15D0072 – Sponeck-Kaserne Germersheim/Abriss und Neubau Unterkunfts-/Funktionsgebäude 04 und 05 – Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verteidigung, dieses vertreten durch das Amt für Bundesbau

Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013, für den Abriss und Neubau der Unterkunfts- und Funktionsgebäude 04 und 05 der General-Hans-Graf-Sponeck-Kaserne in Germersheim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013, für den Abriss und Neubau der Unterkunfts- und Funktionsgebäude 04 und 05, Lph. 3-6, 8 und 9, sowie Teile der Lph. 7 gem. § 34 HOAI 2013, ergänzt bzw. geändert durch „ersetzende besondere Leistungen“, insbesondere:— Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm,— Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung,— Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung,— Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.Die „ersetzenden besonderen Leistungen“ werden bei der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen der betreffenden Leistungsphasen.Sowie ergänzt durch umfangreiche besondere Leistungen, insbesondere:— Aufstellen eines Raumbuches als Bedarfsraumbuch und Fortschreibung zum Bestandsraumbuch,— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation nach Abschnitt H RBBau,— Bestandsdokumentation gemäß Baufachlichen Richtlinien (BFR),— Erstellen der Flucht- und Rettungswegepläne,— Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen,— Erstellen aller für eine Konformitätsprüfung gem. nachhaltigem Bauen erforderlichen Unterlagen.Der Auftraggeber (AG) erstellt eine ES-Bau (Entscheidungsunterlage-Bau-) nach RBBau, in der Tiefe der Lph. 1 und 2 sowie Teilen der Lph. 3 nach § 34 Objektplanung Gebäude und § 55 Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI 2013 und stellt diese dem AN in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, der Realisierungsprüfung mit Grobkostenschätzung sowie den qualitativen Bedarfsanforderungen (QBA's, Raumprogramm) als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung. Die prüffähige Statik wird vom bauausführenden Unternehmen erstellt.Aufbauend auf den übergebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Unterlagen der Entwurfsunterlage -Bau- (EW-Bau, Lph. 3-4) und legt diese dem AG zur Prüfung und Genehmigung vor. Nach Freigabe der EW -Bau- erarbeitet der AN für den Neubau der Unterkunfts-/Funktionsgebäude die für die Erstellung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm erforderlichen Teile der Ausführungsplanung sowie eine detaillierte Objektbeschreibung (Lph. 5) und erstellt die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Lph. 6).Für den Rückbau der bestehenden Gebäude erarbeitet er die Abbruchplanung (analog Lph. 5) und erstellt die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (analog Lph. 6).Im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 7) unterstützt er den AG bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, bzw. Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis durch die Erstellung von Fachbeiträgen. Im Weiteren prüft er die vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung und überwacht die Leistungen des bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (Lph. 8).Im Rahmen der Objektbetreuung (Lph. 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, einschließlich notwendiger Begehungen des Objektes, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.Zunächst werden nur die Leistungen zur Erstellung der Entwurfsunterlage -Bau- (EW-Bau), dies sind die Leistungen der Lph. 3-4 gem. § 34 HOAI 2013, ergänzt durch besondere Leistungen, beauftragt. Im Weiteren beabsichtigt der AG den AN mit Leistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 sowie Teilen der Lph. 7, ergänzt durch besondere Leistungen, stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht. § 11 Abs. 3 HOAI findet Anwendung für das 2. Gebäude.Ein Stamm von Bearbeitern hat während der gesamten Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Bauablauf gewährleistet wird. Hierzu wird der AN verpflichtet, an der Baustelle, bis zur Übergabe/Abrechnung des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG's zu besetzen. Die Räume werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verteidigung, dieses vertreten durch das Amt für Bundesbau -ABB-, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau, vertreten durch den Niederlassungsleiter
Postanschrift: Untertorplatz 1
Postleitzahl: 76829
Postort: Landau
Kontakt
Internetadresse: http://www.LBBnet.de 🌏
E-Mail: vofvergabe.koblenz@lbbnet.de 📧
Telefon: +49 2619701352 📞
Fax: +49 2619701444 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 032-054599
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
1.) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Die benannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem § 13 Abs. 4 VOB/B. 2) Mehrfachbewerbungen: Mehrfachbewerbungen führen in der Regel zum Ausschluss im weiteren Verfahren. 3.) Zu Bietergemeinschaften: 3.1) Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. 3.2) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen. 3.3) Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen. 4.) Zu Unteraufträgen: Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 5) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag: Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; der Teilnahmeantrag ist an den dafür vorgesehenen Stellen durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 6) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb: Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Zif. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin (Zif. IV.3.8)) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013, für den Abriss und Neubau der Unterkunfts- und Funktionsgebäude 04 und 05 der General-Hans-Graf-Sponeck-Kaserne in Germersheim.
In der Sponeck-Kaserne Germersheim sollen die Gebäude 04 und 05 mit einem Brutto-Rauminhalt von jeweils ca. 10 360 m
Der Flächennutzungsplan der Stadt Germersheim weist das Gelände als Sondergebiet aus. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Es gibt keine Vorgaben bzgl. der Höhenbegrenzung der Gebäude. Eine Überlappung der Abstandsflächen soll vermieden werden.
Die bestehenden Unterkunftsgebäude der Kaserne liegen gestaffelt an einer zentralen Erschließungsstraße, sie werden verkehrstechnisch wie fußläufig über die Nord-Ost-Seite erschlossen.
Grundlage für die Planung ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vom 15.11.2012 und eine Realisierungsprüfung mit Grobkostenschätzung vom 3.9.2014 des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung LBB. Die gewählte Variante ersetzt die bestehenden Gebäude 04 und 05 mit einer Fläche von ca. 2 250 m² NFa und ca. 870 m² VF pro Gebäude (96 Unterkunftsräume pro Gebäude). Die neuen Unterkunftsstandards der Bundeswehr sollen zugrunde gelegt werden. Die Raumeinheiten sind typisiert.
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Die jetzige Gründung verbleibt nach dem Rückbau der bestehenden Gebäude im Boden, ebenso wie die seitlich angeordneten Bunker, die lediglich, soweit wie nötig, abgebrochen bzw. verfüllt werden. Das zerkleinerte Abbruchmaterial dient zur Auffüllung.
Die Neubauten sollen ohne Untergeschoss auf eine Bodenplatte mit Perimeterdämmung gegründet werden. Die Gebäude erhalten einen Vollwärmeschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben (EnEV).
Die neuen Gebäude sind viergeschossig angedacht mit einem geneigten Dach (20 Grad Dachneigung), die Dachschrägen sollen mit Mineralwolle gedämmt werden. Das Dachgeschoss dient der Unterbringung der Haustechnik.
Mit der Erteilung des Auftrages für die Erstellung der ES-Bau werden Unterkunftsräume mit separater Nasszelle gefordert.
Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung der Unterkunfts-/Funktionsgebäude sind die Festlegungen der abgestimmten Zielvereinbarungstabelle des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) zu beachten.
Der Auftraggeber (AG) erstellt eine ES-Bau (Entscheidungsunterlage-Bau-) nach RBBau, in der Tiefe der Lph. 1 und 2 sowie Teilen der Lph. 3 nach § 34 Objektplanung Gebäude und § 55 Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI 2013 und stellt diese dem AN in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, der Realisierungsprüfung mit Grobkostenschätzung sowie den qualitativen Bedarfsanforderungen (QBA's, Raumprogramm) als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung.
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Es ist beabsichtigt die Bauleistungen des Abbruchs der bestehenden Unterkunfts-/Funktionsgebäude 04 und 05 an einen Fachunternehmen für Abbruch zu vergeben. Die Leistungen für den Abbruch sind hierbei in Form einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis auszuschreiben.
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Die Bauleistungen für den Neubau werden in Form einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (pauschal), sowie die Aussenanlagen (z. B. Erdarbeiten) nach Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen (EP) aufgestellt und an einen Generalunternehmer (GU) vergeben.
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Nach der Auftragserteilung an das bauausführende Unternehmen obliegt diesem sodann die Vervollständigung der Ausführungsplanung, sowohl im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume als auch innerhalb der Fachplanung Technische Ausrüstung. Das bauausführende Unternehmen erstellt darüber hinaus die prüffähige Statik für die beiden Unterkunfts-/Funktionsgebäude und die Ausführungsplanung innerhalb der Tragwersksplanung.
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Die Gesamtkosten (KG 300-500 DIN 276) für den Abbruch und Neubau der Unterkunfts-/Funktionsgebäude 04 und 05 betragen ca. 8 760 000 EUR -brutto- je Gebäude, in der Summe ca. 17 520 000 EUR -brutto-.
Leistungszeiträume für die Leistungen des Auftragnehmers:
— Erstellung der EW-Bau, ab Mitte Mai 2015,
— Erstellung der AFU-Bau, ab Februar 2016,
— Angestrebter Baubeginn, ab September 2016,
— Übergabe an den Nutzer, im Dezember 2017.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013, für den Abriss und Neubau der Unterkunfts- und Funktionsgebäude 04 und 05, Lph. 3-6, 8 und 9, sowie Teile der Lph. 7 gem. § 34 HOAI 2013, ergänzt bzw. geändert durch „ersetzende besondere Leistungen“, insbesondere:
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— Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm,
— Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung,
— Aufstellen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung,
— Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.
Die „ersetzenden besonderen Leistungen“ werden bei der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen der betreffenden Leistungsphasen.
Sowie ergänzt durch umfangreiche besondere Leistungen, insbesondere:
— Aufstellen eines Raumbuches als Bedarfsraumbuch und Fortschreibung zum Bestandsraumbuch,
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation nach Abschnitt H RBBau,
— Bestandsdokumentation gemäß Baufachlichen Richtlinien (BFR),
— Erstellen der Flucht- und Rettungswegepläne,
— Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen,
— Erstellen aller für eine Konformitätsprüfung gem. nachhaltigem Bauen erforderlichen Unterlagen.
Der Auftraggeber (AG) erstellt eine ES-Bau (Entscheidungsunterlage-Bau-) nach RBBau, in der Tiefe der Lph. 1 und 2 sowie Teilen der Lph. 3 nach § 34 Objektplanung Gebäude und § 55 Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI 2013 und stellt diese dem AN in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, der Realisierungsprüfung mit Grobkostenschätzung sowie den qualitativen Bedarfsanforderungen (QBA's, Raumprogramm) als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung. Die prüffähige Statik wird vom bauausführenden Unternehmen erstellt.
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Aufbauend auf den übergebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Unterlagen der Entwurfsunterlage -Bau- (EW-Bau, Lph. 3-4) und legt diese dem AG zur Prüfung und Genehmigung vor. Nach Freigabe der EW -Bau- erarbeitet der AN für den Neubau der Unterkunfts-/Funktionsgebäude die für die Erstellung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm erforderlichen Teile der Ausführungsplanung sowie eine detaillierte Objektbeschreibung (Lph. 5) und erstellt die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Lph. 6).
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Für den Rückbau der bestehenden Gebäude erarbeitet er die Abbruchplanung (analog Lph. 5) und erstellt die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (analog Lph. 6).
Im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 7) unterstützt er den AG bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm, bzw. Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis durch die Erstellung von Fachbeiträgen. Im Weiteren prüft er die vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung und überwacht die Leistungen des bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (Lph. 8).
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Im Rahmen der Objektbetreuung (Lph. 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, einschließlich notwendiger Begehungen des Objektes, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
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Zunächst werden nur die Leistungen zur Erstellung der Entwurfsunterlage -Bau- (EW-Bau), dies sind die Leistungen der Lph. 3-4 gem. § 34 HOAI 2013, ergänzt durch besondere Leistungen, beauftragt. Im Weiteren beabsichtigt der AG den AN mit Leistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 sowie Teilen der Lph. 7, ergänzt durch besondere Leistungen, stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht. § 11 Abs. 3 HOAI findet Anwendung für das 2. Gebäude.
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Ein Stamm von Bearbeitern hat während der gesamten Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Bauablauf gewährleistet wird. Hierzu wird der AN verpflichtet, an der Baustelle, bis zur Übergabe/Abrechnung des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG's zu besetzen. Die Räume werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.
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Beschreibung der Optionen:
Zunächst werden nur die Leistungen zur Erstellung der Entwurfsunterlage -Bau- (EW-Bau), dies sind die Leistungen der Lph. 3-4 gem. § 34 HOAI 2013, ergänzt durch besondere Leistungen, beauftragt. Im Weiteren beabsichtigt der AG den AN mit Leistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 und 9 sowie Teilen der Lph. 7, ergänzt durch besondere Leistungen, stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 32 Monate
Dauer: 32 Monate
Referenznummer: Vergabe-Nr. 15D0072 00 – Objektplanung Gebäude u. Innenräume
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Germersheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) oder in Ermangelung eines solchen, eine Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen, die Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten (gem. § 4 Abs. 2 VOF 2009), als Eigenerklärung.
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Erklärung, dass keine der nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF 2009 vorliegen, als Eigenerklärung:
§ 4 (6) Ein Bewerber oder Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist:
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),
§ 129b StGB (kriminelle und te rroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftatgegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhender Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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§ 4 (9) Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden,
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzel staatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden,
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben,
e) die sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
Die Anforderung von Originalen wird vorbehalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft/des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von min. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von min. 3 000 000 EUR für sonstige Schäden im Auftragsfall bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
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Die Arbeitsgemeinschaft/der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft (BG)) über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. § 5 Abs. 4 Nr. c VOF 2009.
Der Gesamtumsatz gem. § 5 Abs. 4 Nr. c VOF 2009. muss min. 540 000 EUR pro Jahr betragen.
Der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen gem. § 5 Abs. 4 Nr. c VOF 2009. muss min. 360 000 EUR pro Jahr betragen
Der Gesamtumsatz und der Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der Mitglieder einer BG bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistung tatsächlich erbringen, wird aufaddiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber/das Unternehmen Nachweise gem. § 5 Abs. 5 lit. a, b, c, d, e, f und h VOF 2009, wie nachfolgend näher beschrieben einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten Personen des Projektteams sind gem. § 4 (3) VOF 2009 namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL),
— der verantwortliche Projektbearbeiter Planung (PB),
— der Bauleiter (BL).
Der PL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. TU/TH/FH, bzw. Master), oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren in seiner jeweiligen Fachrichtung nachweisen.
Der PB muss mindestens den Abschluss als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Hochbau, oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen.
Der BL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. TU/TH/FH, bzw. Master), oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren sowie eine angemessene Baustellenpraxis von min. 3 Jahren in seiner jeweiligen Fachrichtung nachweisen.
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Für den Bewerber/das Unternehmen, den PL, und den BL sind aussagekräftige, projektbezogene Referenzunterlagen einzureichen. Diese müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Bewerber/das Unternehmen,
Wertungskriterium 1:
Min. 1 Referenz der zurückliegenden 5 Jahre (ab 2010), über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (Lph. 2-8 § 34 HOAI) für den Neubau eines Beherbergungsgebäudes von min. 2 000 m
Wertungskriterium 2:
Min. 1 Referenz der zurückliegenden 5 Jahre (ab 2010), über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (Lph. 5-8 § 34 HOAI) für den Neubau eines Gebäudes im Hochbau von min. 2 000 m
Wertungskriterium 3:
Min. 1 Referenz der zurückliegenden 5 Jahre (ab 2010), über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (analog Lph. 2-8 § 34 HOAI) für den Abbruch eines schadstoffbelasteten Gebäudes von min. 5 000 m
2. Projektleiter (PL),
Min. 2 Referenzen der zurückliegenden 6 Jahre (ab 2009), über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (Lph. 2-8 § 34 HOAI) für den Neubau eines Beherbergungsgebäudes von min. 2 000 m
3. Bauleiter (BL),
Min. 2 Referenzen der zurückliegenden 6 Jahre (ab 2009), über die Ausschreibung und Objektüberwachung (Lph. 6-8 § 34 HOAI) für den Neubau eines Beherbergungsgebäudes von min. 2 000 m
Für die Darstellung der Referenzen gilt allgemein:
Max. 2 DIN A4-Seiten je Referenz. Der Nachweis ist über ein vom AG vorgegebenes Projektdatenblatt zu führen, welches min. nachfolgende Angaben enthält: 1 x Lageplan, Fotos, Visualisierungen, verkleinerter Grundriss, 1 x Ansicht; BGF/BRI; Baukosten/Rechnungswert (Honorar); Leistungszeit; Ort der Ausführung; textliche Kurzbeschreibung; Angabe der erbrachten Leistungsphasen; Benennung des Auftraggebers der Dienstleistung mit Angabe des verfügbaren Ansprechpartners und der Telefon-Nr. (eine mögliche Anfrage, innerhalb des Wertungszeitraums, ist dem Ansprechpartner anzukündigen).
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Der Bewerber/das Unternehmen hat ein Organigramm des geplanten Projektteams mit Angabe der technischen Leitung (§ 4 (3) und § 5 (5) c VOF) einzureichen.
Er hat des Weiteren eine Liste beizufügen, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten gesamt, Beschäftigten der Fachrichtung Objektplanung Gebäude und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist (§ 5 (5) d VOF) hervorgeht.
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Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten
gesamt inkl. der Führungskräfte muss min. 5 Beschäftigte betragen.
der Fachrichtung Objektplanung Gebäude muss min. 4 Beschäftigte betragen.
Der Bewerber oder Bieter hat eine Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht über welche Ausstattung, welches Gerät und welche technische Ausstattung er für die Dienstleistung verfügt. Die Erklärung muss darüber hinaus mindestens Angaben über EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (min. DXF und DWG) und Leistungsverzeichnissen (min. GAEB 1990) enthalten.
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Der Bewerber oder Bieter hat darüber hinaus die Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität zu beschreiben (§ 5 (5) f VOF) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 5 (5) h VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung der Arbeitsgemeinschaft/des Auftragnehmers mit einer Deckungssumme von min. 3 000 000 EUR für Personenschäden und von min. 3 000 000 EUR für sonstige Schäden im Auftragsfall bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
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Die Arbeitsgemeinschaft/der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach den maßgebenden Regelungen der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit der AN seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden (§ 1 HOAI), sowie den „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen" gem. RBBau.
