166101 B 3 Ortsumgehung Hemmingen (LOS I) 081625 Brückenbauwerk HEM 01 und Verkehrsanlagen

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Hannover

HEM 01 Unterführung des Oberen Mühlenholzweges

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-22.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Menge oder Umfang:
“1 611 8852 195 970”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Hannover
Postanschrift: Dorfstr. 17-19
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: poststelle@nlstbv-h.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 511399360 📞
Fax: +49 51139936299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 100-181491
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 241-423136
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen

“Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizulegen. Das Entgeld wird nicht erstattet. Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang des Nachweises der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 100-181491 (2015-05-22)