Das BMVI betreut das Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung stellt bis 2019 für dieses Fördervorhaben insgesamt rd. 2 000 000 000 EUR zur Verfügung. Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative Begleitung des Förderprogramms erforderlich. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Projektträger (PT) unterstützt das BMVI in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Der PT hat alle vom AG bis zum Vertragsbeginn innerhalb dieses Programms bereits selbst bearbeiteten Vorgänge zu übernehmen und ggf. weiterzuführen. Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch das BMVI vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Der Arbeitsaufwand richtet sich nach dem Fördervolumen, der Laufzeit des Bundesförderprogrammes und der Anzahl und Komplexität der Förderanträge. Das Förderprogramm startete mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 21.10.2015 und ist zeitlich bis zum 31.12.2019 begrenztFolgendes finanzielle Fördervolumen ist in der Laufzeit des Bundesförderprogrammes (2015-2018) zu verwalten:Insgesamt stehen für das Bundesförderprogramm rd. 2 026 000 000 EUR zur Verfügung. Diese setzen sich aus folgenden Mitteln zusammen, deren Bewirtschaftung unterschiedlich ist.Zunächst stehen Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung durch das BMF von insgesamt rd. 1 400 000 000 EUR von 2016 bis 2019 für die Bundesförderung des Breitbandausbaus zur Verfügung; davon rd. 400 000 000 EUR in 2016, rd. 500 000 000 EUR in 2017, rd. 400 000 000 EUR in 2018 und rd. 100 000 000 EUR in 2019. Nicht verwendete Mittel im Rahmen von 1 100 000 000 EUR verfallen mit Ablauf des Jahres 2018. Im Übrigen bleiben die restlichen Mittel i. H. v. 300 000 000 EUR bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden zweitnächsten Haushaltsjahres verfügbar.Zusätzlich erhält der Bund abzüglich der Umstellungskosten hälftig die Erlöse aus Digitalen Dividende II (DD II). Die Höhe der Gesamterlöse beträgt rd. 1 330 000 000 EUR. Der Bundesanteil beläuft sich demnach auf rd. 626 000 000 EUR. Der Bund erhält über die erste Tranche bereits im Jahr 2015 rd. 317 000 000 EUR. Die Zweite Tranche und die dritte Tranche i. H. v. jeweils rd. 154 000 000 EUR sollen jeweils Mitte 2016 und 2017 in den Bundeshaushalt fließen. Dieser Ausgabentitel steht dem BMVI zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Diese Mittel sind übertragbar und können grundsätzlich bis zu 2 Jahre nach deren Einnahme verwendet werden. Die Zulassung einer Ausnahme hierzu ist noch nicht erfolgt.Das Fördervolumen kann abhängig von den Haushaltsverhandlungen jährlich variieren.
Der Arbeitsaufwand richtet sich nach dem Fördervolumen, der Laufzeit des Bundesförderprogrammes und der Anzahl und Komplexität der Förderanträge. Das Förderprogramm startete mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 21.10.2015 und ist zeitlich bis zum 31.12.2019 begrenztFolgendes finanzielle Fördervolumen ist in der Laufzeit des Bundesförderprogrammes (2015-2018) zu verwalten:Insgesamt stehen für das Bundesförderprogramm rd. 2 026 000 000 EUR zur Verfügung. Diese setzen sich aus folgenden Mitteln zusammen, deren Bewirtschaftung unterschiedlich ist.Zunächst stehen Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung durch das BMF von insgesamt rd. 1 400 000 000 EUR von 2016 bis 2019 für die Bundesförderung des Breitbandausbaus zur Verfügung; davon rd. 400 000 000 EUR in 2016, rd. 500 000 000 EUR in 2017, rd. 400 000 000 EUR in 2018 und rd. 100 000 000 EUR in 2019. Nicht verwendete Mittel im Rahmen von 1 100 000 000 EUR verfallen mit Ablauf des Jahres 2018. Im Übrigen bleiben die restlichen Mittel i. H. v. 300 000 000 EUR bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden zweitnächsten Haushaltsjahres verfügbar.Zusätzlich erhält der Bund abzüglich der Umstellungskosten hälftig die Erlöse aus Digitalen Dividende II (DD II). Die Höhe der Gesamterlöse beträgt rd. 1 330 000 000 EUR. Der Bundesanteil beläuft sich demnach auf rd. 626 000 000 EUR. Der Bund erhält über die erste Tranche bereits im Jahr 2015 rd. 317 000 000 EUR. Die Zweite Tranche und die dritte Tranche i. H. v. jeweils rd. 154 000 000 EUR sollen jeweils Mitte 2016 und 2017 in den Bundeshaushalt fließen. Dieser Ausgabentitel steht dem BMVI zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Diese Mittel sind übertragbar und können grundsätzlich bis zu 2 Jahre nach deren Einnahme verwendet werden. Die Zulassung einer Ausnahme hierzu ist noch nicht erfolgt.Das Fördervolumen kann abhängig von den Haushaltsverhandlungen jährlich variieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de📧
Telefon: +49 30183003775📞
Fax: +49 30183008073779 📠
1. Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung im Wege des Offenen Verfahrens wird dem Auftraggeber gem. § 3 EG, Absatz 4 lit. g) VOL/A die Möglichkeit eröffnet, die o. a. Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhält.
2. Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mailadresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/1587/DG11 anzufordern.
Die Unterlagen werden per E-Mail zur Verfügung gestellt.
3. Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail Adresse Ziffer I.1) bis spätestens zum 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist entgegen genommen und spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
1. Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung im Wege des Offenen Verfahrens wird dem Auftraggeber gem. § 3 EG, Absatz 4 lit. g) VOL/A die Möglichkeit eröffnet, die o. a. Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhält.
2. Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mailadresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/1587/DG11 anzufordern.
Die Unterlagen werden per E-Mail zur Verfügung gestellt.
3. Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail Adresse Ziffer I.1) bis spätestens zum 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist entgegen genommen und spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das BMVI betreut das Bundesförderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung stellt bis 2019 für dieses Fördervorhaben insgesamt rd. 2 000 000 000 EUR zur Verfügung.
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative Begleitung des Förderprogramms erforderlich. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative Begleitung des Förderprogramms erforderlich. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Der Projektträger (PT) unterstützt das BMVI in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
Der PT hat alle vom AG bis zum Vertragsbeginn innerhalb dieses Programms bereits selbst bearbeiteten Vorgänge zu übernehmen und ggf. weiterzuführen.
Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung, der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch das BMVI vorgesehen.
Menge oder Umfang:
Der Arbeitsaufwand richtet sich nach dem Fördervolumen, der Laufzeit des Bundesförderprogrammes und der Anzahl und Komplexität der Förderanträge. Das Förderprogramm startete mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 21.10.2015 und ist zeitlich bis zum 31.12.2019 begrenzt
Der Arbeitsaufwand richtet sich nach dem Fördervolumen, der Laufzeit des Bundesförderprogrammes und der Anzahl und Komplexität der Förderanträge. Das Förderprogramm startete mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 21.10.2015 und ist zeitlich bis zum 31.12.2019 begrenzt
Folgendes finanzielle Fördervolumen ist in der Laufzeit des Bundesförderprogrammes (2015-2018) zu verwalten:
Insgesamt stehen für das Bundesförderprogramm rd. 2 026 000 000 EUR zur Verfügung. Diese setzen sich aus folgenden Mitteln zusammen, deren Bewirtschaftung unterschiedlich ist.
Zunächst stehen Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung durch das BMF von insgesamt rd. 1 400 000 000 EUR von 2016 bis 2019 für die Bundesförderung des Breitbandausbaus zur Verfügung; davon rd. 400 000 000 EUR in 2016, rd. 500 000 000 EUR in 2017, rd. 400 000 000 EUR in 2018 und rd. 100 000 000 EUR in 2019. Nicht verwendete Mittel im Rahmen von 1 100 000 000 EUR verfallen mit Ablauf des Jahres 2018. Im Übrigen bleiben die restlichen Mittel i. H. v. 300 000 000 EUR bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden zweitnächsten Haushaltsjahres verfügbar.
Zunächst stehen Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung durch das BMF von insgesamt rd. 1 400 000 000 EUR von 2016 bis 2019 für die Bundesförderung des Breitbandausbaus zur Verfügung; davon rd. 400 000 000 EUR in 2016, rd. 500 000 000 EUR in 2017, rd. 400 000 000 EUR in 2018 und rd. 100 000 000 EUR in 2019. Nicht verwendete Mittel im Rahmen von 1 100 000 000 EUR verfallen mit Ablauf des Jahres 2018. Im Übrigen bleiben die restlichen Mittel i. H. v. 300 000 000 EUR bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden zweitnächsten Haushaltsjahres verfügbar.
