15D0073 – Sponeck-Kaserne Germersheim/Abriss und Neubau Unterkunfts-/Funktionsgebäude 04 und 05 – Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verteidigung, dieses vertreten durch das Amt für Bundesbau

Der Auftrag umfasst die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 und 7-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2013, für den Abriss und Neubau der Unterkunfts- und Funktionsgebäude 04 und 05 der General-Hans-Graf-Sponeck-Kaserne in Germersheim.
In der Sponeck-Kaserne Germersheim sollen die Gebäude 04 und 05 mit einem Brutto-Rauminhalt von jeweils ca. 10 360 m³ abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Germersheim weist das Gelände als Sondergebiet aus. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Es gibt keine Vorgaben bzgl. der Höhenbegrenzung der Gebäude. Eine Überlappung der Abstandsflächen soll vermieden werden.
Die bestehenden Unterkunftsgebäude der Kaserne liegen gestaffelt an einer zentralen Erschließungsstraße, sie werden verkehrstechnisch wie fußläufig über die Nord-Ost-Seite erschlossen.
Grundlage für die Planung ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vom 15.11.2012 und eine Realisierungsprüfung mit Grobkostenschätzung vom 3.9.2014 des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung LBB. Die gewählte Variante ersetzt die bestehenden Gebäude 04 und 05 mit einer Fläche von ca. 2 250 m² NFa und ca. 870 m² VF pro Gebäude (96 Unterkunftsräume pro Gebäude). Die neuen Unterkunftsstandards der Bundeswehr sollen zugrunde gelegt werden. Die Raumeinheiten sind typisiert.
Die jetzige Gründung verbleibt nach dem Rückbau der bestehenden Gebäude im Boden, ebenso wie die seitlich angeordneten Bunker, die lediglich, soweit wie nötig, abgebrochen bzw. verfüllt werden. Das zerkleinerte Abbruchmaterial dient zur Auffüllung.
Die Neubauten sollen ohne Untergeschoss auf eine Bodenplatte mit Perimeterdämmung gegründet werden. Die Gebäude erhalten einen Vollwärmeschutz gemäß den gesetzlichen Vorgaben (EnEV).
Die neuen Gebäude sind viergeschossig angedacht mit einem geneigten Dach (20 Grad Dachneigung), die Dachschrägen sollen mit Mineralwolle gedämmt werden. Das Dachgeschoss dient der Unterbringung der Haustechnik.
Mit der Erteilung des Auftrages für die Erstellung der ES-Bau werden Unterkunftsräume mit separater Nasszelle gefordert.
Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung der Unterkunfts-/Funktionsgebäude sind die Festlegungen der abgestimmten Zielvereinbarungstabelle des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) zu beachten.
Der Auftraggeber (AG) erstellt eine ES-Bau (Entscheidungsunterlage-Bau-) nach RBBau, in der Tiefe der Lph. 1 und 2 sowie Teilen der Lph. 3 nach § 34 Objektplanung Gebäude und § 55 Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI 2013 und stellt diese dem AN in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, der Realisierungsprüfung mit Grobkostenschätzung sowie den qualitativen Bedarfsanforderungen (QBA's, Raumprogramm) als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung.
Es ist beabsichtigt die Bauleistungen des Abbruchs der bestehenden Unterkunfts-/Funktionsgebäude 04 und 05 an einen Fachunternehmen für Abbruch zu vergeben. Die Leistungen für den Abbruch sind hierbei in Form einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis auszuschreiben.
Die Bauleistungen für den Neubau werden in Form einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (pauschal), sowie die Außenanlagen (z. B. Erdarbeiten) nach Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen (EP) aufgestellt und an einen Generalunternehmer (GU) vergeben.
Nach der Auftragserteilung an das bauausführende Unternehmen obliegt diesem sodann die Vervollständigung der Ausführungsplanung, sowohl im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume als auch innerhalb der Fachplanung Technische Ausrüstung. Das bauausführende Unternehmen erstellt darüber hinaus die prüffähige Statik für die beiden Unterkunfts-/Funktionsgebäude und die Ausführungsplanung innerhalb der Tragwersksplanung.
Die Gesamtkosten (KG 300-500 DIN 276) für den Abbruch und Neubau der Unterkunfts-/Funktionsgebäude 04 und 05 betragen ca. 8,76 Mio. EUR brutto je Gebäude, in der Summe ca. 17,52 Mio. EUR brutto.
Leistungszeiträume für die Leistungen des Auftragnehmers:
— Erstellung der EW-Bau, ab Mitte Mai 2015,
— Erstellung der AFU-Bau, ab Februar 2016,
— Angestrebter Baubeginn, ab September 2016,
— Übergabe an den Nutzer, im Dezember 2017.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-10.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-10 Auftragsbekanntmachung