15D50319 VOF-Verhandlungsverfahren – Objektplanung Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI i. V. m. RLBau Sachsen für die Technische Universität Dresden, Juristische Fakultät, Institut für Politikwissenschaften, Brandschutzmaßnahmen, barrierefreie Zugängigkeit und energetische Sanierung, von-Gerber-Bau, Bergstraße 53, 01069 Dresden
Bei dem von-Gerber-Bau handelt es sich um ein Bestandsgebäude der Technischen Universität Dresden aus den 90er Jahren. Das Institutsgebäude wird überwiegend als Bürogebäude genutzt, beinhaltet jedoch auch Seminarräume, 2 Hörsäle und eine Fachbibliothek.
Offensichtliche Mängel des Brandschutzes erforderten die vollständige Neubewertung des Hochschulgebäudes nach geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Die hier festgestellten Abweichungen vom geltenden Bauordnungsrecht sollen im Rahmen der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an diesem Sonderbau behoben werden.
Dies sind u. a.:
— Überschreitung der zulässigen Brandabschnittsgröße,
— Vorhandene Öffnungen in Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist,
— Gläserne Dächer von Anbauten im Innenhof ohne Feuerwiderstand,
— Mängel an vorhandenen notwendigen Fluren,
— Überschreitung der Größe von Nutzungseinheiten,
— Gefährdung des Treppenraumes durch Brandüberschlag,
— Unterschreitung der Größe von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen notwendiger Treppenräume,
— (siehe Pkt. 1) Fehlende automatische Feuerlöschanlage in Foyers, durch die Rettungswege aus anderen Versammlungsräumen führen,
— Unzureichende Qualität von Öffnungsabschlüssen in raumabschließenden Innenwänden von Versammlungsstätten,
— Fehlender 2. Rettungsweg für mehrere Räume,
— Mängel an Leitungs- und Lüftungsanlagen,
— Fehlende Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung.
Zur Abstellung dieser Mängel soll es zu einer Neustrukturierung der Rettungswege und Nutzungseinheiten im Gebäude kommen, unter Würdigung des Bestandes.
Des Weiteren soll das Gebäude so gestaltet werden, dass der barrierefreie Zugang gewährleistet ist.
Darüber hinaus ist auf der Grundlage eines vorgegebenen Energiekonzeptes das Gebäude entsprechend zu ertüchtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
“Leistungen der Objektplanung für Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI; Leistungsphase 3-8 nach Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 HOAI (stufenweise...”
Menge oder Umfang
Leistungen der Objektplanung für Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI; Leistungsphase 3-8 nach Anlage 10 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 HOAI (stufenweise Beauftragung);Geschätzte Bauwerkskosten (KG 300 + 400 DIN 276): ca. 6 000 000 EUR/brutto, davon— KG 300 ca. 4 000 000 EUR— KG 400 ca. 2 000 000 EUR.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Niederlassung Dresden II
Postanschrift: Ostra-Allee 23
Postleitzahl: 01067
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sib.sachsen.de🌏
E-Mail: bieteranfragen.d2@sib.smf.sachsen.de📧
Telefon: +49 3514735532📞
Fax: +49 3514735777 📠
“1. Vom Auftraggeber wird elektronisch per E-Mail kostenlos ein Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erforderliche Ergänzungen des Bewerbungsbogens sind...”
1. Vom Auftraggeber wird elektronisch per E-Mail kostenlos ein Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erforderliche Ergänzungen des Bewerbungsbogens sind als Anlage beizulegen. (Hinweis: Sofern sich Differenzen zwischen dem Inhalt des Bewerbungsbogens und den Forderungen der Bekanntmachung ergeben sollten, so gelten immer die Forderungen der Bekanntmachung.);
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Quelle: OJS 2015/S 133-245747 (2015-07-09)