194. und 195. Vergleichende Prüfung

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Die 194. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte“ und die 195. Vergleichende Prüfung „Aufgabenverteilung/Finanzströme zwischen Sonderstatusstädten und Kragenkreisen“ richten sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
In die 194. Prüfung werden folgende Körperschaften einbezogen: Stadt Bad Homburg, Stadt Fulda, Stadt Hanau, Stadt Gießen, Stadt Marburg, Stadt Rüsselsheim und Stadt Wetzlar (Sonderstatusstädte). In die 195. Prüfung werden ergänzend die sieben Landkreise der sieben Sonderstatusstädte (sog. Kragenkreise) einbezogen. Es sind dies die Landkreise: Landkreis Fulda, Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Landkreis Marburg-Biedenkopf. Prüfungszeitraum sind jeweils die Jahre 2011 bis 2015.
a) Der Auftragnehmer wird für die sieben Sonderstatusstädte (Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Wetzlar) im Rahmen der 194. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2016: Sonderstatusstädte“ Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Der Auftragnehmer wird diese Körperschaften nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Sachgerechtheit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Dabei wird er für die Körperschaften Potenziale zur Haushaltskonsolidierung ermitteln und diese den (Gesamt-)Haushalten gegenüberstellen. Der Auftragnehmer wird die aktuelle finanzielle Ausgangslage der Körperschaften bewerten, die Ursachen für die Haushaltssituationen ableiten und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen der Haushalt verbessert und ein ausgeglichener Haushalt erreicht bzw. fortgeschrieben werden kann. Diese Zielsetzung erfolgt unter besonderer Beachtung des dauerhaften Substanzerhalts. Der Auftragnehmer wird zudem die im Prüfungszeitraum auf-gestellten Bilanzen und Jahresabschlüsse auf Klarheit, Übersichtlichkeit und Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Inventur prüfen. Ferner wird der Aufstellungsprozess für die noch ausstehenden Jahresabschlüsse und den kommunalen Gesamtabschluss beurteilt. Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Prüfungshandbuch, das mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zugeleitet wird.
Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen „Haushaltsstrukturprüfungen“.
b) Der Auftragnehmer wird im Rahmen der 195. Vergleichenden Prüfung die sieben Kragenkreise (Landkreise Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis und Marburg-Biedenkopf) hinsichtlich der Aufgabenverteilung und der Finanzströme zwischen ihnen und den sieben Sonderstatusstädten untersuchen. Dabei wird er die Situation der Sonderstatusstädte hinsichtlich der Höhe einer angemessenen Ermäßigung der Kreisumlage untersuchen. Der Auftragnehmer wird – soweit möglich – im Rahmen der 195. Vergleichenden Prüfung auf die Daten und Sachverhalte der 194. Vergleichenden Prüfung zurückgreifen. Hierbei wird er wie folgt vorgehen:
Stufe 1: Abbildung der monetären Beziehungen
Der Auftragnehmer hat vor dem Hintergrund der den Sonderstatus begründenden Aufgaben (Aufgabenkatalog) die monetären Beziehungen zwischen Sonderstatusstädten und ihren Landkreisen abzubilden. Dabei wird er die unterschiedlichen Auffassungen zu dem Aufgabenkatalog der Sonderstatusstädte und der Landkreise darstellen. Er wird insbesondere abbilden:
Gesetzliche Vorgaben
— nach dem Lahn-Dill-Gesetz
— nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), sowohl vor als auch nach der Reform zum 1. Januar 2016
— nach weiteren Rechtsquellen wie ÖPNV-Gesetz oder Jugendhilfe (nicht im Lahn-Dill-Gesetz benannt)
Faktisches Verwaltungshandeln
— Aufgabenkatalog aus Sicht der Sonderstatusstädte
— Aufgabenkatalog aus Sicht der Landkreise
Formen und Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Sonderstatusstädten und ihren Landkreisen wie gesetzlicher Auftrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, gemeinsame Vermerke, einfache Absprachen
Hierfür wird der Auftragnehmer eine Matrix in folgenden Schritten entwickeln:
Schritt I: Abbildung der Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben und dem faktischen Verwaltungshandeln, aus der die unterschiedlichen Auffassungen der Körperschaften über den Sonderstatus erkennbar sind.
