193. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2016: Landkreise"
Die 193. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Landkreise “ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer hat in der 193. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Landkreise“ Feststellungen zur Haushaltsstabilität zu treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und eine Nachschau früherer Prüfungen vornehmen.
Der Auftragnehmer hat die Körperschaften nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit für die Jahre 2011 bis 2015 zu prüfen. Dabei wird er für die Körperschaften Potenziale zur Haushaltskonsolidierung ermitteln und diese den (Gesamt-) Haushalten gegenüberstellen. Der Auftragnehmer wird die aktuelle finanzielle Ausgangslage der Körperschaften bewerten, die Ursachen für die Haushaltssituationen ableiten und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen der Haushalt verbessert und ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden kann. Diese Zielsetzung erfolgt unter besonderer Beachtung des dauerhaften Substanzerhalts. Bei Schutzschirmkommunen sowie des vereinbarten Abbaupfads zu untersuchen. Der Auftragnehmer wird zudem die im Prüfungszeitraum aufgestellten Bilanzen, Jahresabschlüsse, zusammengefassten (konsolidierten) Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse der Körperschaften auf Klarheit, Übersichtlichkeit und Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Inventur prüfen. Ferner wird der Aufstellungsprozess für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse und den kommunalen Gesamtabschluss beurteilt.
Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Prüfungshandbuch, das mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zugeleitet wird.
Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen „Haushaltsstrukturprüfungen“.
3 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Rheingau-Taunus-Kreis, Landkreis Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner-Kreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-05-11
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-08
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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