Zusätzlich erhält der Bund abzüglich der Umstellungskosten hälftig die Erlöse aus Digitalen Dividende II (DD II). Die Höhe der Gesamterlöse beträgt rd. 1 330 000 000 EUR. Der Bundesanteil beläuft sich demnach auf rd. 626 000 000 EUR. Der Bund erhält über die erste Tranche bereits im Jahr 2015 rd. 317 000 000 EUR. Die Zweite Tranche und die dritte Tranche i. H. v. jeweils rd. 154 000 000 EUR sollen jeweils Mitte 2016 und 2017 in den Bundeshaushalt fließen. Dieser Ausgabentitel steht dem BMVI zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Diese Mittel sind übertragbar und können grundsätzlich bis zu 2 Jahre nach deren Einnahme verwendet werden. Die Zulassung einer Ausnahme hierzu ist noch nicht erfolgt.
Zusätzlich erhält der Bund abzüglich der Umstellungskosten hälftig die Erlöse aus Digitalen Dividende II (DD II). Die Höhe der Gesamterlöse beträgt rd. 1 330 000 000 EUR. Der Bundesanteil beläuft sich demnach auf rd. 626 000 000 EUR. Der Bund erhält über die erste Tranche bereits im Jahr 2015 rd. 317 000 000 EUR. Die Zweite Tranche und die dritte Tranche i. H. v. jeweils rd. 154 000 000 EUR sollen jeweils Mitte 2016 und 2017 in den Bundeshaushalt fließen. Dieser Ausgabentitel steht dem BMVI zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung. Diese Mittel sind übertragbar und können grundsätzlich bis zu 2 Jahre nach deren Einnahme verwendet werden. Die Zulassung einer Ausnahme hierzu ist noch nicht erfolgt.
Das Fördervolumen kann abhängig von den Haushaltsverhandlungen jährlich variieren.
Referenznummer: Z30/SeV/288.3/1587/DG11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
EK1.1: Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 VOL/A; Die Eigenerklärungen sind bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied abzugeben.
(s. Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
EK 2.1 – Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 1 500 000 Euro (Kopie des Versicherungsscheins oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 2.1 – Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden je Versicherungsjahr in Höhe von 1 500 000 Euro (Kopie des Versicherungsscheins oder Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird).
EK 2.2- Bankauskunft.
(s. Vergabeunterlagen).
Mindeststandards: Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
EK 2.3 Technische Ausstattung:
2.3.1 – Büroausstattung;
2.3.2 – Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen;
2.3.3 – Technische Anbindung und IT-Ausstattung PROFI;
2.3.4 – IT-Sicherheits-Policy.
2.4 – Personelle Ausstattung des Unternehmens.
3.1 – Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (2010 bis 2015), in der Durchführung von Förderprogrammen als Projektträger, die sich an Kommunen richten.
EK3.2: Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre (2010 bis 2015), als Projektträger mit einem Mindestvolumen von 250 000 000 EUR.
EK 4.1: Kenntnisse und Erfahrungen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften insbesondere:
— Vergaberecht national und EU-weit;
— deutsches Zuwendungsrecht;
— deutsches Haushaltsrecht;
— deutsches Verwaltungsrecht/VwVfG;
— deutsches Kommunalrecht;
— EU-Beihilferecht.
EK 4.2: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich breitbandiger Telekommunikationsnetze, einschließlich aller Vorschriften im Telekommunikationsbereich (national- und EU-weit) insbesondere im Bereich Regulierung, EU-Beihilferecht zum Breitbandausbau, technische Planung und Bauausführung von Telekommunikationsnetzen.
EK 4.2: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich breitbandiger Telekommunikationsnetze, einschließlich aller Vorschriften im Telekommunikationsbereich (national- und EU-weit) insbesondere im Bereich Regulierung, EU-Beihilferecht zum Breitbandausbau, technische Planung und Bauausführung von Telekommunikationsnetzen.
EK 4.3: Kenntnisse und Erfahrungen im Projektmanagement und Controlling (u. a. Vor- und Nachkalkulationsprüfung, Haushaltsmanagement) bei der Erfüllung von Projektträgerverträgen.
Näheres s. Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
zu den EK 2.3.1-2.3.4: Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss;
zu den EK 2.4-4.3: Es ist mindestens ein Wertungspunkt zu erzielen;
zum EK 3.1: Es sind mindestens zwei Referenzprojekte mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr nachzuweisen;
zum EK 3.2: Es ist mindestens ein Referenzprojekt nachzuweisen.
Als Gesamtpunktzahl sind in der Wertung mindestens 200 von 400 Punkten zu erzielen.
Näheres zum Wertungsmaßstab/Gewichtung s. Vergabeunterlagen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: S. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine Beteiligung an Projekten im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung benannten Programme/Maßnahmen grundsätzlich unzulässig, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Der AN hat eine Eigenerklärung abzugeben, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden.
Der AN hat eine Eigenerklärung abzugeben, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden.
Zudem hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, ob er
a) aktuell Antragsteller oder Berater in laufenden und noch nicht abgeschlossenen Projekten für das künftige Bundesförderprogramm Breitbandausbau des BMVI war oder ist.
und/oder
b) beabsichtigt Antragsteller oder Berater zukünftiger Projekte für das künftige Bundesförderprogramm Breitbandausbau des BMVI (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens) zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
2. Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen im Unternehmen:
Es ist eine Person zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2.2.2, 2.2.3 und 2.2.4 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 5 und 6 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. Diese Person muss in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
Es ist eine Person zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2.2.2, 2.2.3 und 2.2.4 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 5 und 6 des Projektträgervertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt. Diese Person muss in ihrer Funktion unabhängig und weder gegenüber der Gesamtprojektleitung noch den Koordinatoren der Einzelprojekte weisungsgebunden sein.
Ausschluss, wenn keine geeignete und qualifizierte Person benannt wird.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z 30/Servicestelle Vergabe
Internetadresse: www.bmvi.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z30/SeV/288.3/1587/DG11
Zusätzliche Informationen
1. Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung im Wege des Offenen Verfahrens wird dem Auftraggeber gem. § 3 EG, Absatz 4 lit. g) VOL/A die Möglichkeit eröffnet, die o. a. Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhält.
1. Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung im Wege des Offenen Verfahrens wird dem Auftraggeber gem. § 3 EG, Absatz 4 lit. g) VOL/A die Möglichkeit eröffnet, die o. a. Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhält.
2. Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) angegebenen E-Mailadresse unter Angabe des Aktenzeichens Z30/SeV/1587/DG11 anzufordern.
Die Unterlagen werden per E-Mail zur Verfügung gestellt.
3. Fragen zur Vergabe werden ausschließlich schriftlich per E-Mail Adresse Ziffer I.1) bis spätestens zum 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist entgegen genommen und spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499561📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
1. Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung im Wege des Offenen Verfahrens wird dem Auftraggeber gem. § 3 EG, Absatz 4 lit. g) VOL/A die Möglichkeit eröffnet, die o.a. Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach
Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhält.
1. Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung im Wege des Offenen Verfahrens wird dem Auftraggeber gem. § 3 EG, Absatz 4 lit. g) VOL/A die Möglichkeit eröffnet, die o.a. Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach
Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhält.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Verfahrensweise bei der Beratung und Bewertung der Förderprojekte (30)
2. Qualitätssicherung/Controlling (15)
3. Arbeitsplanung (15)
4. Vorbereitungsphase (10)
5. Angebotspreis (Incl. USt.) (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-22 📅
Name: Atene KOM GmbH
Postanschrift: Georgenstr. 24
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 1827/DG11
Kurze Beschreibung:
Das BMVI stellt bis 2019 für das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau insgesamt rd. 3,76 Mrd. EUR zur Verfügung. Das Förderprogramm soll bis zum Inkrafttreten eines neuen Gigabit-Programms längstens bis Ende 2019 fortgeführt werden. Die Projektträgerschaft bleibt auf die Umsetzung des aktuellen Förderprogramms beschränkt und erstreckt sich nicht auf das neue Gigabit-Förderprogramm.
Im Ergebnis eines Offenen Verfahrens (1587/DG11) wurde die atene KOM GmbH mit einer Laufzeit bis 31.12.2018 vom BMVI als Projektträger beauftragt, gem. § 44 III BHO beliehen sowie mit der treuhänderischen Verwaltung der Mittel beauftragt.
Bereits mit Auftragsbekanntmachung der ursprünglichen Ausschreibung hat sich der AG die erneute Vergabe dieser Leistungen an den ausgewählten AN in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 4 EG Nr. 4 g VOL/A (neu: § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV) vorbehalten.
Der neue Vertrag soll ab dem 1.1.2019 gelten, die bestehende Beleihung bleibt fortbestehend.
Das BMVI stellt bis 2019 für das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau insgesamt rd. 3,76 Mrd. EUR zur Verfügung. Das Förderprogramm soll bis zum Inkrafttreten eines neuen Gigabit-Programms längstens bis Ende 2019 fortgeführt werden. Die Projektträgerschaft bleibt auf die Umsetzung des aktuellen Förderprogramms beschränkt und erstreckt sich nicht auf das neue Gigabit-Förderprogramm.