Schritt II: Zuordnung der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben jeder Körperschaft zu den in Schritt I festgestellten Aufgaben. Dabei ist zu zeigen, in welchem monetär bemessenen Umfang Übereinstimmung zwischen den Körperschaften besteht. Datenquellen sind die Jahresabschlüsse - ersatzweise deren amtsinterne Entwürfe - im Prüfungszeitraum, unabhängig, ob die Jahresabschlüsse geprüft wurden. Sofern die Erträge/Einnahmen und Auf-wendungen/Ausgaben anhand der genannten Quellen nicht festgestellt werden können, wird der Auftragnehmer qualifizierte Schätzungen unter Nennung der Schätzmethoden und der Anknüpfungstatsachen abgeben. Dabei ist auch festzustellen, ob die Schätzwerte von den Körperschaften akzeptiert werden. Sofern die Einnahmen und Ausgaben anhand dieser Schätzungen nicht ermittelbar sind, wird der Auftragnehmer das Fehlen, die mangelnde Belastbarkeit oder die Unvergleichbarkeit dieser Daten feststellen. Der Auftragnehmer wird darlegen, ob das Fehlen, die mangelnde Belastbarkeit oder die Unvergleichbarkeit dieser Daten auch auf den Kontenrahmen nach der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu-rückzuführen ist.
Schritt III: Zuordnung von referenzierten Einnahmen und referenzierten Ausgaben jeder Körperschaft zu den in Schritt I festgestellten Aufgaben. Hierzu sind die unterschiedlichen Wirtschaftlichkeiten zu bestimmen und auf deren Grundlage Referenzwerte zu entwickeln. Der Auftragnehmer kann die Aufgaben nach der Matrix unter Berücksichtigung der streiti-gen und unstreitigen Aufgaben wie folgt kategorisieren:
— mit den höchsten Einnahmen und Ausgaben, die 80 Prozent des Gesamtumfangs der Aufgaben ausmachen,
— mit den nächsthöheren Einnahmen und Ausgaben, die 16 Prozent des Gesamtumfangs der Aufgaben ausmachen,
—die verbleibenden Einnahmen und Ausgaben.
Für die erste Kategorie wird der Auftragnehmer für jede Aufgabe Referenzwerte entwickeln. Für die zweite Kategorie wird er für die Hälfte der Aufgaben und für die dritte Kategorie wird er für eine Aufgabe Referenzwerte entwickeln.
— Aufgabenüberschneidungen und Schnittstellenprobleme mit Kosten der Zusammenarbeit. Diese Kosten werden jeweils Sonderstatusstadt und ihr Landkreis für sich und wechselseitig auf der Grundlage von Vollzeitstellen schätzen.
Stufe 2: Systemwechsel im Finanzausgleich
Auf Grundlage der Feststellungen wird untersucht, ob der tatsächlichen Situation der Sonderstatusstädte sachgerecht und effizient Rechnung getragen wird. Es sind gegebenenfalls Wege und Elemente einer sachgerechteren und effizienteren Lösung aufzuzeigen. Die erforderlichen Maß-nahmen für eine Weiterentwicklung des FAG sind darzulegen. Deren Chancen und Risiken sind zu benennen. Es bliebe sicherzustellen, dass eine neue Lösung stabil ist und zu belastbaren Ergebnissen führt.
Stufe 3: Systemkonforme Weiterentwicklung des Finanzausgleichs
Nachstehende Thesen zum Finanzausgleich als politisches Verhandlungsergebnis sind zu unter-suchen:
— These 1: Beibehaltung des reformierten Systems des Finanzausgleichs - Bildet die Matrix einen erheblichen Teil der tatsächlichen monetären Beziehungen zwischen den Körperschaften ab, kann das reformierte System auch künftig gelten.
— These 2: Fortentwicklung des reformierten Systems des Finanzausgleichs – Bildet die Matrix keinen erheblichen Teil der tatsächlichen monetären Beziehungen zwischen den Körperschaften ab, ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten innerhalb der Systematik des FAG zur Berücksichtigung der Bedeutung des Sonderstatus bestehen.
These 2 ist unabhängig von These 1 auch deshalb zu untersuchen, weil die Fortentwicklung die Dynamik des Aufgabenkatalogs sowie einen Dissens zwischen den Körperschaften zu berücksichtigen hat.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-07 Auftragsbekanntmachung
2015-12-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge