Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013, für den Neubau des SanVersZ, Lph. 3-6, 8 u. 9, sowie Teile der Lph. 7 gem. § 34 HOAI 2013,
Ergänzt durch umfangreiche besondere Leistungen, insbesondere:
— Aufstellen eines Raumbuches als Bedarfsraumbuch und Fortschreibung zum Bestandsraumbuch,
— Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation nach Abschnitt H RBBau,
— Bestandsdokumentation gemäß Baufachlichen Richtlinien (BFR),
— Erstellen der Flucht- und Rettungswegepläne,
— Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen,
— Erstellen aller für eine Konformitätsprüfung gem. nachhaltigem Bauen erforderlichen Unterlagen,
— die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Der Auftraggeber (AG) erstellt eine ES-Bau (Entscheidungsunterlage-Bau-) nach RBBau, in der Tiefe der Lph. 1 u. 2 sowie Teilen der Lph. 3 nach § 34 Objektplanung Gebäude und § 55 Fachplanung Technische Ausrüstung HOAI 2013 und stellt diese dem AN in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, der Realisierungsprüfung mit Grobkostenschätzung sowie den qualitativen Bedarfsanforderungen (QBA's, Raumprogramm) als Grundlage für die Auftragsausführung zur Verfügung. Die Leistungen der Tragwerksplanung werden durch den AN erbracht.
Aufbauend auf den übergebenen Unterlagen erarbeitet der AN die Unterlagen der Entwurfsunterlage -Bau- (EW-Bau, Lph. 3-4) und legt diese dem AG zur Prüfung und Genehmigung vor. Nach Freigabe der EW -Bauerarbeitet der AN für den Neubau des Sanitätsversorgungszentrums die Ausführungsplanung (Lph. 5) und erstellt die Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen (Lph.6).
Im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (Lph. 7) unterstützt er den AG bei der Prüfung und Wertung der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis durch die Erstellung von Fachbeiträgen.
Er überwacht die Leistungen des bauausführenden Unternehmen in der Bauausführung (Lph. 8).
Im Rahmen der Objektbetreuung (Lph. 9) obliegt dem AN die Pflicht der fachlichen Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, einschließlich notwendiger Begehungen des Objektes, die Pflicht der Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen, sowie die Mitwirkung bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Zunächst werden nur die Leistungen zur Erstellung der Entwurfsunterlage -Bau- (EW-Bau), dies sind die Leistungen der Lph. 3-4 gem. § 34 HOAI 2013, ergänzt durch besondere Leistungen, beauftragt. Im Weiteren beabsichtigt der AG den AN mit Leistungen der Leistungsphasen 5, 6, 8 u. 9 sowie Teilen der Lph. 7, ergänzt durch besondere Leistungen, stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
Ein Stamm von Bearbeitern hat während der gesamten Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent zu sein, dass ein zügiger Bauablauf gewährleistet wird. Hierzu wird der AN verpflichtet, an der Baustelle, bis zur Übergabe/Abrechnung des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein Büro nach Vorgabe des AG's zu besetzen. Die Räume werden dem AN vom AG zur Verfügung gestellt.