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Auf Antrag des ANs werden Abschlagszahlungen für die nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen und Nebenkosten einschließlich des darauf entfallenden bzw. dazu ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrages gewährt. Die Forderungsaufstellung (Abschlagsrechnung) muss prüffähig sein.
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Abschlagszahlungen werden 18 Werktage nach Zugang der prüffähigen Abschlagsrechnung bzw. der Versendung der Ersatzabschlagsrechnung fällig.
Sobald die vereinbarten Leistungen insgesamt vertragsgemäß erbracht und abgenommen sind, hat der Auftragnehmer sie prüffähig abzurechnen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung muss innerhalb von 2 Monaten nach vertragsgemäßer Erbringung der letzten Leistung eingereicht werden.
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Als Sicherheit behält der AG von jeder Zahlung jeweils 5 v. H. bis zu einer Höhe von 5 v. H. des tatsächlichen Gesamthonorars (Auftragssumme) ein. Der AN kann stattdessen auch eine Bankbürgschaft stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Teilnahme von Bietergemeinschaften (BG) ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer am Wettbewerb teilnehmen, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen. (ZDv 2/30 Anlage C 3; Beilage 1/6; Staatenliste 1):
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1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan),
2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien),
3. Armenien (Republik Armenien),
4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan),
5. Bosnien und Herzegowina,
6. China (Volksrepublik China), einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong und Macau,
7. Georgien,
8. Irak (Republik Irak),
9. Iran (Islamische Republik Iran),
10. Kasachstan (Republik Kasachstan),
11. Kirgisistan (Kirgisische Republik),
12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea),
13. Kosovo (Republik Kosovo),
14. Kuba (Republik Kuba),
15. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
16. Libanon (Libanesische Republik),
17. Libysch-Arabische Dschamahirija (Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija),
18. Moldau (Republik Moldau),
19. Russische Föderation,
20. Serbien (Republik Serbien),
21. Sudan (Republik Sudan),
22. Syrien (Arabische Republik Syrien),
23. Tadschikistan (Republik Tadschikistan),
24. Turkmenistan,
25. Ukraine,
26. Usbekistan (Republik Usbekistan),
27. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam),
28. Weißrussland (Republik Weißrussland).
1) Festgelegt durch das Bundesministerium des Innern im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG.
2) Die Schreibweise der Staatennamen richtet sich nach dem vom Auswärtigen Amt herausgegebenen „Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland“ in der jeweils geltenden Fassung, die im Gemeinsamen Ministerialblatt bekanntgegeben wird.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
„Architekt“ und/oder „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „M.Sc“ und/oder „Master Architecture“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
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Dies gilt für den Projektleiter (PL) und den Bauleiter (BL).
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 1 und 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Nachweise, auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in der Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb aufgeführt und näher erläutert ist. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: LBB Nl. Koblenz, Competence Center VOF
Name: Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz
Postanschrift: Hofstraße 257a
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56077
Kontaktperson: Competence Center VOF
URL für weitere Informationen: http://www.LBBnet.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.LBBnet.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.LBBnet.de 🌏
E-Mail: postfach@abb-rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe-Nr. 15D0072 00 – Objektplanung Gebäude u. Innenräume
Zusätzliche Informationen
1.) Zu Ziffer II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Die benannte Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Dauer von 4 Jahren für den Anspruch auf Mängelbeseitigung gem § 13 Abs. 4 VOB/B.
2) Mehrfachbewerbungen:
Mehrfachbewerbungen führen in der Regel zum Ausschluss im weiteren Verfahren.
3.) Zu Bietergemeinschaften:
3.1) Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
3.2) Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen. Die Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in einem Organigramm, welches dem Teilnahmeantrag beizufügen ist, nachvollziehbar darzustellen.
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3.3) Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
4.) Zu Unteraufträgen:
Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen in seiner Bewerbung bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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5) Zu Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; der Teilnahmeantrag ist an den dafür vorgesehenen Stellen durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
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Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
6) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort, bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (Zif. IV.3.4)) bzw. zum Eröffnungstermin (Zif. IV.3.8)) herunter geladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes.
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Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse vofvergabe.koblenz@lbbnet.de kostenlos angefordert werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes – Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Amt für Bundesbau -ABB-
Postanschrift: Wallstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Telefon: +49 6131140880 📞
Internetadresse: http://www.abb-rlp.de 🌏
Fax: +49 61311408810 📠
Quelle: OJS 2015/S 032-054599 (2015-02-10)