Im Ergebnis eines Offenen Verfahrens (1587/DG11) wurde die atene KOM GmbH mit einer Laufzeit bis 31.12.2018 vom BMVI als Projektträger beauftragt, gem. § 44 III BHO beliehen sowie mit der treuhänderischen Verwaltung der Mittel beauftragt.
Bereits mit Auftragsbekanntmachung der ursprünglichen Ausschreibung hat sich der AG die erneute Vergabe dieser Leistungen an den ausgewählten AN in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 4 EG Nr. 4 g VOL/A (neu: § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV) vorbehalten.
Der neue Vertrag soll ab dem 1.1.2019 gelten, die bestehende Beleihung bleibt fortbestehend.
Gesamtwert des Auftrags: 59 444 973 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Treuhandverwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Das BMVI stellt bis 2019 für das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau insgesamt rd. 3,76 Mrd. EUR zur Verfügung. Das Förderprogramm soll bis zum Inkrafttreten eines neuen Gigabit-Programms längstens bis Ende 2019 fortgeführt werden. Die Projektträgerschaft bleibt auf die Umsetzung des aktuellen Förderprogramms beschränkt und erstreckt sich nicht auf das neue Gigabit-Förderprogramm.
Das BMVI stellt bis 2019 für das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau insgesamt rd. 3,76 Mrd. EUR zur Verfügung. Das Förderprogramm soll bis zum Inkrafttreten eines neuen Gigabit-Programms längstens bis Ende 2019 fortgeführt werden. Die Projektträgerschaft bleibt auf die Umsetzung des aktuellen Förderprogramms beschränkt und erstreckt sich nicht auf das neue Gigabit-Förderprogramm.
Im Ergebnis eines Offenen Verfahrens (1587/DG11) wurde die atene KOM GmbH mit einer Laufzeit bis 31.12.2018 vom BMVI als Projektträger beauftragt, gem. § 44 III BHO beliehen sowie mit der treuhänderischen Verwaltung der Mittel beauftragt.
Bereits mit Auftragsbekanntmachung der ursprünglichen Ausschreibung hat sich der AG die erneute Vergabe dieser Leistungen an den ausgewählten AN in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 4 EG Nr. 4 g VOL/A (neu: § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV) vorbehalten.
Bereits mit Auftragsbekanntmachung der ursprünglichen Ausschreibung hat sich der AG die erneute Vergabe dieser Leistungen an den ausgewählten AN in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 4 EG Nr. 4 g VOL/A (neu: § 14 Absatz 4 Nr. 9 VgV) vorbehalten.
Der neue Vertrag soll ab dem 1.1.2019 gelten, die bestehende Beleihung bleibt fortbestehend.
Der Projektträger (PT) unterstützt das BMVI in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und -entscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.
Der Projektträger (PT) unterstützt das BMVI in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und -entscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.
Der PT hat alle eigenen bzw. ursprünglich vom BMVI übernommenen Vorgänge zu weiterzuführen.
Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AG zur selbstständigen Betreuung aller Förderprojekte verantwortlich und wird gemäß § 44 II BHO der Aufsicht des BMVI unterliegen. Die oben genannten Berechtigungen des AG zur Überwachung bleiben hiervon unberührt.
Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AG zur selbstständigen Betreuung aller Förderprojekte verantwortlich und wird gemäß § 44 II BHO der Aufsicht des BMVI unterliegen. Die oben genannten Berechtigungen des AG zur Überwachung bleiben hiervon unberührt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-15 📅
Name: atene KOM GmbH
Postanschrift: Invalidenstr. 94
Postleitzahl: 10115
Land: Berlin
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Gesamtwert des Auftrags: 59 444 973 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Treuhandverwaltung und Verwahrgeschäfte
Gesamtwert des Auftrags: 59 444 973 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Treuhandverwaltung und Verwahrgeschäfte📦
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-17 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 012-024883
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 239-546542
ABl. S-Ausgabe: 12
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 1982/DG11 Zusätzliche Dienstleistungen zum Auftrag „Projektträgerschaft im Bereich Breitbandausbau.
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger (PT) unterstützt das BMVI in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und –entscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.
Der Projektträger (PT) unterstützt das BMVI in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen werden dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt. Der AG behält sich vor, stichprobenartig die Antragsbearbeitung und –entscheidung nachzuprüfen. Korruptionspräventive Organisationsmaßnahmen sind zu implementieren.
Der PT hat alle eigenen bzw. ursprünglich vom BMVI übernommenen Vorgänge weiterzuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin bzw. Sitz des AN
Auftragsvergabe
Postanschrift: Invalidenstr.94
Land: Berlin
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