
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c) Qualitätsmanagement: Schriftliche Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung beim Bewerber:
— Schriftliche Darstellung des aktuellen Schulungsprogramms für Mitarbeiter getrennt nach der Struktur der Personalzusammensetzung;
— Erläuterung der derzeitigen Maßnahmen zur…
… Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers, etwa durch Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2000 oder gleichwertige Maßnahmen;
… Qualitätsmessung und zu weiteren Qualitätssicherung (wie etwa Prozessoptimierung, Sicherung der Arbeitsqualität, Management der technischen Ausrüstung).
d) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -Projekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2)) der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden. Erwartet werden zu den vom Bewerber ausgewählten Referenzobjekten bzw. -projekten folgende Angaben:
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— Name des Auftraggebers;
— Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
— Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/-Objekts;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in EUR, netto);
— Kurzbeschreibung des Umfangs mit Mengenangaben (m
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Der Auftraggeber bittet darum, die Darstellung zu den Referenzen auf vergleichbare Projekte zu beschränken und nicht mehr als 3 Referenzen zu benennen.
e) Benennung der SchlĂĽsselpersonen:
— Der Bewerber hat anzugeben, mit welchen Personen er die Positionen „Objektleiter“,
— „stellvertretender Objektleiter“, im Auftragsfall besetzen wird. Für die Darstellung der vorgenannten Schlüsselpersonen werden folgende Angaben erwartet: Namensnennung, vorgesehene Funktion, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung mit Darstellung von persönlichen Referenzprojekten (mit Angaben zur Aufgabenstellung, Funktion und
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— Leistungszeitraum der benannten Person im jeweiligen Projekt inkl. einer allgemeinen Kurzbeschreibung,
— des Projekts nach Art, Umfang und Zeitraum der Leistungserbringung), beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall.
— Mindestanforderung an die Schlüsselpersonen:
— Die Schlüsselperson „Objektleiter“ muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Leitung von Reinigungsobjekten verfügen und für zumindest ein Reinigungsobjekt mit vergleichbarer Objektgröße geführt haben.
— Die Schlüsselperson „stellvertretender Objektleiter“ muss über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich Leitung oder stellvertretende Leitung verfügen und die Objektleitung oder stellvertretende Objektleitung für zumindest ein Reinigungsobjekt mit vergleichbarer Objektgröße geführt haben.
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— Alle Schlüsselpersonen müssen Deutsch einwandfrei in Wort und Schrift beherrschen.
— Die vorgenannten Mindestbedingungen können durch eine, zwei oder drei Referenzen nachgewiesen werden.
FĂĽr die Verwendung des Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auf Ziffer VI.3) b) und Ziffer VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im
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vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals âś…

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jäger

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 đź“…
Datum des Endes: 2019-09-30 đź“…

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde Hamburg – Vergabekammer
Postanschrift: GroĂźe Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1)
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2015/S 250-459607 (2015-12-23)
Ergänzende Angaben (2016-01-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-12 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 009-012328
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 250-459607
ABl. S-Ausgabe: 9
Quelle: OJS 2016/S 009-012328 (2016-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 405075-1238 đź“ 

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-29 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 252-465450
ABl. S-Ausgabe: 252

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 252-465450 (2016-12-29)